GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Jetzt gilt die neue DIN 1946-6! Auch wenn es viele noch nicht wissen. Ein Lüftungskonzept ist bei Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden Pflicht. Und das streng genommen schon seit Mai 2009. Grundlage ist die „DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen“ Liegt dieses Konzept nicht vor, haftet in der Regel der Planer für spätere Feuchte- oder Schimmelschäden. Moderne Gebäudehüllen sind mittlerweile so dicht, dass bei üblichen Lüftungsverhalten nicht genug neue Luft nachströmt. Die Folge sind Feuchteprobleme. Die DIN 1946-6 schreibt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor und regelt die Luftmengen die zum Feuchteschutz erforderlich sind. Dabei muss die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig funktionieren! Wann wird ein Lüftungskonzept benötigt? Generell bei Neubauten und bei Sanierungen bei denen mehr als 1/3 der Fenster erneuert werden. Es gibt verschiedene Lösungsansätze für ein Lüftungskonzept. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen freie Lüftung und Ventilator gestützte Lüftung. Maßgebend zur Berechnung sind Baujahr, die Lage, die Höhe, der Gebäudegrundriss sowie die anrechenbare Infiltration. Nur der Planer kennt die Zusammenhänge seines Projektes und steht letztendlich in der Haftung. Dem Fensterbauer obliegt die Hinweispflicht in der Angebotsphase. Bei Neubauten empfiehlt es sich den Lüftungstechniker mit einzubeziehen. Ein kostenloses Planungstool zur Berechnung von Lüftungskonzepten finden Sie -> Hier. Carsten Engel; TÜV geprüfter Gutachter für Immobilienbewertungen und Bauschäden Bildquelle: www. komfortlüftung.at; Artikel (www.bauherrenhilfe.org): Wohnraumlüftung – das zentrale Lüftungsgerät    …

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Schimmelpilz – Endlich kommt Bewegung in den Fall der verschimmelten Wohnung in der Mankerstrasse im Bezirk Melk NÖ! Vor längerer Zeit äußerte der Bausachverständige Günther Nussbaum-Sekora zu an Ihm gesendete Bilder einer verschimmelten Wohnung „Gefahr in Verzug“! Doch der Weg ist steinig und schwer….. Nun begutachtete auch ein Amtsarzt die Wohnung und der Bericht wurde an den Bürgermeister „Reinhart Hager“ zum raschen Eingreifen in dieser Angelegenheit übergeben. Inhalt des Berichts war „ die Räume seien aufgrund Gesundheitsgefährdung unbewohnbar“! Wird der Frau nun geholfen?? Anbei der Artikel der Tageszeitung „KRONE“ vom 19.08.2012 Vom Pilz befallene vier Wände jetzt sogar „unbewohnbar“…

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Bauherrenhilfeautor Diplom Ing. für Luft –und Kältetechnik Hans-Jürgen Seifert Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden Gutachter für Wärmepumpensysteme nennt 12 Gründe für eine Wärmepumpe. Mit Blick auf das Wohl der Umwelt ist die Wärmepumpe also erste Wahl: Immer mehr zufriedene Wärmepumpenbesitzer berichten ihren Bekannten, Nachbarn und Freunden von warmen Häusern mit äußerst niedrigen Heizkosten. Es spricht sich schnell rum, dass diese Technik absolut zuverlässig, sicher, sauber und weitestgehend wartungsfrei arbeitet. Permanente Neuerungen sorgen für höhere Leistungszahlen und bessere Jahresarbeitszahlen, sprich noch weniger Energieverbrauch. Wärmepumpen werden endlich als erneuerbare Energie anerkannt und umfassend, vor allem in der Sanierung, besonders staatlich gefördert. Die schwer erklärbare Skepsis, vor allem gegenüber den Luft/Wasserwärme-Wärmepumpen und Flächenkollektoren haben sich schlicht als unbegründet erwiesen. Wärmepumpen werden immer komfortabler, effizienter und leiser. Der Anteil der Luft/Wasser-Maschinen hat sich in den letzten Jahren fortlaufend erhöht. Die Leistungszahlen dieser Wärmepumpen werden ständig verbessert. Hocheffizienz-Wärmepumpen haben Leistungszahlen von 3,8 bei Luft 2 °C/Vorlauf 35°C. Der ständig zunehmende Anteil der Stromerzeugung durch alternative Energien wie Wind, Photovoltaik, Wasserkraft oder BHKWs sorgt automatisch dafür, dass die Wärmepumpe primärenergetisch betrachtet immer umweltfreundlicher wird. Viele Hausbesitzer wünschen eine weitgehende Unabhängigkeit von Energiepreisen und Gaslieferungen aus dem Ausland. Dadurch, dass bei einer Erdwärmeanlage nur etwa ein Viertel und bei einer Luftmaschine ca. nur ein Drittel als Antriebsenergie erforderlich ist, trägt man diesem weitgehend Rechnung. Viele Kapitalanleger fürchten den Verlust ihres Geldes. Eine Wärmepumpe spart Heizkosten und bedeutet gleichzeitig eine Werterhöhung des Gebäudes. Viele haben erkannt (vielleicht manche etwas spät), dass die Wärmepumpe im Zusammenspiel mit anderen regenerativen Energien, wie Solar, Holz oder Photovoltaik und der kontrollierten Wohnraumlüftung eine unschlagbare Kombination für die Zukunft ist und Synergieeffekte erzeugt. Die passive Kühlung über Erdsonden wird zunehmend auch über das Eigenheim hinaus als kostengünstige Variante erkannt. So nutzen immer mehr Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft die optimale Kombination zum Heizen und Kühlen. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) gültig ab 01.10.2009 und dem Erneuerbaren Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) gültig ab dem 01.01.2009 werden Bauherren im Neu –und Altbau zum Einsatz von erneubaren Energien per Gesetz verpflichtet! Energiepreissteigerungen werden verträglicher empfunden. Steigen alle Energiepreise etwa gleichmäßig an, so wird die Wärmepumpe immer effizienter, da im Schnitt nur ein Viertel bzw. ein Drittel der erzeugten Energie bezahlt werden muss. Mit anderen Worten: Bei steigenden Energiepreisen geht die Schere zugunsten der Wärmepumpe auseinander. Neben diesen klaren Vorteilen, gibt es natürlich auch eine Reihe von Risiken, denn…

