GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Drum prüfe wer sich ewig bindet – weil der Vertragspartner überlebt die Gewährleistungsfrist oft nicht ausreichend lange. Beim Ankauf von Immobilien sollte man bekannterweise immer Profis mitnehmen. A) Zur Prüfung der Bausubstanz und B) kann auch aus rechtlicher Sicht einiges daneben gehen. Beispielsweise kaufen Sie einen Totalschaden, eine „geschminkte Leiche“. Was leider gar nicht so selten vorkommt. Oder Sie kaufen „wie gesehen und besichtigt“ und es wird sowieso „für keine besondere Eigenschaft gewährleistet“. Was soviel heißen soll wie „Wenn die Hütte später zusammenkracht, dann Pech gehabt. Hat ja keiner dafür garantiert, dass fachgerecht gebaut wurde. Speziell gegenüber einem Konsumenten wird das fraglich sein, ob es hält. Aber jedenfalls hat man schon mal Ärger am Hals, im Fall der Fälle. „Drum prüfe wer sich ewig bindet“ sollte daher ein Spruch aus der Immobilienbranche sein. Aktuell haben wir einen Ankaufstest für eine Wohnung auf der Hütteldorferstrasse am virtuellen Tisch liegen. Der Verkäufer ist eine offenbar extra für das Bauprojekt gegründete GmbH., die „H 128 Immobilienverwaltungs GmbH“ mit gleich mal 3 Geschäftsführern: Fiedler Alexander Josef, Kolk Robin van der und Wögerer Michael. Gleich vorweg, es wurde ein altbestehendes Gebäude aufgestockt und saniert, und das eh gar nicht so schlecht. Dennoch hat der potentielle Käufer, der mit einem verbindlichen Kaufanbot abgesichert war, nun seine Überraschung erlebt. Nach einem Ankaufstest mit einem Bausachverständiger, kamen immerhin noch gut 20 Punkte zum Vorschein. Von fehlenden Fehlerstromschutzschaltern, schädlich montierten Parkettleisten, korrosionsgefährdeten Terrassenblechen bis zu Splittern bzw. nicht barfußtauglichen Lärchenholzdielen, sind doch ein paar Fragen aufgetreten. Das hat dem Bauträger nicht gefallen, er legt dem potentiellen Käufer nahe vom Angebot zurückzutreten. Offenbar wurde er als lästiger Käufer eingestuft und man möchte ihn los werden. Zumindest hat der Käufer diesen Eindruck. Wobei es bringt dem Bauträger nicht viel, jeder Eigentümer kann in Folge Mängel an Allgemeinbauteilen, also am „fiktiven Wohnungseigentum“ reklamieren oder gar einklagen. Und aus einem verbindlichen Kaufanbot wird auch der Bauträger nicht so leicht rauskommen. In der Form agierende Bauträger findet man gottseidank selten, weil seriös sieht eigentlich anders aus. Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „H 128 Immobilienverwaltungs GmbH“die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Beitragsanlass: Aufgrund…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Ing. Bernhard Schnöll, 5020 Salzburg“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO FirmenABC Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. Bauüberwachung der Bauüberwachung? Wo finde ich meinen Planer oder Architekten? Bevor ein Planer, Baugewerbetreibender oder Handwerker beauftragt wird, sollte auch da genau geprüft werden. Analog zum ausführenden Betrieb sollte man auch hier vorher Recherchen und Referenzen einholen. Nicht in Form nicht prüfbarer Firmenlisten, sondern mit Kontaktdaten. Etwas wo man auch wirklich nachfragen kann, oder anrufen darf. (Stichwort „Kundenliste“). Dazu können Bonitätsauskünfte genauso eingeholt werden wie Gratis-Auskünfte über Firmendatenbanken im Internet. Allerdings muss man dazu wissen, dass es sich dabei eben – in der Regel-  nur um „Datenbanken“ handelt, es werden offizielle einsehbare Daten veröffentlicht, aber eine tiefergehende Information erhält man dadurch meistens nicht. Die wichtigsten Gratis-Auskünfte erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer unter www.wko.at (im Firmen ABC) oder unter der Online-Plattform von Ing. Manfred Gansch und Klaus Rebernig auf www.firmenabc.at. Wobei WKO.at Informationen zur Tauglichkeit der Unternehmen bereit hält. Es werden die jeweiligen Gewerbeberechtigungen angeführt. Oftmals, leider nicht immer und leider nicht verbindlich aktuell, wird der gewerberechtliche UND der kaufmännisch rechtliche Geschäftsführer angegeben. Hier kann der potentielle Auftraggeber prüfen, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist die angebotenen Leistungen auszuführen. Der Vorteil bei der privaten FirmenABC-Datenbank (FirmenABC.at) liegt in der Angabe von Gesellschaftern und Firmenbeteiligungen. Auskünfte zu wirtschaftlichen Zuständen gibt…

