GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Rund 100 Fälle Jahr für Jahr, die meisten Fälle mit „Nutzerverschulden“. Trotz für alle zugängliche Infos aus dem Internet sind fast alle Beteiligten heillos überfordert. Vielleicht liegt es daran dass die auch rechtlichen Rahmenbedingungen vom Normeninstitut gut geschützt, und nur käuflich zu erwerben sind. Zumindest diesen Mißstand kann ich in wichtigen Punkten beheben und hier meinen Normenkommentar veröffentlichen: ÖNORM B8110, Teil 4 – Vorgaben zum Normklima! (5 von 8 Seiten – Wer den gesamten Kommentar haben möchte schickt ein Mail an: bauherrenhilfe (at) gesetz.at ) Also wir könnten auch so bauen dass selbst bei subtropischem Feuchteeintrag kein Schimmelpilz wuchern kann, beispielsweise in Passivbauweise mit einer Wohnraumlüftung. Aber das ist baurechtlich niemanden vorgeschrieben, so daß wir mit Vorgaben zum Raumklima und Schuldzuweisungen leben müssen. Wer das Normklima wesentlich und dauerhaft nicht einhält und dadurch einen mikrobiellen Befall riskiert, der riskiert auch seinen Mietvertrag, oder beschädigt sein Eigentum. Gefährdet jedenfalls seine Gesundheit… Schadensfall im geförderten Wohnbau – eine Familie asiatischer Herkunft: Der gegenständliche Fall war kein Hervorzuhebender. Ausgenommen vielleicht dass die Raumklimadaten weit über die Vorgaben hinaus feststellbar waren. Über 70% relative Luftfeuchtigkeit bei „normgerechten“ 22°Celsius bedeuten bei 1015hPa 13,8g Wasser/m3. Bei der Obergrenze zum Normklima sind es noch MAXIMALE 10,8g/m3, immer noch weit entfernt vom sicher schimmelfreien Wohnen. Somit war die thermografische Kontrolle der betroffenen Bauteile eher zur Formvollendung gedacht. Ich verlasse keine Wohnung ohne die Betroffenen über das zumindest „Vorab-Ergebnis“ aufzuklären, und Tipps zum richtigen Umgang zu geben. Wie so oft gab es auch hier folgende Tipps: –>Hygrometer zur Kontrolle der Luftfeuchte kaufen, bei exponierten, heiklen Bereichen aufhängen. (Im gut durchlüfteten Wohnzimmer über der Heizung bringt eine Kontrolle nichts.) –>An den betroffenen, mit Schimmelpilzen befallenen Fenstern die an der Decke montierte Vorhangschiene verhindert Konvektion warmer Luft zu den Außenbauteilen. Besser Vorhangschienen und die Vorhänge mit großen Ringen aufhängen. So oft als möglich die Vorhänge offen lassen, die warme Luft soll die Fenster „überstreichen“ können. Kein Problem bei Öfen, Wärmestrahlung! –>Den Schreibtisch von der Glaskonstruktion abrücken, idealerweise kürzen – siehe Vorhänge (Analog zum üblichen Kasten v.d. Wand abrücken) –>Fenster und glatte Bauteile regelmäßig reinigen – Schimmel setzt sich vorwiegend auf Stäuben (Hautschuppen,…) ab –>Wäsche idealerweise im Kondensations-Trockner trocknen, bei Nasstrocknung für verstärkte Beheizung und Lüftung sorgen –>Blumentöpfe beherbergen oft Millionen an Pilzsporen, regelmäßiges Umtopfen und Prüfen –>Beim gerne…

