GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Bei Abnahmebegehungen zu Gewährleistungsende gebe ich jeden „bautechnische Fehler“ bekannt, auch wenn es -noch- keinen Folgeschaden dazu gibt. Oftmals höre ich dann den Bauträger oder Hausverwalter sagen:? „Warten wir ab ob was passiert, ohne Wasserschaden brauchen wir ja nichts zu tun“ Welch fatale Fehleinstellung. Der Idealfall tritt ein wenn ein fehlerhaftes Baudetail sofort zu sichtbarem Wasserschaden führt. Zumindest gegenüber dem Fall dass geringfügige Wassereintritte nicht sofort und sichtbar zu Schäden führen. Sondern erst nach Jahren ein dann aber massiver Bauschaden eintritt. So auch hier, ein undichter Türanschluss führte wetterseitig und über Jahre zu verdeckten Wassereintritten in die massive Ziegel-Holzkonstruktion. (Ziegelwände, Holzdecken) Nach einiger Zeit traten Wasserflecken im Eck Wand-Decke auf, die Hausverwaltung ignorierte den Schaden beharrlich, auch der Gutachter der Versicherung tat nichts. Bei meiner Begutachtung reichte die Information dass es seit einigen Jahren immer wieder zu Feuchteflecken kommt. Ich holte mir das ok für eine Deckenöffnung, dahinter der schlimmste Feind im Haus: (Neben Gasexplosionen)Der echte Hausschwamm! (Bilder unten)

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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Othmar Helbling Bausachverständiger – Kanton St. Gallen/Schweiz Ausbildung – Energieeffizientes Bauen, Baukaderschule – St. Gallen, Nachdiplomkurs Gesamtleitung Bau – ZHW Winterthur, Prozess- und Projektmanagement – ZTI Zug, Ausbildung und Diplom eindg. Dipl. Bauleiter, Maurerlehre, Hochbauzeichenlehre, Vorstand Prozess- und Projektmanagement-ZTI Zug, Ausbildung und Diplom eidg. Dipl. Bauleiter, Vorstand Hausverein Schweiz Sektion Ostschweiz HVO, Schweizer Bauökonomen AEC, ausgebildeter Bauleiter SBO und Baufachmann mit langjähriger Erfahrung setze ich mich voll und ganz für Ihre Interessen ein. Sprachen: Deutsch, Englisch & Spanisch Tätigkeitsbereiche: Als unabhängiger Bauberater definiere ich gemeinsam mit der Bauherrschaft Ziele, ermittle den Raumbedarf, schlage Möglichkeiten vor, prüfe den Standort, übernehme die Machbarkeitsabklärung, kontrolliere Verträge und plane das Vorgehen. So sind Sie als Bauherr sicher, alle relevanten Aspekte berücksichtigt zu haben. Planung, Bauausführung und Baukontrolle, Gewährleistungsbegehungen, Autor div. Fachartikel Motivator: Der Bau hat mich von klein an interessiert. Man kann verfolgen wie etwas wächst und sich im Bauprozess einbringen; Vision: Im Hinterkopf habe ich seit einiger Zeit eine Ombudsstelle für Bauherren in der Schweiz. Unternehmen: hbq bauberatung gmbH St. Dionysstrasse 31 CH – 8645 Rapperswil-Jona Fax: 0041/552124682 Tel: 0041/552124681 www.hbq-bauberatung.ch E-Mail: o.helbling@hbq.ch…

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  Dipl.-Bauing. Bernd Ehrmann Gründer und Vorsitzender der Sachverständigenorganisation Bau-Sach-Verstand e.V.  http://www.bau-sach-verstand.de; Öbuv Sachverständiger für Baupreisbildung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau Öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Bestellungskammer: IHK München und Oberbayern, Mitglied bei der GT, Beratender und Bauvorlageberechtigter Ingenieur der BYIK-Bau, Fachbereichsleiter der BVS Sachverständige Bayern Tätigkeitsbereiche: Gerichtsgutachter, Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden, Berater privater Bauherren von A bis Z, Beratung bei Kaufabsicht von Wohnungen und Häusern: Studium der Exposes, Begehung, Sanierungsberatung mit Kostenschätzung, Begutachtung der Notarverträge, Stellungnahmen, Übergabe. Abnahme und Übergabe von Wohnungen und Häusern, Immobilienbewertung, Gewährleistungsbegehungen, Schimmelbegutachtung und Ursachenfeststellung, Schiedsgutachter, Baubegleitende Qualitätsüberwachungen (Baustellenaudits), Unterstützung bei Abwicklung von Verträgen im Zuge von Insolvenzen und Kündigungen Unternehmen:  Regierungsbaumeister B. Ehrmann öffentl. best. u. vereidigter Sachverständiger Ehrmann, Schulz Partnerschaft -Bausachverständige- in Kooperation mit Bau-Sach-Verstand e.V. Kastanienstr. 7 D-81547 München Fax: 0049/8954043395 Tel: 0049/895404339, Mobil: 0049/1745834740 E-Mail: ehrmann@bau-sach-verstand.de Homepage: http://www.bau-sach-verstand.eu/ Zweigbüro: Adolf-Lehne-Weg 18 D-85598 Baldham Tel: 0049 8106/358290 Fax: 0049 8106/358291 E-Mail: info@bau-sach-verstand.de Homepage: http://www.bau-sach-verstand.de/…

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Wassereintritt bei der Terrassentüre. Der Auftraggeber hat zuerst die ursprünglich ausführenden Firmen die Ursache finden lassen. Was selten gut geht. Speziell bei einem aufgetretenen Schaden ist eine unabhängige Schadensanalyse unbedingt zu empfehlen.? Selbst wenn die ausführende Firma die Ursache am eigenen Gewerk findet, sie wird im Regelfall bemüht sein die Kosten für die Behebung so gering als möglich zu halten. Also statt ein beispielsweise schadhaftes Blechteil auszutauschen lieber mit Silikon zu „verschmieren“. So wie auch hier, der Spengler hat sein Türanschlussblech zu kurz ausgeführt, es greift nicht in die untere Nut der Terrassentüre. Der Vorschlag vom Spengler: „Die Fuge mit Silikon abdichten“.? Dann stelle ich noch bei der Türkonstruktion zwischen den Holzprofilen eine offene Stossfuge fest.

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