GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Baupraxis – Die Abwicklung von Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang! ARS: Die Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft – der größte, private Aus- und Weiterbildungsveranstalter – bietet Ihnen optimalen Informations- und Wissensvorsprung. Der Lehrgang: Die Abwicklung größerer Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang. Durch die ökonomischen Zwänge des modernen Wirtschaftslebens wird es zunehmend wichtiger, den genauen Umfang der gesetzlichen Rechte und Pflichten nicht bloß oberflächlich zu kennen. Dabei ist immer häufiger die Kenntnis des Gesetzestextes alleine nicht ausreichend. Lehrgang: Rechtsfragen der Baupraxis 13. Oktober – 04. November 2011, Wien 15. – 31. März 2012, Linz 26. April – 11. Mai 2012, Wien Nähere Information sowie Buchungsmöglichkeit finden Sie HIER VON DEN BESTEN LERNEN! – ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft;Als  größtes privates Weiterbildungsunternehmen in Österreich ist die ARS seit Jahren in der beruflichen Erwachsenenbildung erfolgreich. Die ARS bietet ein breites Portfolio an maßgeschneiderten Veranstaltungen für Bauherren, Techniker, Zivilingenieure, Manager, SV und Juristen. Die TOP-Experten aus der Praxis fungieren als ARS-Referenten. Ob top-aktuelle gesetzliche Änderungen, neue Trends, Basiswissen für den beruflichen Aufstieg oder Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit, die ARS steht Ihnen als starker Partner in Punkto Weiterbildung zur Seite. Nähere Information unter www.ars.at Dieser 4-tägige Kurzlehrgang soll dem Baupraktiker juristische Kenntnisse vermitteln, die vor allem in der Praxis als Leitfaden dienen können.Alle Module einzeln buchbar! Für Baupraktiker wird in jedem Fall Modul 1 als Grundlage empfohlen!Seminar-Vortragneder: Ing. DDr. Hermann WenuschAuf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung: verfügt neben Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaft auch über eine HTL-Ausbildung als Tiefbautechniker; vor seiner Karriere als Rechtsanwalt jahrelange Tätigkeit in der Baubranche; Autor zahlreicher Publikationen, die in nahezu allen Standardwerken zum Bauwerkvertragsrecht angeführt werden; war als Experte des Österreichischen Normungsinstituts als Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe wesentlich an der Überarbeitung der ÖNORM B 2110 beteiligt; durch die anwaltliche Praxis, aber auch durch regelmäßig gehaltene Vorträge mit den aktuellen Problemen der…

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Ein Kunde kauft ein schlüsselfertiges Kleingartenhaus, schon kurze Zeit nach Einzug entstehen Risse an der Fassade, es wird beim Geschäftsführer der VERU, Rudolf Vesecky 2010 reklamiert.  Dieser, respektive sein Mitarbeiter, verweist auf das nahe Ende der Gewährleistung, erst dann soll, aber nicht sachgemäß (?) behoben werden. Der Hausherr wird mißtrauisch holt den Bausachverständiger…

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Bauvertrag – Verzicht auf Einrede aus § 768 BGB: Sicherungsabrede unwirksam! Zitat Wikipedia: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) ist ein, im Auftrag von dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen herausgegebenes, dreiteiliges Klauselwerk. Es enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung. Sie muss bei der Ausgestaltung von Bauverträgen explizit genannt werden und dient dann als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) im Sinne des BGB, welche die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen berücksichtigt. Zusätzliche Regelungen bezüglich der VOB werden in der VOB/A, VOB/B sowie in der VOB/C angeführt. Eine in einem VOB-Vertrag  enthaltene Klausel des Auftraggebers, mit der „zur Sicherung der vertragsgemäßen Abwicklung der Leistungen nach der Abnahme, insbesondere Gewährleistung“, eine Sicherung von 5 % der Abrechnungssumme vereinbart wird und Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede gemäß § 768 BGB auszustellen sind, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28.07.2011 (VII ZR 207/09) entschieden. Volltext: BGH, Urteil vom 28.07.2011 – VII ZR 207/09 Mit freundlicher Bereitstellung durch die ibr-online!…

