GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Befundaufnahme – Pfusch bei Fenster und Türmontage!  Im Zuge der Befundaufnahme stellte sich folgender Sachverhalt dar: Bei der durchgeführten Demontage der alten Kunststofffensterelemente wurden massive Schäden an den inneren und äußeren Fensterleibungen verursacht. Leibungen wurden großflächig entfernt bzw. abgebrochen, weiters sind durch diese Arbeiten Risse in der äußeren Fassade vorhanden. Im Zuge der Demontagearbeiten wurden auch bestehende innere Rollladenkastenabdeckungen im Sturzbereich der Fenster-und Fenstertüren entfernt und durch neue Abdeckungen aus Spanplattenmaterial (Plattenstärke ca. 24 mm) ersetzt. Die Montage erfolgte mittels Schraubmontage direkt in den Fenstersturz. Im seitlichen inneren Leibungsbereich wurden diese Plattenelemente jedoch sehr mangelhaft angearbeitet (Öffnungen und breite Fugen vorhanden), auch zwischen Plattenelementen und Stockprofilen. Bedingt durch diesen Umstand kommt es in diesen Bereichen zu Konvektion (Durchströmung), daraus resultieren Zuglufterscheinungen sowie die Gefahr von Kondensat-bzw. Schimmelbildung bei dementsprechenden klimatischen Bedingungen. Anforderungen an die Luftdichtheit werden nicht erfüllt. Zwischen Plattenelementen und verputzten Fensterstürzen ebenfalls Fugen vorhanden. . . Fensterelemente wurden mittels Schraubmontage direkt in die Fensterleibungen montiert, im Sturzbereich (wo Rolladenkästen vorhanden) erfolgte die Befestigung direkt in die neu hergestellten Rollladenkastenabdeckungen. Die Befestigung der Elemente wurde im Parapetbereich bzw. im Fußbodenbereich nicht ausreichend ausgeführt, teilweise fehlt die Befestigung generell. Die Befestigung der Elemente im Sturzbereich erfolgte größtenteils in die Rollladenkastenabdeckungen, entspricht jedoch in keiner Weise den statischen Anforderungen, da im Bereich Kastenabdeckungen und Fensterstöcke bei relativ geringer Krafteinwirkung starke Verformungen auftreten (Elemente wackeln). Die vorhandenen inneren Rollladenkastenabdeckungen entsprechen in keiner Weise einem geeigneten und tragfähigen Montageuntergrund. Das verwendete Plattenmaterial ist für vor genannte Zwecke generell nicht geeignet. Bei den Fensterelementen wurden vor Montagebeginn generell die Futterleistenprofile entfernt (ausgenommen bei Stiegenhausfenster), wahrscheinlich bedingt durch den Umstand, dass Elemente in der Höhe zu groß gefertigt wurden. Dadurch ist eine fachgerechte Montage von Außenfensterbänken vorerst nicht möglich, da im Regelfall die Fensterbank den Fensterstock im Anschluss untergreifen muss. Vorhandene bestehende Außenfensterbänke wurden nicht an die Fensterstöcke fachgerecht angearbeitet (liegen teilweise lose auf den äußeren Parapeten). Bei Fenstern wurde die erforderliche Lastabtragung mittels Tragklötze mangelhaft ausgeführt bzw. fehlt diese generell. Fensterelemente wurden mangelhaft ausgeschäumt, Pu-Schaum fehlt bzw. wurde nach dem Entfernen von Keilen nicht mehr ergänzt. Erforderliche Bodenprofile für bauseitiges Anarbeiten mittels Abdichtung bzw. Spenglerverblechung fehlt generell. Auch wurde Pu-Schaum nicht fachgerecht entfernt. Im Bereich der 2 tlg. Tür-Fensterkonstruktionen wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit Türelemente in der Höhe zu klein bzw. zu groß bemessen, da in diesen Bereichen die inneren Kastenabdeckungen aus technischen Gründen nur mehr schief angeordnet werden konnten. Generell wurde im Außen-und Innenbereich…

