Neues Energieausweisvorlagegesetz 2012! Der Energieausweis beinhaltet wichtige Informationen für alle Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind. Der Ausweis macht Gebäude wärme- und energietechnisch vergleichbar und verhindert damit, dass „die Katze im Sack“ gekauft oder gemietet wird. Ab 1. Dezember 2012 treten neue Regelungen in Kraft, die KäuferInnen und MieterInnen mehr Rechte und eine bessere Vorab-Information garantieren. Der Energieausweis ist so etwas wie ein Typenschein für Gebäude und zeigt auf einen Blick, wie viel Energie zum Heizen eines Hauses oder einer Wohnung unter Normbedingungen gebraucht wird. DI Mag. (FH) Markus Piringer, Leiter von „die umweltberatung“ Wien: „Der Energieausweis macht Gebäude vergleichbar. Er enthält viele wichtige Informationen zu Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Gebäudehülle und Lüftung und ebenfalls mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Wir empfehlen allen potenziellen MieterInnen oder KäuferInnen sich unbedingt mit den Kennzahlen im Energieausweis auseinanderzusetzen!“ Wann braucht man einen Energieausweis? Bei Verkauf oder Vermietung eines Objektes benötigt man einen Energieausweis der vor Vertragsunterzeichnung dem Nutzer / der Nutzerin vorgelegt werden muss. Bisher hatte die Nichtvorlage des Energieausweises nur die Konsequenz, dass eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart galt. Wichtige Änderungen ab 1. Dezember 2012. Mit 1. Dezember 2012 tritt allerdings das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Eine der darin enthaltenen Regelungen besagt, dass man künftig das Recht auf eine Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen kann bzw. auf Kosten der VerkäuferInnen einen Energieausweis einholen kann. Der Energieausweis muss vor Vertragsunterzeichnung vorliegen und spätestens 14 Tage nach der Unterzeichnung als Kopie übermittelt werden. Markus Piringer: „Das neue Energieausweisvorlagegesetz ist ein wichtiger Schritt, der die Entscheidung beim Wohnungskauf bzw. bei der Wohnungsmiete erleichtert und Bewusstsein für den unterschiedlichen Energieverbrauch von verschiedenen Gebäuden schafft.“ Diese Bewusstseinsbildung beginnt schon beim „Durchstöbern“ von Immobilien-Anzeigen im Web bzw. in der Zeitung. Heizwärmebedarf oder Gebäudeenergieeffizienz-Faktor in Inseraten Ab dem 1. Dezember müssen der Heizwärmebedarf (HWB=kWh/m²a und der Gebäudeenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden, wenn ein Gebäude online oder in Printmedien zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Dabei ist es bei bereits ausgestellten Energieausweisen, die nicht älter als 10 Jahre alt sind, ausreichend wenn nur der Heizwärmebedarf (HWB) angegeben wird. Zulässig ist die Verwendung der Abkürzungen und auch die Maßeinheit muss nicht im Inserat angegeben werden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis € 1.450,-. Weitere Neuerungen Um einen guten Überblick zu geben, müssen ab 1. Dezember die wichtigsten Kennzahlen auf der ersten Seite des Energieausweises dargestellt sein. Neben dem Heizwärmebedarf (HWB) und dem Faktor für…