Jetzt gilt die neue DIN 1946-6! Auch wenn es viele noch nicht wissen. Ein Lüftungskonzept ist bei Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden Pflicht. Und das streng genommen schon seit Mai 2009. Grundlage ist die „DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen“ Liegt dieses Konzept nicht vor, haftet in der Regel der Planer für spätere Feuchte- oder Schimmelschäden. Moderne Gebäudehüllen sind mittlerweile so dicht, dass bei üblichen Lüftungsverhalten nicht genug neue Luft nachströmt. Die Folge sind Feuchteprobleme. Die DIN 1946-6 schreibt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor und regelt die Luftmengen die zum Feuchteschutz erforderlich sind. Dabei muss die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig funktionieren! Wann wird ein Lüftungskonzept benötigt? Generell bei Neubauten und bei Sanierungen bei denen mehr als 1/3 der Fenster erneuert werden. Es gibt verschiedene Lösungsansätze für ein Lüftungskonzept. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen freie Lüftung und Ventilator gestützte Lüftung. Maßgebend zur Berechnung sind Baujahr, die Lage, die Höhe, der Gebäudegrundriss sowie die anrechenbare Infiltration. Nur der Planer kennt die Zusammenhänge seines Projektes und steht letztendlich in der Haftung. Dem Fensterbauer obliegt die Hinweispflicht in der Angebotsphase. Bei Neubauten empfiehlt es sich den Lüftungstechniker mit einzubeziehen. Ein kostenloses Planungstool zur Berechnung von Lüftungskonzepten finden Sie -> Hier. Carsten Engel; TÜV geprüfter Gutachter für Immobilienbewertungen und Bauschäden Bildquelle: www. komfortlüftung.at; Artikel (www.bauherrenhilfe.org): Wohnraumlüftung – das zentrale Lüftungsgerät …