Weiterlesen

Aktuelles zur Neuerung! Am 18.01.2012 wurde das neue EAVG vom Parlament verabschiedet. Damit kommt es zu einigen Neuerungen: ab Inkrafttreten des neuen EAVG am 01.12.2012 sind bei sämtlichen Immobilieninseraten die wichtigsten Energiekennzahlen (wie im Energieausweis ausgewiesen) anzugeben. Weiters wird es Käufern erleichtert ihr Recht auf Vorlage eines Energieausweises durchzusetzen. Die wichtigsten Neuerungen: Verpflichtende Angabe des Heizwärmebedarfs und des Gesamtenergieeffizienz-Faktors in Anzeigen und Inseraten Verpflichtung zu Vorlage des Energieausweises bei Anbotslegung Aushändigung einer vollständigen Kopie des Energieausweises binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss Der Mieter oder der Käufer kann die unterlassene Aushändigung des Energieausweises gerichtlich einklagen oder selbst einen Energieausweis einholen und innerhalb von drei Jahren „angemessenen“ Kostenersatz begehren Der Energieausweisaussteller haftet Käufern und Mietern gegenüber für die Richtigkeit des Energieausweises Bei Unterlassen von Angaben zur Energieeffizienz in Inseraten oder bei nicht rechtzeitiger Vorlage bzw. Aushändigung drohen Verwaltungsstrafen bis zu 1.450 Euro Aktuelle Informationen zu Neuerungen in der OIB 6: Die OIB Richtlinie 6 in der neuen Fassung stellt einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Energieeffizienz dar. In der Fassung von Oktober 2011 kam es im Vergleich zur Vorgängerfassung aus dem Jahre 2007 zu einigen umfassenden Veränderungen: Die Richtlinie ist nun etwas umfangreicher. Dies liegt vor allem daran, dass in der Vorgängerrichtlinie nicht exakt definierte Bereiche nunmehr klar definiert und ausgewiesen werden. Die einzelnen Rechenschritte sind nunmehr klar vorgegeben, den einzelnen Wärmeleitfähigkeiten ist eine Bezugsgröße (Umgebungstemperatur) klar zugeordnet.  Der Bauteilkatalog wurde weiter präzisiert und erweitert.  Weiters wird nunmehr die Prüfung einer Installation von hocheffizienten alternativen Energiesystemen zwingend vorgeschrieben.  Und schließlich die für den einfachen Nutzer augenscheinlichte Neuerung: Es wird nunmehr nicht einfach nur der Heizwärmebedarf grafisch anschaulich auf der ersten Seite des Ausweises ausgewiesen, sondern auch die Werte für Gesamtenergieeffizienz, CO2 Ausstoß und den Primärenergiebedarf. Aber auch weiterhin dienen lediglich die Werte des Heizwärmebedarfs und des Endenergieverbrauchs als für die Klassifizierung einzuhaltende Mindestanforderung. Daher bleibt ausblickend zu erwarten und zu hoffen, dass die Nachhaltigkeit mit fortlaufender Novellierung weiter Einzug hält und auch die Werte für Gesamtenergiebedarf, CO2 Ausstoß und Primärenergiebedarf als einzuhaltende Mindestanforderungen gelistet werden. Bis dahin stellt die aktuelle Richtlinie aber bereits eine wesentliche Verbesserung zur Vorgängerrichtlinie dar, da Gesamtenergieeffizienz, CO2 Ausstoß und den Primärenergiebedarf nicht mehr für Insider im Zahlenwulst versteckt, sondern für jedermann klar ersichtlich und einfach zu vergleichen sind. Der Energieausweis im Detail Wer braucht einen Energieausweis? Jeder Eigentümer, der verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder sein Objekt zum…

