… dann sollte man sich -zum aktuellen Fall- warm anziehen. Dämmfehler und massive Wärmebrücken inklusive. Staffel 4 von Pfusch am Bau auf ATV startet im März 2012. Dazu laufen derzeit die Dreharbeiten. Unser aktueller Fall führt uns nach Villach zu einer jungen Familie. Schlossermeister wirbt- lt. Angaben der Jungfamilie- mit bereits 350 Häusern Schlossermeister Rampler hat lt. WKO seit April 2000 eine Konzession als Bauträger, Schlosser und für das Gastgewerbe. Das wären dann rund 35 Häuser pro Jahr, kein schlechter Schnitt, aber durchaus machbar. Ich hoffe demnach dass unser Fall ein Einzelfall ist, weil wenn alle Häuser so gebaut wurden schwebt ein Damoklesschwert über dem Bauträger. Hier haben wir eine Wohnhausanlage mit mehr als 10 Häusern unterschiedlicher Bauweise bzw. Bauform. Laut Angaben wurde aber überwiegend von den gleichen Bauleuten gebaut. Und das Ergebnis ist überdurchschnittlich schlecht, teilweise nicht dem Baurecht entsprechend, bauschädlich: Das Wärmedämmverbundsystem (VWS-Fassade) ist schwer fehlerhaft, ein Sanierungsfall Die Fensterbänke sind zum Haus geneigt = Wassereintritt Die Kellerdämmung (Perimeterdämmung) ist fehlerhaft, es wurde zudem EPS statt XPS verlegt Die Kellerwände sind nicht mit der Bodenplatte bewehrt, ein Nachweis zur Erdbebensicherheit fehlt!!! Keller im Hochwassergebiet h at keinen Schutz vor Überflutung (!) Bei der Dachdeckung und Dachverblechung liegen Fehler und Undichtheiten vor Die Dachhaut ist nicht sturmsicher, die Befestigung augenscheinlich nicht ausreichend Der Dachraum ist entgegen der Bauordnung nicht zugänglich Der Stahldachstuhl ist kondenswassergefährdet Es liegen sonstige Auffälligkeiten, Risse und dergleichen im Innenbereich vor Obige „Top-10“ beschreiben aber nur annähernd das Dilemma. Die Jungfamilie reklamiert schon des Öfteren, wird aber vom Bauträger nicht ausreichend ernst genommen. Es wurde darauf hin ein Gerichtssachverständiger mit einem Privatgutachten beauftragt. Inhalt die fehlerhafte Kellerabdichtung gegen Feuchtigkeit. Leider geht dieses am Thema vorbei, hier wurde „nur“ nachgewiesen dass die Dicke der Bitumendickbeschichtung nicht ausreicht. Aber der wesentliche Punkt, nämlich der des Bemessungswasserstandes, wurde nicht angesprochen. Lt. Angaben liegt die Anlage im Hochwassergebiet, und ist die Stärke der Abdichtung vom Lastfall abhängig. Es macht einen Unterschied ob der Lastfall „Erdfeuchte“, oder „anstauendes Wasser“ vorliegt. Und spielt die Abdichtung nur mehr eine untergeordnete Rolle wenn ein Installationsschacht mit fast 80x80cm ohne jeglicher wirksamer Abdichtung durch die Kellerwand läuft, und das noch knapp über dem Boden. KEINE KELLERFENSTER BEI WASSERANSTAU? Wenn hier wirklich mit Wasseranstau zu rechnen ist besteht zudem die Gefahr von einer Flutung über die Kellerfenster. (Aber…