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Bevor ein Planer, Baugewerbetreibender oder Handwerker beauftragt wird, sollte auch da genau geprüft werden. Analog zum ausführenden Betrieb sollte man auch hier vorher Recherchen und Referenzen einholen. Nicht in Form nicht prüfbarer Firmenlisten, sondern mit Kontaktdaten. Etwas wo man auch wirklich nachfragen kann, oder anrufen darf. (Stichwort „Kundenliste“). Dazu können Bonitätsauskünfte genauso eingeholt werden wie Gratis-Auskünfte über Firmendatenbanken im Internet. Allerdings muss man dazu wissen, dass es sich dabei eben – in der Regel-  nur um „Datenbanken“ handelt, es werden offizielle einsehbare Daten veröffentlicht, aber eine tiefergehende Information erhält man dadurch meistens nicht. Die wichtigsten Gratis-Auskünfte erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer unter www.wko.at (im Firmen ABC) oder unter der Online-Plattform von Ing. Manfred Gansch und Klaus Rebernig auf www.firmenabc.at. Wobei WKO.at Informationen zur Tauglichkeit der Unternehmen bereit hält. Es werden die jeweiligen Gewerbeberechtigungen angeführt. Oftmals, leider nicht immer und leider nicht verbindlich aktuell, wird der gewerberechtliche UND der kaufmännisch rechtliche Geschäftsführer angegeben. Hier kann der potentielle Auftraggeber prüfen, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist die angebotenen Leistungen auszuführen. Der Vorteil bei der privaten FirmenABC-Datenbank (FirmenABC.at) liegt in der Angabe von Gesellschaftern und Firmenbeteiligungen. Auskünfte zu wirtschaftlichen Zuständen gibt es in beiden Datenbanken nicht, an die ist auch schlecht ranzukommen, beziehungsweise muss man dafür bei den Wirtschaftsauskunfteien bezahlen. Beim privaten FirmenABC finden sich auch viele „Selbstauskünfte“. In den meisten Fällen billige Werbesprüche. Wirklich geprüft wird ein Unternehmen in keiner der Online-Datenbanken. In keiner Datenbank finden sich Aussagen über die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter. Nahezu alle Portale arbeiten hier nur mit Eigenangaben, wie auch FirmenABC.at. Ein aktueller Schadensfall der Bauherrenhilfe zieht sich seit über 2 Jahren in eine traurige Länge. Hier hat der für die Planung und Bauaufsicht zuständige Ing. Bernhard Schnöll weit über 100.000 Euro für Pläne, Ausschreibungsunterlagen und die örtliche Bauaufsicht kassiert. Errichtet wurde ein Wohn- und ein kleines Gewerbeobjekt. Trotz der sehr kompetent klingenden Auskünfte im Firmeneintrag von FirmenABC.at hat Schnöll dem Bauverlauf nach nicht die entsprechenden Fachkenntnisse. Das Haus wurde ohne wirksamer Gebäudeabdichtung errichtet, die Fassade musste vollständig saniert werden, Schimmel und bauphysikalische Probleme gab es schon vor Fertigstellung, und offenbar passt auch der Schallschutz nicht. Schlussendlich waren auch die Ausschreibungsunterlagen mangelhaft und eine Rechnungsprüfung der beauftragten Firmen fand nur schleppend oder gar nicht ordnungsgemäß statt. Die Hausherren haben sich im Vorfeld über die diversen Firmendatenbanken erkundigt, aber nichts Negatives gefunden. Einem Auftrag stand daher nichts im Wege, Schnöll…