Weiterlesen

Informationen zum neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012! Die jüngste Auflage des Open Lab von Hausverstand.Com am 13. Juni 2012 behandelte das für die Immobilienbranche wichtige Thema des Energieausweises. Die Info-Veranstaltung, die sich speziell an Liegenschaftseigentümer, Projektentwickler, Hausverwalter und Makler richtete, setzte sich mit dem neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012, das mit 1. Dezember in Kraft treten wird, auseinander, erörterte die daraus entstehende rechtliche Situation für Verwalter und Makler, und klärte über die Chance auf, die der Energieausweis als Basis für eine künftige nachhaltige Sanierung bietet. Zahlreiche Akteure der Immobilientreuhänderbranche nutzten die Gelegenheit, sich über diese brennenden Fragen zu informieren. *) Bereits die Führung durch das Open Lab stieß auf großes Interesse Thema der Ausstellung: Wie ein denkmalgeschütztes Gründerzeitgebäude auf Passivhausniveau optimiert werden kann. Die Impulsreferate trafen exakt den Nerv der ZuhörerInnen – darunter erfreulicherweise wieder viele weibliche ImmobilienexpertInnen. DI Schuh legte zum Auftakt die ursprüngliche Ziele der EU zur Einführung des Energieausweises dar: Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden, mehr Transparenz am Immobiliensektor, Reduktion der CO2-Emissionen,  Einhaltung der Klimaschutzziele, Impulse für die Bauwirtschaft und Erhöhung der Sanierungsrate. Er plädierte für aussagekräftigere thermisch-energetische Bewertungen, die als Grundlage für nachhaltige Sanierungen herangezogen werden können. Anschließend referierte DI Dr. Pöhn, Leiter des Bauphysiklabors der MA 39 und Energieausweis-Experte, über die Neuerungen der OIB Richtlinie 6, der technischen Umsetzung des Energieausweises in Österreich. Der neue Energieausweis wird über den Heizwärmebedarf hinaus weitere wichtige Informationen gleich auf dem Deckblatt bieten: den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Es wird künftig auf das Klima am Standort Bezug genommen, anstatt auf ein Referenzklima für ganz Österreich. Dann erläuterte DI Dr. Kaiblinger, diplomierter Architekt und Jurist, die rechtlichen Neuerungen und Konsequenzen durch das Energieausweis-Vorlagegesetz EAVG: die korrekte Gestaltung der Annoncen, die erlaubten Abweichungen von Energieausweisen, das ordnungsgerechte (eine Verwaltungsstrafe verhindernde) Verhalten von Maklern und die generelle Haftung bei Energieausweisen – und wies darauf hin, dass es bis dato noch keine Judikatur darüber gibt. Umso wichtiger sei  es, bei der Erstellung des Energieausweises Fehler zu vermeiden. Aufschlussreich dann noch die abschließenden Ausführungen von…

Weiterlesen

Wie es dazu kommt, dass ein ganzes Land neue Dächer will!   Viele Hausbesitzer schieben den Gedanken an eine Dachsanierung jahrelang vor sich her. Dabei zeigt sich, dass die erwarteten Kosten oft überschätzt werden. Völlig vernachlässigt wird hingegen die Tatsache, dass unsanierte Dächer den eigenen Energieverbrauch kontinuierlich nach oben schrauben. Bis zu 25 % der Wärmeenergie können sich durch ein schlecht gedämmtes Dach ungenützt verflüchtigen. Die effizienteste Lösung dafür ist eine Aufdachdämmung. Dabei wird das Dämm-Material vollflächig aufgebracht und so werden Wärmebrücken vermieden. Mit der Bramac Therm PRO kann der U-Wert einer Konstruktion mit Zwischensparrendämmung um bis zu 40% verbessert werden. „Bramac Therm“ Mit Bramac können Sie nicht nur bei Ihren Heizkosten sparen, sondern auch die Umwelt schonen. Der CO2-Fußabdruck des Dachsteins fällt um bis zu 60 % kleiner aus als jener von anderen verbreiteten Eindachungen. Zudem bietet die seidig glatte Protector Plus Oberfläche nachhaltigen Schutz vor Verschmutzungen. Schadstoffpartikel gleiten wie an einer beschichteten Pfanne einfach ab, Vermoosungen können sich erst gar nicht absetzen. So präsentiert sich Ihr Dach auch noch nach Jahren glatt und schön. „Bramac Markant Protector Plus“  Mit Bramac können Sie selbst im alpinen Raum nachhaltig sanieren. Der BRAMAC Montero, ein besonders rauer Dachstein, der überdies um 50 Prozent härter ist als die Norm! Sein großer Vorteil: An seiner rauen (granulierten) Oberfläche bleibt Schnee zuerst haften und schmilzt später langsam ab. Durch diesen Rückhalt wird der unkontrollierte Abgang von Dachlawinen verhindert: Die ideale Prävention vor Folgeschäden – sowohl am Dach selbst als auch darunter! Und die ausgeprägte Härte dieses Dachsteins trägt auch die dickste Schneedecke mit Leichtigkeit (50 Prozent härter als die Norm). „Bramac Montero“  Immer mehr Hausbesitzer nützen ihr Dach zur Energiegewinnung. Der patentierte Bramac Indach Kollektor, Bramac SolarDach PRO, besticht heuer durch ein noch eleganteres Design und mit neuen Produkt-Features. Optisch wird er durch anthrazitfarbene Abdeckleisten und Blecheinfassungen sowie lasergeschweißte Alu-Absorber ohne kupferfarbene Streifen aufgewertet. Das schwächer strukturierte Glas bietet mehr Durchsicht in den Kollektor. Beim Solar Indach Kollektor ist der Eindeckrahmen bereits vormontiert und lässt sich daher einfachst und perfekt in das Dach integrieren.Im Laufe von 25 Jahren kann sich ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt so rund 60.000 Kilowattstunden* ersparen. Wohlgemerkt: 60.000 KWh, für die kein einziges Gramm CO2 in die Atmosphäre geschleudert werden…

