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Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider Sachverständiger für Bauschäden und Wertermittlung von Immobilien für gerichtliche wie private Zwecke. Mülheim – Bayern/Deutschland. Im Rahmen meines beruflichen Werdegangs absolvierte ich ein Studium zum Betriebswirt des Handwerks; es folgte ein Studium im Fachbereich Bauingenieurwesen mit dem Abschluß Dipl.-Wirtschaftsing. Fachrichtung Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten; Im Anschluss daran erfolgte ein Studium Fachbereich Bauingenieurwesen mit dem Abschluss Master of Engineering Fachrichtung Baumängel, Bauschäden, Instandsetzungsplanung. In beiden Fachrichtungen wurde für die berufliche Tätigkeit die Zertifizierung als Sachverständiger durchlaufen und bestanden. Als Fachstudiengang wird das Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachplaner für die Rekonstruktion und Sanierung von Bauwerken durchlaufen. Abschlüsse zur Qualifizierung wurden abgelegt im Bereich: – BG 128 Gebäudeschadstoffe – Schimmelpilze, Schimmelpilzsanierung – Asbest, Asbestsanierung – Energieberatung, Gebäudeenergieberatung. Tätigkeitsbereiche: Erstellen von Gutachten in den Bereichen Bauschäden, Wertermittlung von Immobilien für gerichtliche wie private Zwecke. Feuchte- uns Schimmelpilzsanierung; Qualitätssichernde Baubegleitung, Unterstützung von der Planung bis zur Abnahme; Energetische Beratung sowie Erstellung von Beratungsberichten für Fördermaßnahmen der KfW sowie BAFA. Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter den Leitsätzen „ vom Altbau zum Niedrigenergiehaus – und – Sanieren heißt nicht Einheits-brei- fassade. Unternehmen: Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider M.Eng. Sachverständigenbüro D-91804 Mülheim – Bayern Tel: 0049/8411256432 E-Mail: immogutachten@t-online.de Homepage: www.Bausachverständige-Bayern.de; www.Bausachverstaendige-Bayern.de Aktuelles Projekt: Unser Haus Baujahr 1950 einfach, aus Betonhohlblocksteinen, Ziegelvollstein und Splittstein gemauert. Holzbalkendecke, Kaltdach. Das war unsere Ausgangssituation als sich meine Frau im Rahmen einer Besichtigung in das Objekt bzw. Lage verliebte. Jetzt laufen die Arbeiten in den einzelnen Schritten für Innenausbau sowie Sanierung und energetische Ertüchtigung der Hüllfläche. Ausgangssituation 2005; Das große weiße Runde ist der Flüssiggastank Situation Frühjahr 2011, Kerndämmung, 3-Scheibenverglasung Die gleiche Ansicht, etwas Größer, Umbau der ehemaligen maroden Holzterrasse zum Esszimmer, Holzunterbau der Holzterrasse jetzt Massiv aus Naturstein mit entsprechender Dämmung der Decke…

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In allen Bereichen unseres Lebens wird ein Umdenken gefordert, ein bewussterer Umgang mit Ressourcen. Das mit Sicherheit populärste Wort in diesem Zusammenhang ist „Nachhaltigkeit“. Überall wird die Forderung nach nachhaltiger Entwicklung, nachhaltigem Wirtschaften oder nachhaltigem Bauen propagiert. Was aber bedeutet „Nachhaltigkeit“ genau? Das Internet-Nachschlageforum „wikipedia“ definiert „Nachhaltigkeit“ sehr richtig als ein Handeln, dass „im Einklang mit Ökologie, Ökonomie und sozialen Aspekten steht“. Die ursprüngliche Definition kommt aus der Forstwirtschaft und bedeutet, dass immer nur so viel Holz dem Wald entnommen wird, wie nachwachsen kann, so dass der Wald nie zur Gänze abgeholzt wird, sondern sich immer wieder regenerieren kann. Nachhaltige Entwicklung im heutigen Sinne ist nur mit dem sogenannten Drei-Säulen-Modell möglich: der gleichzeitigen Umsetzung von  umweltschonenden, sozialen und wirtschaftlichen Zielen. Oder, mit anderen Worten: „Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können.