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Wichtige „Aspekte“ die bei Tagestemperaturen – Nähe der 0°C unbedingt zu beachten sind!  Bauherrenhilfeautor Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider weist auf die Wichtigkeit der Beachtung von Außentemperaturen beim Bau hin: Da die Zurzeit vorherrschende Witterung einige der am Bau tätigen Firmen bereits zur Arbeitsaufnahme veranlasst hat sollten Bauherren hier genau hinschauen. Auch sogenannter Wintermörtel, der von einigen Herstellern angeboten wird, muss nach den Richtlinien „Mauern bei Frost“ verarbeitet werden. Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist unzulässig Das Mauern auf gefrorenen Mauerwerk ist unzulässig Gefrorenen Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden Der Einsatz von Frostschutzmitteln oder Salzen zum auftauen führt durch die sich darin befindenden Chloride zu Schäden im Mauerwerk. Während der Auftauphase werden die Salze in Wasser gelöst und in den Baustoff eingeschwemmt. Durch zusätzlichen Feuchteeintrag z.B. bei Putzarbeiten können die Salze in den Putz oder auf die Oberfläche des Putzes gelangen, was zu weiteren Schäden führt. „Mauern bei Frost“ von Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider…

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Aktualisierung vom 10.2.2012: Der Anwalt von unten angeführtem Bauunternehmer gibt bekannt dass dieser nicht mehr als Bauunternehmer aktiv ist, es bestehe also kein Anlass mehr diesen mit vollen Namen zu nennen. Die Redaktion schließt sich dieser Meinung an und anonymisiert den Beitrag. Es besteht kein Grund mehr andere vor diesem Bauunternehmer zu warnen, weswegen auch kein Anlass besteht seinen Namen negativ zu erwähnen.
Ein altbestehendes Souterrain-Lokal in Wien, es sollen die eigenen Arbeiter untergebracht und entsprechende Umbauarbeiten, sowie der Einbau von Nassräumen erfolgen. G.N.wird beauftragt, er stellt sich als Baufirma und Generalunternehmer vor. Man müsse sich keine Sorgen machen, Baumeister,- Trockenbau,- Elektriker,-Installateur,- Fliesenleger,- und Malerarbeiten, alles aus einer Hand.

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Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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Dieser Artikel von Prof. Dr. Norbert Raschper basiert auf einem Forschungsprojekt von acht Hamburger Genossenschaften unter Leitung der Gesellschaft für Bau- und Stadtentwicklung mbH Hamburg aus 2009. Für einen Bestand von rund 60.000 Mieteinheiten wurden differenzierte Untersuchungen der Energieverbrauchswerte durchgeführt. In diesem Teil wird erläutert, warum Verbrauchs- und Bedarfsdaten differieren und wie man zu praxisnahen Bedarfsberechnungen kommen kann. Die Rückschau nach durchgeführter Modernisierung zeigt leider häufig, dass die berechneten Bedarfswerte mit den sich einstellenden Verbrauchswerten nicht übereinstimmen. Dies erschwert die Akzeptanz der Mieter für modernisierungsbedingte Kaltmietenerhöhungen und führt bei den modernisierungsbedingte Kaltmietenerhöhungen zu einer unsicheren Entscheidungsbasis für die Wirtschaftlichkeit der angestrebten Modernisierung. Quelle: Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch „DW Die Wohnungswirtschaft“ Warum Verbrauchswerte und bedarfsberechnungen voneinander abweichen von Prof. Dr. Norbert Raschper Bildquelle: DW – Die Wohnwirtschaft: Auswirkung wichtiger Kerngrößen auf den Energiebedarf eines Gebäudes…

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Eine gute Luftdichtheit der Gebäudehülle ist ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der energetischen Qualität von Gebäuden. In Deutschland ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle bereits seit Mitte der 1990er Jahre in der Normengebung verankert. Neben Einfamilienhäusern werden seit einigen Jahren auch größere Gebäude wie Verwaltungsgebäude, Hallen, Schulen, Altenheime, Produktionsstätten und Lagerhallen erfolgreich gemessen. Auch in den Nachbarländern wird vermehrt Augenmerk auf eine definierte und kontrollierte Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle gelegt. Große Gebäude mit mehr als 4000 m3 Innenvolumen rücken zunehmend in den Fokus. In diesen Bericht wurden die Anforderungen der Messung großer Gebäude wie z.B an die Luftdichtheit, Festlegung des Prüfumfangs, Baubegehung vor der Messung, Gebäudevorbereitung, Einbauort der Messeinrichtung, Aufnahme der Messreihen nach DIN EN 13829 behandelt. Quelle: Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung der BlowerDoor GmbH. Erfahrungen aus der Luftdichtheitsmessung großer Gebäude von Dipl.-Ing. Stefanie Rolfsmeier und Dipl.-Ing. Paul Simons Zentraler Einbau der Messeinrichtung…

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