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Ab Montag bringen wir eine neue Bauschadensserie – naturgemäß, beziehungsweise witterungsbedingt mit vielen Schimmelpilzfällen. Aber auch Schadensfälle rund um mangelhaften Schneeschutz und die Folgen der Schneeschmelze auf mangelhaften Dachkonstruktionen sind dabei. Wie immer keine PR-Artikel, nichts gesponsert, einfach echte Fälle aus dem Alltag von Sachverständigen und Sonderfachleuten am Hochbau. Nach Katrin hilft mit ATV sind wir für eine neue Baupfusch-Doku zuständig. Gemeinsam mit „ON-Media TV- und Filmproduktion GMBH“ wird eine Doku zum Thema gedreht. Wir bringen die Schadensfälle und unterstützen in „Katrin-hilft-Manier“ einer Dachgemeinschaft zu helfen. 4 Familien haben ihr letztes Geld für eine Dachwohnung in Favoriten gegeben, wir haben die Sanierung begleitet, mitten drin „stirbt“ uns der Bauträger weg, 3 Familien stehen vor dem finanziellen Ruin, einer der Bauherren ringt während der Weihnachtszeit mit dem Tod, Diagnose Stachybotryose! Wir suchen Professionisten welche helfen können… Ab Mai gibt es dann unser neues Vereinsportal, mit vielen Neuigkeiten rund um BAUEN UND WOHNEN. „Bauherrenhilfe.org – der Verein für Qualität am Bau“ Das einzig echt unabhängige Informationsportal rund um den Hochbau. Schlagwörter: Architektenplanung, Bau-Gutachter, Baucontrolling, Baugutachter, Bausachverstaendiger, Bausachverständige, Beschlagene Fensterscheiben, Innenraumanalytik, Innenraumluft, Kondenswasser am Fenster, Luftschadstoffe, richtig Lüften und Heizen, Schimmelpilze, Ursache für Schimmelpilze, Wer zahlt die Schimmelsanierung, Ziviltechniker Veröffentlicht am 21. Januar, 2010 von Bauherrenhilfe.org…

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Eigentlich sollte das Dach schon im großen Stil saniert werden. Das Blechdach ist alt und undicht, es sollte eine adäquate Dachbodendämmung eingebracht werden. Die Hausverwaltung ließ eine Dachdeckerfirma anbieten und hat den Umfang total unterschätzt. Ohne Sanierungskonzept oder geschweige den einem Statiker sollen die Arbeiten beginnen. NACH der Beauftragung kommen der Dachfirma plötzlich Bedenken, die Decke ist nicht tragfähig genug, es müssen Stützen in Wohnungen gestellt werden usw. Die Eigentümer welche im Dach wohnen kontaktieren mich und bitte um eine neutrale Stellungnahme. Ich besichtige und stelle fest: Die Betondecke ist keine Betondecke sondern Heraklithplatten welche direkt von unten auf den Brettbinder-Dachstuhl vernagelt wurden. Demnach gibt es keine Decke, alles hängt an der Unterseite des Dachstuhles. Und der ist nach heutigen Maßstäben viel zu schwach, die Tragfähigkeit ist wirtschaftlich nicht mehr nachweisbar. Von einer Aufdoppelung und Erhöhung nach oben mit einer Zusatzdämmung braucht hier nicht mehr gesprochen werden. Auch die Wände auf der der Stuhl liegt sind schwache Holzriegelwände, ohne einer Öffnung an mehreren Knotenpunkten und mehrmals bei Deckenauflagern, und ohne statischer Begutachtung geht hier gar nichts. Denkbar wäre vorab unverbindlich eine Verstärkung der Wände und ein „Einschieben“ eines starken Dachstuhles. Damit könnte man vermeiden daß alle DG-Wohnungen zur Sanierung ausgeräumt werden müssen. Aber wie gesagt, hier müssen die Wände geöffnet und begutachtet werden. Im Übrigen wäre bei einer Erhöhung des Daches eine Bewilligungspflicht gegeben, jede wesentliche Änderung am Umriss braucht eine behördliche Genehmigung. Und dann gelten die heutigen behördlichen Vorschriften, die Bauordnung, die Bautechnikverordnung, die OIB-Richtlinien sofern vorhanden.? Das Bauvorhaben wird noch einige Monate und einen Generalverantwortlichen benötigen. Schlagwörter: Bausachverstaendiger, Blechdach, Dachstuhl, Deckenüberlastung, Doppelstehfalzdeckung, Statiker, Zimmermeister, Ziviltechniker Veröffentlicht am 11. Mai, 2009 von Bauherrenhilfe.org…