“ Gerade im Bereich Bauen und Planen wird dieser Begriff auffallend oft verwendet. Mit gutem Grund, wenn man zum Beispiel die maßlose Inanspruchnahme von Ressourcen im Bausektor betrachtet: Das Bauwesen verbraucht ca. 50 % aller der Erde entnommenen Rohstoffe  Der Bausektor produziert mehr als 60 % des anfallenden Abfalls  Betrachtet man den Lebenszyklus von Gebäuden, so erfordert deren Bewirtschaftung  (Heizung, Kühlung, Beleuchtung ect.) ca. 80 bis 90% des gesamten Energieeinsatzes Erschreckende Fakten und Zahlen, die alarmieren. Einer der obersten Gebote für unsere Generation lautet also, diese zu ändern und zu verbessern. Der erste Schritt dazu heißt Reduktion des Energiebedarfs bei Gebäuden. Bei Neubauten Hier sollte der Heizwärmebedarf möglichst gering gehalten werden und der verbleibende Energiebedarf mit Erneuerbaren Energieträgern abgedeckt werden. Der Weg dahin führt zum Passivhaus und in weiterer Folge zum Plusenergiehaus, einem Gebäude das rein rechnerisch mehr Energie gewinnt, als es verbraucht. Durch einen Passivhausstandard können Energieeinsparpotentiale von bis zu 90% gegenüber konventionellen Gebäuden realisiert werden. Die Mehrkosten für die Errichtung betragen nur ca. 4 bis 12 % und amortisieren sich alsbald. Außerdem unterstützen Land und Bund Bauwillige mit zum Teil großzügigen Förderungen. Link: foerderdata.at Bei Bestandsgebäuden Ziel ist, durch Sanierung den Energiebedarf deutlich zu reduzieren. Besonders bei Gebäuden zwischen 1945 und 1980 können große Einsparungen erreicht werden.  Aber auch Gründerzeithäuser können nachhaltig saniert werden, sogar bis auf Passivhausniveau. Bei Bestandssanierungen sind wir uns von  HAUSVERSTAND.COM einig:…

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Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister, Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker in Wien Spezialgebiete : Passivhausbau in mineralischer und vorgefertigter Holzbauweise, ökologische Sanierung von Altbauten, Qualitätssicherung am Bau, Konsulenten- u. Gutachtertätigkeit  für Architekten, Firmen, Institute Eigenes Planungsbüro seit 1997, offene Ziviltechnikerbefugnis seit April 2005. Unser Atelier ist sowohl für institutionelle als auch private Kunden tätig. Die Bandbreite erstreckt sich dabei von mehrgeschossigen Bauten, bis hin zum Einfamilienhaus. Schwerpunkt ist der Bereich der Niedrigenergie- und Passivhausbauten: Neben den Massivbauweisen (Ziegel/Beton) nimmt dabei der Holzkonstruktivbau eine zunehmend bedeutendere Stellung beim ökologischen Bauen ein. Zum Leistungsspektum gehören Planung, energetische Optimierung von Gebäuden, örtliche Bauaufsicht sowie vermehrt Unternehmens-Consulting vor und während der Errichtung, private Bauberatung als auch Vortrags- und Lehrtätigkeit. Forschungstätigkeit: z.B. Initiierung und Leitung von Forschungsprojekten im Rahmen von Energy 2050 bzw. Haus der Zukunft zu den Themen „Modularer und standardisierter Holzmassivbau für Passivhäuser“, „Qualitätssicherung von Passivhäusern in Holzbauweise“. Autor: „Planungshandbuch Holzwerkstoffe“, erschienen im Springerverlag , Zusammenarbeit mit DI Dr. Giertlová Unternehmen: Atelier Ambrozy Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Schönburgstraße 7/15 A-1040 Wien Tel & Fax: 01/ 5058850 Mobil: 0699 /113 13 975 E-Mail: atelier@ambrozy.at Homepage: www.ambrozy.at…

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DI Winfried Schuh Architekt und Energieberater in Wien, Trier und Frankfurt. Studienschwerpunkt Energie an der FH Frankfurt und TU Wien, Lehrauftrag an der TU Wien, Fachausbildung für Bauträger, Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker in der Kammer für Architekten u. Ingenieurkonsulenten Wien, Niederösterreich und Burgenland, Freier Architekt in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Zertifizierter Energieberater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Deutschen Energieagentur (BAFA/ DENA), Gründungsmitglied der ÖGNI (Österreichische Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft), Gründungsmitglied der ÖGNB (Österreichische Gesellschaft für nachhaltiges Bauen), Mitglied der IG-Passivhaus Österreich & Deutschland, Schulung von Architektenkollegen in der Passivhaus-Projektierung (PHPP), Mitgliedschaft im Deutschen Energieberaternetzwerk (DENev), Mitglied in der Wirtschaftskammer Wien, Büro für Bauphysik in Wien Tätigkeitsbereiche:  Unser Planungsziel als erfahrene Architekten: Ist die Verbindung von  maximaler Energieeffizienz und innovativer Architektur bei gleichzeitig wirtschaftlicher Umsetzung, ob beim Neubau oder bei der Sanierung! Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in Niedrigenergie- oder Passivhausqualität, Konzeptionierung und Detailplanung von energetischen Sanierungsvorhaben , Sanierung und Dachgeschossausbau von Gründerzeitgebäuden, Planung und Umsetzung von Erweiterungen, Aufstockungen, Um- und Zubauten, Baubetreuung, Kostenkontrolle und Bauaufsicht, Bauaufnahmen mit Objektdokumentation, Erstellung von digitalen Bestandsplanunterlagen; Unser Ziel als erfahrene Energieberater: Ist die ganzheitliche Umsetzung sinnvoller Sanierungsmaßnahmen nach wirtschaftlichen und energetischen Kriterien, Energieausweise nach EU-Gebäuderichtlinie für Wohn- und Nichtwohngebäude, energetische Bewertung in Deutschland (ENEV, DIN 18599, PHPP), energetische Bewertung in Österreich (Ö-NORM u. OIB 6, PHPP), neutrale und unabhängige Vor-Ort-Beratungen (BAFA), energieeffizienzberatung für Betriebe aller Art (KfW-KMU),Sanierungskonzepte in Richtung Passivhausqualität, Thermografiien und Blower-Door-Tests; DI Winfried Schuh, Architekt, Projektentwickler, Energieberater, Bauphysiker und klima:aktiv-Partner, engagiert sich seit 20 Jahren im innovativen nachhaltigen Sanieren und Bauen. Er ist Mitbegründer der Gesellschaften für nachhaltiges Bauen und nachhaltige Immobilenwirtschaft in Österreich (ÖGNB und ÖGNI) und führt Zertifizierungen auf Nachhaltigkeit durch. Mit seinem Architektur- und Energieberatungsbüro Hausverstand.com ist er spezialisiert auf nachhaltige Modernisierungen, Sanierungsberatung und -konzepte in Richtung Passivhaus. Sein Büro für Bauphysik erstellt seit Jahren zuverlässige und dennoch kostengünstige Energieausweise. Am 29. März 2012 eröffnete das „OPEN LAB – Zentrum für nachhaltiges Bauen und Sanieren“ im denkmalgeschützten Gründerzeitbüro von Hausverstand.Com am Siebensternplatz im 7. Wiener Gemeindebezirk. Im Mittelpunkt steht das Forschungsprojekt der Modernisierung des über 200 m2 großen denkmalgeschützten Gründerzeitbüros bis auf Passivhausniveau. Die permanente Ausstellung „Gründerzeit goes Passivhaus“ zeigt: Passivhausfenster, Kastenfenster-Sanierungssysteme, Innendämmlösungen, Möglichkeiten zur aktiven Energiegewinnung und ständig neue Innovationen für das nachhaltige Bauen und Modernisieren. Unternehmen: Hausverstand.com Siebensterngasse 42/10 1070 Wien Tel:01/ 27 67 487 Mobil: 0664/4625234 E-Mail: schuh@hausverstand.com Homepage:…

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Der Energieausweis für Gebäude ist in aller Munde – und das europaweit! Das Thema Energie interessiert viele derzeit auch unfreiwillig. Angesichts steigender Energiekosten und des aktuellen Erdgaspokers hören Mieter wie Hausbesitzer gründlicher hin. Energie sparen macht unabhängiger, dies ist meine Überzeugung als Architekt und Energieberater. Die Energiepreise werden in den nächsten Jahren weiter steigen, doch das Einkommensniveau wird sich dem wohl kaum anpassen“, dass sehen nicht nur wir vom hausverstand.com so. „Wenn der Energieverbrauch weiter derart steigt, wird unser Lebensstandard in Zukunft nur schwer zu halten sein.