GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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… dann sollte man sich -zum aktuellen Fall- warm anziehen. Dämmfehler und massive Wärmebrücken inklusive. Staffel 4 von Pfusch am Bau auf ATV startet im März 2012. Dazu laufen derzeit die Dreharbeiten. Unser aktueller Fall führt uns nach Villach zu einer jungen Familie.   Schlossermeister wirbt- lt. Angaben der Jungfamilie- mit bereits 350 Häusern Schlossermeister Rampler hat lt. WKO seit April 2000 eine Konzession als Bauträger, Schlosser und für das Gastgewerbe. Das wären dann rund 35 Häuser pro Jahr, kein schlechter Schnitt, aber durchaus machbar. Ich hoffe demnach dass unser Fall ein Einzelfall ist, weil wenn alle Häuser so gebaut wurden schwebt ein Damoklesschwert über dem Bauträger. Hier haben wir eine Wohnhausanlage mit mehr als 10 Häusern unterschiedlicher Bauweise bzw. Bauform. Laut Angaben wurde aber überwiegend von den gleichen Bauleuten gebaut. Und das Ergebnis ist überdurchschnittlich schlecht, teilweise nicht dem Baurecht entsprechend, bauschädlich: Das Wärmedämmverbundsystem (VWS-Fassade) ist schwer fehlerhaft, ein Sanierungsfall Die Fensterbänke sind zum Haus geneigt = Wassereintritt Die Kellerdämmung (Perimeterdämmung) ist fehlerhaft, es wurde zudem EPS statt XPS verlegt Die Kellerwände sind nicht mit der Bodenplatte bewehrt, ein Nachweis zur Erdbebensicherheit fehlt!!! Keller im Hochwassergebiet h at keinen Schutz vor Überflutung (!) Bei der Dachdeckung und Dachverblechung liegen Fehler und Undichtheiten vor Die Dachhaut ist nicht sturmsicher, die Befestigung augenscheinlich nicht ausreichend Der Dachraum ist entgegen der Bauordnung nicht zugänglich Der Stahldachstuhl ist kondenswassergefährdet Es liegen sonstige Auffälligkeiten, Risse und dergleichen im Innenbereich vor Obige „Top-10“ beschreiben aber nur annähernd das Dilemma. Die Jungfamilie reklamiert schon des Öfteren, wird aber vom Bauträger nicht ausreichend ernst genommen. Es wurde darauf hin ein Gerichtssachverständiger mit einem Privatgutachten beauftragt. Inhalt die fehlerhafte Kellerabdichtung gegen Feuchtigkeit. Leider geht dieses am Thema vorbei, hier wurde „nur“ nachgewiesen dass die Dicke der Bitumendickbeschichtung nicht ausreicht. Aber der wesentliche Punkt, nämlich der des Bemessungswasserstandes, wurde nicht angesprochen. Lt. Angaben liegt die Anlage im Hochwassergebiet,  und ist die Stärke der Abdichtung vom Lastfall abhängig. Es macht einen Unterschied ob der Lastfall „Erdfeuchte“, oder „anstauendes Wasser“ vorliegt. Und spielt die Abdichtung nur mehr eine untergeordnete Rolle wenn ein Installationsschacht mit fast 80x80cm ohne jeglicher wirksamer Abdichtung durch die Kellerwand läuft, und das noch knapp über dem Boden. KEINE KELLERFENSTER BEI WASSERANSTAU? Wenn hier wirklich mit Wasseranstau zu rechnen ist besteht zudem die Gefahr von einer Flutung über die Kellerfenster.  (Aber…

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Stellen Sie sich einen Keller vor welcher ohne Plan gebaut und falsch platziert wurde,  einen der nicht dicht ist und der kein Haus trägt. Die Dämmung ist nicht wie vereinbart und trotz alle dem müssen sie dennoch seit 2007 vor einer völlig überforderten Richterin streiten.   