GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Konkurs der Baufirma hat oft fatale Folgen Linz (OTS) – Im Sommer 2010 schlitterte eine oberösterreichische Baufirma in den Konkurs. 40 Häuslbauer kamen um ihre Vorauszahlungen in der Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro! Die AK fordert erneut einen besseren gesetzlichen Schutz vor Konkurs des Generalunternehmers. Weitere „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung in den letzen Monaten: Mängel bei Vollwärmeschutz und Kostenüberschreitungen. „Jährlich wenden sich rund 1600 Konsumenten/-innen an unsere Bauberatung, weil sie Schwierigkeiten mit Baufirmen haben“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Besonders schlimm ist es, wenn Unternehmen pleite gehen. So geschehen im vergangenen  Sommer: 40 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher hatten einen Bauvertrag mit der Firma JÖDA Fertighaus GmbH abgeschlossen. Die einzelnen Konsumenten/-innen  zahlten zwischen 9000 und 37.000 Euro. Als das Unternehmen dann vom Masseverwalter geschlossen wurde, waren alle Vorauszahlungen verloren. Eine nennenswerte Leistung hatte die Firma in vielen Fällen noch gar nicht erbracht. Die beste Absicherung gegen Konkurs der Baufirma ist, keine Vorauszahlungen zu leisten und nur nach Baufortschritt zu bezahlen.  Besteht das Unternehmen jedoch auf die Vorauszahlung, wird diese in manchen Fällen durch eine Bankgarantie abgesichert. Diese gilt aber nicht für den klassischen Generalunternehmervertrag, bei dem die Kundin/der Kunde das Grundstück zur Verfügung stellt und eine Baufirma als Generalunternehmen das Haus errichtet, sondern nur für jene Konsumentinnen und Konsumenten, die von einem Unternehmer ein vorgeplantes Haus samt Grundstück erwerben. AK- Präsident Kalliauer: „Das ist völlig unverständlich. Auch ein Generalunternehmer, der eine Vorauszahlung verlangt, soll verpflichtet sein, diese durch eine Bankgarantie zugunsten der Kunden abzusichern. “ Weiterer „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung sind Baumängel. Hier verzeichnen die AK-Experten/-innen vor allem beim Thema Vollwärmeschutz einen massiven Anstieg der Beschwerden. Durch die öffentliche Förderung von energiesparender Bauweise und thermischer Sanierung boomt die Branche. Immer mehr Firmen bieten diese Arbeiten an und führen sie häufig unter großem Zeitdruck durch. Nicht alle verfügen über die erforderliche Erfahrung und den finanziellen Rückhalt, um auftretende Mängel rasch und sicher beheben zu können. Kalliauer: „Wir raten, vor Vertragsabschluss unbedingt einen Haftrücklass zu vereinbaren.“ Weiteres Problemkind: Kostenvoranschläge. Sie werden häufig weit überschritten. „Manche Angebote vermitteln den Eindruck, dass die veranschlagten Kosten unrealistisch niedrig berechnet wurden, um seriös kalkulierende Mitbewerber zu unterbieten“, kritisiert Kalliauer und rät Betroffenen, sich an die AK zu wenden: „Wir überprüfen, ob bei Kostenüberschreitungen auch wirklich alles rechtens war.“…

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Leider wird der Ausführung der Sohlbank  (äusseres Fensterbrett) oft nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt und daher ist dieser Punkt häufig Anlass für Baumängel. Die Autoren Dr.Herbert Gartner & OStR Prof.Dipl-Ing.Dr.Karl Mezera beschreiben dies in ihrem Buch „Baumängel“ erschienen im Linde Verlag am Beispiel eines Doppelhauses in Wien. (Link zum Artikel!)…

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Die Autoren Dr.Herbert Gartner & OStR Prof. Dipl-Ing. Dr. Karl Mezera beschreiben dies in ihrem Buch „Baumängel“ erschienen im Linde Verlag wie folgt: Baumängel entstehen während der Errichtung eines Gebäudes durch nicht fehlerfrei ausgeführte Bauwerksleistungen, dass heißt durch die Nichterfüllung der Eigenschaften, die gemäß der Technik vorausgesetzt werden. Daraus bzw. durch unterlassene oder nicht ausreichende Instandhaltung eines Gebäudes nach Fertigstellung können Bauschäden an der Bausubstanz resultieren. Die Ursache eines Bauschadens kann ein Baumangel darstellen. Ebenso kann der Schaden aber durch ein anderes schädigendes Ereignis entstehen. Z.B. durch einen Wasserrohrbruch. Es gilt: Frühzeitiges Erkennen und Ausbessern eines Baumangels kann einen folgenden Bauschaden verhindern. Lesen Sie mehr darüber……

