GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, 9100 Völkermarkt“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Anlassinformation: Im Rahmen der ATV-Sendung Pfusch am Bau wurde ein Schadensfall dokumentiert an dem die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft mbh & Co KG“ (Laas Dach) ein Flachdach als Warmdachkonstruktion hergestellt hat. An dem Dach wurde eine Holzkonstruktion, im Sinne einer auskragenden Vordachkonstruktion, von einem anderen Unternehmen eingebaut. Unter dieser Holzkonstruktion wurde eine Dampfbremse von dem anderen Unternehmen eingebaut. Laas-Dach zeichnet „nur“ verantwortlich für die Dampfbremse an der restlichen Konstruktion. Laas hat in Folge aber die Folienabdichtung und die Spenglerarbeiten am gesamten Dach ausgeführt. Die Dampfbremse ist von beiden Unternehmen fehlerhaft ausgeführt worden. Die Holzkonstruktion ist mittlerweile in weiten Teilen vermorscht. Das ausführende Holzbauunternehmen wäre bereit seinen Teil zur Sanierung beizutragen. Laas-Dach verweigert aber eine Sanierung mit dem Hinweis auf die vom Holzbauunternehmen fehlerhaft ausgeführte Dampfbremse. Auf das Argument der von Laas eingebaut fehlerhaften Dampfbremse möchte man nicht eingehen. Laas richtet per Anwalt eine Ablehnung jeglicher Schadensübernahme aus. Beziehungsweise verweist der Unternehmensanwalt auf ein nicht vorgelegtes Gerichtsgutachten. In dem Sinne möchte man offenbar die geschädigte Familie in ein Gerichtsverfahren bringen. Eine außergerichtliche Lösung akzeptiert man nicht. Auch geht man nicht auf das Argument ein, dass Laas beide Dampfbremsen im Zuge der Folienarbeiten hätte prüfen können. Die Bauherrenhilfe ist der Meinung, dass Fehler passieren können, ein gutes Unternehmen erkennt man jedoch auch daran, dass im Reklamationsfall nicht ein Anwalt, sondern ein Techniker zur Klärung des Sachverhalts beauftragt wird bzw. dass man Reklamationen in angemessener Art und Weise nachgeht. Was Hier aus Sicht des geschädigten Kunden nicht der Fall ist. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „ AS Element KFT / Kerbely Antal utca 25, 3533 Miskolc – Hungary„, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Unternehmen war oder befindet sich lt. www.ceginfo.at 2019 in Liquidation Abfragemöglichkeit – Firmenauskunft Offenbar beteiligte Personen: Sandor Istvan,  Klaus Arthofer, Greta Szabo Siehe Info in der RA-Doku „Mein Recht“, Staffel 5 – via ATV“,   Die Bauherren zahlten knapp 60.000 Euro für ein Fertigteilhaus an, haben aber nur leere Versprechungen und falsch positionierte Bodenplatten bekommen…… Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 29.11.2019)…

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Was hat Ankerbrot mit verpfuschten Dachwohnungen in der Hütteldorferstrasse 215 zu tun? Ankerbrot direkt gar nichts. Aber der frühere Eigentümer Peter Ostenhof und seine Geschäftspartner gründen Firmen offenbar schneller als es warme Semmeln gibt. Dazu unten eine völlig unübersichtliche Auflistung der Firmenverflechtungen. Was daran seltsam ist? Es entzieht sich vermutlich Otto Normalbürger wozu man derartige Firmengeflechte braucht. Namen wie die „HDSW 215…“ entstehen vermutlich projektbezogen, stehen dann für den Strassen- und Ortsnamen (HüttelDorferStrasseWien 215?) und wenn das Projekt abgewickelt und verkauft ist, löst man die Gesellschaft, und damit die Haftung, auf. Versteht sich von selbst dass dann den Käufern auch der Vertragspartner abhanden kommt, für den Fall dass Mängel, oder sonstige Schwierigkeiten auftreten. Nett ist das nicht, freundlich formuliert, aber wirtschaftlich. Und der aktuelle PfuschamBau-Fall aus der gleichnamigen ATV-Fernsehsendung, hat es in sich. Schon nach einer ersten Begutachtung zeigen sich cirka 30 Baufehler, eine DG-Wohnung wurde ohne Fertigstellungsanzeige, in nicht betriebssicherem Zustand übergeben. Ein Gutachter berechnet bei einer Blowerdoor-Messung den 6-fachen Luftwechsel! (baurechtlich maximal 3x zulässig, bautechnisch kann, bei ordentlicher Ausführung, ein Wert unter 1,00 erzielt werden) Die Käuferin reklamiert beim Geschäftsführer Raphael Wagner (HDSW 2115 Immo GmbH), in Folge kommt es zu einer Begehung wo Ostendorf sich der Käuferin gegenüber angeblich als potentieller Wohnungskäufer vorstellt. Wenn das stimmt, kommt das nicht gut. Über die geschäftlichen Verwicklungen mit Wagner & Co. wird jedenfalls geschwiegen. Aber