“ Der Energieausweis oder eine effiziente Energieberatung durch Fachleute kann hier sehr vorausschauend wirken. In Haushalten stellt das Heizen über 70% des Gesamtenergieverbrauchs dar. Der Rest wird für Haushaltsgeräte und Warmwasserzubereitung aufgewendet. Dennoch ist der Energieverbrauch von Gebäuden für die Nutzer meist eine unbekannte Größe. Wer hat schon zuverlässige Informationen über den Energieverbrauch für seine neue Wohnung erhalten? Wie kam es zum Energieausweis? Um mehr Licht in den Energieverbrauch zu bringen, haben sich die EU-Länder bereits 2001 geeinigt, den Energieausweis nach EU-Gebäude-Richtlinie einzuführen. Die nationale Umsetzung regelt das Energieausweisvorlagegesetz (EAV-G) und die Bauordnung der Bundesländer. Seit wann ist der Energieausweis Pflicht? Bei uns ist der Energieausweis seit 2008 für alle Neu- und Zubauten ab einer gewissen Größe verpflichtend. Seit 2009 ist das Dokument auch für alle bestehenden Gebäude Vorschrift und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Außerdem sehen die meisten Landesförderungen die Vorlage eines Energieausweises vor. In größeren öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz ist der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Wie zum Beispiel beim Arbeits-Markt-Service Wien am Währinger Gürtel (Liegenschaftseigentümer GRAWE-Immobilien), die das kürzlich fertig gestellte Dokument im Eingangsbereich platzieren wird. „Jetzt gibt es endlich einen Typenschein fürs Gebäude“! „Das Auto braucht ja schließlich auch ein Pickerl, das über die Verkehrssicherheit und Umweltstandards Auskunft gibt. Und das Kühlschrank-Pickerl besagt auf einen Blick, wie es um die Energieeffizienz des jeweiligen Geräts bestellt ist.“ Was sagt uns der Energieausweis? Ähnlich wie beim Typenschein eines Autos beschreibt der Energieausweis die vorgesehene Nutzung und den Energiebedarf bei „Normalverbrauch“. So wie man beim Autokauf weiß, wie hoch der Treibstoffverbrauch pro 100 km ist, gibt der Energieausweis Auskunft darüber, wie viel Heizenergie in kWh pro m² und Jahr verbraucht wird. Fährt der Autofahrer jedoch schneller, verbraucht er mehr Benzin. Analog dazu: Bei überhöhter Innenraumtemperatur oder Dauerlüftung steigt der Heizmittelverbrauch.

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Georg Dachs Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern – öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. VdS zertifizierter Sachverständiger zur Prüfung elektrischer Anlagen und Energieberater des Handwerks (BAFA und DENA eingetragen) Erstellen von Gutachten in allen Bereichen der Elektrotechnik, Prüfungen nach Klausel 3602 der Versicherungswirtschaft (VdS),  Ausarbeitung von Organisationsstrukturen zur Umsetzung der Prüfung elektrischer Anlagen nach BetrSichV, Prüfungen nach VDE 0105-100, VDE 0701/0702, (BGV A3, TRBS), Thermografie in der Elektroanlage, Netzanalyse, Lastmanagement / Energieeffizienz, Technische, Gebäudebewertungen, Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes in der Elektroanlage, Prüfungen von Sicherheitsstromversorgungen, Prüfung von Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutzeinrichtungen. Tätigkeitsbereiche: Von der Planung über Bauleitung, Projektsteuerung, Inbetriebnahme, Mängelmanagement und der vorbeugende Instandhaltung: Als Spezialisten betreuen wir alle Phasen beim Errichten und Betreiben Ihres Objekts. Dabei erstreckt sich unser Know-how über klassische Aufgaben genauso wie über aktuelle und innovative Fragestellungen, beispielsweise der Aufbau einer Organisationsstruktur zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei Prüfung elektrischer Anlagen, die gesetzlich (BGV, TRBS), vertraglich oder versicherungsrechtlich (VdS 3602) geforderten Prüfungen oder bei Fragen zur energetische Optimierung Ihres Objekts. Unternehmen: Sachverständigenbüro Georg Dachs Oberbiberger Str. 76 D-81547 München Tel.: 0049/8969340816 FE-Mail: georg-dachs@elektro-gutachter.com Homepage: www.elektro-gutachter.com…

