GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Das Thema Unterdach kann nicht oft genug gebracht werden. Dachdeckungen und Blechdeckungen sind nicht bei jeder Witterung ausreichend Schutz für das Gebäude. Demnach übernimmt das Unterdach die 2. Sicherheitsfunktion, falsch wäre es die gleichen Anforderungen an das Unterdach wie an die Dachdeckung zu stellen. Weil wenn die Dachdeckung „absäuft“ darf es das Unterdach nicht tun! Das logisch schwächste Glied in der Kette muss die Dachdeckung darstellen. Zumindest das Wasser betreffend. Bei UV-Schutz, Erosion, Belastungen durch Umweltgifte und Sturmsicherheit hat die Dachdeckung (gleich Blechdeckung) die „Nase vorn“.

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Zu einer Liegenschaft hatte ich einen Termin auf Stiege 1, ein Dauerschaden sollte mittels Leckortung evaluiert werden. Auf Stiege 2 war zeitgleich auch eine Leckortung in Gange. Der Schaden auf Stg.1 wurde mittels Rohrkamera schnell gefunden, ein Bodenleger hat ein Abwasserrohr durchgeschraubt. Also gehe ich auf Stg.2, da hat soeben ein Installateur ein vermutet, schadhaftes Rohr aus der Wand gestemmt.? Dieser gibt an den Schaden gefunden zu haben, das Rohr war kaputt. Es stellt sich nach Nachfragen und Ausbau aber heraus dass er selbst das Rohr bei den Stemmarbeiten beschädigt hat! 5Mann ziehen ab, ich übernehme und führe die Schadensevaluierung fort.

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Seit 2006 gibt es die österreichische Fassung der DIN 18202 (2005) die „ÖNORM DIN 18202:2006 06 01 – Toleranzen im Hochbau – Bauwerke (DIN 18202:2005)“ Da wird in schwer verständlichem Normenkauderwelsch über „Ebenheitstoleranzen“ und „Istabmaßen“ geschrieben. Zu gegenständlichem Fall liegt knapp vor dem Stiegenabgang ein Versatz am Laminatboden vor, der Estrich wurde schlampig verlegt, der Bodenleger hat nicht ausreichend geprüft und einfach verlegt. Zu zulässigen Toleranzen steht in der ÖNORM B2218 (Verlegung Holzfussböden) wie auch in der ÖNORM B7218 (Verfahrensnorm Holzfussböden) nichts passendes.

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Alle Jahre wieder, liegt der winterliche Bauschadensschwerpunkt in der Begutachtung von Tauwasserschäden aller Art. Im Regelfall entstehen Schäden durch Schimmelpilze und holzzerstörendem Pilzbefall auch bei kleinsten Luftundichtheiten an der Gebäudehülle. Im Gebäude liegt ein winterlicher Überdruck aufgrund der Temperaturdifferenzen vor. Dieser Überdruck läßt feucht-warme Raumluft, über Leckagen an der luftdicht auszuführenden Gebäudehülle, in die Konstruktion strömen. Je nach Leckage kühlt diese an den kühleren Bauteilen ab, es kommt zu Tauwasseranfall. 1 Liter Tauwasseranfall sind bei entsprechend ungünstiger Leckage leicht möglich.

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Wer kennt sie nicht, die umlaufende PUR-Schaum-Bauanschlussfuge bei Fenster und Türen. Als Verhinderer von Konvektion in der Anschlussfuge durchaus geeignet. Dafür kann aber auch mineralischer Dämmstoff herhalten. Es dämmt die Luft und nicht der Dämmstoff, der verhindert nur wärmeabführende Luftströmung in der Fuge. Der Dosenschaum ist aber weder für eine statische Funktion, noch als Bestandteil der Luftdichtheitsebene zu verwenden. Zur inneren Luftdichtheit ist von innen entsprechend dauerhaft abzukleben, oder gleich mit einem Hinterlegeband (Kompriband, Weichzellschaum) eine elasto-plastische Dichtfuge herzustellen. Hier wieder eine Reihenhausanlage, ich begutachte nur ein Haus, führe eine Luftdichtheitsprüfung durch. Darauf gehe ich hier nicht ein, wichtig ist die Message dass derartige Fugen von innen geeignet und dauerhaft luftdicht ausgeführt werden müssen.

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Ein Hausherr hat bei der Kellerbaufirma ein „komisches Gefühl“, er möchte dass ich eine „Abnahmebegehung“, vor offizieller Übernahme von der Baufirma vornehme. Der Keller weist teilweise schwere Fehler auf, hier geht es aber nicht um das Kellerbauwerk. Ich empfehle dem Kunden auch das „Haus am Keller“ zu begutachten. Ich bin ja schon da, und die 30 Minuten die ich für das Haus mitsamt Dach benötige sind gut investiert. Beim Gang vom Keller in das von der Firma Hartl-Haus errichtete Holz-Riegelhaus fällt mir eine Dampfbremsbahn auf. Ich versuche diese abzunehmen, was mir auch ohne Widerstand gelingt – trotz VERKLEBUNG AM BETONBAUWERK!

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Die Bauinnungen warnen vor Bauschäden und Haftungsrisiken Wien -? In der Wirtschaftskrise ist die Verlockung groß, Schwarzarbeit zu beauftragen oder anzubieten. Besonders betroffen ist der Bausektor.
Die Risiken werden meist unterschätzt. Die schlechtere Auftragslage, mehr Arbeitslose und weniger Geld in den Taschen der Hausbauer sind Wasser auf die Mühlen der Schwarzarbeit.

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Bei Undichtheiten am Flachdach und bei Terrassen wird fast immer die Abdichtung zuerst verantwortlich gemacht. In den meisten Fällen sind es aber Anschlussprobleme und undichte Fassade welche für Undichtheiten sorgen. Wie auch hier, die Anschlüsse an Fenster und Türen unzureichend waren. Bei den wetterseitigen Anschlüssen kam es auch bald zu Wassereintritten in die WARMDACHKONSTRUKTION! Die Dämmung war vielerorts nass und musste getauscht werden. Der Schaden war groß, die Ursachen klein.

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