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Heute hat mich die Polizei angerufen, in einem Haus brennt es derzeit, die Feuerwehr löscht. Ich möge mir die Schadenssituation ansehen, und ob Sofortmaßnahmen nötig sind. Somit wird es nichts aus dem Freitag-Abend-Fernsehen, ich bin 40 Minuten später vor Ort. Flammen sind keine mehr zu sehen, aber die Feuerwehr steht noch vor einem Sofa und löscht hinein. Ich frage wie das passiert ist, Zigarette ? Da mengt sich ein alkoholisierter Mann ein und gibt an daß dies seine Mietwohnung sei. Er wohne da mit seinem Bruder und der hätte das Feuer gelegt (!)… Zuerst gehe ich auf den Dachboden und schau ob da was passiert ist, dann in den Keller, da ist nur eine starke Verrußung und Rauch feststellbar. Leider ist das gesamte Stiegenhaus betroffen, erst 2001 wurde das Haus saniert, jetzt steht abermals eine Sanierung an! Die Feuerwehr ist mit der Arbeit fertig und verläßt den Brandort, ebenso die Polizei. Ich rufe noch Hilfe von „Pieler, Posch & Leckel – Bauhandwerks GmbH“ um Scherben und Schutt vom Gehsteig zu entfernen, ebenso im Stiegenhaus. Und ich nehme ein Brett von der Decke um zu sehen ob kein Brandschaden an der Tramdecke vorliegt. Dann nehme ich die Schäden im Stiegenhaus auf und komme kurze Zeit später in die Wohnung zurück. D A? S I T Z T? E I N? M A N N? O F F E N S I C H T L I C H? B E T R U N K E N? I M? B E T T! Da frage ich ihn wer er ist und was er hier macht. Er gibt an hier zu wohnen (Der Bruder!) Ich entschuldige mich und werfe ihn aus der Wohnung, da er sich selbst in Gefahr bringt, die Wohnung ist unbewohnbar, die Dinge rauchen und dampfen noch !? Die Anschuldigung seines ebenfalls betrunkenen Bruders habe ich nicht wirklich ernst genommen, ich sage dem Mann er möge sich morgen be ider Polizei melden und setze ihn vor die Türe. Schlussendlich kommen die anderen Mieter zusammen und erzählen die unglaublichen Geschichten von den beiden Brüdern. (Die ich hier nicht wiedergeben darf) Unter anderem die daß den beiden seit 3 Monaten das Gas abgedreht wurde und bereits einmal ein Nachbar gesehen hat wie die im Raum offenes Feuer als Wärmequelle gemacht haben. Oder die Story daß einer der beiden Brüder gesagt haben soll: „Wenn wir hier rausmüssen, müssen alle raus!“Wie immer man…

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ATV bringt eine neue Serie, eine mit besonders sozialem Hintergrund: Familien mit besonderem Schicksalsschlägen und baulicher Not soll geholfen werden. Ich bin als Bau-SV für die technische Evaluierung zuständig. Was geht in kurzer Zeit, was ist machbar? (Leitartikel) Es haben sich zahlreiche Familien beworben, heute waren die ersten 2 Termine bei den Familien. Nach der Familie in Wr.Neustadt fahren wir nach Graz weiter. Hier herrschen weitgehend geordnete finanzielle und auch wohnliche Verhältnisse. Eine fast typische Familie, eine Besonderheit, ich möchte es „Generationenhaus“ nennen: Das Haus gehört den Großeltern, welche im Erdgeschoss wohnen, im 1.Stock unsere Wunschfamilie und oben am Dachboden der Onkel. Und doch, es reicht zum Leben, aber Urlaube oder Zusatzinvestitionen sind nicht möglich. Und Investitionen wären dringend nötig, Oma und Opa bleiben im EG, sind gesundheitlich selbst angeschlagen. Sohn Martin ist gelähmt, Inkontinent, leidet an offenem Rücken und Wasserkopf. Trotzdem geht