immerhin, aktuell werden Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ob die entsprechend nachhaltig sind, wird sich zeigen. In der Regel liegt bei derartig unkontrollierten Sanierungsarbeiten ein Interessenkonflikt vor: Die Käufer wollen fachgerechte Leistungen. Die Verkäufer so rasch -und billig- als möglich raus aus der Sache. Zwischenzeitlich hat die Käuferin einen ersten Nervenzusammenbruch. Den bekommt man aber auch schon wenn man die nachfolgenden Firmenverwicklungen liest. Aber es bleibt festzuhalten, dass Ostenhof sicher nicht für die Baumängel in der Hütteldorferstrasse verantwortlich ist. Auch wenn die bisherige Geschichte der Familie Ostenhof nicht zwingend für erfolgreiche Unternehmensführung steht: Link zu Beitrag „Neue Eigentümer für Ankerbrot“ Hier zeichnet Raphael Wagner als Geschäftsführer verantwortlich. Und wer es genau wissen will, der liest sich in die Beteiligungsverhältnisse ein, auch wenn man danach nicht viel schlauer ist. Jedenfalls bleibt die Empfehlung vorher genau zu prüfen wen man sein hart verdientes Geld anvertraut. Weil es könnte sonst sein, dass schon nach Auftreten der ersten Baumängel, der Vertragspartner nicht mehr existiert. —– Peter Ostendorf ist…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „GT-Holzbau Geißelbacher GmbH – Geißelbacher GmbH, 9473 Lavamünd“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Aktualisierung – April 2018: aktuell sind wir zu einer weiteren Baustellte informiert die mit Baumägel geschmückt ist. Siehe Details im Facebook-Profil von SV Nussbaum am 27.04.2018! Recherchemöglichkeiten: WKO Firmenmonitor.at Homepage – www.gt-holzbau.at PAB-Fall Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen. (Veröffentlicht am 19.04.2018)…

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Der ganz normale Wahnsinn und wie vorsichtig man beim Hausbau sein sollte! Steuerberater Dr. Klaus Schmidt aus „8582 Rosental an der Kainach“ gründete vor einiger Zeit die MW Wohnbau GmbH.“. Er baut damit einige -schlussendlich voll verpfuschte- Wohnhausanlagen, setzt dabei Alexander Miksche als „Bauleiter“ ein. Miksche war aber mehr als ein Bauleiter. Miksche hat seinen Namen geändert, er hieß früher „Pichler“ und hat mit polnischen Anbietern Fertighäuser Easy Fertighaus GmbH errichtet. Ergebnis: Ebenfalls Totalpfusch und er hat es schon vor Jahren 2x in die Sendung „Pfusch am Bau“ geschafft. Ist nun aber, wie oben angeführt, im Vorjahr mit Dr. Klaus Schmidt und der „MW-Wohnbau GmbH.“ wieder aufgetaucht. 2 Wohnhausanlagen mit zahlreichen Einzel- und Reihenhäusern, sowie 2 Einfamilienhäuser sind mir mit umfangreichen Baumängeln bekannt. Mittlerweile hat Dr.Schmidt offenbar Christian Knapp als Geschäftsführer und Teil-Gesellschafter eingesetzt. Wobei das vermutlich nur den Sinn hat Dr. Schmidt rauszuhalten und die MW-Wohnbau GmbH. zu liquidieren. Aktuell hat nur ein geschädigter Häuslbauer geklagt, die anderen wagen das finanzielle Abenteuer offenbar wegen Konkursgefahr nicht. (Siehe Schreiben zur Zahlungsunfähigkeit bei den Bilder) Dr. Schmidt hat zahlreiche weitere Beteiligungen an diversen Firmen, vermutlich wird er mit einer davon weiterbauen. Zumindest gab es wieder diesbezügliche Inserate dazu. Und die Geschädigten? Die bleiben auf der Strecke. Während Dr.Schmidt vermutlich weiter gut Geld verdient. Ein Steuerberater weiß ja wie es geht! Aber es kommt noch besser: Der frühere Bauträgervertragsgesetz-Treuhänder und Anwalt der MW-Wohnbau GmbH Mag. Gerald Göllner hat nun auch eine Firma gegründet. Gemeinsam mit dem nun von Dr.Schmidt geschasten Alexander Miksche. Miksche bleibt seinen Grundsätzen treu und importiert immer noch Bausatzhäuser in Fertigteilbauweise mit seiner polnischen Firma X500. Die Fäden hält nun offenbar Mag. Gerald Göllner in der Hand, er gründet die „Unser Zuhause Immobilien GmbH„. Und es ist davon auszugehen dass Alexander Miksche auch hier bautechnisch schalten und walten darf wie er es für gut befindet. Wissen tue ich das aber nicht. Jedenfalls sind die Kontaktdaten unter dieser GmbH. die von Alexander Miksche…(Siehe Bild, Printscreen Firmenabc). Es war fast zu erwarten, dass diese Gesellschaft bis zum Datum dieses Beitrages nur einen freien Handels-Gewerbeschein besitzt. Link zur WKO. Also in dieser Konstellation gar nicht bauen darf. Miksche gibt dazu auf meine Anfrage an das man ab Mai 2018 eine Bauträger-Gewerbeschein haben wird.

