GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Nachträgliche Abdichtungsmöglichkeiten! Die Schleierinjektion Das Ziel einer Schleierinjektion ist das nachträgliche Abdichten einer undichten Konstruktion. Der vor dem Bauteil gebildete Schleier verhindert den Wassereintritt in den Bauteil/Fuge. Feuchte Mauern, feuchter Boden,Undichtheiten am Gebäude Durch den gebohrten Raster, wird mittels 2 Komponenten Anlage ein 4 komponentiges Acrylatgel an die Außenseite des Bauwerks injiziert. Der Bohrraster ist variabel wählbar, bewährt hat sich ein Raster von 25 cm x 25 cm. Der Bohrraster hängt von folgenden Faktoren ab: Geometrie des Baukörpers Beschaffenheit des anstehenden Baugrunds Aufbau der Vertikalisolierung Das Ergebnis hängt ebenso von der richtigen Verarbeitung und Durchführung, als auch von der richtigen Planung ab. Die beste Kontrolle der Funktion ist natürlich das trockenbleiben der abgedichteten Räume bei Grundhochwasser oder starken Regenfällen. Während des Injektionsvorgangs wird die ordnungsgemäße Funktion durch ständige Kontrolle der Bohrlöcher und Reaktionszeiten gewährleistet. Bei komplexen Objekten wird seitens Hausan Bau GmbH ein externer Sachverständiger zwecks Bauaufsicht zwischengeschalten. Falls nicht korrekt abgedichtet wurde kann es immer wieder zum Eintritt von Wasser in den Baukörper/Raum kommen. Dies verursacht nicht nur Schäden am Baukörper selbst, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen führen (Schimmelbildung). Vorteile und Eigenschaften Abdichten ohne Aufgraben Druckwasserdicht bis 12bar Langzeitgeprüft, mit bauaufsichtlicher Zulassung Weltweite Referenzen verfügbar Produkt einstellbar auf die Bodenverhältnisse Grundwasserhygienisch geprüft und zugelassen Von weichelastisch bis harte Konsistenz wählbar Wasser bleibt vom Baukörper fern, da ein Schleier aufgebaut wird Mehrkomponentig Auf was ist bei einer Beratung zu beachten? Im Vordergrund einer Beratung sollte die Aufklärung stehen. Der Kunde sollte das System verstehen und nachvollziehen können. Das beauftragte Unternehmen sollte vorher immer durchleuchtet werden. Wie lange existiert das Unternehmen (ohne Unterbrechung) nachweislich schon (Firmenbuchauszug). Welche Erfolge oder Referenzen kann das Unternehmen aufweisen. Wie steht es um das Unternehmen (Konkursgefahr?) Extrem günstige oder extrem teure Preise sollten immer in Frage gestellt werden, bzw. sollte hier nochmals mit dem Unternehmen der Grund erörtert werden. Der Erfolg einer Schleierinjektion hängt stark vom Know How aber wie alle anderen Abdichtungssysteme von der Menge des Materials ab. Hierfür sollte ein durchschnittlicher Verbrauch zwischen 20kg und 30kg kalkuliert werden. Um die Widerstandsfähigkeit und die Klebkraft des Material ausreichend zu verstärken sollte die Acrylatmischung mittels faserverstärkter Komponente gewählt werden. Dies erhöht zwar den Grundpreis, gewährt aber eine lange Lebensdauer. Artikel zum Download per PDF Hausan Bau GmbH Information zur Schleierinjektion  Bildquelle: Hausan Bau…

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Kostenfallen „4 – 6“ von „9“ – Sicherheit und Transparenz beim Hausbau! Eine große Hürde, die es bei der Entscheidung für ein eigenes Haus zu überwinden gilt, ist für viele Häuslbauer der Kostenaspekt. Dieser beeinflusst einerseits die Entscheidung, selbst Hand anzulegen oder eine Baufirma zu beauftragen. Andererseits spielt er eine große Rolle bei unerwarteten Problemen während der Bauphase. WimbergerHaus leistet mit fast 30-jähriger Erfahrung seinen Kunden eine Garantie für kostensicheres Bauen ohne böse Überraschungen. Kostenfallen Nr. 1 – 3 haben wir in Artikel „Kostenfallen vermeiden – Teil 1“ aufgelistet! „Teil 2“ zeigt die Kostenfallen „4 – 6“ von „9“!   