GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister, Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker in Wien Spezialgebiete : Passivhausbau in mineralischer und vorgefertigter Holzbauweise, ökologische Sanierung von Altbauten, Qualitätssicherung am Bau, Konsulenten- u. Gutachtertätigkeit  für Architekten, Firmen, Institute Eigenes Planungsbüro seit 1997, offene Ziviltechnikerbefugnis seit April 2005. Unser Atelier ist sowohl für institutionelle als auch private Kunden tätig. Die Bandbreite erstreckt sich dabei von mehrgeschossigen Bauten, bis hin zum Einfamilienhaus. Schwerpunkt ist der Bereich der Niedrigenergie- und Passivhausbauten: Neben den Massivbauweisen (Ziegel/Beton) nimmt dabei der Holzkonstruktivbau eine zunehmend bedeutendere Stellung beim ökologischen Bauen ein. Zum Leistungsspektum gehören Planung, energetische Optimierung von Gebäuden, örtliche Bauaufsicht sowie vermehrt Unternehmens-Consulting vor und während der Errichtung, private Bauberatung als auch Vortrags- und Lehrtätigkeit. Forschungstätigkeit: z.B. Initiierung und Leitung von Forschungsprojekten im Rahmen von Energy 2050 bzw. Haus der Zukunft zu den Themen „Modularer und standardisierter Holzmassivbau für Passivhäuser“, „Qualitätssicherung von Passivhäusern in Holzbauweise“. Autor: „Planungshandbuch Holzwerkstoffe“, erschienen im Springerverlag , Zusammenarbeit mit DI Dr. Giertlová Unternehmen: Atelier Ambrozy Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Schönburgstraße 7/15 A-1040 Wien Tel & Fax: 01/ 5058850 Mobil: 0699 /113 13 975 E-Mail: atelier@ambrozy.at Homepage: www.ambrozy.at Schlagwörter: Architect, ökologische Sanierung, Passivhausbau, Tischlermeister, Ziviltechniker Veröffentlicht am 1. April, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Herr Michael Reiter von Intergeo – Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH war so freundlich und hat uns auf den kommenden BAWP mit seinen Neuerungen hingewiesen. Die Beachtung des HGW (maßgeblich höchste Grundwasserstand) sowie Neuerungen in der Verwendung von Bodenaushubmaterial oder dem Einbaues von Recyclingmaterial fordert von den Bauherren und Baufrauen immer größere Aufmerksamkeit! Folgend erfahren Sie relevantes zum Begutachtungsentwurf des BAWP, dieser Auszug wurde uns vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt! Baurestmassen Die jeweils zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen sind von den Qualitätsklassen abhängig. Die jeweils zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen hängen von der Qualität des Materials ab, für welche Qualitätsklassen A+, A und B sowie C (letztere nur für Hochbaurestmassen) definiert wurden. Bei Gebäuden mit einem Brutto-Rauminhalt von mehr als 5.000 m³, welche vor dem Jahr 1990 errichtet wurden, ist eine Schadstofferkundung gemäß ONR 192130 „Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten“ vom 01.05.2006 durchzuführen und zu dokumentieren. Dies gilt ohne Berücksichtigung des Brutto-Rauminhaltes auch für Bauwerke, bei welchen aufgrund der Vornutzung der begründete Verdacht auf eine Schadstoffkontamination besteht. Dokumentation einer Verwertungsmaßnahme Eine Verwertungsmaßnahme von Bodenaushubmaterial oder technischem Schüttmaterial mit einer einzubauenden Gesamtmasse von mehr als 2.000 t ist vom Bauherrn, in dessen Auftrag der Einbau des Materials erfolgt, durch eine Einbauinformation Klasse A2-G – Verwertung im und unmittelbar über dem Grundwasser Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das der Qualitätsklasse A2-G zugeordnet wurde, kann –neben den Anwendungsmöglichkeiten der Qualitätsklasse A2 – auch zur Untergrundverfüllung im und unmittelbar über dem Grundwasser verwendet werden. Als unmittelbar über