Weiterlesen

Dr. Lothar Breidenbach, Geschäftsführer Technik des Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) e.V. erklärt, warum Kontrollierte Wohnungslüftung heute so eine zentrale Rolle in der Neubau-Planung hat! Frage 1: Bauherren müssen sich heute zwangsläufig mit kontrollierter Wohnungslüftung auseinandersetzen. Bei jedem Neubauprojekt fordert der Staat heute nach DIN 1946-6 die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Wieso ist Wohnungslüftung mittlerweile so wichtig? Antwort 1: Dank moderner Bautechniken sind Neubauten üblicherweise luftdicht gebaut. Doch das unterbindet die natürliche Frischluftinfiltration durch Fugen und Gebäudeundichtigkeiten. Dadurch findet die Frischluftzufuhr ohne Lüftungsystem nahezu ausschließlich durch das Fensteröffnen durch die Hausbewohner statt. Jedoch lässt sich der Mindestluftwechsel, der nötig wäre, um ein gesundes Raumklima zu erreichen, durch Fensterlüften kaum noch erreichen. Alle zwei Stunden müsste man hierzu von Hand Luft hereinlassen. Außerdem wäre es energetisch unsinnig, die Wärme, die wir durch die gute Dämmung im Gebäude halten, regelmäßig zum Fenster abzulassen. Deshalb fordert der Gesetzgeber im Sinne der Raumgesundheit und Energieeinsparung zu Recht die Erstellung eines Lüftungskonzepts bei jedem Neubau. Eine Wohnungslüftungsanlage sorgt automatisch für optimale Luftverhältnisse und minimiert gleichzeitig die Lüftungswärmeverluste.  Frage 2: Viele Bewohner fürchten um ihre Souveränität und haben Angst, mit einer Lüftungsanlage nicht mehr die Fenster öffnen zu dürfen, wenn Ihnen danach ist. Schränken Einen solche Systeme tatsächlich im Alltag ein? Antwort 2: Nein, die Sorge, zu einem „Sklaven der Technik“ zu werden ist unbegründet, die Bewohner können auch mit einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage die Fenster weiter öffnen, wann immer sie wollen. Allerdings geht durch längeres Fensterlüften in der Heizperiode viel Wärme verloren, was mit einer kontrollierten Wohnungslüftung bei geschlossenen Fenstern nicht der Fall ist. Übrigens lässt es sich häufig beobachten, dass die Nutzer nach einer kurzen Eingewöhnungsphase dem System so vertrauen, dass sie die Fenster von selbst nur noch selten öffnen. Denn ganz automatisch lernen sie auch das Plus an Komfort schätzen, welches aus verbessertem Lärmschutz, keinem Kaltlufteinfall und auch keiner Zugluft besteht. Frage 3: Was sind konkret die wichtigsten Punkte, die es für die Planung einer Wohnungslüftung zu beherzigen gilt? Antwort 3: Nachdem der Fachhandwerker oder –planer in seiner Bewertung einer lüftungstechnischen Maßnahme gemäß der DIN 1946-6 festgestellt hat, dass eine kontrollierte Wohnungslüftung installiert werden muss, um Gesundheits- und Bauschäden durch die luftdichte Außenhülle vorzubeugen, gibt es einige Gesichtspunkte, auf die Wert gelegt werden sollte: Es muss auf jeden Fall auf eine ausreichend dichte Gebäudehülle geachtet werden. Durch einen…