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Useranfrage – Der Umgang mit Starkstromgeräten sowie Elektroanschluss im Nassbereich! Warum muss ein Starkstromherd von einem Elektriker angeschlossen werden, ist ein Anschluss auch als Nichtfachmann möglich? Darf der Herd neben der Spüle montiert werden? Gibt es zwingende Abstände diese bei der Montage von Steckdosen beachtet werden müssen? Es wäre in jedem Fall zu empfehlen, den elektrischen Anschluss eines Elektroherdes und auch jedes anderen fix angeschlossenen Gerätes (z.B. Warmwasserbereiter) von einem konzessionierten Betrieb durchführen zu lassen. Bei einem Gerät, welches an Kraftstrom angeschlossen wird (Elektroherd) kann ein Vertauschen der Leitungen zu  einem Geräteschaden und im schlechtesten Fall auch zu einem Personenschaden führen. Ein Fachbetrieb ist darüber hinaus auch verpflichtet, bei Inbetriebnahme von Geräten die Sicherheitseinrichtungen (FI Schalter, ggf. Nullung) der Anlage zu überprüfen und im Falle eines Mangels darauf hinzuweisen (Warnpflicht). Bei Schäden, welche durch unsachgemäßen Anschluss entstehen verfällt die Gewährleistungspflicht des Gerätelieferanten. Wird das Gerät durch ein konzessioniertes Unternehmen in Betrieb genommen so haftet das Unternehmen für den fachgerechten Anschluss. Entsteht ein Schaden und das Unternehmen hat nicht nachweislich auf mangelhafte Sicherheitseinrichtungen hingewiesen so ist das Unternehmen für den Schaden belangbar. Für die Montage eines Elektroherdes neben einer Spüle gibt es keine Einschränkung, d.h. Elektroherd und Spüle dürfen unmittelbar nebeneinander in Betrieb sein. Die Anordnung eines Kühl- oder Gefriergerätes unmittelbar neben einem E-Herd würde ich nicht empfehlen, das Kühlgerät benötigt einen höheren Energieverbrauch durch die Wärmeentwicklung des E-Herdes. Anordnung von Steckdosen Eine Vorschrift dazu gibt es jedoch nicht. Die Anordnung von Steckdosen in Wohnbereichen ist im Allgemeinen nur innerhalb eines Schutzbereiches um Badewannen und Brausetassen eingeschränkt. Dieser Schutzbereich umfasst 60cm horizontaler Abstand vom Rand der Badewannen oder Brausetassen und geht bis 225 cm über die Standfläche (s. Skizze). In diesem Schutzbereich dürfen keine Steckdosen montiert werden. Es gibt hier einige Ausnahmen, diese anzuführen wäre jedoch zu umfangreich. Ing. Gerhard Jungbauer; Sachverständiger – Elektrotechnik Bildquelle: Ing. Jungbauer: Schutzbereich bei Badewannen und Duschtassen…

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Die Freude am neu erworbenen oder renovierten Eigenheim kann durch Ratlosigkeit und Enttäuschung getrübt werden, wenn es Baumängel gibt! Konkret, wenn die beauftragten Firmen auf Mängelrügen nicht reagieren, wenn nachträglich versteckte Mängel hervortreten oder wenn Professionisten versuchen, sich durch technische Ausführungen ihrer Verantwortung zu entziehen. Dieser vom Salzburger Rechtsanwalt Dr. Berthold Garstenauer zusammengestellter kurze Überblick soll dazu beitragen, dass in solchen Situationen die richtigen Schritte gesetzt werden Vorweg ist zu untersuchen, wer Vertragspartner ist und sohin für Mängelbehebung in Anspruch genommen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass nur der Vertragspartner und nicht dessen Subunternehmer verantwortlich gemacht werden kann. So ist bei einem Wohnungskauf ausschließlich der Bauträger und nicht der einzelne Professionist gewährleistungspflichtig, es sei denn, der Schaden ist bei einem Gewerk aufgetreten, das im Rahmen von Sonderwünschen direkt beim Professionisten in Auftrag gegeben wurde. Bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses ist eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners empfehlenswert, damit der Geschädige nicht nach langwierigen und letztlich erfolgreichen Prozessen mit einer Insolvenz des Gewährleistungspflichtigen konfrontiert wird. Gesetzliche und vertragliche Grundlage Sinnvoll erscheint zudem die vollständige Erfassung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen des  echtsgeschäftes, wozu nicht nur der Kaufvertrag, sondern auch die Pläne und behördlichen Bescheide zählen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gültigkeit hatten. Bei Bauträgerverträgen ist darauf zu achten, dass auch die von den Bauträgern gegenüber der Förderungsstelle abgegebenen Erklärungen vertragliche Wirkung entfalten. Im Verhältnis zu Professionisten ist zu klären, ob die Anwendung der Ö-Norm B2110 vereinbart wurde, welche jedoch im Verhältnis zum Konsumenten erheblichen Einschränkungen unterliegt. Sollte im Werkvertrag dem Auftragnehmer das Recht zur Verbesserung eingeräumt oder die Anwendung der genannten Norm vereinbart worden sein, ist dem Auftragnehmer jedenfalls eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Rechtsansprüche können verjähren Vor dessen Geltungsmachung ist die Verfristung oder Verjährung des Anspruches zu prüfen, wobei Gewährleistungsansprüche drei Jahre ab Übergabe des Gewerkes verfristen. Schadenersatzansprüche verjähren demgegenüber innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, was bedeutet, dass Ansprüche gestützt auf den Titel des Schadenersatzrechtes auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden können. Schadenersatzansprüche sind jedoch verschuldensabhängig, wobei allerdings der Schädiger zu beweisen hat, dass ihn am Schadenseintritt kein Verschulden trifft. Beweissicherung spielt wichtige Rolle Eine zentrale Bedeutung kommt der Beweissicherung zu. Anhand von Schadenslichtbildern, außergerichtlichen Gutachten und Kostenvoranschlägen soll der Beweis für die Geltendmachung der Ansprüche gesichert werden. Wenn die Gefahr…