dem Grundwasser liegend wird der zwischen der Kote HGW und HGW plus 2,0 m befindliche Bereich bezeichnet. Der HGW ist der maßgeblich höchste Grundwasserstand, der durch Berechnungen und an Hand theoretischer Überlegungen ermittelt wurde. Klasse BA – Sonderregelung für Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung  Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das der Qualitätsklasse BA zugeordnet wurde, kann als Rekultivierungsschicht oder Untergrundverfüllung in Bereichen vergleichbarer Belastungssituation verwertet werden. Dies ist von der befugten Fachperson oder Fachanstalt für eine konkrete Verwertung anhand entsprechender Untersuchungen zu überprüfen und im Beurteilungsnachweis zu bestätigen. Werden aufgrund geogener (= auf natürliche Weise – in der Erde entstanden)…

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Ein interessanter und stellvertretender Fall. Stellvertretend für die vielen Schimmelfälle hinter Wandverbauten und Kästen. Im Zuge von Dreharbeiten zu  „Pfusch am Bau“, einer Doku-Serie von ATV, zeigt mir ein Kunde „seinen“ Schimmelbefall im Schlafzimmer. Er vermutet Wassereintritt an der Außenwand, dazu angeregt von einer Vermutung welche Leiner-Mitarbeiterin Mag. Wagner äußert: LEINER-Kunde möchte verschimmelte Schrankrückwand tauschen „In der Sache selbst müssen wir jedoch auf das Schreiben unseres Geschäftsleiter-Stellvertreters Herrn Graf verweisen. Der Schrank wurde von uns in mangelfreiem Zustand geliefert und sach- und fachgerecht montiert. Es ist absolut üblich, Möbel ohne Abstand zur Wand hin aufzustellen und gab es in Ihrem Fall keine Veranlassung, die Montage auf andere Art und Weise zu bewerkstelligen. Wir können nur mutmaßen, dass die Schimmelbildung auf einen Feuchtigkeitseinfluss vom Mauerwerk her zurückzuführen ist, was natürlich nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Möglicherweise sind die Außenwände nicht hinreichend isoliert und werden Sie sicher verstehen, dass wir diesbezüglich keine Veranlassungen treffen können.“ Der Kunde wird missverstanden, möchte Auftrag erteilen: Bis heute unbeantwortetes Mail vom Mai 2010: „Sehr geehrte Frau Mag. Wagner, danke für Ihre Antwort! Leider reagieren Sie ebenfalls wie wenn ich irgendwelche Forderungen stellen würde. Warum kann ein Unternehmen wie Ihres nicht vorschlagen einen Mitarbeiter zu schicken, der sich vor Ort den Sachverhalt ansieht und dann einen Kostenvoranschlag für einen eventuellen Umbau und dadurch benötigte Anpassungen der Elemente erstellt? Wir wollen nichts geschenkt…! Es ist doch naheliegend das Unternehmen, das den Kasten geliefert hat damit zu beauftragen. Ich verstehe diese Reaktionen wirklich nicht!“ Nach meiner Prüfung zeigt sich eine intakte Fassade Nun endlich auch zu dem Fall, der in gebotener Kürze beschrieben werden kann. Es wurde von LEINER ein Wandverbau an  eine „Giebelmauer“ (Feuermauer, bzw. Außenmauer) angebaut. Ohne jeglicher Hinterlüftung oder Distanz, ohne Hinweis dass es dadurch zu Kondensatschäden im Sinne von Schimmelpilzbefall kommen könnte. Der ist aber nun eingetreten, der Schimmelbefall, wie so oft hinter Kästen an Außenwänden, oder auch hinter größeren Bildern welche an Aussenmauern -im Innenbereich- aufgehängt werden. HEIZENERGIE MUSS ZU DEN WÄNDEN KOMMEN KÖNNEN Bauphysikalisch ist das relativ leicht erklärt. Raumabschließende Wände, bzw. Außenmauern zu beheizten Wohnräumen geben im Winter immer Heiz-Wärme ab. Wärme fließt stets von warm nach kalt. Da spielt es keine Rolle ob gut oder besser oder schlecht gedämmt. Wärme wird hier immer nach Außen geleitet. (Außer im Sommer, da ist es dann auch mal umgekehrt, Wärmefluss von A. nach I.)  Um die…