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Wie verhält es sich mit Wärmedämmplatten aus Styropor bei feuchten Wänden im Sockelbereich? Ich habe einige Zinshäuser und fast alle sind Gründerzeithäuser und „erdfeucht“. Wie kann ich diese Häuser thermisch sanieren ohne dass die Feuchte immer höher steigt? In vielen Städten, so auch in Wien, Österreich, prägen noch heute Wohngebäude (Zinshäuser – kommt übrigens von Mietzinshäuser) aus der Gründerzeit ganze Straßenzüge oder gar Stadtviertel. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Morchutt  – Buchautor + Sachverständiger im Bereich Feuchteschutz beschreibt warum das Problem „Erdfeuchte“ bei Gründerzeithäuser besteht, erläutert Sanierungsschwerpunkte im Bezug auf  Feuchteschäden im Keller- und Sockelbereich um einen kapillaren Feuchtetransport und somit aufsteigende Feuchte in den Wänden zu verhindern. Um die historische Fassade zu erhalten erörtert Dipl.-Ing. (FH) Uwe Morchutt die diffusionsoffene Innendämmung mit 50mm dicken Kalziumsilikatplatten um Wärmebrücken zu unterbinden sowie die Möglichkeiten der Primärenergieverbrauchreduzierung! Resümee: Die Ursache für eine Durchfeuchtung muss immer erst beseitigt werden, bevor überhaupt an das Dämmen gedacht werden kann! Gebäude mit Baujahr vor 1914 prägen das Straßenbild der österreichischen Hauptstadt. Für die Eigentümer ein sehr hoher energetischer Sanierungsaufwand mit enormen Kostenpotential! Es gibt aber wohl keinen Ausweg, um die wertvollen Gebäude zu erhalten! Gründerzeithäuser – thermische Sanierung von Dipl. Ing. FH Uwe Morchutt…

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Die Wärmedämmung ragt über die Grenze hinaus, es ist ein so genannter Überbau entstanden! Dieser Tage erreichte mich eine Anfrage eines besorgten Haus- und Grundstücksbesitzers aus Deutschland: der Grund: Er hatte sein Gebäude energetisch saniert, sprich eine Wärmedämmung an den Außenwänden anbringen lassen. Jetzt steht er im Konflikt mit der Grundstücksgrenze. Die Wärmedämmung ragt über die Grenze hinaus, es ist ein so genannter Überbau entstanden! Ein durchaus ernst zu nehmendes Problem, das viele Hausbesitzer betrifft oder in Zukunft betreffen wird, wollen sie ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen. Recht ist: Eine Grenzüberschreitung ist prinzipiell nicht zulässig! Die stets zu beachtenden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück haben vor allem eine Nachbar schützende Wirkung. Sie sollen eine ausreichende Belichtung und Belüftung der Räumlichkeiten gewährleisten und dazu beitragen, den sozialen Frieden zwischen den Nachbarn zu bewahren. Der § 912 BGB – Überbau; Duldungspflicht – besagt hierzu wörtlich: Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung WiderspruchGrenzüberschreitung erhoben hat. Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend. Hierzu § 913 BGB – Zahlung der Überbaurente Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten. Wer einen Überbau befürchtet, sollte sich rasch Klarheit über den Umfang der unrechtmäßigen Überschreitung der Grenze verschaffen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur untersucht beispielsweise im Rahmen einer Grenzanzeige die Grundstücksgrenze und die an der Grenze errichteten Gebäude. Ob und in welchen Umfang ein Überbau nach § 912 BGB vorliegt, kann letztendlich nur das zuständige Amtsgericht feststellen. Das Gericht legt auch die Höhe der zu zahlenden Rente fest. Der Rentenberechtigte, sprich der Eigentümer des in Anspruch genommenen Grundstücks, kann zudem verlangen, dass ihm der überbaute Grundstücksteil abgekauft wird. Bau auf Grundstücksgrenze – Schadensersatzpflicht Der BGH – AZ: V ZR 360/02  – urteilte u.a. in seinem Urteil vom: 19. September 2003: Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet. Wärmedämmung darf nicht auf Nachbars Grundstück ragen! Am 9.Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe…

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