GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir gratulieren zum GOLD-Qualitätssiegel! Das Baurecht als öffentlich-rechtliche Materie umschreibt im Wesentlichen alle Vorschriften, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf (z.B. Bauordnung, Raumordnung). Bei Fragen des öffentlich-rechtlichen Baurechtes, insbesondere der Bauordnung, Flächenwidmung und Raumordnung, verfügen Law Experts Rechtsanwälte mit Mag. Stefan Gamsjäger über einen ausgewiesenen Experten in diesem Bereich des Baurechts. Mag. Gamsjäger hat mehr als 10 Jahre Erfahrung als Verwaltungsjurist und stellvertretender Bauamtsleiter in einer österreichischen Gemeinde und verfügt daher – neben der abgelegten Verwaltungsdienstprüfung der Verwendungsgruppe A – über einschlägiges Spezialwissen in diesem wichtigen Bereich. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Baurechtes kann Sie Mag. Gamsjäger u.a. bei Problemen bezüglich Flächenwidmung, Bauordnung, Mindestabstände, Baugenehmigung und Parteirechte in den Verfahren unterstützen. Rechtsberatung in Bezug auf konkrete Bauverfahren und baurechtliche Fragestellungen Rechtsberatung in Bezug auf raumordnungsrechtliche Fragestellungen Wahrnehmung von Nachbarrechten und Rechten als Bauwerber Bescheidprüfung und Berufung / Beschwerde gegen Bescheide Vertretung vor Behörden In privatrechtlicher Hinsicht geht es beim Baurecht oft um Fragen der Errichtung von Gebäuden und Wohnungen und der Klärung von Streitigkeiten in diesem Zusammenhang. Probleme bezüglich Baumängel und Gewährleistung sind hier von besonderer Relevanz. Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten, international tätigen Wirtschaftskanzleien und seiner Spezialisierung im Bereich des Vertragsrechtes, der Prozessführung sowie des Zivilrechtes verfügt Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker über das entsprechende Spezialwissen und jahrelange Erfahrung im Baurecht. Dr. Wiesflecker kann Sie daher außergerichtlich wie auch gerichtlich in Fragen des Baurechtes bestens beraten und Ansprüche erfolgreich durchsetzen oder abwehren. Dr. Wiesflecker war vor seiner anwaltlichen Tätigkeit mehrere Jahre als Jurist beim Verein für Konsumenteninformation und Europäischen Verbraucherzentrum tätig und ist nach wie vor Vertrauens- und Vertragsanwalt der Arbeiterkammer im Bereich Zivilrecht und Konsumentenschutz. Vertragsprüfung und Vertragserstellung Beratung von Bauherrn, Bauunternehmern und Werkvertragsunternehmern Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden und Baumängelprozessen Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln Beweissicherungsverfahren sowie gerichtliche Streitigkeiten   Law Experts Rechtsanwälte verfügen über Standorte / Sprechstellen in Innsbruck (Kanzleisitz), Telfs und Wien sowie über ein österreichweites und weltweites Netzwerk von Partnerkanzleien. Mag. Gamsjäger und Dr. Wiesflecker beraten Sie nach dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“ in sämtlichen Fragen des Baurechtes in ganz Österreich, egal ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich.   Firmenwebseite: www.law-experts.at Telefonnummer geschäftlich: +43 512 586 586 Fax geschäftlich: +43 512 586 586-50 Kontakt E-Mail geschäftlich: office@law-experts.at Adresse: Innsbruck | Burggraben 6 -> Telfs | Gertrud-Fussenegger-Straße 8 ->…

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Die Wiederverwendung alter Baustoffe diente seit alters her der Erschließung preisgünstiger Rohstoffe. Stand man noch vor gut dreißig Jahren Altem eher skeptisch gegenüber, so wurden in jüngerer Zeit durch die Gesetze der Kreislaufwirtschaft wichtige Grundlagen für die Wiederverwendung von Stoffen aller Art gelegt. Insbesondere für die Wiederverwendung von Schüttgütern wurden umfangreiche Regelwerke geschaffen. Aber auch „regelfreie“ Baustoffe wie Naturstein, Ziegelmaterialien, Lehm, Stahl, Glas oder der lebende Baustoff Weidenholz können für interessante Bauwerke wiederverwendet werden. Aus der Sicht der Mängelansprüche (früher: Gewährleistung) problematisch werden kann das experimentelle Bauen mit ungeregelten Baustoffen. Bei entsprechender Leistungsbeschreibung ist jedoch auch in nicht geregelten Bereichen mängelfreies Bauen möglich. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau; Autor: Helmut Rausch Second Hand im Garten – Alte Baustoffe im neuen Gewand von Helmut Rausch Bildquelle: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau   Schlagwörter: Bauherr, Baustoffe-Wiederverwendung im Garten, Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Blumen in alten Baustoffen, Gartenbaustoff, Gartenbegrünung, Gartenbepflanzung, Gartenbewirtschaftung, Gartenpflanze, Glas, Grundlagen für die Wiederverwendung von Stoffen, Hilfe im Garten, Kreislaufwirtschaft im Garten, Lehm, Naturstein, Pflanzen in alten Baustoffen, Pflanzenbehälter aus alten Baustoffen, Rausch Helmut, Sachverständiger für Grünpflanzen, Schüttgüter, Second Hand im Garten, Stahl, Weidenholz, Wiederverwendung von Schüttgütern, Ziegelmaterial Veröffentlicht am 7. Januar, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Baupraxis – Die Abwicklung von Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang! ARS: Die Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft – der größte, private Aus- und Weiterbildungsveranstalter – bietet Ihnen optimalen Informations- und Wissensvorsprung. Der Lehrgang: Die Abwicklung größerer Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang. Durch die ökonomischen Zwänge des modernen Wirtschaftslebens wird es zunehmend wichtiger, den genauen Umfang der gesetzlichen Rechte und Pflichten nicht bloß oberflächlich zu kennen. Dabei ist immer häufiger die Kenntnis des Gesetzestextes alleine nicht ausreichend. Lehrgang: Rechtsfragen der Baupraxis 13. Oktober – 04. November 2011, Wien 15. – 31. März 2012, Linz 26. April – 11. Mai 2012, Wien Nähere Information sowie Buchungsmöglichkeit finden Sie HIER VON DEN BESTEN LERNEN! – ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft;Als  größtes privates Weiterbildungsunternehmen in Österreich ist die ARS seit Jahren in der beruflichen Erwachsenenbildung erfolgreich. Die ARS bietet ein breites Portfolio an maßgeschneiderten Veranstaltungen für Bauherren, Techniker, Zivilingenieure, Manager, SV und Juristen. Die TOP-Experten aus der Praxis fungieren als ARS-Referenten. Ob top-aktuelle gesetzliche Änderungen, neue Trends, Basiswissen für den beruflichen Aufstieg oder Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit, die ARS steht Ihnen als starker Partner in Punkto Weiterbildung zur Seite. Nähere Information unter www.ars.at Dieser 4-tägige Kurzlehrgang soll dem Baupraktiker juristische Kenntnisse vermitteln, die vor allem in der Praxis als Leitfaden dienen können.Alle Module einzeln buchbar! Für Baupraktiker wird in jedem Fall Modul 1 als Grundlage empfohlen!Seminar-Vortragneder: Ing. DDr. Hermann WenuschAuf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung: verfügt neben Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaft auch über eine HTL-Ausbildung als Tiefbautechniker; vor seiner Karriere als Rechtsanwalt jahrelange Tätigkeit in der Baubranche; Autor zahlreicher Publikationen, die in nahezu allen Standardwerken zum Bauwerkvertragsrecht angeführt werden; war als Experte des Österreichischen Normungsinstituts als Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe wesentlich an der Überarbeitung der ÖNORM B 2110 beteiligt; durch die anwaltliche Praxis, aber auch durch regelmäßig gehaltene Vorträge mit den aktuellen Problemen der bauwirtschaftlichen Praxis bestens…

