GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Innbau Immo GmbH, A- 6111 Volders, FNNr. 515351w“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten – Innbau Immo GmbH: WKO, Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten: GF Hr. Andreas Prada, FirmenABC, Firmenmonitor – Gründung Juli 2019 Mit Hr. Andreas Prada verbundene Unternehmen: Ligno Elements GmbH, FN 363682b, Konkurs Sept. 2019, Firmenlöschung Feb. 2020; Firmenmonitor, Ediktsdatei Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 29.06.2020)…

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Am Montag 7.9.2015 startet die bereits 11.Staffel der Erfolgssendung „Pfusch am Bau“ zur Primetime um 20.15 auf ATV. Auch in der 11.Staffel gibt es knifflige Fälle, unglaubliche Baufehler und verzweifelte Familien. Mehr als 150 Häuser und Wohnungen hat der Bausachverständige Günther Nussbaum im Rahmen der Sendung bereits besichtigt. Feuchten Kellern, Mauerrissen und Schimmel, um nur einige zu nennen, wird der Kampf angesagt. Sehen Sie bis dahin „Best of Pfusch – die besten Sprüche“! Auf ATV.at gibt es auch ein paar Hoppalas zu sehen.

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Die Erfolgssendung „Pfusch am Bau“ startete wieder ab Montag 13.04.2015 auf ATV zur Primetime um 20.15 mit 8 Folgen in die bereits 10.Staffel. Die Quoten der Sendung erreichen regelmäßig Rekordniveau. Folge 1 der 10.Staffel wurde von 210.000 Zuseher gesehen! Bausachverständiger Günther Nussbaum zeigt wieder die unglaublichsten Baufehler auf und versucht Geschädigten zu helfen. Sehen Sie hier Folge 1 vom 13.4.2015!…

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TV-Bausachverständiger Günther Nussbaum sieht Verbesserungen durch seine Sendung, rät Häuslbauern zu Profis bei der Bauaufsicht und will eine Pflichtversicherung für Bauunternehmen Baupfuschopfer hätten durch ihn erst eine Stimme bekommen, sagt Günther Nussbaum. „Davor hat das niemanden interessiert.“ foto: putschögl STANDARD: Im Frühjahr startet die zehnte Staffel von „Pfusch am Bau„. Haben Sie den Eindruck, dass sich durch die Sendung etwas verbessert hat am Bau? Nussbaum: Ja, ich denke schon. Es ist jetzt doch ein bisschen mehr Bewusstsein da, welche Konsequenzen es hat, wenn man nicht ein bisschen vorsichtig ist. Den Anspruch, dass der Endverbraucher zum Fachmann wird, den kann aber natürlich keiner haben. Was ich beobachtet habe: Vor allem innerhalb der Bauwirtschaft hat sich die Einstellung zur Sendung grundsätzlich geändert. Am Anfang gab es starke Bedenken, dass wir damit der Bauwirtschaft schaden würden. Das hat mich sehr getroffen, denn ich bin der klassische Handwerker, komme also aus der Bauwirtschaft und lebe auch dafür. Anfangs wollte die Innung aber verhindern, dass die Sendung ausgestrahlt wird. Das hat sich jetzt umgekehrt. STANDARD: Könnte das auch damit zu tun haben, dass Sie mittlerweile sehr klar vor „Auslandsfirmen“ warnen, die gleich „den gesamten Hausbau stemmen wollen“? Das sei „noch kein einziges Mal gutgegangen“, schreiben Sie auf Ihrer Website. Nussbaum: Definitiv, ja. Aber es gibt ja auch einen politischen Auftrag zur Grenzöffnung. Die Innung kann deshalb schwer aktiv werden. STANDARD: Als Bauherr eines Einfamilienhauses hat man es selbst in der Hand, wen man beauftragt und wie man die Bauaufsicht organisiert. Welche Möglichkeiten hat man aber als einer von vielen Käufern bei einem Bauträgerprojekt? Nussbaum: Die Baubegleitung solcher Wohnanlagen ist ein Großteil meines Geschäfts. Bei den guten Bauträgern meldet man sich an und kann dann mit dem Polier durchgehen. Aber manche Bauunternehmen halten das sehr restriktiv und lassen niemanden rein. Da gehen dann die Käufer am Abend heimlich hin, machen Fotos und schicken sie mir. Das ist auch wesentlich billiger für die Leute, weil ich für die Begutachtung nicht immer vor Ort sein muss, sondern höchstens zwei- bis dreimal. Das meiste kann gut über die Fotos erledigt werden. Wenn ich sehe, dass eine Firma pipifein arbeitet, dann ist der Aufwand minimal und ich winke das durch. In letzter Zeit kriege ich aber immer wieder Fälle herein, wo schon die Keller Totalschäden sind. STANDARD: Wer Sie beauftragen will, sollte also immer alles gleich fotografieren? Nussbaum: Ja, auf der Baustelle alles zu fotografieren,…