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Staffel 2 startet am 5.4.2018 via ATV! „Kein Pfusch am Bau – Das Magazin“ – Staffel 2 startet via ATV am  5.4.2018, um 22 Uhr 20 Im April 2017 wurde via ATV die Pilotsendung ausgestrahlt, nun geht´s weiter mit Staffel 2! Folge 1 – 05.04.2018 um 22 Uhr 20 Folge 2 – 12.4.2018, um 22 Uhr 20 Statt „So nicht“ heißt es nun bei Bausachverständigem Günther Nussbaum „So geht‘s richtig!“ Was muss der Häuslbauer bereits in der Planungsphase beachten? Welche neuen Produkte und innovativen Ideen stehen am Baumarkt zur Verfügung? Auf all diese Fragen gibt es im neuen Magazin „Kein Pfusch am Bau“ eine kompetente Antwort! Das brandneue Magazin zum Thema Bauen, Sanieren, Wohnen und Garten startet ab April 2018 mit Staffel 2, regelmäßig auf ATV! Zur Einstimmung Staffel 1 –  April 2016  …

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Versicherungsdetails! Heute kommt kein Haushalt mehr ohne elektronische Geräte aus. Bestand vor wenigen Jahrzehnten die Elektronik in den eigenen vier Wänden im Wesentlichen noch aus Fernseher, Rundfunkgerät und Stereoanlage, ist im Computer- und Internet-Zeitalter gewaltig aufgerüstet worden. Laptops, Smartphones und Tablets gehören heute zur Standardausstattung. Auch „gewöhnliche“ Haushaltsgeräte – vom Kühlschrank über den Herd bis zur Waschmaschine – sind mittlerweile mit jeder Menge Elektronik vollgepackt. Die Digitalisierung – Stichwort: Internet der Dinge – wird dies noch verstärken. Elektronische Geräte stellen einen Wert dar. Auch in einem Durchschnitts-Haushalt kommen schnell etliche Tausend Euro zusammen. Das stellt sich die Frage, ob privater elektronischer Besitz auch versicherungstechnisch ausreichend geschützt ist. Wann die Hausratversicherung schützt – und wann nicht Im Falle der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes kann der finanzielle Schaden beträchtlich sein und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen kommen oft teuer. Kein Problem, mag sich mancher denken, ich habe ja eine Hausratversicherung. Die schließt üblicherweise auch elektrische und elektronische Geräte ein. Tatsächlich leistet die Hausratversicherung in vielen Fällen Schadenersatz – aber nicht in allen. Übliche versicherte Gefahren sind: – Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabsturz); – Leitungswasser inkl. Frost- und Bruchschäden; – Sturm und Hagel; – Einbruchdiebstahl (Einbruch, Raub). Die Hausratversicherung deckt dagegen im Allgemeinen keine Elementargefahren (Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben) ab, mancher Versicherer bieten allerdings Schutz gegen Extra-Prämien. Vielfach nicht mitversichert sind auch Überspannungsschäden durch Blitz – ein Gefahr, die für elektronische Geräte besonders relevant ist. Ebenso ein kritischer Versicherungsfall ist Vandalismus. Wenn Geräte im Rahmen eines Einbruchs beschädigt oder zerstört werden, zahlt die Hausratversicherung meist. Findet Vandalismus dagegen „aus reiner Mutwilligkeit“ ohne Diebstahlsabsicht statt, leistet die Versicherung vielfach nicht. Schäden, die der Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen am Hausrat verursachen, werden grundsätzlich nicht ersetzt. Die Hausratversicherung greift immer nur dann, wenn Schäden durch Außeneinwirkung oder von Dritten verursacht werden, ohne dass diese haftbar gemacht werden können. Erweiterter Schutz durch eine Elektronikversicherung