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Neues Energieausweisvorlagegesetz 2012! Der Energieausweis beinhaltet wichtige Informationen für alle Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind. Der Ausweis macht Gebäude wärme- und energietechnisch vergleichbar und verhindert damit, dass „die Katze im Sack“ gekauft oder gemietet wird. Ab 1. Dezember 2012 treten neue Regelungen in Kraft, die KäuferInnen und MieterInnen mehr Rechte und eine bessere Vorab-Information garantieren.  Der Energieausweis ist so etwas wie ein Typenschein für Gebäude und zeigt auf einen Blick, wie viel Energie zum Heizen eines Hauses oder einer Wohnung unter Normbedingungen gebraucht wird. DI Mag. (FH) Markus Piringer, Leiter von „die umweltberatung“ Wien: „Der Energieausweis macht Gebäude vergleichbar. Er enthält viele wichtige Informationen zu Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Gebäudehülle und Lüftung und ebenfalls mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Wir empfehlen allen potenziellen MieterInnen oder KäuferInnen sich unbedingt mit den Kennzahlen im Energieausweis auseinanderzusetzen!“  Wann braucht man einen Energieausweis? Bei Verkauf oder Vermietung eines Objektes benötigt man einen Energieausweis der  vor Vertragsunterzeichnung dem Nutzer / der Nutzerin vorgelegt werden muss. Bisher hatte die Nichtvorlage des Energieausweises nur die Konsequenz, dass eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart galt.  Wichtige Änderungen ab 1. Dezember 2012. Mit 1. Dezember 2012 tritt allerdings das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Eine der darin enthaltenen Regelungen besagt, dass man künftig das Recht auf eine Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen kann bzw. auf Kosten der VerkäuferInnen einen Energieausweis einholen kann. Der Energieausweis muss vor Vertragsunterzeichnung vorliegen und spätestens 14 Tage nach der Unterzeichnung als Kopie übermittelt werden. Markus Piringer: „Das neue Energieausweisvorlagegesetz ist ein wichtiger Schritt, der die Entscheidung beim Wohnungskauf bzw. bei der Wohnungsmiete erleichtert und Bewusstsein für den unterschiedlichen Energieverbrauch von verschiedenen Gebäuden schafft.“ Diese Bewusstseinsbildung beginnt schon beim „Durchstöbern“ von Immobilien-Anzeigen im Web bzw. in der Zeitung.  Heizwärmebedarf oder Gebäudeenergieeffizienz-Faktor in Inseraten Ab dem 1. Dezember müssen der Heizwärmebedarf (HWB=kWh/m²a und der Gebäudeenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden, wenn ein Gebäude online oder in Printmedien zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Dabei ist es bei bereits ausgestellten Energieausweisen, die nicht älter als 10 Jahre alt sind, ausreichend wenn nur der Heizwärmebedarf (HWB) angegeben wird. Zulässig ist die Verwendung der Abkürzungen und auch die Maßeinheit muss nicht im Inserat angegeben werden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis € 1.450,-.  Weitere Neuerungen Um einen guten Überblick zu geben, müssen ab 1. Dezember die wichtigsten Kennzahlen auf der ersten Seite des Energieausweises dargestellt sein. Neben dem Heizwärmebedarf (HWB) und dem Faktor für…

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Energieausweis-Vorlage-Gesetzes – tritt ab 1. Dezember in Kraft! Nürnberg (ots) – Wohnungssuchende finden auf immowelt.at ab sofort alle relevanten Informationen zum Energieverbrauch einer Immobilie auf den ersten Blick. Mit dem neuen, ins Exposé integrierten Energieausweis reagiert das Immobilienportal, das zu den führenden in Österreich gehört, auf die Verschärfung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes. Diese tritt ab 1. Dezember 2012 in Kraft. Ab sofort können Wohnungssuchende auf immowelt.at, einem der größten Immobilienportale Österreichs, auf den ersten Blick erkennen, wie energieeffizient ihre Wunschimmobilie ist. Der neu auf der Seite integrierte Energieausweis ermöglichst es Anbietern künftig, ihre Exposés schnell und unkompliziert um die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Heizwärmebedarf und dem Gesamtenergieeffizienzfaktor anzureichern. Davon profitieren Mieter und Käufer, denn mithilfe dieser Kennzahlen lassen sich die voraussichtlichen Energiekosten einer Immobilie realistisch einschätzen. Mit dieser Neuerung hat immowelt.at auf die Verschärfung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes reagiert, die zum 1. Dezember 2012 in Kraft tritt: Künftig müssen Anbieter schon im Exposé die Daten aus dem Energieausweis angeben und diesen bereits während der Vertragsverhandlungen vorlegen. Anbieter, die gegen diese Pflicht verstoßen, müssen künftig mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 1.450 Euro rechnen. Damit bekommt das bisher als zahn-, weil sanktionslos verschriene Gesetz mehr Biss. Des Weiteren reicht es künftig nicht mehr aus, nur den Energiebedarf pro Fläche anzugeben. Mit der Neuregelung müssen zusätzlich der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor ausgewiesen werden. Sind die Angaben im Energieausweis nicht korrekt, drohen dem Anbieter Konsequenzen: Mieter oder Käufer können unter Umständen etwa eine Preisminderung geltend machen. Über immowelt.at: Mit immowelt.de betreibt die Immowelt AG einen der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien in Deutschland, der monatlich von bis zu 4,2 Millionen Besucher (comScore, Stand: September 2012) genutzt wird. Seit 2009 ist die Immowelt AG mit immowelt.at in Österreich vertreten. Das Immobilienportal gehört inzwischen zu den größten in Österreich. Energieausweis für Wohngebäude; Quelle:Österreichisches Institut für Bautechnik – www.oib.or.at…