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Günther Nussbaum Bausachverständiger, Wien/Österreich Günther Nussbaum ist Bausachverständiger, zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024, sowie Spengler und Dachdecker- meister, Luftdichtheitsprüfer und Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473, Stufe1. Er ist Obmann im Verein „Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau“ und für verschiedene Fachmagazine als freier Fachautor tätig. Als gewerberechtlicher Geschäftsführer vom Sachverständigenbüro „Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH“ hat sich Günther Nussbaum auf Bauschäden und Bewertungen der gesamten Gebäudehülle spezialisiert. (Keller – Rohbau – Dach) 1984 hat er seine Lehre als Dachdecker begonnen und in über 25 Jahren durchgehender Bau-Berufserfahrung rund 200 Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen und Zertifizierungen absolviert. Seit 1995 arbeitet er als Sachverständiger und hat in dieser Zeit über 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen vorgenommen. Er ist der erste österreichische „Bausachverständige für Schäden an Gebäuden“ mit EU-weit gültiger Zertifizierung. Günther Nussbaum gehört keinem Verband an und ist nicht für Versicherungen tätig, damit wird dem Kunden die für sachverständige Bewertungen eigentlich wichtige, absolute Unabhängigkeit garantiert. Referenzen: Publikationen ATV – Sachverständiger und Mitgestalter der Serie „Pfusch am Bau„ ATV – Technische Leitung und Sachverständiger der Serie „Katrin hilft„ Solid-Bau – 2009 – …. Autor der monatlichen Bauschadensrubrik Renovation – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Baumagazin – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Diverse Vorträge und Schulungen (IG-Passivhaus, Trockenbaufirmen, …) > 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen seit 1995 Kontaktdaten: Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH Günther Nussbaum E-Mail: office@bauherrenhilfe.at…

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Othmar Helbling Bausachverständiger – Kanton St. Gallen/Schweiz Ausbildung – Energieeffizientes Bauen, Baukaderschule – St. Gallen, Nachdiplomkurs Gesamtleitung Bau – ZHW Winterthur, Prozess- und Projektmanagement – ZTI Zug, Ausbildung und Diplom eindg. Dipl. Bauleiter, Maurerlehre, Hochbauzeichenlehre, Vorstand Prozess- und Projektmanagement-ZTI Zug, Ausbildung und Diplom eidg. Dipl. Bauleiter, Vorstand Hausverein Schweiz Sektion Ostschweiz HVO, Schweizer Bauökonomen AEC, ausgebildeter Bauleiter SBO und Baufachmann mit langjähriger Erfahrung setze ich mich voll und ganz für Ihre Interessen ein. Sprachen: Deutsch, Englisch & Spanisch Tätigkeitsbereiche: Als unabhängiger Bauberater definiere ich gemeinsam mit der Bauherrschaft Ziele, ermittle den Raumbedarf, schlage Möglichkeiten vor, prüfe den Standort, übernehme die Machbarkeitsabklärung, kontrolliere Verträge und plane das Vorgehen. So sind Sie als Bauherr sicher, alle relevanten Aspekte berücksichtigt zu haben. Planung, Bauausführung und Baukontrolle, Gewährleistungsbegehungen, Autor div. Fachartikel Motivator: Der Bau hat mich von klein an interessiert. Man kann verfolgen wie etwas wächst und sich im Bauprozess einbringen; Vision: Im Hinterkopf habe ich seit einiger Zeit eine Ombudsstelle für Bauherren in der Schweiz. Unternehmen: hbq bauberatung gmbH St. Dionysstrasse 31 CH – 8645 Rapperswil-Jona Fax: 0041/552124682 Tel: 0041/552124681 www.hbq-bauberatung.ch E-Mail: o.helbling@hbq.ch Schlagwörter: Bauaufsicht-Schweiz, Bauberater, Baukontrolle, Bausachverständiger-Schweiz, energieeffizientes Bauen Veröffentlicht am 17. März, 2010 von Bauherrenhilfe.org…