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Initiative „BAU auf A!“ schützt Menschen, Arbeitsplätze und unsere Umwelt! Wien (OTS/PWK450) – Besonders in der Bauwirtschaft ist die Auftragssituation nach der Finanz- und Wirtschaftskrise noch immer sehr angespannt. Laut WIFO sind im Bauhauptgewerbe die Produktion und der Auftragsbestand in den ersten beiden Monaten im Vergleich zum Vorjahr bundesweit rückläufig. 2011 verringerte sich der Produktionswert im Bauhauptgewerbe um 8,6 Prozent gegenüber 2010. Besonders stark betroffen sind die Investitionen im Tiefbau. Auch im öffentlichen Sektor gibt es einen Rückgang von insgesamt 400 Millionen Euro (minus 14,7 Prozent  gegenüber 2010). Zusätzlich drängen durch die erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit seit 1. Mai verstärkt ausländische Unternehmen zum Teil mit Dumpingpreisen auf den österreichischen Markt. Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbes und zum Schutz der Konsumenten starten die Bausozialpartner (Gewerkschaft Bau-Holz, Bundesinnung Bau, Stein- und Keramische Industrie) mit Unterstützung von GLOBAL 2000 die Bewusstseinsinitiative „BAU auf A!“ Drei Ziele von „BAU auf A!“ unterstreichen die Qualitätsmarke „Austria“! „BAU auf A!“ steht für umweltbewusstes und gesundes Bauen! „BAU auf A!“ steht für Qualität österreichischer Dienstleistungen und Produkte! „BAU auf A!“ steht für Auftragsvergaben an heimische Unternehmen! In wirtschaftlich angespannten Zeiten gilt es, zur Sicherung der heimischen Unternehmen und Arbeitsplätze Aufträge „österreichisch“ zu vergeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden von der Politik geschaffen. Aufträge bis zu einer Millionen Euro können regional vergeben werden. Billige Angebote von ausländischen Firmen sind nicht mit der österreichischen Qualität und Gewährleistung vergleichbar. Die Gefahr ist groß, dass bei eventuell später auftretenden Bauschäden Gewährleistung und Schadenersatz an der österreichischen Grenze enden. Billig Bauen kann teuer werden. Schlussendlich entscheidet aber noch immer der Auftraggeber in Österreich, wer einen Auftrag – mit oder ohne Subvergaben – erhält.  BIM KR Ing. Werner Frömmel, Bundesinnung Bau: „Wir scheuen nicht die Konkurrenz mit ausländischen Anbietern, der Wettbewerb muss jedoch unter fairen und vergleichbaren Rahmenbedingungen erfolgen!“ Kleine Unternehmern sind die verlässlichsten Beitragszahler, sichern Arbeitsplätze, garantieren Einnahmen für das Finanzministerium und dadurch unser Sozialsystem. Diese Unternehmen bilden hochqualifizierte Lehrlinge aus und schaffen damit das notwendige Know-how für die international anerkannte österreichische Qualität – der Marke Austria. Abg. z. NR Josef Muchitsch, Gewerkschaft Bau-Holz: „Ziel muss es sein, unsere Regionen durch regionale Vergaben und Wertschöpfung zu sichern und zu stärken – anstatt heimische Betriebe zu schwächen. Sonst kommt es im ländlichen Raum zu einer noch stärkeren Abwanderung. Die Sanierung eines Kindergartens durch ein ausländisches Unternehmen kann zwar kurzfristig…

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Othmar Helbling Bausachverständiger – Kanton St. Gallen/Schweiz Ausbildung – Energieeffizientes Bauen, Baukaderschule – St. Gallen, Nachdiplomkurs Gesamtleitung Bau – ZHW Winterthur, Prozess- und Projektmanagement – ZTI Zug, Ausbildung und Diplom eindg. Dipl. Bauleiter, Maurerlehre, Hochbauzeichenlehre, Vorstand Prozess- und Projektmanagement-ZTI Zug, Ausbildung und Diplom eidg. Dipl. Bauleiter, Vorstand Hausverein Schweiz Sektion Ostschweiz HVO, Schweizer Bauökonomen AEC, ausgebildeter Bauleiter SBO und Baufachmann mit langjähriger Erfahrung setze ich mich voll und ganz für Ihre Interessen ein. Sprachen: Deutsch, Englisch & Spanisch Tätigkeitsbereiche: Als unabhängiger Bauberater definiere ich gemeinsam mit der Bauherrschaft Ziele, ermittle den Raumbedarf, schlage Möglichkeiten vor, prüfe den Standort, übernehme die Machbarkeitsabklärung, kontrolliere Verträge und plane das Vorgehen. So sind Sie als Bauherr sicher, alle relevanten Aspekte berücksichtigt zu haben. Planung, Bauausführung und Baukontrolle, Gewährleistungsbegehungen, Autor div. Fachartikel Motivator: Der Bau hat mich von klein an interessiert. Man kann verfolgen wie etwas wächst und sich im Bauprozess einbringen; Vision: Im Hinterkopf habe ich seit einiger Zeit eine Ombudsstelle für Bauherren in der Schweiz. Unternehmen: hbq bauberatung gmbH St. Dionysstrasse 31 CH – 8645 Rapperswil-Jona Fax: 0041/552124682 Tel: 0041/552124681 www.hbq-bauberatung.ch E-Mail: o.helbling@hbq.ch Schlagwörter: Bauaufsicht-Schweiz, Bauberater, Baukontrolle, Bausachverständiger-Schweiz, energieeffizientes Bauen Veröffentlicht am 17. März, 2010 von Bauherrenhilfe.org…

