GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein Kunde kauft ein schlüsselfertiges Kleingartenhaus, schon kurze Zeit nach Einzug entstehen Risse an der Fassade, es wird beim Geschäftsführer der VERU, Rudolf Vesecky 2010 reklamiert.  Dieser, respektive sein Mitarbeiter, verweist auf das nahe Ende der Gewährleistung, erst dann soll, aber nicht sachgemäß (?) behoben werden. Der Hausherr wird mißtrauisch holt den Bausachverständiger…

Achtung – Mängel im Sinne der Gewährleistung müssen VOR Ablauf der 3-jährigen Frist beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden

Eine Klage vor Gericht sollte natürlich vermieden werden, dazu hat der Kunde bei der Veru Liegenschaftsverwertungsges.m.b.h. nach meiner Begutachtung eine Mängelliste übermittelt. Um Gutachterkosten zu sparen empfehle ich zuerst diese Version. Schon während der Begehung notiert der Kunde alle Auffälligkeiten und Baufehler. Eine Reaktion bleibt auch nicht aus, schnell wird die offene Stelle am Flachdach geschlossen, ein Vergleichsanbot für die sonstigen Mängel wird übergeben.  Doch Euro 6000 für Sanierungsnotwendigkeiten in mehrfacher Höhe reichen nicht aus. Die weitere Kommunikation verläuft wenig erfolgreich, was nun folgt ist leider typisch in der Bauwirtschaft. Sehr gute Firmen beheben ihre Mängel ungeachtet der Schadenshöhe, der Durchschnitt behebt Mängel nur deren Behebung nicht allzuviel Kosten verursacht, am unteren Ende der Skala wird nichts gemacht.

Was vorher zwar anerkannt aber nur mit einer geringen Schadenssumme bewertet wurde wird nun zur Farce

Der Kunde ist nun gezwungen zumindest klagsvorbereitend ein Privat-Gutachten oder zumindest eine „gutachtliche Stellungnahme“ abzugeben. So eine Art „qualifizierte Mängelliste“, diese wird erstellt und an Herrn Vesecky weitergeleitet. Die Antwort überrascht sogar den erfahrenen Gutachter: (Inhalt auszugsweise, ein Firmenstempel ist vorhanden, der Leser erfährt aber nicht mit wem er es zu tun hat, Name fehlt…)

„…wir haben ihre Mail vom 18.9.11 erhalten. …. Auch möchten wir Sie daran erinnern daß Sie gegenständliche Immobilie in einem Zustand gekauft haben, der für weiterführende, von ihnen selbst noch zu beauftragende Arbeiten vorgesehen war. Diese nun als Mängel darzustellen verzerrt die Tatsachen….“

Wow! Der Schreiberling geht im Detail auf die Mängel nicht ein, das Haus wurde schlüsselfertig gekauft, die Fassade ist mit wesentlichen Fehlern behaftet und der Hausherr versteht die Welt nicht mehr. Entweder handelt es sich um ein Mißverständnis oder wir haben es mit der klassischen „Zermürbungstaktik“ zu tun. Der Geschädigte wird schon irgendwann aufgeben…

HIER DIE MÄNGELLISTE ALS PDF

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