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Ing. DI (FH) Robert A.J. Peterlik Sachverständiger für den Hochbau, Neudörfl a.d. Leitha/Österreich Baumeister, Wirtschaftsdiplomingenieur und Bausachverständiger für alle Belange im Hochbau, dies umfasst die Bau.- Planung und Ausführungstätigkeiten inkl. SiGe – Planung, Bau-Gutachtenerstellung, Beweissicherung, Bauaufsicht sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung von Projekten und Baufirmen. Tätigkeitsbereiche: Seit Mitte 2009 zeichnet das Sachverständigenbüro Peterlik Verantwortung mit hoher Qualität in der Planung, Ausführung (Baumeisterleistungen/Generalunternehmer), Berechnungen – zugehörige Bauphysik und Statik (nur für Eigenprojekte), Bauträgerleistungen, Baugutachten, SiGe, Wirtschaftlichkeitsprüfung von Projekten und kleinen Baufirmen, Bauherren.-Beratung und Vertretung, Bauaufsicht, Behördenübernahme, Beweissicherungen, Bauvertragsprüfung, Bauausführung sowie Konsulent-Tätigkeiten. Unternehmen: Sachverständigenbüro Peterlik Weichselgarten 14 A-7201 Neudörfl/Leitha Mobil: 0664/2442850 E-Mail: office@perodast.at Homepage: http://www.perodast.at/ Schlagwörter: Baugutachten, Bauhandwerk, SiGe-Planung Veröffentlicht am 16. März, 2010 von Bauherrenhilfe.org…

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Wer kennt sie nicht, die umlaufende PUR-Schaum-Bauanschlussfuge bei Fenster und Türen. Als Verhinderer von Konvektion in der Anschlussfuge durchaus geeignet. Dafür kann aber auch mineralischer Dämmstoff herhalten. Es dämmt die Luft und nicht der Dämmstoff, der verhindert nur wärmeabführende Luftströmung in der Fuge. Der Dosenschaum ist aber weder für eine statische Funktion, noch als Bestandteil der Luftdichtheitsebene zu verwenden. Zur inneren Luftdichtheit ist von innen entsprechend dauerhaft abzukleben, oder gleich mit einem Hinterlegeband (Kompriband, Weichzellschaum) eine elasto-plastische Dichtfuge herzustellen. Hier wieder eine Reihenhausanlage, ich begutachte nur ein Haus, führe eine Luftdichtheitsprüfung durch. Darauf gehe ich hier nicht ein, wichtig ist die Message dass derartige Fugen von innen geeignet und dauerhaft luftdicht ausgeführt werden müssen. Reihenhausanlage – Bauherr möchte Abnahmeprüfung Die Luftdichtheitsprüfung und Hausbegehung ergibt bautechnische Fehler bei dem einen Haus. Somit liegen die Fehler vermutlich auch bei den anderen Häusern vor. Luftundichtheiten zwischen Türflügel und Türrahmen sind im Regelfall hinzunehmen, ebenso bei Rolladenseilzügen (Passivhaus deswegen nur elektrisch!)? und auch bei Beschlägen. Hier werden die Regeln zum Tauwasser- und Schimmelschutz nicht unbedingt verletzt. Anders bei der naheliegenden Bauanschlussfuge, hier muss alles passen, tut es hier aber nicht. Das Regelwerk zu dieser scheinbar unscheinbaren Fuge ist umfangreich. Die Oberflächen der Wandlaibungen sind VOR DEM Fenster oder Türeneinbau glatt und lückenlos herzustellen. So die ÖNORM B 5320, Grundlagen für Bauanschlussfugen zu Fenster und Türen. Ein Einbau in die Rohbaulaibung bei bspw. Hohllochziegeln nicht zulässig. Weiters wird wie einleitend beschrieben eine innere, umlaufende Luftundurchlässigkeit der Bauanschlussfuge gefordert. Auszugsweise Regelwerk zur Luftdurchlässigkeit von Gebäuden und Fugen: –>Bauanschlussfuge für Fenster, Türen: ÖNORM B5320 Ausgabe 2000 (VN) –>Vorgaben zur n50 Luftwechselzahl österr.Gebäude: OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2007 –>Wärmeschutz im Hochbau: ÖNORM B8110-2, Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz, Ausgabe 2003 –>Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden: DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden, Ausgabe 2001 –>Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren: ÖNORM EN 13829, Ausgabe 2001 –>Luftdichte Abschlüsse, Prüfung der Luftdurchlässigkeit : ÖNORM EN 12835, Ausgabe 2001 –>Luftdurchlässigkeit von Fenster und Türen: ÖNORM EN 12207, Ausgabe 2000 –>Luftdurchlässigkeit von F. u. T. – Prüfverfahren: ÖNORM EN 1026, Ausgabe 2000 –>Luftdichtheit von Lüftungsleitungen: EN 12237 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen mit rundem Querschnitt aus Blech, Ausgabe: 2003 Post scriptum: Schon im Landesgesetzblatt Oberösterreich aus 1999 wird für Wohngebäude ein n50-Luftdichtheitswert von 3 pro Stunde gefordert. Die prominenten Luftwechselzahlen sind somit nicht erst eine Erfindung der Passivhausbauweise. Vielen ist das nicht bewußt, so hat auch der zur Luftdichtheitsprüfung…

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Ein Hausherr hat bei der Kellerbaufirma ein „komisches Gefühl“, er möchte dass ich eine „Abnahmebegehung“, vor offizieller Übernahme von der Baufirma vornehme. Der Keller weist teilweise schwere Fehler auf, hier geht es aber nicht um das Kellerbauwerk. Ich empfehle dem Kunden auch das „Haus am Keller“ zu begutachten. Ich bin ja schon da, und die 30 Minuten die ich für das Haus mitsamt Dach benötige sind gut investiert. Beim Gang vom Keller in das von der Firma Hartl-Haus errichtete Holz-Riegelhaus fällt mir eine Dampfbremsbahn auf. Ich versuche diese abzunehmen, was mir auch ohne Widerstand gelingt – trotz VERKLEBUNG AM BETONBAUWERK! DAMPFBREMSE KLEBT NICHT Die Erklärung ist einfach und oft gesagt: Die Dampfbremse ist Bestandteil der wichtigen Luftdichtheitsebene, wurde zwar richtigerweise am Rohboden aufgeklebt, jedoch ohne Untergrundvorbereitung. Man stelle sich eine Baustelle vor: Der Beton noch relativ frisch und nass, sowie „schön schmutzig“, jedenfalls absandend. Darauf klebt nichts was zudem dauerhaft sein soll. Also nutze ich die Gelegenheit zur Begutachtung der Bodenschwelle, des HÖLZERNEN unteren Querriegels der Hauswand! Es zeigt sich die Aufpackelung unter dem Querriegel, völlig verschimmelt! SCHIMMEL AM QUERRIEGEL Später übermittelt mir der Bauherr seine ECHT WICHTIGEN UND IMMER WERTVOLLEN BAUSTELLENFOTOS (APELL AN ALLE BAUHERREN JEDEN BAUFORTSCHRITT WAHLLOS ABZUFOTOGRAFIEREN!!!). Dabei zeigt sich eine regennasse Bodenplatte, direkt darauf wurden die Holzriegelwände aufgestellt! Die Wände hatten zwar -NICHT ALLE!- eine Bitumenbahn -Feuchtesperre- unten am Querriegel aufgetackert, aber die Holzplatten zum Höhenausgleich waren ungeschützt im Wasser gestanden! Es mag sich jeder denken was passiert wenn holzzerstörende Pilze die Holzpackel „auffressen“. Bei entsprechendem Befall stünde das Haus auf „wackeligen Beinen“. Von der gesundheitlichen Belastung durch die fast immer paralell auftretenden Schimmelpilze nicht zu reden.. VORTEIL GROSSER FTH-Hersteller: Bleibt normal erhalten Ein Termin mit dem Fertigteilhaushersteller „Hartl-Haus“ wird vereinbart, ich verlange mehrere Schauöffnungen an den leider fertig gemalten Innen- und verputzen -Außenwänden. Interessanterweise kommt es zu Diskussionen ob diese Horizontalsperre sein muss. Die 1.Bewertung erfolgt immer nach Sachverstand, dabei ergibt sich dass der 1-3 Jahre nasse Beton der Bodenplatte Feuchtigkeit an direkt darauf verlegtes Holz abgibt. 1Jahr über 20%Masseprozent am Holz reichen für einen massiven holzzerstörenden Pilzbefall. Das gilt auch für die Aufpackelung! Und da ist noch keine Rede von der erhöhten Umgebungsfeuchte durch das viele Monate verdunstende Beton-Anmachwasser. Meine klare Forderung: Bei Ortbetondecken immer eine flächige HORIZONTALABDICHTUNG (auch bei Unterkellerung) vor Montage der Holzwände! In den ÖNORMEN wird wenigstens die Pflicht zur Horizontalsperre im direkten Kontaktbereich geschrieben: Wobei die bekannte „ÖNORM 3802-1 Holzschutz…

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