Kostenfalle Nr. 4: Nicht vertrauenswürdige Pauschalen? Pauschalen setzen generell ein Vertrauensverhältnis zwischen Baumeister und Häuslbauer voraus. Damit der vereinbarte Pauschalpreis am Ende auch tatsächlich so bleibt, sollte Folgendes beachtet werden: Sind alle benötigten Leistungen in der Pauschale beschrieben? Werden anerkannte Materialien mit guter Qualität eingesetzt? Vorsicht bei Formulierungen wie: „Abrechnung nach tatsächlichem Ausmaß/nach tatsächlichen Leistungen“!? Eine schriftliche Fixpreiszusage kann unangenehme Überraschungen im Nachhinein vermeiden! Unsere Rundum-Betreuung hilft Ihnen, so manche komplizierte Angelegenheit zu vereinfachen und Aufgaben, die zum Hausbauen nun mal dazugehören, zu erleichtern. www.wimbergerhaus.at   Kostenfalle Nr. 5: Erdbau und Außenanlage? Sowohl für den Innenbereich, als auch für die Außenanlage eines Hauses bedarf es umfassender Vorbereitungen im Erdbau. Hier ist es für die Kalkulation besonders wichtig, den gesamten Kosten ins Auge zu blicken: Aushub, Planierungen, Hinterfüllungen, Schotterungen? Kanalarbeiten, Rohrverlegungen? Humusierung, Gartenanlage, Steinmauern etc.? Spar-Tipp: Den Plan für die Außenanlage vom Profi erstellen lassen und selber umsetzen! Vom Erstgespräch über Planung und Grundsteinlegung bis zu Ihrem Einzug muss alles passen. www.wimbergerhaus.at; „Ich-bau-mit“ Videoserie! Darin wird Schritt für Schritt erklärt, wie ein Eigenheim im „Ich-Bau-Mit“ System errichtet wird.   Kostenfalle Nr. 6: Fragwürdige Subunternehmen? Nicht nur beim Bauunternehmer ist ein zuverlässiger Anbieter wichtig, sondern auch bei den eingesetzten Subunternehmen. Daher vorab informieren: Welche Subunternehmen werden beauftragt? Welchen Ruf und welche Referenzen haben diese?? Empfehlenswert: Überprüfung der Bonität bei KSV oder Creditreform?Wird ein Generalunternehmer mit den Subleistungen beauftragt, ist dieser Ansprechpartner für alle Bauabschnitte und trägt auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche! Impressionen –…

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Bundesinnungsmeister Frömmel: „BAUfair! – Kampagne soll Konsumenten und seriöse Bauunternehmen schützen!“ Wien (OTS/PWK328) – Anlässlich der jüngsten Entführung eines slowenischen Unternehmers, der in Villach seine Geschäftstätigkeit entfaltete, stellt der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes Ing. Hans-Werner Frömmel klar, dass es sich dabei nicht, wie zum Teil fälschlich berichtet, um einen österreichischen Baumeister handelt. Der Bundesinnungsmeister weist darauf hin, dass die Bundesinnung Bau in den letzten Jahren im Zuge der Kampagne „BAUfair!“ umfangreiche Maßnahmen getroffen bzw. unterstützt habe, um unseriöse Firmenpraktiken am Bau zu bekämpfen. Neue Dienstleistungsfreiheit Besonders durch die neue Dienstleistungsfreiheit in Kombination mit der extrem liberalen Verwaltungspraxis der Gewerbebehörden wäre es für dubiose Unternehmen immer wieder möglich, in Österreich Fuß zu fassen. So seien in den letzten Jahren beispielsweise zu Tausenden Gewerbeberechtigungen für das „Aufstellen von mobilen Trennwänden“ an EU-Staatsbürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben worden, hinter denen sich unter dem Schein der Legalität nicht selten Schwindelfirmen verbergen. Die Geschädigten seien nicht nur die Arbeitnehmer durch Lohn- und Sozialdumping, sondern auch Konsumenten, der Staat durch hinterzogene Steuern und Abgaben und die seriös anbietenden Unternehmen, die extrem unter der Wettbewerbsverzerrung leiden. Aber auch kriminelle Machenschaften sind nicht selten Begleiterscheinungen im Umfeld dieser Schwindelfirmen, so der Bundesinnungsmeister. Die Bundesinnung unterstützt daher auch die Task Force „Merlin“ des Bundeskriminalamtes und andere Initiativen, um die Baubranche vor unsauberen Praktiken zu schützen. Das bisherige umfassende Maßnahmenpaket umfasst die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz,  ArbeitgeberInnenhaftungsgesetz