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Eigenleistung zur Fertighauserrichtung Der Bauboom in Deutschland ist ungebrochen, den hohen Mieten und niedrigen Zinsen sei Dank. Bevor jedoch der Traum vom Eigenheim Realität wird, geht es an den Hausbau. Dabei muss sich der Bauherr zwischen verschiedenen Bauweisen entscheiden. Lässt er massiv bauen und Stein auf Stein setzen? Bevorzugt er ein von Natur aus energieeffizientes Fertighaus? Geht er den bequemen Weg und beauftragt ein schlüsselfertiges Haus? Möchte Kosten sparen und präferiert daher ein Ausbauhaus mit umfangreichen Eigenleistungen? Wen soll er letztendlich mit dem Bau seines Eigenheims beauftragen? Eigenleistungen – Selbst sind Mann und Frau Eigenleistungen planen Bauherren in der Regel ein, um Kosten zu senken. Ein bezugsfertiges Haus kostet Material und vor allem Arbeitszeit. Baumärkte machen es heute leicht, den Heimwerker in sich zu entdecken. Material ist einfach zu bekommen, doch wie sieht es mit der fachgerechten Ausführung aus? Ein weiteres Argument für Eigenleistungen ist die Zunahme an Baumängeln oder gar Pfusch am Bau. Die Gründe liegen dabei in erster Linie an mangelnder Fachqualifikation der Handwerker. Um Kosten zu sparen, greifen Bauunternehmer häufig auf gering qualifizierte Subunternehmer zurück. Die Folgen sind Baumängel oder gar fahrlässig herbeigeführter Baupfusch. Da scheint es dem Bauherrn sicherer zu sein, sich zumindest um den Innenausbau selbst zu kümmern. Heimwerken mit Plan und Know-how Jegliche Art des Innenausbaus setzt handwerkliches Geschick voraus. Sicherlich lässt sich das ein oder andere durch Bedienungsanleitungen und Anleitungs-Videos meistern. Dennoch sollten Heimwerker wissen, wie Werkzeuge zu bedienen sind und ein gewisses Durchstehvermögen mitbringen. Malerarbeiten, Bodenbeläge mit Klick-System und Beleuchtungen montieren, sollten machbar sein. Gerade durch den Einsatz von passenden Lichtquellen im Haus spart der Hausherr Energie und schafft Wohnkomfort. Dafür bieten sich energieeffiziente  LED Leuchtmittel an. Ob als Strahler, Lampen oder Leuchtstoffröhren – sie erhellen den Raum und machen ihn behaglich. Leuchten an elektrische Leitungen anzuschließen gelingt den meisten Heimwerkern. Anders sieht es jedoch bei der Elektroinstallation aus: hier muss der Fachmann ran. Elektroinstallation vom Fachmann Die Elektroinstallation ist eine haarige Angelegenheit. Bevor den Bauherrn der Schlag trifft, greift er hier sicherheitshalber auf Elektriker zurück. Dennoch muss er nicht alle Tätigkeiten teuren Handwerkern überlassen. Bei der Planung, dem Setzen von Unterputzdosen und Einziehen von Kabeln in Leerrohre kann der Heimwerker unterstützen. Auf der sicheren Seite ist er immer, wenn ein Experte beaufsichtigt. Allein darf der Hobby-Handwerker nicht an der Elektrik arbeiten. Gemeinsam mit dem Elektriker…

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Der Bauagent Franz Wagner, A-3364 Neuhofen an der Ybbs, ist mit seinem Bauunternehmen in Insolvenz. Forderungsanmeldungen sind jeweils nur zeitlich begrenzt möglich. Prüfen Sie Ihr Bauvorhaben, wenn Sie betroffen sind. In allen Fällen gilt: Besser Sie prüfen die jeweiligen Bauausführungen vor der Schlussrechnungszahlung und verlassen Sie sich nicht auf eine gesetzliche Gewährleistung. Die nützte nämlich dann nichts mehr, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet. Detail zum Verfahren entnehmen Sie in der Ediktsdatei. Generell empfehlen wir vom Baupartner die zum Hausbau, Sanierung oder auch Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Aktualisierung: Konkursverfahren: Aktenzeichen 14 S 94/19t, 09. August 2019 -> Die Schließung des Unternehmens wurde angeordnet. Recherchemöglichkeiten: Ediktsdatei, Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.07.2019, 1. Tagsatzung/Gläubigerversammlung 10.09.2019 FirmenABC Wer uns seine Erfahrungen zu den Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Seine Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Freuen uns ebenso auch über positive Berichte. (Veröffentlicht am 29.08.2019)…