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Installationsfehler und ihre Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb Alle acht Minuten wird in Deutschland eine Wärmepumpe installiert. Die Technik ist als vollwertiges Heizsystem anerkannt, der umweltfreundliche Betrieb dank Einkoppelung Erneuerbarer Energien unbestritten. Umso ärgerlicher, wenn unzufriedene Nutzer insbesondere in den Anfangsmonaten nach der Installation über die Unzuverlässigkeit der Wärmepumpe schimpfen – zumal in schätzungsweise 80 bis 90?% der auftretenden Störfälle die Wärmepumpe selbst völlig in Ordnung ist und einwandfrei arbeitet, also zu Unrecht als störanfällig beschrieben wird. In den weitaus meisten Fällen sind nämlich Peripheriegeräte oder Installationsfehler im Anlagenumfeld für eine Störung verantwortlich.   Meldet die Wärmepumpenregelung einen Fehler, ist nicht immer ein Kundendiensteinsatz der Herstellerfirma notwendig. Denn in vielen Fällen ist nicht die eigentliche Wärmepumpe für die Störung verantwortlich. Techniker sollten grundsätzlich die komplette Heizungsanlage genau in Augenschein nehmen. Bildquelle: www.ikz.de Dabei muss zuerst zwischen der Art des Vorfalls unterschieden werden: Erfolgt durch den Wärmepumpenregler eine Regelabschaltung oder eine Störabschaltung? Eine Regelabschaltung bedeutet, dass bestimmte Parameter die Regelung veranlassen, die Wärmepumpe abzuschalten. Das ist ärgerlich, hat aber für den Endkunden keine weitreichenden Folgen. Denn wenn sich die für die Abschaltung verantwortlichen Werte wieder normalisieren, wird der Regelbetrieb im Normalfall automatisch wieder in Gang gesetzt. —Weitaus unangenehmer ist die Störabschaltung: Erfolgt diese, erfordert das fast immer einen Fachhandwerker- oder Kundendiensteinsatz, um das Gerät wieder einwandfrei in Betrieb zu setzen. Gründe für eine Störabschaltung sind immer dann gegeben, wenn die Regelung für die gelieferten Werte keine Vorgehensweise kennt beziehungsweise die Werte nicht den vorgegebenen Parametern entsprechen.   Gleich mehrere Quellen, die zu Fehlermeldungen der Wärmepumpe führen können – obwohl das Gerät selbst nicht dafür verantwortlich ist: Das Membranausdehnungsgefäß ist zu klein, der Vordruck zu hoch, außerdem lässt es sich derart installiert nicht richtig entlüften. Zusätzlich war bei dieser Anlage der Wärmequellen-Massenstrom zu gering. Das PTFE-Band zur Gewindedichtung am Entlüfter kann angesichts der Glykol-Belastung zu einer Undichtigkeit führen. Auch sind hier die Rohre zu starr befestigt, sodass eine Körperschallübertragung auf das Gebäude erfolgt. Die Wärmequellen-Leitungen wurden außerdem nicht diffusionsdicht gedämmt. Bildquelle: www.ikz.de Der Einfluss einer einwandfreien oder eben fehlerhaften Installation auf den Betrieb der Wärmepumpe und die gesamte Anlage ist immens. Nur eine fachgerechte Installation der Gasamtanlage sichert den störungsfreien Betrieb der Wärmepumpe. Deshalb sollten Techniker, die zu einem Wärmepumpen-Störfall gerufen werden, immer auch das Anlagenumfeld genau unter die Lupe nehmen. Mögliche Fehlerquellen bestehen in vielen Bereichen: auf der Wärmequellenseite, auf…

