Die Anwendung von Normen ist zumindest theoretisch grundsätzlich freiwillig. Normen sind zumindest theoretisch nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Jedenfalls Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen oder Werkverträgen verbindlich festlegen. In Fällen, in denen Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie aber im Streitfall dennoch -viel zu oft- als Entscheidungsgrundlage. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat. Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt. Werden die einschlägigen Normen nicht eingehalten, muss der Vertragspartner allerdings auf andere Art nachweisen, dass das Produkt / Werk die verkehrsüblichen Anforderungen erfüllt. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann der Käufer allenfalls gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen. Er hat dann in der Regel Anspruch auf die Beseitigung des Mangels, auf Lieferung eines mangelfreien Produktes und ggf. auf Ausgleich der Schäden, die durch den Mangel entstanden sind. Wer abseits von Normen und Regelwerken konstruiert, stellt im Regelfall eine Sonderkonstruktion her, für die er die geforderten Nachweise zu erbringen hat. Wer sich an Normen und Regelwerke hält, der muss im Normalfall keine weiteren Nachweise erbringen, es wird davon ausgegangen, dass fachgerecht geliefert wurde. Normen sind keine Lehrbücher und können keine Detailplanung ersetzen. Sie richten sich an Fachleute. Jeder Anwender muss so viel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann. NORMEN UND RICHTLINIEN VERTRAGLICH VEREINBAREN? Unserer Erfahrung nach sind Normen zwar nicht zwingend geschuldet, aber es wird im Streitfall danach beurteilt. Ein Sachverständiger wird im Regelfall das tun, was er eigentlich nicht sollte. Streng nach Normen beurteilen. Normen sind einem ständigen Wandel unterworfen und werden nicht immer von neutral-sachverständigen Personen geschrieben. Auch im Baubereich soll es so etwas wie Lobbyisten geben und in Normenausschüssen sitzen nicht immer nur Sachverständige. Und gar nicht so selten, wird eine Norm kurze Zeit nach Erscheinen wieder umgeschrieben. Die dann „neue Norm“ hat sich in der Praxis nicht bewährt oder man kam zu dem Schluss, dass man es doch besser anders macht. Ein Sachverständiger sollte ihnen…