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Sehr geehrter Hr. Nussbaum-Sekora! Gestern zum 1. mal Ihre Sendung gesehen und heute Baupfusch gefunden, danke. Habe 2 Prozesse gegen die Baufirma gewonnen, jedoch haben sie (das Gericht, Anwalt, Sachverständige) nicht weiter auf mich gehört, da noch allerhand im Argen lag. Mein Anwalt meinte, solange der Prozess läuft, hätte ich Garantie. Hat jedoch seit 2007 nichts mehr in meinen Sachen unternommen, war krank, im Urlaub, bekam keine Antwort. Nun habe ich selbst veranlasst, da verschiedene  Anwälte mir beibrachten, dass nach 3 Jahren die Baugarantie erloschen ist,- im Gästezimmer Wand neu befestigen und streichen lassen, (sie kam mir als ich einen Kasten entfernte entgegen)  Garagentor, welches seit Anbeginn beim 1. Hochziehen zerkratzt war (zu nieder eingesetzt) nun 3 cm höher stellen lassen), Nordfassade in Algen, wie bei Ihnen beschrieben, keine Drainage wie lt. Baubeschrieb vorhanden, musste Sickergrube einsetzen lassen, und nun aufgraben und trocknen  lassen, kam Bitumen über den Sockel, demnächst hoffe ich, wird zugeschüttet, die Wand wurde ausgebessert mit  Gitter und Granol. Bleibt noch das Flachdach: Es wurde letztes Jahr als ein Nachbar baute und in derselben Höhe wie mein Dach dann festgestellt, dass sich die Folie gelöst hat, die Versicherung hat Wind und Wetter ausgeschlossen als Schuldursache, liess Sachverständigen kommen, er gab die Schuld der Baufirma, musste Anwalt nehmen, leider kein Baufachmann, es geht nichts weiter, die Firma weigert sich strikt den Schaden anzuerkennen. Habe nun schon Schaden in Tausenden von Euro, (musste Kredit aufnehmen, für Mindestpensionistin schwer zu bekommen) kann nicht auch noch das Dach bezahlen, habe bereits Flecken in der darunterliegenden Waschküche. In der Garage ist durch die Erhöhung der Schiene natürlich die Brandschutzdecke zerstört, kann nicht weiter mit der Reparatur warten. Wissen Sie in Vbg einen Anwalt mit Bauschadenkenntnis? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr sehr dankbar!! Hilfestellung durch Bauherrenhilfe-Redaktion: wir bedauern Ihre Situation sehr! Anbei senden wir Ihnen Rechtsanwaltskanzleien mit Focus Bauschäden: Rechtsanwaltskammer – Vbg – bitte klicken um zu den genannten Namen zu gelangen (Suchmaschine, Sie können gerne auch anders wählen). Unsere 1 Wahl wäre ein österreichischer RA! Die nicht in AT sitzenden RA-Kanzleien gab ich zur Wahl dazu sollte keine österreichische Kanzlei für Sie in Frage kommen. Die Erstanfrage bei einem RA ist meist kostenlos – anbei eine Liste mit dieser inkl. Dienstleistung in Vbg. Auch fügte ich eine Liste von RA-Kanzleien ein die einen Focus im Bauwesen (Vbg) haben, bitte vergleichen…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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Eine kleine Unsauberkeit – kann die Gebäudehülle eines Passivhauses deutlich schwächen Die Nachfrage nach Passivhäusern und Energieeffizienzhäusern ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In diesem Boom mussten bedauerlicherweise auch einige Bauherren negative Erfahrungen machen. Denn je besser der Energiestandard eines Gebäudes ist, desto deutlicher fallen Ausführungsfehler ins Gewicht. Um hier anzusetzen, hat das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza! „D“) jetzt zusammen mit Partnern ein neues Ausbildungskonzept für Handwerker entwickelt und startet einen neuen Kurs. „Was nützt die perfekte Feinplanung, wenn sie nur grob ausgeführt wird?“, fragt eza! Bereichsleiter Herbert Hanser und weist damit auf ein Problem hin. Für das hat eza! jetzt die Lösung gefunden: Eine Spezialschulung für Passivhaus-Handwerker. Energieeffiziente Häuser zu planen, das funktioniere inzwischen gut, so Hanser. Doch an der Ausführung hapere es oftmals. „Der Chef eines Handwerksbetriebes hat oft eine gute Qualifikation, doch den auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern fehlt oft wichtiges Know How“, sagt eza! Lesen Sie den gesamten Artikel……    Präzision und Hintergrundwissen sind auf der Passivhausbaustelle gefragt. Bildquelle: „eza!“ Kursdetails, (Wochenendkurs – 6 Kurstage – start am 18. November 2010), Kosten, Anforderungsprofil und Anmeldeformular sowie weitere Kursangebote/ Anfahrtsplan zum Durchführungsort, Energie- und Umweltzentrum Allgäu – „eza“Haus, vor Anmeldung und Kursbeginn muss eine Beratung erfolgen! Dantenlink zum Kursangebot von eza! Förderungsinformation: 500,00 € / oder bis zu 50% der Kurskosten. Info zu Bildungsprämie – Europäischer Sozialfonds für Deutschland.

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Notorisch unterbesetzte Baupolizei rasch aufstocken – für mehr Sicherheit Wien (OTS) – Wie kommen Zehntausende Wienerinnen und Wiener, die in Altbauten wohnen, dazu, in Angst zu leben, „dass ihnen buchstäblich die Decke auf den Kopf fällt“, fragt der Wiener ÖVP-Wohnbausprecher. Als „Alibi- Aktion“ bezeichnet der Wohnbausprecher der ÖVP Wien, Stadtrat Norbert Walter, die angebliche „Aktion scharf“ von Wohnbaustadtrat Ludwig und der Baupolizei als  Reaktion auf die sich häufenden Hauseinstürze.“Die Baupolizei ist in dieser Kette das schwächste Glied, weil sie zwar gute Arbeit leistet, aber notorisch unterbesetzt ist. Was Wien braucht, sind rasch mehr Baupolizisten und damit einhergehend eine raschere Verfahrensabwicklung. Der Wohnbaustadtrat ist aufgefordert, den Personalmangel rasch zu beheben und zusätzliche Mitarbeiter für die Baupolizei auszubilden.“ weiterlesen……

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