er täglich in die Schule, ist zu schwer um die Treppen rauf und runtergetragen zu werden. Er schmeißt sich förmlich aus dem Rollstuhl und schleppt sich die Treppen rauf und runter. Seine Gelenke versagen langsam. Das Bad ist nicht behindertengerecht und gäbe es die Möglichkeit seine Situation zu verbessern. Doch es fehlt das Geld… Wer schlussendlich für die Sendung ausgewählt liegt obliegt einem aufwändigen Auswahlverfahren… Schlagwörter: barrierefreies Bad, Behindertenhund Königspudel, Behindertenlift, Querschnittlähmung Veröffentlicht am 4. Februar, 2009 von Bauherrenhilfe.org…

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Grüne oder dunkle Flecken in der Wohnung sind nicht nur unansehnlich, sondern auch gesundheitsschädlich. Und fraglos teuer. Oft streiten Mieter und Vermieter infolge dessen erbittert über die Frage: Wer hat Schuld? Der Volksmund weiß zu berichten: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Womit gemeint ist, dass Richter in der Regel nur nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Nicht zuletzt geht es in den Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter um die Ursachen der Feuchtigkeit – und damit um die Frage des Schimmelpilzwachstums. Gründe sind einerseits Baumängel, ungedämmte Wasserleitungen, undichte Flachdächer oder Dachrinnen; anderseits Fehler beim Mieter. Ein Mangel der Mietwohnung liegt vor, wenn der Wassereintritt im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt. Deshalb argumentieren Vermieter gern damit, dass der Mieter nicht ausreichend lüftet, die Wäsche in der Wohnung getrocknet wird oder die Möbel zu dicht an den Wänden stehen. Mieter halten entgegen, dass das Dach des Hauses undicht sei, die Wohnung mehrere Wärmebrücken aufweise oder die neu eingesetzten Fenster für die Feuchtigkeit verantwortlich seien. Was jeweils zu beweisen wäre.Das ist ein Grund, warum es gerade bei Schimmelpilzproblemen und ihren Ursachen höchst unterschiedliche Gerichtsurteile gibt. Womit die Frage nach der Beseitigung der Schäden vermeintlich ungeklärt bleibt. Was aber keine Lösung ist. Lange Prozesszeiten bis zur endgültigen Klärung helfen dem Mieter nicht. „Selbst wenn der Wachstumsprozess durch eine Trocknung zum Stillstand kommt, bildet der Pilz Überdauerungsorgane aus. In dieser Phase können die Schimmelpilze große Mengen Sporen sowie Stoffwechselprodukte, die muffig riechen, produzieren“, erklärt Karl H. Eberhard (Sachverständiger für Schimmelpilze) vom Verein BIOLYSA e.V. Wer sich bereits im Vorfeld an bestimmte Regeln hält, hat Vorteile. So sei es sicherlich erforderlich, dass der Mieter sich bei Verdacht auf einen Schimmelpilzbefall umgehend an seinen Vermieter wendet. Entscheidend, so Kornelia Grossmann (Baubiologin), sei es, dass man vorhandenen Schimmelpilz nicht „mal eben schnell“ mit irgendwelchen Mitteln behandelt, sondern die Ursache für die Schimmelpilzbildung findet und beseitigt. Kornelia Grossmann: „Hierzu sollten Betroffene einen unabhängigen Baubiologen oder Sachverständigen beauftragen. Dieser bestimmt mit modernsten Messmethoden und Computerprogrammen die Ursache.“ Danach werden die Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Ein zertifizierter Betrieb bringe an dieser Stelle Sicherheit in die Angelegenheit. Am Rande: Den Beweis der konkreten Gesundheitsgefährdung würde der Mieter ohnehin nur durch ein entsprechendes medizinisches Gutachten führen können. Eine gute Adresse für kostenlosen telefonischen Rat und bei Bedarf fachkundige, allerdings kostenpflichtige Gutachtenerstellung, sind die Beratungsstellen von BIOLYSA e.V. Die BIOLYSA-Baubiologen sind bundesweit tätig. Die Berater sind in der Regel Sachverständige und…