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Bundesinnungsmeister Frömmel: „BAUfair! – Kampagne soll Konsumenten und seriöse Bauunternehmen schützen!“ Wien (OTS/PWK328) – Anlässlich der jüngsten Entführung eines slowenischen Unternehmers, der in Villach seine Geschäftstätigkeit entfaltete, stellt der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes Ing. Hans-Werner Frömmel klar, dass es sich dabei nicht, wie zum Teil fälschlich berichtet, um einen österreichischen Baumeister handelt. Der Bundesinnungsmeister weist darauf hin, dass die Bundesinnung Bau in den letzten Jahren im Zuge der Kampagne „BAUfair!“ umfangreiche Maßnahmen getroffen bzw. unterstützt habe, um unseriöse Firmenpraktiken am Bau zu bekämpfen. Neue Dienstleistungsfreiheit Besonders durch die neue Dienstleistungsfreiheit in Kombination mit der extrem liberalen Verwaltungspraxis der Gewerbebehörden wäre es für dubiose Unternehmen immer wieder möglich, in Österreich Fuß zu fassen. So seien in den letzten Jahren beispielsweise zu Tausenden Gewerbeberechtigungen für das „Aufstellen von mobilen Trennwänden“ an EU-Staatsbürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben worden, hinter denen sich unter dem Schein der Legalität nicht selten Schwindelfirmen verbergen. Die Geschädigten seien nicht nur die Arbeitnehmer durch Lohn- und Sozialdumping, sondern auch Konsumenten, der Staat durch hinterzogene Steuern und Abgaben und die seriös anbietenden Unternehmen, die extrem unter der Wettbewerbsverzerrung leiden. Aber auch kriminelle Machenschaften sind nicht selten Begleiterscheinungen im Umfeld dieser Schwindelfirmen, so der Bundesinnungsmeister. Die Bundesinnung unterstützt daher auch die Task Force „Merlin“ des Bundeskriminalamtes und andere Initiativen, um die Baubranche vor unsauberen Praktiken zu schützen. Das bisherige umfassende Maßnahmenpaket umfasst die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz,  ArbeitgeberInnenhaftungsgesetz für Sozialversicherungsbeiträge sowie verstärkte Kontrollen durch Organe der Finanzpolizei, Sozialversicherung und der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Bundesinnungsmeister Frömmel betont, dass für österreichische Baumeister strenge Standesregeln bestehen und vor Erteilung der Baumeisterberechtigung eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt. In der jüngsten Novelle ist auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgesehen. Im Falle von Mängeln besteht bei inländischen Baumeisterbetrieben Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle. Als Hilfestellung für die Auswahl von seriösen Baufirmen hat die Bauinnung eine Checkliste veröffentlicht, die unter www.bau.or.at abrufbar und weitere Information zur Verfügung gestellt wird. „Folder zum Download:  Checkliste für die Auswahl von Baufirmen“  Bildquelle: Bundesinnung Bau www.bau.or.at; BAUfair…

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München (ots) – Immobilienkauf: Renovierungsaufwand wird selten richtig eingeschätzt Schimmel und Risse werden meist erkannt, andere Mängel nicht bei Besichtigung auf Kältebrücken, Leitungen und Keller achten! Damit der Kauf der Traumimmobilie nicht zum Albtraum wird, sollten besonders Neulinge beim Erwerb genau hinsehen. „Für arglistig verdeckte Mängel würde der Verkäufer zwar auch nach dem Verkauf haften, wenn er davon wusste und wenn dies nachweisbar ist. Offensichtliche Mängel muss der Käufer jedoch selbst erkennen“, sagt Robert Anzenberger, Vorstand des Immobiliendienstleisters PlanetHome AG. Ob eine fehlende Abdichtung oder vertikal altes Ziegelmauerwerk: Gründe für eindringende Feuchtigkeit gibt es viele. „Immer wieder kommt es bei Immobilien zu Schimmelbildung an den üblichen Kältebrücken an Gebäuden aus bestimmten Baujahren. Besonders auf Keller sollte ein genauer Blick geworfen werden“, erklärt Anzenberger. Der Zustand der Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser sollte ebenso inspiziert werden wie die Dacheindeckung. Ebenfalls nicht selten bei Immobilien sind Rissbildungen in den Tiefgeschossen oder bei im Trockenbau ausgebauten Dachgeschossen. Während erste gefährlich und teuer sind, handelt es sich im Dachgeschoss meist um leicht zu behebende Spannungsrisse. Das Problem: Während der Laie das problemlos Sichtbare wie Risse oder Schimmel meist erkennt, verkennt das wenig geübte Käuferauge laut PlanetHome den Renovierungsaufwand, um beispielsweise die aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. „Erfahrene Makler können hier meist Auskunft geben und für Käufer und Verkäufer eine faire Lösung beim Immobiliengeschäft bieten. Wer sich als Käufer unsicher ist, sollte einen Gutachter oder Architekten hinzuziehen, für den meist um die 1.500 Euro zu veranschlagen sind. Anzenberger: „Wer selbst noch nie gekauft oder modernisiert hat, sollte stets einen Experten einschalten, der ihm die Sicherheit gibt. Das investierte Geld zahlt sich spätestens bei der ersten vorhergesehenen Reparatur an der neu erworbenen Immobilie aus. Buchtipp: Immobilienkauf – Ein Praxisratgeber mit CD-ROM, von Robert Anzenberger und Kai Oppel 186 Seiten, ISBN: 978-3-8006-3606-8 Bildquelle: Stadtwerke Hadamar/Wasserversorgung…