Weiterlesen

Pilotprojekt von Wien Energie und Wiener Wohnen in der Städtischen Wohnhausanlage Ketzergasse 26 in Wien-Liesing! Wien (OTS) – Die Solarpaneele, die im Zuge der Thewosan-Sanierung (Thewosan=Thermisch-energetische Wohnhaussanierung) des Gemeindebaus auf 15 Häusern installiert werden, haben eine Gesamtfläche von rund 1.700  Quadratmeter und können 80 Prozent des Strombedarfs in der Wohnhausanlage decken. Die Photovoltaik-Anlage ist die größte ihrer Art in Wien und wird eine  Jahresenergiemenge von zirka 270.000 Kilowattstunden liefern können. Zum Vergleich: ein durchschnittlicher Wiener Haushalt verbraucht pro Jahr rund 2.500 kWh. Am 8. März 2012, stellten Vizebürgermeisterin Renate Brauner und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig das Pilotprojekt gemeinsam mit Wien Energie-Geschäftsführerin Susanna Zapreva und Wiener Wohnen-Direktor Josef Neumayer vor. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen in Großstädten ist europaweit bisher noch relativ gering Wien hat sich zum Ziel gesetzt dies zu ändern und möchte den Anteil von erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung bis 2030 auf 50 Prozent steigern. Bereits vergangene Woche haben wir gemeinsam mit dem Partner Wien Energie das erste BürgerInnen-Solarkraftwerk Wiens eröffnet, das binnen 24 Stunden ausverkauft war. Heute präsentieren wir eine Solaranlage, die den Stromverbrauch für über hundert Haushalte decken kann. Wiener Wohnen nimmt damit im urbanen Gebiet eine Vorreiterrolle sein„, so Vizebürgermeisterin Renate Brauner. Der Ökostrom aus den Solarpaneelen in der Ketzergasse wird in einem dicht verbauten Umfeld verbrauchernah produziert. Damit werden Übertragungsverluste minimiert und die Abhängigkeit von Stromimporten reduziert. Die Gesamtkosten der Anlage liegen bei rund 700.000 Euro. Eine Amortisation ist bereits in der ersten Hälfte der Lebensdauer von rund 25 Jahre zu erwarten. Den Bewohnerinnen und Bewohnern entstehen durch die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaik-Anlage keinerlei Kosten Im Gegenteil, für die Nutzung der Dachflächen stellt Wien Energie den Strom für die Außenbeleuchtung kostenlos zur Verfügung, hob Wohnbaustadtrat Michael Ludwig hervor. „Neben einer deutlichen Verringerung des Heizwärmebedarfs durch die Thewosan-Sanierung profitieren die Mieterinnen und Mieter auch vom Wegfall der Kosten für die Außenbeleuchtung und von geringeren Betriebskosten. Mit der Errichtung der Photovoltaik-Anlage leisten Wiener Wohnen und Wien Energie einen Beitrag zur Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität in unserer Stadt und gestalten aktiv die Energiewende in Wien.“ Wien Energie Geschäftsführerin Susanna Zapreva: „Für Wien Energie steht Verantwortung gegenüber Kunden und Umwelt an erster Stelle, deshalb hat der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energieträgern für uns eine hohe Priorität. In den nächsten Jahren bauen…