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Es ist in der Winterzeit nicht möglich permanent von den fast immer gleichen Schimmelfällen zu berichten, aber dieser Fall ist schon spektakulär. Mieter oder Eigentümer melden der Hausverwaltung einen Schimmelbefall, fest überzeugt von einem Bauschaden. Die Hausverwaltung schickt mich zur Ursachenfeststellung…   Heute stehen gleich 6 Wohnungen in 2 Wohnhausanlagen zur Klärung an, hier der Bericht zur 1. Anlage, bei der 2. waren die neuen Fenster mangelhaft und berichte ich diesbezüglich getrennt. Ich kenne die Wohnhausanlage schon, thermisch gute Qualität, keine wesentlichen Wärmebrücken vorhanden. Ich könnte schon ohne Besichtigung sagen daß der Bewohner Probleme mit dem Raumklima hat. Aber in den meisten Fällen sind diese von ihrer „Unschuld“ so überzeugt daß es auch vor Ort schwer ist zu überzeugen. So auch in diesem Fall: 5 Faktoren bestimmen einen Schimmelpilzbefall in einer Wohnung, 1) Das Wasser in der Luft (relative und absolute Luftfeuchtigkeit) 2) Die Raumtemperaturen 3)Die Oberflächentemperaturen 4) Die Raumverstellung (Kästen an der Außenwand) und die 5) Raumnutzung. Aus Unwissenheit wird die Problematik rund um Schimmelpilze oft auf einen Nenner heruntergebrochen (ausgenommen Bauschäden) „Richtig Lüften“. Und damit bleibt das Dilemma meist erhalten, auch bei „Eigenverschulden“ bleibt der Bewohner mit seinen Problemen alleine gelassen. Luftfeuchtigkeit & Raumtemperatur In Verbindung mit der Raumnutzung und der Anzahl der feuchteproduzierenden Faktoren (Menschen, Wäschetrocknen, Pflanzen) hängt es vor allem von der Lufttemperatur ab wieviel Wasser in der Luft gebunden ist und somit nicht zur Kondensation zur Verfügung stellt. Im aktuellen Fall hat es statt der normativ vordefinierten 55% stolze 85,8% relative Luftfeuchtigkeit bei nur 16,9°C Raumtemperatur. Der Taupunkt liegt bei 14,5°C, (freies Wasser) um Schimmelpilzwachstum zu vermeiden sollte zwischen Oberflächentemperatur und Taupunkttemperatur eine Differenz von 6°Celsius vorliegen.? Also rund 20,5°C ! In unserem Fall hat die Wandoberfläche 10,9°C, sie badet also im freien Wasser! (Innenecke Glaskonstruktion) In der Ö-Norm B8110-2 wird das Normklima beschrieben bei welchem kein Schimmelbefall eintreten darf. (Bauliche Anforderungsqualität) Nämlich 55% bei 20°C. (Absoluter Wassergehalt 9,5g/m3 Luft) Wird nicht gelüftet und bleiben sonst alle Parameter gleich, und es wird nur weniger geheizt, nämlich so wie im aktuellen Fall auf 16,9°C könnte die Luft nur mehr 7,62g/m3 Luft aufnehmen. Das Überschußwasser fällt somit aus, wo ? Auf den kühleren Bauteilen! Oberflächentemperatur & Raumtemperatur Dementsprechend meist ein weiterer Kardinalfehler begangen wird: Bei der berufstätigen „Schimmelpilzfamilie“ wird beim „Von-Zu-Hause-weg-gehen“ die Heizung abgedreht. Beim „Nach-Hause-ankommen“ werden Heizkörper oder Zentrale voll aufgedreht. Das reicht um in akzeptabler Kürze die LUFT ABER NICHT DIE BAUTEILOBERFLÄCHEN aufzuheizen.

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