Gerade bei elektronischen und elektrischen Geräten kommt es allerdings recht häufig vor, dass der Besitzer selbst der Schadensverursacher ist – wenn auch meist ungewollt. Dabei sind es nicht nur Bedienungsfehler, die großen Schaden anrichten können. Wer kennt nicht den Fall, dass man ein Glas Wasser oder einen Kaffee verschüttet und damit seinen Laptop außer Gefecht setzt? Oder dass das teure Handy aus der Hand rutscht und auf dem Boden zu Bruch geht? Das sind tagtägliche Schadensereignisse im Zusammenhang mit Elektronik. Es gibt aber…

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Finanzierung des Hausbaus: Wahrscheinlich nicht mehr allzu lang mit so günstigen Zinsen wie gerade Wer die Absicht hat, ein Haus zu bauen, sollte sich etwas beeilen. Experten sehen derzeit ein langsames Ende der Niedrigzinspolitik bei der Europäischen Zentralbank kommen. Über die letzten Jahre fielen die Kreditzinsen zugunsten von Privatverbrauchern immer weiter ab, doch nun soll es angeblich wieder bergauf gehen. Ein Immobilienkredit würde so wieder in die Tausende gehen, was seine Zinsnebenkosten angeht. Mehr zu den Hintergründen des Niedrigzinses Kredite waren einst deutlich teurer, was auch die Zeit umschreibt, in der Sparer ihr Geld noch äußerst lukrativ anlegen und Gewinne erwirtschaften konnten. Das funktioniert nun nicht mehr. Die Zinsen für Geldanlagen sind im Keller und genauso eben auch für Kredite, was Kreditnehmer freut. Die Europäische Zentralbank verspricht sich damit eine Ankurbelung der europäischen Konjunktur. Geld kommt in den Umlauf, anstatt auf Sparkonten zu ruhen. Und so kostet der Kredit nicht mehr 6 Prozent an Zinsen – beziehungsweise bis auf vereinzelte Ausnahmen –, sondern gerade bei Online-Banken nur noch 2-3 Prozent. Es handelt sich um billige Kredite, die man jetzt noch unkompliziert erhalten kann. Kreditvergleiche helfen zu günstigen Zinsen beim Hausbau Was bei Kleinkrediten von unter 2.500 Euro für kleinere Investitionen kaum eine Rolle spielt, ist bei Hauskrediten ein großes Thema. Hier kommt es auf jeden kleinen Prozent Unterschied an, aus dem sich je nach Kreditsumme monatlich mehrere 100 Euro plus oder minus ergeben. Deshalb sind Verbraucher dazu angehalten, bei Investitionen wie diesen Kreditvergleiche heranzuziehen und nach besonders günstigen Angeboten Ausschau zu halten. Dort gibt man den gewünschten Kreditbetrag ein, wählt eine Laufzeit und sieht sich die aktuell besten Angebote an. Für Immobilienkredite gibt es ebenfalls entsprechende Vergleiche, da sich die meisten Kreditvergleiche lediglich mit Ratenkrediten auseinandersetzen, die für eine Hausfinanzierung nicht geeignet sind. Auch Fremdwährungskredite sollten nicht genommen werden. Meist ist die Höchstsumme zu niedrig, der Wechselkurs zu dynamisch oder sind die Zinsen zu hoch, als dass eins von beidem lukrativ wäre. Hingegen für spätere Renovierungszwecke oder Einrichtung sind normale Ratenkredite wieder geeignet. Aufpassen auf Zinsbindungsfrist und rechtzeitig vorsorgen Bei Immobilienkrediten ist außerdem noch zu beachten, dass es oft eine Zinsbindungsfrist gibt. Das bedeutet, dass günstige Zinsen lediglich für eine bestimmte Laufzeit gewährt werden, in denen der Kredit aber noch nicht getilgt sein wird. Es kommt also zu einer automatischen Anschlussfinanzierung, bei der die Zinsen deutlich ansteigen in Vergleich zu dem, was…

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