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Zum OÖ Unternehmen „my home Bau- u. Ausführungs GmbH, FN 261344f, A-4614 Marchtrenk“ wurde mit 11.01.2018 ein Insolvenzverfahren beim LG Wels eröffnet. Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 11.01.2018, Anmeldungsfrist: 08.03.2018. Eigenverwaltung des Schuldners, Sanierungsverwalter: Dr. Heinrich OPPITZ Rechtsanwalt Erste Tagsatzung: 08.02.2018, erste Gläubigerversammlung. Zweite Tagsatzung: 22.03.2018, Prüfungstagsatzung, Rechnungslegungstagsatzung, Sanierungsplantagsatzung. Details entnehmen Sie der Editsdatei. Recherchemöglichkeit: Firmenmonitor Nachrichten.at  KSV Gewährleistungsinformationen Aktualisierung – Edikteinformation! Der am 07.06.2018 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten. 29.06.2018: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 07.06.2020 Wir empfehlen generell bei Geschäftsanbahnungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe eine vorherige Überprüfung und Absicherung! Recherchieren Sie zur Bonität, fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen ein. Ebenso empfehlen wir  – unabhängig vom Errichter – eine Baubegleitung via von Ihnen berufenen Sachverständigen ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

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Versicherungsdetails! Heute kommt kein Haushalt mehr ohne elektronische Geräte aus. Bestand vor wenigen Jahrzehnten die Elektronik in den eigenen vier Wänden im Wesentlichen noch aus Fernseher, Rundfunkgerät und Stereoanlage, ist im Computer- und Internet-Zeitalter gewaltig aufgerüstet worden. Laptops, Smartphones und Tablets gehören heute zur Standardausstattung. Auch „gewöhnliche“ Haushaltsgeräte – vom Kühlschrank über den Herd bis zur Waschmaschine – sind mittlerweile mit jeder Menge Elektronik vollgepackt. Die Digitalisierung – Stichwort: Internet der Dinge – wird dies noch verstärken. Elektronische Geräte stellen einen Wert dar. Auch in einem Durchschnitts-Haushalt kommen schnell etliche Tausend Euro zusammen. Das stellt sich die Frage, ob privater elektronischer Besitz auch versicherungstechnisch ausreichend geschützt ist. Wann die Hausratversicherung schützt – und wann nicht Im Falle der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes kann der finanzielle Schaden beträchtlich sein und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen kommen oft teuer. Kein Problem, mag sich mancher denken, ich habe ja eine Hausratversicherung. Die schließt üblicherweise auch elektrische und elektronische Geräte ein. Tatsächlich leistet die Hausratversicherung in vielen Fällen Schadenersatz – aber nicht in allen. Übliche versicherte Gefahren sind: – Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabsturz); – Leitungswasser inkl. Frost- und Bruchschäden; – Sturm und Hagel; – Einbruchdiebstahl (Einbruch, Raub). Die Hausratversicherung deckt dagegen im Allgemeinen keine Elementargefahren (Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben) ab, mancher Versicherer bieten allerdings Schutz gegen Extra-Prämien. Vielfach nicht mitversichert sind auch Überspannungsschäden durch Blitz – ein Gefahr, die für elektronische Geräte besonders relevant ist. Ebenso ein kritischer Versicherungsfall ist Vandalismus. Wenn Geräte im Rahmen eines Einbruchs beschädigt oder zerstört werden, zahlt die Hausratversicherung meist. Findet Vandalismus dagegen „aus reiner Mutwilligkeit“ ohne Diebstahlsabsicht statt, leistet die Versicherung vielfach nicht. Schäden, die der Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen am Hausrat verursachen, werden grundsätzlich nicht ersetzt. Die Hausratversicherung greift immer nur dann, wenn Schäden durch Außeneinwirkung oder von Dritten verursacht werden, ohne dass