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Vorlage „Energieausweis“ – ab Dezember 2012 sind Verschärfungen und Sanktionen angesagt! Wien (OTS) – Seit 2009 ist es bereits geltende Rechtslage, dass bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes dem Mieter oder Käufer ist ein Energieausweis vorzulegen ist, was in der realen Praxis bislang jedoch wenig Beachtung fand. Das soll sich nun ändern: ab 1.12.2012 tritt das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft, wo deutliche Verschärfungen und Sanktionen für Vermieter, Verkäufer und auch Makler vorgesehen sind. „Bislang sind die Vermieter und Verkäufer aber noch sehr zürückhaltend was die Beauftragung von Energieausweisen angeht“, konstatiert Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft. Vor allem Immobilienmakler sind häufig damit konfrontiert, dass den Verkäufern und Vermietern diese Bestimmungen noch unbekannt sind und wenig Bereitschaft besteht, diese neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Informationspflichten bereits in Inseraten und Anzeigen Wer seine Wohnung oder sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss hinkünftig bereits in Anzeigen und Inseraten Angaben zur Energieeffizienz seiner Immobilie machen. Diese Informationspflicht trifft sowohl den Vermieter, den Verkäufer als auch den von diesem beauftragten Makler. Auch private Wohnungsvermieter oder -Verkäufer sind davon betroffen. Wer die Angabe künftig unterlässt, muss mit saftigen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450,– Euro rechnen. Ein Immobilienmakler ist nur dann entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der Energiekennwerte bzw. zur Einholung des Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. Zu beachten ist, dass diese Hinweispflicht bereits in Inseraten bei der Vermittlung von Immobilien, für die noch kein Energieausweis vorhanden ist, eine gewisse zeitliche Verzögerung der Vermittlungstätigkeit mit sich bringen kann. Welche Energiekennwerte sind auszuweisen? Ab 1.12.2012 ist in Zeitungs- oder Internetinseraten der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) auszuweisen, nicht aber die gesamte Skala der Energiekennzahlen des Energieausweises. Eine gesetzeskonforme Information im Rahmen eines Inserats kann beispielsweise folgendermaßen lauten: „HWB 22, fGEE 0,93“ Der „Gesamtenergieeffizienzfaktor“ findet sich jedoch erst in ganz neuen Energieausweisen, die bereits nach der OIB-Richtlinie (2011) erstellt wurden. Die „älteren“, bereits erstellten Energieausweise behalten jedoch auf die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellung weiterhin ihre Gültigkeit. Da der „alte“ Energieausweis jedoch noch keinen Gesamtenergieeffizienzfaktor enthält, reicht es hier aus, in Inseraten lediglich den Heizwärmebedarf (HWB) auszuweisen. Gebäudebezogener Ansatz Der Verkäufer/Bestandgeber kann seine Vorlage- und Aushändigungsverpflichtung durch einen Ausweis entweder über die Gesamtenergieeffizienz des konkreten Nutzungsobjektes oder über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Nutzungsobjekts…