für Sozialversicherungsbeiträge sowie verstärkte Kontrollen durch Organe der Finanzpolizei, Sozialversicherung und der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Bundesinnungsmeister Frömmel betont, dass für österreichische Baumeister strenge Standesregeln bestehen und vor Erteilung der Baumeisterberechtigung eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt. In der jüngsten Novelle ist auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgesehen. Im Falle von Mängeln besteht bei inländischen Baumeisterbetrieben Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle. Als Hilfestellung für die Auswahl von seriösen Baufirmen hat die Bauinnung eine Checkliste veröffentlicht, die unter www.bau.or.at abrufbar und weitere Information zur Verfügung gestellt wird. „Folder zum Download:  Checkliste für die Auswahl von Baufirmen“  Bildquelle: Bundesinnung Bau www.bau.or.at; BAUfair…

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Josef Faßbender Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der HWK Achen für das Metallhandwerk; Metallbaumeister- Int. Schweißfachmann & vds geprüfter Brandschutzbeauftragter – Fankfurt am Main/Deutschland; 1963 geboren, bestand ich nach der Lehre und Gesellenzeit 1985 die Meisterprüfung als Metallbauer. 1986 übernahm ich die Führung des elterlichen Metallbaubetriebes. Im Dezember 1991 legte ich die Prüfung als Schweißfachmann ab. 2003 erneuerte ich diese Prüfung und erhielt die Zulassung als Europäischer und Internationaler Schweißfachmann. Spezielle Fortbildungsmaßnahmen für die Sachverständigentätigkeit schloss ich erfolgreich vor den Kommissionen des Bundesverband Metall und der Akademie des Handwerks in Schloss Raesfeld ab. So wurde ich im Januar 2005 als Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk vor der Handwerkskammer Aachen öffentlich bestellt und vereidigt. Durch stetige Fortbildung bleibe ich auf dem neuesten Stand der Technik. Zu meinen Referenzen zählen unter anderem: 1. FC Köln, The Squaire Frankfurt, Hörmann KG Steinhagen, Verbio Ethanol Leipzig, Airport Berlin Brandenburg, Vollack GmbH & Co. KG sowie zahlreiche Amts – und Landgerichte. Einsatzgebiet: Deutschland und angrenzendes Ausland Tätigkeitsbereiche: Folgende Fachgebiete fallen in mein Bestellungsgebiet; Gerichtsgutachten, Gewährleistungsbegehung, Privatgutachten, Schiedsgutachten & Beweissicherung – Abnahme und Sachkundigenprüfung von Feststellanlagen für Brand – und Rauchschutztüren, Aluminiumfenster, Aluminiumkonstruktionen, Automatische Torantriebe, Barrierefreies / Behindertengerechtes Bauen, Beweissicherung, Bauabnahme, Beschlagarbeiten, Einbruchsicherungen, Edelstahlkonstruktionen, Einfahrtstore, Fassaden, Garagentore, Geländer, Gewährleistungsbegehungen, Gitter, Glas – Metallkonstruktionen, Glaskonstruktionen, Glasschäden, Haustüren, Industrietore, Kunststoffenster, Kunststofftüren, Metallbauarbeiten, Rauch – und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rolltore, Rollgitter, Schaufensteranlagen, Sektionaltore, Schiebetore, Schlosserarbeiten, Schließanlagen, Schlichtungsverfahren, Stahlkonstruktionen, Toranlagen, Torantriebe, Treppen, Vordächer, Wintergärten aus Metall und Kunststoff. Spezialgebiet: Brand – und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen Unternehmen: Sachverständigenbüro Josef Faßbender Öffentl. bestellt und vereidigt Euskirchnerstr. 89 D-53902 Bad Münstereifel Tel: 0049 (0) 2253 9512 0 Fax: 0049 (0)2253 9512 33 E-Mail: el: info@sv-fassbender.de Homepage: www.sv-fassbender.de…

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Eine Fallprüfung für ATV Pfusch am Bau. Ein Rohbau mit Bodenplatte, gebaut von einer „Limited“ aus London mit Niederlassung in Berlin und Schraum in 4053 Haid. Alexander Mayer  alias „Aerotherm“ hat mit eigenem Wandsystem gebaut. Klingt ja mal nicht schlecht, doch schon erste Recherchen ergeben nichts Gutes…