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Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider, Master of Engineering erläutert ein mögliches Vorgehen zur Klärung bei Verdacht eines Baumangels: Bauherren die der Meinung sind, dass die ausführenden Handwerker ihr Gewerk nicht nach den a.a.R. der Technik erstellt worden ist, müssen aktiv werden. festhalten der Situation, am besten mit Bild mit dem Handwerker eine Lösung zu suchen – eine Übereinstimmung suchen, auch unter Hilfe mit einem unbeteiligten Dritten kommt es zu keiner Lösung kommt der Sachverständige ins Spiel! Eine Lösung mit einem Sachverständigen soll nicht nur auf das Erstellen einer Beweissicherung abzielen! Einen Sachverständigen suchen, der in der Lage ist unabhängig mit den Handwerkern und dem Bauherren zu verhandeln, immer auf Grundlage der geschlossenen Verträge. Der Rechtsweg, und das Einschalten eines Rechtsanwalts legt die Hürde zu einem Vergleich sehr hoch, oft versperrt dieser Schritt den Weg zur Lösung. Seine Rechte sichern um eine Vertragserfüllung zu erreichen kann immer noch begleitend durchgeführt werden. Der Vorteil einer Einigung mit Hilfe eines Sachverständigen führt zu Zeit und Kostenersparnis und eventuelle Einzugstermine bzw. Fertigstellungstermine können eingehalten werden. Formulare zur Bauabnahme sind in großer Anzahl im Web vorhanden. Das Abnahmeprotokoll an sich kann formlos, mit Vordruck ausgeführt werden. Ersichtlich muss sein: Datum Ort der Baustelle Beteiligte an der Abnahme Abnahme erfolgt oder nicht Mängelauflistung Mängelbewertung Minderwert Neuerlicher Termin zur Schlußabnahme  Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider – Master of Engineering…

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Weiteres Positives OGH – Urteil für MieterInnen! Wien (OTS) – „Ein weiteres positives Urteil des OGH bestätigt unsere Rechtsmeinung betreffend der Erhaltung im Inneren der Wohnung“, zeigt sich Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, über die neue Entwicklung erfreut. Das Urteil wurde seitens des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums erwirkt. Mietvertragsklauseln, die MieterInnen bisher dazu verpflichtet haben, sämtliche Gebrauchsspuren bei Rückgabe des Mietobjektes zu beseitigen, sind aus der Sicht des Obersten Gerichtshofes (OGH) grob benachteiligend und damit unzulässig. Auch wurden Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, die MieterInnen dazu verpflichten beispielsweise gesprungene Fliesen, undichte Armaturen oder Silikonfugen auf eigene Kosten bei Rückgabe einer Wohnung  zu erneuern. „Solche Mängel gehören definitiv zur normalen Abnützung, die im Zusammenhang mit dem Bewohnen einer Wohnung auftreten. Da derartige Kosten bereits durch den laufenden Mietzins abgedeckt werden, hat der OGH nun klargestellt, dass die MieterInnen bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Verantwortung für die Beseitigung der Gebrauchspuren tragen müssen“, erklärt  Mag. Nadja Shah, Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreichs. Positiv ist auch, dass in der Entscheidung festgehalten wird, dass ein generelles, formularmäßiges Tierhaltungsverbot unzulässig ist. Die Haltung von wohnungsüblichen Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen ist daher auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig. Auch spricht sich der OGH gegen eine pauschale Überwälzung der laufenden Erhaltungs-und Erneuerungsarbeiten an Einrichtungsgegenständen und Anlagen, wie z.B. der Therme, auf die MieterInnen aus. „Der Vermieter ist in jedem Fall verpflichtet, den vereinbarten Gebrauch des Mietgegenstandes zu gewährleisten. Bei Gebrechen einer Therme und somit in einer unbeheizten Wohnung, hat der Mieter jedenfalls das Recht auf sofortige Mietzinsminderung, wenn die Wohnung ursprünglich beheizt vermietet wurde“, so Mag. Shah. Diese erneute positive Entscheidung des OGH stärkt die Rechtsmeinung der Mietervereinigung, die dem Vermieter gesetzlich die Erhaltung im Inneren des Mietobjekts auferlegt. „Stück für Stück entsteht nun mehr Rechtssicherheit im Interesse der wohnenden Menschen“, so Niedermühlbichler abschließend.

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