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Deutliche Unterschiede bei der Heizdauer mit unterschiedlichen Brennstoffen! Wien (OTS) – Der frühe Wintereinbruch lässt die Heizungsanlagen in Österreich bereits Ende Oktober auf Voll-Last laufen und damit sind Heizkosten wieder ein Thema für viele Haushalte. proPellets, der österreichische Verband der Pelletwirtschaft hat errechnet wie lange man mit den unterschiedlichen Heizmitteln im Wert von 1.500 Euro heizen kann. Haushalte mit einer Ölheizung müssen bereits Ende Dezember 2012 Heizöl nachkaufen, dagegen laufen Pelletheizungen bis 11. März 2013. Kostenexplosion bei Heizöl Seit dem Jahr 2009 hat sich der Preis für Heizöl beinahe verdoppelt. Die Preiserhebung von Oktober 2012 zeigt, dass Heizöl extraleicht pro KWh bereits 10,38 Cent kostet. Der Preis für Pellets ist weitgehend stabil und beträgt derzeit 4,76 Cent pro KWh. Der durchschnittliche Pelletpreis 2011 war inflationsbereinigt niedriger als der Pelletpreis im Jahr 2001. Bezugswert für die Preise ist der Heizwert der Energieträger. Berechnungsgrundlagen Grundlage für die Berechnung von proPellets ist ein durchschnittlicher Haushalt, der einen Jahresenergiebedarf von 30.000 KWh hat. Bei der Berechnung selbst wurden die sogenannten „Heizgradtage“ herangezogen, also der Verlauf des Energiebedarfs über die Wintermonate. Die Kosten für die einzelnen Energieträger stammen von der Erhebung im Oktober 2012. Verglichen wurden Heizanlagen mit ähnlichen baulichen Voraussetzungen und Komfort. Wie lange reicht der Heizvorrat um 1.500 Euro? Im Berechnungsbeispiel wird davon ausgegangen, dass der Musterhaushalt für die Heizsaison 2012/2013 jeweils einen Heizmittelvorrat im Wert von 1.500 Euro eingelagert hat (Elektrischer Strom und Gas stehen natürlich im Netz zur Verfügung). Wie lange kommt er damit aus? Elektrischer Strom: bis 4. Dezember 2012 Flüssiggas: bis 26. Dezember 2012 Heizöl extraleicht: bis 30. Dezember 2012 Gas: bis 13. Jänner 2013 Pellets: bis 11. März 2013 Annahmen: Einfamilienhaus mit einem Heizwärmebedarf von 30.000 kWh/a. Heizgradtageszahlen aus der Heizsaison 2011-12, Mittelwerte von Salzburg und Klagenfurt; jeweils Monatsmittelwerte. Energiepreise vom 17. Oktober 2012: Pellets – proPellets Austria, Gas und Strom – e-control, Heizöl el – IWO, Flüssiggas – AK OÖ. Jahresnutzungsgrade: 80% bei Pellets; 85% bei Gas, HEL, Flüssiggas; 100% bei Strom. Bildquelle OTS – Grafik: proPellets Austria; So lang heizen mit 1500…

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Informationen zum neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012! Die jüngste Auflage des Open Lab von Hausverstand.Com am 13. Juni 2012 behandelte das für die Immobilienbranche wichtige Thema des Energieausweises. Die Info-Veranstaltung, die sich speziell an Liegenschaftseigentümer, Projektentwickler, Hausverwalter und Makler richtete, setzte sich mit dem neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012, das mit 1. Dezember in Kraft treten wird, auseinander, erörterte die daraus entstehende rechtliche Situation für Verwalter und Makler, und klärte über die Chance auf, die der Energieausweis als Basis für eine künftige nachhaltige Sanierung bietet. Zahlreiche Akteure der Immobilientreuhänderbranche nutzten die Gelegenheit, sich über diese brennenden Fragen zu informieren. *) Bereits die Führung durch das Open Lab stieß auf großes Interesse Thema der Ausstellung: Wie ein denkmalgeschütztes Gründerzeitgebäude auf Passivhausniveau optimiert werden kann. Die Impulsreferate trafen exakt den Nerv der ZuhörerInnen – darunter erfreulicherweise wieder viele weibliche ImmobilienexpertInnen. DI Schuh legte zum Auftakt die ursprüngliche Ziele der EU zur Einführung des Energieausweises dar: Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden, mehr Transparenz am Immobiliensektor, Reduktion der CO2-Emissionen,  Einhaltung der Klimaschutzziele, Impulse für die Bauwirtschaft und Erhöhung der Sanierungsrate. Er plädierte für aussagekräftigere thermisch-energetische Bewertungen, die als Grundlage für nachhaltige Sanierungen herangezogen werden können. Anschließend referierte DI Dr. Pöhn, Leiter des Bauphysiklabors der MA 39 und Energieausweis-Experte, über die Neuerungen der OIB Richtlinie 6, der technischen Umsetzung des Energieausweises in Österreich. Der neue Energieausweis wird über den Heizwärmebedarf hinaus weitere wichtige Informationen gleich auf dem Deckblatt bieten: den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Es wird künftig auf das Klima am Standort Bezug genommen, anstatt auf ein Referenzklima für ganz Österreich. Dann erläuterte DI Dr. Kaiblinger, diplomierter Architekt und Jurist, die rechtlichen Neuerungen und Konsequenzen durch das Energieausweis-Vorlagegesetz EAVG: die korrekte Gestaltung der Annoncen, die erlaubten Abweichungen von Energieausweisen, das ordnungsgerechte (eine Verwaltungsstrafe verhindernde) Verhalten von Maklern und die generelle Haftung bei Energieausweisen – und wies darauf hin, dass es bis dato noch keine Judikatur darüber gibt. Umso wichtiger sei  es, bei der Erstellung des Energieausweises Fehler zu vermeiden. Aufschlussreich dann noch die abschließenden Ausführungen von…