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„Eine verzerrte Darstellung der Fakten wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger“, so der Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder! PWK (OTS/PWK054) –  Laut Aussage der AK ist beträgt der reine Hauptmietzins am freien Markt derzeit pro Quadratmeter 4,46 Euro. Das bedeutet bei einer durchschnittlichen Wohnung mit 60 m2 eine Nettomietbelastung von Euro 270,-.  In Relation zu einem durchschnittlichen Nettojahreseinkommen von 20.000,- Euro bedeutet das, dass ca. 16% des Einkommens für die Nettomiete ausgegeben werden. Alle anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnen kommen nicht den Vermietern zu Gute, sondern den Kommunen oder dienen der Erhöhung des Steueraufkommens. Im EU-Durchschnitt liegen die Wohnkosten bei ca. 23% des Haushaltseinkommens. Selbst die gemeinnützigen Genossenschaften vermieten zu einem durchschnittlichen Preis von 5,- Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich zu den Mieterlösen der Genossenschaften wird aber von der Allgemeinheit ein erheblicher Teil der Errichtungskosten über Förderungen und steuerlichen Besserstellungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft mitfinanziert. Nicht zu vergessen sind dann auch noch die rund 500,- Euro pro Quadratmeter, welche vom Mieter als Eigenmittel bei Mietbeginn zu erlegen sind. Auf eine durchschnittliche 60 m2 Wohnung sind das immerhin Euro 30.000, welche für junge Familien sehr schwer aufzubringen sind. Verkürzte Darstellung Bei der bewusst verkürzten Darstellung der Arbeiterkammer wird anscheinend auch ganz gezielt nicht auf die in den letzten zehn Jahren zum Wohle der Mieter erfolgte Qualitätsverbesserung der Wohnungen eingegangen. So gibt es heute kaum noch Wohnungen der Kategorie D ohne WC und Bad im Wohnungsverbund. Natürlich schlagen sich die Investitionen des Vermieters in die Standardanhebung der Wohnungen auch in angepassten Mieten nieder. Es gibt ja auch keine Luxuslimousine zum Preis eines Kleinwagens. Die unreflektierte Forderung der Arbeiterkammer nach einem Aussetzen der Inflationsanpassung ist einer so renommierten Interessensvertretung nicht würdig. Es wäre wirklich interessant, wie die Arbeiterkammer auf die Forderung von Unternehmern auf ein Aussetzen der  Inflationsanpassung bei den Löhnen und Gehältern reagieren würde. Abgesehen davon vertritt die Arbeiterkammer auch eine Vielzahl von unselbstständig Beschäftigten, die sich als Pensionsvorsorge mühsam eine Vorsorgewohnung ersparen und die durch eine solche Maßnahme gleichsam enteignet würden, weil ihr Erspartes Jahr um Jahr an Wert verliert. Zugestimmt werden kann allerdings der Aussage der AK, dass junge Menschen und Familien einen wesentlich größeren Teil ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen als privilegierte Mieter, welche noch den Friedenskronenzins bezahlen, der nicht einmal ausreichend ist, um…

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Initiative „BAU auf A!“ schützt Menschen, Arbeitsplätze und unsere Umwelt! Wien (OTS/PWK450) – Besonders in der Bauwirtschaft ist die Auftragssituation nach der Finanz- und Wirtschaftskrise noch immer sehr angespannt. Laut WIFO sind im Bauhauptgewerbe die Produktion und der Auftragsbestand in den ersten beiden Monaten im Vergleich zum Vorjahr bundesweit rückläufig. 2011 verringerte sich der Produktionswert im Bauhauptgewerbe um 8,6 Prozent gegenüber 2010. Besonders stark betroffen sind die Investitionen im Tiefbau. Auch im öffentlichen Sektor gibt es einen Rückgang von insgesamt 400 Millionen Euro (minus 14,7 Prozent  gegenüber 2010). Zusätzlich drängen durch die erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit seit 1. Mai verstärkt ausländische Unternehmen zum Teil mit Dumpingpreisen auf den österreichischen Markt. Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbes und zum Schutz der Konsumenten starten die Bausozialpartner (Gewerkschaft Bau-Holz, Bundesinnung Bau, Stein- und Keramische Industrie) mit Unterstützung von GLOBAL 2000 die Bewusstseinsinitiative „BAU auf A!“ Drei Ziele von „BAU auf A!“ unterstreichen die Qualitätsmarke „Austria“! „BAU auf A!“ steht für umweltbewusstes und gesundes Bauen! „BAU auf A!“ steht für Qualität österreichischer Dienstleistungen und Produkte! „BAU auf A!“ steht für Auftragsvergaben an heimische Unternehmen! In wirtschaftlich angespannten Zeiten gilt es, zur Sicherung der heimischen Unternehmen und Arbeitsplätze Aufträge „österreichisch“ zu vergeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden von der Politik geschaffen. Aufträge bis zu einer Millionen Euro können regional vergeben werden. Billige Angebote von ausländischen Firmen sind nicht mit der österreichischen Qualität und Gewährleistung vergleichbar. Die Gefahr ist groß, dass bei eventuell später auftretenden Bauschäden Gewährleistung und Schadenersatz an der österreichischen Grenze enden. Billig Bauen kann teuer werden. Schlussendlich entscheidet aber noch immer der Auftraggeber in Österreich, wer einen Auftrag – mit oder ohne Subvergaben – erhält.  BIM KR Ing. Werner Frömmel, Bundesinnung Bau: „Wir scheuen nicht die Konkurrenz mit ausländischen Anbietern, der Wettbewerb muss jedoch unter fairen und vergleichbaren Rahmenbedingungen erfolgen!“ Kleine Unternehmern sind die verlässlichsten Beitragszahler, sichern Arbeitsplätze, garantieren Einnahmen für das Finanzministerium und dadurch unser Sozialsystem. Diese Unternehmen bilden hochqualifizierte Lehrlinge aus und schaffen damit das notwendige Know-how für die international anerkannte österreichische Qualität – der Marke Austria. Abg. z. NR Josef Muchitsch, Gewerkschaft Bau-Holz: „Ziel muss es sein, unsere Regionen durch regionale Vergaben und Wertschöpfung zu sichern und zu stärken – anstatt heimische Betriebe zu schwächen. Sonst kommt es im ländlichen Raum zu einer noch stärkeren Abwanderung. Die Sanierung eines Kindergartens durch ein ausländisches Unternehmen kann zwar…

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Wir begrüßen unser neues Gold-Mitglied Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Gunacker ! Unsere Erfahrung in der Beratung von Bauherren und Professionisten hat gezeigt, dass sich viele Streitpunkte durch eine unklare Formulierung des Vertragstextes ergeben. Oftmals wird nicht ausreichend genau definiert wer welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt zu erbringen hat. Aber auch in den sonstigen kaufmännischen und rechtlichen Punkten befinden sich regelmäßig Bedingungen, welche zu einer unfairen Verschiebung des Risikos führen. Genau hier setzen wir an und beraten Sie unkompliziert und schnell. Grundsätzlich empfehlen wir dies vor Abschluss des Vertrages, um Diskussionen vorzubeugen. Ist der Vertragsabschluss bereits erfolgt und entstehen während oder nach der Bauphase Mängel oder Probleme, beraten wir Sie gerne und kämpfen dafür, Ihre rechtlich bestmögliche Lösung zu finden. Wir helfen Ihnen von Beginn bis zur Fertigstellung Ihres Bauprojektes, ebenso wie bei gewährleistungsrechtlichen Fragen. Gerne wickeln wir auch Ihren Immobilienkauf treuhändisch für Sie ab und übernehmen dabei die Erstellung oder Überprüfung des Kaufvertrages. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand! Teuer wird es meist dann, wenn kein Anwalt kontaktiert wird – Ich lade Sie zu einem kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch ein, bei dem ich Ihnen die ersten möglichen Schritte erläutere und wir die weitere Vorgehensweise festlegen. Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.ihrrecht.at Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Gunacker Schottengasse 4/35, A-1010 Wien Tel.: + 43 1 532 24 54 Fax: +43 1 532 24 55 E-Mail: anwalt@ihrrecht.at  …

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