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Restzahlung trotz Mängelbestand? Soll die Restzahlung des Werklohns beglichen werden obwohl Mängel bestehen? Useranfrage: Seit über 1,5 Jahren ist unsere an einen Zimmermannbetrieb beauftragte Lärchenholzfassade fertiggestellt. Leider haben wir jedoch laufend Probleme und sind mit der fertigen Leistung nicht zufrieden. Es wurde eine Fassade ohne „sichtbaren“ Schrauben vereinbart. Nach fertiggestellter Montage bogen sich die Lärchenholzbretter, daraufhin wurden nach mehrere Hämmerversuchen die Fassade mit „sichtbaren“ Schrauben versehen.  Trotz der Schrauben biegen sich die Bretter nach wie vor heraus. Ein kleiner Teil des Werklohns ist noch unbeglichen nun meine Frage: Soll man die Restzahlung tätigen obwohl Mängel bestehen? Auch war eine „schraubenlose Fassade“ vereinbart, wobei nun aber Schrauben an der  Fassade angebracht sind?  Beantwortung durch Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda: Mängel berechtigen grundsätzlich zu Gewährleistungsansprüchen und, soweit nicht die Grenze der Schikane überschritten wird, in der Regel auch zum Rückbehalt des Werklohnes. Den Darstellungen in der Anfrage folgend könnte nicht nur die Restzahlung zurückbehalten werden, sondern bestünden seitens der Werkbesteller durchaus weitergehende Ansprüche, damit diese in den Genuss der tatsächlich vereinbarten Werkleistung kommen. So ist innerhalb der, bei unbeweglichen Gütern dreijährigen Gewährleistungsfrist nicht nur an einen Verbesserungsanspruch, sondern allenfalls auch an eine Wandlung des Vertrages und an eine Ersatzvornahme durch ein drittes Unternehmen samt schadenersatzrechtlicher Ausgleichsansprüche zu denken. Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda / Tirol Bildquelle: BHH.org    …

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Lüftung- auch ein Thema bei der Sanierung? Die DIN 4108 Teil 2 fordert eine Luftwechselrate von mindestens 0,5 h-1. Es fehlt in dieser Norm aber eine Angabe wie und von wem dieser Luftwechsel sicherzustellen ist. Es ist unstrittig, dass die 12fach empfohlenen Luftwechsel pro Tag der DIN 4108 nicht allein vom Nutzer erbracht werden kann (alle 2 h eine Stoßlüftung, auch nachts), sodass der freien permanenten Lüftung über Fugen eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Bei einem Einbau neuer Fenster ist diese Lüftung nach Teil 7 der DIN 4108 als nichtkontrollierter Luftaustausch über Fugen nicht zulässig. Messungen zeigten, dass bis zum Bestand des Jahres 1970 Luftwechselraten von 8- 10 h-1 nicht unüblich waren. Bei einer der DIN 4108-7 entsprechenden Bauweise ergeben sich nutzerunabhängige Luftwechselraten von 0,1-0,3 h-1. Somit reduziert sich, nach einer Sanierungsmaßnahme, ein Großteil der bisherigen Belüftung und muss durch den Nutzer, über veränderte Lüftungsgewohnheiten, ersetzt werden. Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig? Seit 2002 fordern die jeweils gültigen Energieeinsparverordnungen (EnEV) grundsätzlich für alle neu errichteten Gebäude eine luftdichte Bauweise. Um dem Gebäude und den Bewohnern eine feuchtetechnisch und hygienisch sinnvolles Wohnklima zu ermöglichen muss immer die Notwendigkeit von lufttechnischen Maßnahmen geprüft und ggf. eine  Lüftungstechnische Anlage (LTA) ausgewählt werden. Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle haben auch Änderungen bei der Belüftung der Räume in einem Gebäude zur Folge. Dies gilt insbesondere bei der Sanierung. Werden undichte Fenster durch neue dichte Fenster ersetzt, so tritt die Problematik eines nicht mehr ausreichenden Luftwechsels häufig zutage. Gemäß der DIN 1946-6 ist eine Modernisierung eines Gebäudes immer dann lüftungstechnisch zu berücksichtigen, wenn bei einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden und in einem Einfamilienhaus mehr wie 1/3 der Fenster erneuert oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden. Berechnungstools zur Überprüfung sind bereits vorhanden Voraussetzung ist eine realistische Aufnahme des Ist- Zustandes, um ein Abschätzung der Notwendigkeit zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu erhalten.  