Weiterlesen

Sanierungsscheck, bedarfsorientierte Wohnbauförderung und strengere Normen für die Gebäudehülle sichern leistbares Wohnen für morgen! Wien (OTS) – Trotz der durchwachsenen Wirtschaftslage und Sparnotwendigkeiten für den österreichischen Bundeshaushalt haben sich im Bereich Wohnbau und Sanierung in den letzten Tagen positive Entwicklungen gezeigt. Nicht nur wird der Sanierungsscheck von 100 Mio. Euro weitergeführt, es gibt auch das Bekenntnis aus Politik und Wirtschaft, die Förderung nach 2015 auf 300 Mio. Euro pro Jahr anzuheben. „Es kommt wieder Bewegung in die Diskussion rund um den Einsatz der Mittel aus der Wohnbauförderung“, freut sich Franz Roland Jany, Geschäftsführer der Gemeinschaft Dämmstoff Industrie über entsprechende Äußerungen von WKO-Präsident Christoph Leitl und Bundesminister Reinhold Mitterlehner. „Nur wenn wir jetzt mit voller Kraft in hochwertiges und daher energiesparendes Wohnen und Bauen – in ein österreichisches Wohnpaket – investieren, können sich einerseits unsere 2020 EU Klimaschutzziele ausgehen und anderseits kann nur so die soziale Verpflichtung eingehalten werden, auch morgen leistbares Wohnen zu ermöglichen“, mahnt Jany den Worten Taten folgen zu lassen. Denn die Entwicklung der Heizkosten macht es notwendig, mit Energie sorgfältiger umzugehen. „Wer die ständige Erhöhung der Energiekosten bedenkt, dem sollte klar sein: Künftig können wir allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr so viel verheizen – und insbesondere Öl wird in absehbarer Zeit viel zu wertvoll, um es einfach zu verbrennen“, warnt Jany. Die viel zitierten alternativen Energien können und werden zwar Umwelt und Klima entlasten, stellen aber aus Kosten- und Machbarkeitsgründen keine Alternative zu besserer Qualität der Gebäudehülle dar. „Wir sollten uns nichts vormachen – die Zeiten billiger Energie sind vorbei. Jetzt müssen die Zeiten intelligenten Energieeinsatzes anbrechen“, bringt Jany die Herausforderung auf den Punkt. Vorzeigemodell Wohnbauförderung Die österreichische Wohnbauförderung ist ein europäisches Vorzeigemodell. Nirgends sonst konnte mit insgesamt stagnierendem Mitteleinsatz – der Bundesanteil ist seit 1996 mit rund 1,78 Mrd. Euro eingefroren – die steigenden Qualitätsanforderungen im Gebäudebereich so erfüllt werden wie in Österreich. Doch der Bedarf an Wohnraum wächst weiter – allein für Wien rechnen Experten mit 1.500 bis 2.000 fehlenden Wohnungen jährlich. Und das trotz des starken Stellenwertes des sozialen Wohnbaus in der Bundeshauptstadt. „Eine bedarfsorientierte Wohnbauförderung ist Gebot der Stunde“, begrüßt Jany den entsprechenden Vorstoß von Mitterlehner und Leitl, eine solche Forderung in den Finanzausgleichsverhandlungen 2014…

Weiterlesen

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6! Bereitgestellt durch das „Österreichischen Institut für Bautechnik“ – Die Richtlinie definiert Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden. Diese sollen folgenden Zielsetzungen dienen: Österreichweite Harmonisierung Bautechnischer Vorschriften sowohl hinsichtlich der Methodik, die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden primär ausgedrückt durch Energiekennzahlen zu beschreiben als auch Anforderungen an diese Energiekennzahlen zu formulieren Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) und der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) in nationales Recht. Grundsätzlich können Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden an den folgenden Ebenen ansetzen:  Anforderungen an die thermische Qualität von Bauteilen wie an die maximalen U-Werte für einzelne Bauteile; Anforderungen an den Nutzenergiebedarf bzw. Anteile davon wie an den Heizwärmebedarf (HWB) oder an den Kühlbedarf (KB), bei denen neben der thermischen Qualität der Gebäudehülle auch die Klimagunst und Nutzungseigenschaften des Gebäudes mit berücksichtigt werden; Anforderungen an den Endenergiebedarf bzw. Anteile davon wie an den Heizenergiebedarf (HEB), der jenen Anteil beschreibt, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist, oder an den Kühlenergiebedarf (KEB), jeweils unter Berücksichtigung von Hilfsenergieanteilen für Wasser- und Luftförderung und unter Berücksichtigung allfälliger Feuchtekonditionierungen, wobei beide Anteile sowohl von der thermischen Qualität des Gebäudes als auch von der energetischen Qualität des Technischen Gebäudesystems abhängen; Anforderungen an den Primärenergiebedarf, der sich aus den Anteilen des Endenergiebedarfes je Energieträger gewichtet (multipliziert) mit den Konversionsfaktoren für die Primärenergie zusammensetzt; Anforderungen an die CO2-Emissionen, die sich aus den Anteilen des Endenergiebedarfes je Energieträger gewichtet (multipliziert) mit den Konversionsfaktoren für die CO2-Emissionen zusammensetzen; Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zumindest auf Ebene des Endenergiebedarfes und die Angabe von Primärenergiebedarf und CO2-Emissionen. Des Weiteren schreibt die EU-Gebäuderichtlinie die Festlegung von Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Fall größerer Renovierungen an Gebäude vor. In der vorliegenden Form enthält der Richtlinientext die folgenden Anforderungen, die aufgrund der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erforderlich sind. Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ und zum OIB-Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ & Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz (Stand: Oktober 2011- Änderungen gegenüber Version 2007 blau markiert) – sind auf der Homepage der OIB – Richtlinien 2011 angeführt! Zu allen…

Weiterlesen