diese haftbar gemacht werden können. Erweiterter Schutz durch eine Elektronikversicherung Gerade bei elektronischen und elektrischen Geräten kommt es allerdings recht häufig vor, dass der Besitzer selbst der Schadensverursacher ist – wenn auch meist ungewollt. Dabei sind es nicht nur Bedienungsfehler, die großen Schaden anrichten können. Wer kennt nicht den Fall, dass man ein Glas Wasser oder einen Kaffee verschüttet und damit seinen Laptop außer Gefecht setzt? Oder dass das teure Handy aus der Hand rutscht und auf dem Boden zu Bruch geht? Das sind tagtägliche Schadensereignisse im Zusammenhang mit Elektronik. Es gibt aber…

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Sobald ein Bauherr mit der Frage konfrontiert ist, ob das Werk des Bauunternehmers mängelbehaftet ist oder nicht, ergibt sich für ihn – sollte er im Einzelfall nicht selbst über die notwendige Expertise verfügen – die Notwendigkeit der Beschaffung tauglicher technischer Informationen, um beurteilen zu können, ob der Vorhalt der Mangelhaftigkeit des Werkes gerechtfertigt ist. Sollte sich der Mangel des Werkes bestätigen, bestehen für den Bauherrn mehrerlei Möglichkeiten, seine Ansprüche geltend zu machen. Dies kann erfolgen durch aktive Geltendmachung von Gewährleistungs – / oder Schadenersatzansprüchen (auch irrtumsrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht), wie natürlich auch durch Rückbehalt des Werklohnes, sei es im außergerichtlichen Bereich oder als Einwendung im Prozess (sofern der Werk-/Bauunternehmer einen noch offenen Werklohn gerichtlich fordert). Für alle diese Fälle benötigt der Bauherr verlässliche und möglichst präzise technische Informationen, auf welche er seine Argumente stützen kann. Sollten Mängel nicht geradezu „offenkundig“ sein (was gerade bei „Streitigkeiten“ zwischen Bauherr und Werkunternehmer vielfach nicht gegeben ist), hat sich der Bauherr damit auseinanderzusetzen, wie er zu geeigneten Beurteilungskriterien kommt. Dies ist für den Bauherrn deshalb von Wichtigkeit, da die Fehlbeurteilung des Vorliegens einer Mangelhaftigkeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Werkunternehmer erhebliche Kostenfolgen haben kann, da die Verfahrenskosten von jenem (bewertet nach der „Obsiegensquote“) zu tragen sind der den Prozess (weitgehend) verliert. Die Beurteilung des Vorliegens eines Mangels können (bautechnisch) versierte Techniker, vielfach auch qualifizierte Professionisten, vornehmen, im Falle einer höheren technischen Komplexität des Mangels ist es zweckentsprechend, einen Sachverständigen aus dem betreffenden Fachgebiet beizuziehen. Dabei ist es durchaus nicht unüblich, sofern mit dem Bauunternehmer eine sachliche Gesprächsbasis besteht, sich bei Einholung eines vorprozessualen / außergerichtlichen Gutachtens auch darüber zu einigen, wer und in welchem Umfang die Kosten dieses Sachverständigen trägt, je nachdem, ob sich sachverständig die Mangelhaftigkeit als solche bestätigt oder nicht. Sollte sich im Falle der außergerichtlichen Beiziehung eines Sachverständigen keine Einigung über die Kostentragung mit dem Werkunternehmer erzielen lassen, hat der Bauherr in Vorleistung zu treten. Lässt sich im Weiteren – trotz Vorliegen eines Sachverständigenergebnisses – keine angemessene Lösung mit dem Werkunternehmer hinsichtlich der Gewährleistungs- / Schadenersatzansprüche des Bauherrn finden, stellt sich für letzteren im Falle eines anschließenden Prozesses die Frage, ob und in welcher Form er für diese von ihm ausgelegten Sachverständigengebühren Ersatz erhält. Diese Aufwendungen können vom Bauherrn grundsätzlich im Bauprozess, abhängig von Zweck und Aufgabenstellung an den Gutachter (ob das Gutachten bereits der Beweissammlung und Vorbereitung des Prozesses oder der Sachverhaltsermittlung noch unabhängig…

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