www.wohnungslueftung-ev.de Welche Lüftungsstufen sind in der Norm festgelegt? Lüftung zum Feuchteschutz – Nutzungsunabhängige Lüftung (Minimal) in Abhängigkeit von Dämmniveau des betrachteten Bauwerks zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden. Reduzierte Lüftung – Erhöhte notwendige Lüftung um den hygienischen Mindeststandard und den Bautenschutz bei einer zeitweiligen Abwesenheit des Nutzers zu gewährleisten. Nennlüftung – Beschreibt die Stufe der notwendigen Lüftung zur Gewährleistung der gesundheitlichen und hygienischen Erfordernisse…

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„Eine verzerrte Darstellung der Fakten wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger“, so der Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder! PWK (OTS/PWK054) –  Laut Aussage der AK ist beträgt der reine Hauptmietzins am freien Markt derzeit pro Quadratmeter 4,46 Euro. Das bedeutet bei einer durchschnittlichen Wohnung mit 60 m2 eine Nettomietbelastung von Euro 270,-.  In Relation zu einem durchschnittlichen Nettojahreseinkommen von 20.000,- Euro bedeutet das, dass ca. 16% des Einkommens für die Nettomiete ausgegeben werden. Alle anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnen kommen nicht den Vermietern zu Gute, sondern den Kommunen oder dienen der Erhöhung des Steueraufkommens. Im EU-Durchschnitt liegen die Wohnkosten bei ca. 23% des Haushaltseinkommens. Selbst die gemeinnützigen Genossenschaften vermieten zu einem durchschnittlichen Preis von 5,- Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich zu den Mieterlösen der Genossenschaften wird aber von der Allgemeinheit ein erheblicher Teil der Errichtungskosten über Förderungen und steuerlichen Besserstellungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft mitfinanziert. Nicht zu vergessen sind dann auch noch die rund 500,- Euro pro Quadratmeter, welche vom Mieter als Eigenmittel bei Mietbeginn zu erlegen sind. Auf eine durchschnittliche 60 m2 Wohnung sind das immerhin Euro 30.000, welche für junge Familien sehr schwer aufzubringen sind. Verkürzte Darstellung Bei der bewusst verkürzten Darstellung der Arbeiterkammer wird anscheinend auch ganz gezielt nicht auf die in den letzten zehn Jahren zum Wohle der Mieter erfolgte Qualitätsverbesserung der Wohnungen eingegangen. So gibt es heute kaum noch Wohnungen der Kategorie D ohne WC und Bad im Wohnungsverbund. Natürlich schlagen sich die Investitionen des Vermieters in die Standardanhebung der Wohnungen auch in angepassten Mieten nieder. Es gibt ja auch keine Luxuslimousine zum Preis eines Kleinwagens. Die unreflektierte Forderung der Arbeiterkammer nach einem Aussetzen der Inflationsanpassung ist einer so renommierten Interessensvertretung nicht würdig. Es wäre wirklich interessant, wie die Arbeiterkammer auf die Forderung von Unternehmern auf ein Aussetzen der  Inflationsanpassung bei den Löhnen und Gehältern reagieren würde. Abgesehen davon vertritt die Arbeiterkammer auch eine Vielzahl von unselbstständig Beschäftigten, die sich als Pensionsvorsorge mühsam eine Vorsorgewohnung ersparen und die durch eine solche Maßnahme gleichsam enteignet würden, weil ihr Erspartes Jahr um Jahr an Wert verliert. Zugestimmt werden kann allerdings der Aussage der AK, dass junge Menschen und Familien einen wesentlich größeren Teil ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen als privilegierte Mieter, welche noch den Friedenskronenzins bezahlen, der nicht einmal ausreichend ist, um…

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