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Passivhäuser sparen 80 Prozent Energie gegenüber herkömmlichen Neubauten. Wie es sich in so einem Sparwunder lebt, berichten Bewerber des aktuellen Wettbewerbs Energiesparmeister 2007. 1)“Wohnstadl“, im inneren bietet der Stadl angenehmen Wohnkomfort! Familie Merk hat sich als Energiesparmeister 2007 angemeldet. Denn Ihr Stadl ist ein Passivhaus mit sehr niedrigem Wärmebedarf. Es folgt eine Beschreibung vom Wandaufbau, den Fenster sowie dem Lehmputz auf der Innenwand. Die Belüftung des Hauses besteht aus einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, diese stellte einen großen Teil des Heizwärmebedarfs sicher, zugeheizt wird mit Pellets! Ein Konzept „aktueller denn je“! 2) Ein Haus in Sachsen – Energetikhaus 100, von Außen ähnelt es einem Passivhaus, doch es ist etwas anderes. Ein Rohbau aus Ziegelstein, mit 70 m² Sonnenkollektoren am Steildach. In der Mitte des Hauses steht ein riesiger Wassertank, dieser erfasst ca. 28.000 Liter Wasser und geht durch alle Etagen bis unter das Dach. Das im Sommer erhitzte Wasser soll bis über den Winter reichen. Die Verbrauchswerte werden von der Technischen Universität in Freiburg überwacht und sollen den Hausentwickler bei der Optimierung des Gesamtsystems unterstützen. Energietechniker Timo Leukefeld beschreibt die entscheidenden Unterschiede zum Passivhaus – das Ziel ist: Durch die Nutzung der Sonnenenergie jegliche Heizkosten zu vermeiden ohne aufwendiger Dämmung und ohne künstliche Be. – und Entlüftungsanlage. Sondern nach dem Motto „so wenig Technik wie nötig“! Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch co2online gemeinnützige GmbH.  Video: Sparwunder-Passivhaus…

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Die Technik des Passivhauses folgt der Devise: Energie sparen, wo es nur geht. Das Passivhaus stützt sich ausschließlich auf vorhandene Techniken zur Dämmung und zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Sorgfältige Verarbeitung sowie natürliche Materialien kennzeichnen die im Passivhaus verbauten Komponenten und Baustoffe. Zwei Strategien greifen ineinander Im Passivhaus treffen sich zwei wesentliche technische Strategien: einerseits die bestmögliche Wärmedämmung der thermischen Außenhülle des Wohnhauses. Sie umschließt alle Räume, die im Winter beheizt werden sollen, also zwischen 19 (Schlafraum) und 22 Grad Celsius (Bad) haben sollen. Außerdem ist ein Passivhaus so gebaut, dass es möglichst viel Sonnenwärme einsammelt, beispielsweise durch große Fenster oder Glasdächer. Auch die natürliche Körperwärme der Hausbewohner und die Abwärme der elektrischen Geräte (Kühlschrank, Computer, Fernseher und Elektroherd) werden ausgenutzt. Da Passivhäuser luftdicht gebaut werden, brauchen sie eine technische Lüftungsanlage. Man spricht von kontrollierter Wohnraumlüftung, die sich um die hygienische Belüftung der Wohnräume kümmert. Andernfalls kann sich in kalten Ecken Feuchte niederschlagen, idealer Nährboden für Schimmel und andere Keime. Die kontrollierte Wohnraumlüftung ist in der Lage, kostbare Wärme aus der Abluft zu gewinnen: immerhin zwischen 80 und 95 Prozent. Denn der Heizwärmebedarf entsteht aus den Wärmeverlusten der thermischen Hülle und durch die Lüftung. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto mehr fallen die Lüftungswärmeverluste ins Gewicht. Das vorrangige Ziel ist es, die Wärmeverluste durch das Dach, die Außenwände und die Bodenplatte beziehungsweise den Keller so gering wie möglich zu halten  (Wärmeübergangswert U etwa 0,1 Kilowattstunden je Quadratmeter und Kelvin). Auch der Stromverbrauch der elektrischen Geräte im Haus muss so weit es geht gesenkt werden: Der Primarenergiebedarf des gesamten Gebäudes darf jährlich 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten. Das Passivhaus betrachtet demnach alle Energieverbräuche im Gebäude, nicht nur für Heizung und Warmwasser. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch co2online gemeinnützige GmbH Lüftung und Dämmung: die Grundlagen des Passivhauses. Grafik: Passivhaus Institut Darmstadt…

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