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Fachgerechtes Herstellen von Dachdurchdringungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Durch die notwendigen Dachdurchdringungen in Steildächern entsteht im Bauablauf in zweierlei Hinsicht ein Schnittstellen-Problem: Um Schmutzwasserlüftungen, Abgasleitungen oder Anschlussleitungen für Solarkollektoren durch die Dachkonstruktion zu führen, muss in der luftdichten Schicht ein Ausschnitt hergestellt werden. Nicht immer sind sich die ausführenden Fachhandwerker dabei bewusst, dass die so entstehende Lücke wieder sorgfältig verschlossen werden muss. Ansonsten drohen in der Dachkonstruktion Feuchteschäden infolge Tauwasserbildung. Mit der nötigen Sorgfalt in der Ausführung und der Verwendung geeigneter Materialien lassen sich Folgeschäden vermeiden. Siehe Bild 1 Bild 1: Luftdichtungsmanschetten ermöglichen eine dauerhaft luftdichte Ausführung der Dachdurchdringungen von Rohrleitungen. Die Luftdichtungsmanschetten von Eisedicht bestehen aus einem selbstklebenden Klebekragen und einer Tülle für Rohre von 8?mm bis 160?mm Durchmesser.Bild: Eisedicht; Bildquelle: www.ikz.de     Die Funktion haustechnischer Anlagen erfordert auch Bauteile, die innerhalb der Dachkonstruktion eingebaut sind und für die Ableitung von Fortluft oder Abgas, die Zuführung von Frisch- und Verbrennungsluft oder beispielsweise für den Anschluss von Solarkollektoren erforderlich sind. Mit dem zunehmenden Einsatz regenerativer Energietechnik sowie dem Bau von Niedrigenergie– oder Passivhäusern hat sich die Zahl der Dachdurchdringungen erhöht. Zahlreiche Rohre und Kabel werden durch die Dachhaut geführt – und damit auch durch die Dampfsperre bzw. luftdichte Ebene. An dieser – durchaus im wörtlichen Sinne zu verstehenden – Schnittstelle treten in der Praxis immer wieder Schadensfälle durch unsachgemäß hergestellte Dachdurchdringungen auf [1 Siehe Fachliteratur]. Die entstandenen Schäden begrenzen sich allerdings nicht nur darauf, dass an der betreffenden Stelle die Luftdichtheit nicht gegeben ist. Diese sind dann nur noch die Ursache für die Folge-Bauschäden, die sich in Form von Feuchteschäden in der Dachkonstruktion zeigen. Siehe Bild 2             Bild 2: Für die luftdichte Ausführung der Dachdurchdringungen von Solarleitungen führt Klöber eine Dichtmanschette für Unterdeck- und Unterspannbahnen als Ergänzungsprodukt im Programm. Bild: Klöber; Bildquelle: www.ikz.de Bild 3: Die luftdichte Ebene muss sorgfältig und dicht an alle durchdringenden Bauteile angeschlossen werden. Als Arbeitshilfe sind auf der Dampfbremsfolie Vario KM Duplex UV von Isover; Schnittmarkierungen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Erstellen einer passgenauen Rohrdurchdringungsmanschette aufgedruckt.Bild: Isover; Bildquelle: www.ikz.de Dachdurchdringungen in Steildächern: Schnittstellen-Problem im Bauablauf Eine Reihe von Funktionen bei Sanitär-, Lüftungs- und Heizungsanlagen erfordert den Einbau von über Dach…

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