Der Nachweis für ein krankes Rechtssystem Die folgende Falldarstellung ist so besonders, aber so besonders auch wieder nicht. Tag für Tag erlebt der Autor Schadensfälle welche technisch klar wie poliertes Niroblech sind. Dennoch landen diese Fälle vor Gericht und werden oft jahrelang verhandelt. Zur Begründung sei in gebotener Kürze angeführt dass Anwälte bei langen Verhandlungen gut verdienen (auch Sachverständige!) Die Streitkultur immer schlechter wird, Handsschlagsqualität und Charakterfestigkeit gibt es immer seltener Es ein Arbeitsgericht aber kein „Baustreitigkeiten-Gericht“ gibt, den Richtern/Innen fehlt oft jedes Grundverständnis Die Richterschaft schon aus Zeitgründen hoffnungslos überfordert ist: Personalmangel! Die Qualität und Ausbildung der Gutachter immer öfter zu hinterfragen ist. Gutachten und Gegengutachten sind die Folge Mit Absicht muss von „krank“ und nicht „kränkelnd“ geschrieben werden. Als Sachverständiger habe ich einen Vorteil gegenüber der Richterschaft: Ich sehe die „WAHRHEIT“. Nämlich wie in dem Fall ein völlig verpfuschtes Kellerbauwerk, nicht gebrauchtstauglich, nicht fachgerecht, nicht den Normen entsprechend, nicht die vertraglich bedungenen Eigenschaften erfüllend, gebaut wurde. Warum muss ein verzweifelt um sein Eigentum kämpfender Bauherr nahezu 40.000 Euro für Gerichts- Anwalts- und sonstige Kosten investieren um dann nach knapp 3 Jahren immer noch in einem Prozess zu stehen ??? Es wird die Hilflosigkeit stillschweigend hingenommen. Schweigend weil darüber -außer uns- niemand offen berichtet. Wo sind Statistiken zu zerstörten Beziehungen und ruinierten Privatpersonen welche nichts anderes wollten als selbst mal in einem Eigenheim zu wohnen? Keller gegen Mietvertrag Magister Christian Zeller, vertreten durch die „CFI Immobilientreuhand GmbH.“ tritt als Eigentümer einer Liegenschaft auf. In dieser wohnt der nun geschaste Bauherr seit vielen Jahren auf Miete. Die Miete ist sehr günstig und möchte Mag.Zeller den Mieter gerne raus haben. So gerne dass es zu einer besonderen aber für beide Seiten gut gemeinten Vereinbarung kommt. Der Mieter hat ein Grundstück in 1220 Wien, würde da gerne bauen, es kommt zu einem „Tauschgeschäft“. Mag. Zeller läßt für seinen Billig-Mieter einen Keller bauen und zieht dieser dafür -laut vertraglicher Vereinbarung und Hausfertigstellung- aus der Wohnung aus. Ein Geschäft von dem beide etwas haben, Mag. Zeller steht zunächst zu seinem Wort. Er beauftragt die Baufirma…

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Bereits durch kleine Verhaltensänderungen können Eigenheimbesitzer und Mieter zu Hause mehr als 15 Prozent Heizenergie einsparen. Das reduziert nicht nur Kosten, sondern ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Die dena hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie durch richtiges Heizen und Lüften viel Energie eingespart werden kann: Richtige Raumtemperatur wählen: Die optimale Raumtemperatur liegt in Wohnräumen bei 19 bis 20 Grad und sollte in der Nacht um vier Grad abgesenkt werden. Jedes Grad darüber erhöht die Heizkosten um rund sechs Prozent – Geld, das sich problemlos sparen lässt. Zudem sollten zwischen unterschiedlich beheizten Räumen immer die Türen geschlossen werden, sonst kann sich in dem kälteren Raum Feuchtigkeit niederschlagen. Kein Dauerlüften: Durch Stoßlüften bei abgedrehter Heizung geht weniger Wärme verloren und ein vollständiger Luftaustausch ist garantiert. Dreiminütiges Stoßlüften reicht pro Stunde aus. Dauerhaftes Kipplüften bedeutet einen enormen Wärmeverlust und einen langsamen und schlechten Luftaustausch. Die Heizkörperventile sollten beim Lüften geschlossen werden, da sich sonst das Thermostat automatisch öffnet und so zum Fenster hinaus geheizt wird. Thermostatventil richtig einstellen: Die Stufe 3 entspricht in der Regel einer angenehmen Temperatur von knapp 20 Grad. Höhere Stufen sind in der Regel nicht notwendig. Die Einstellung auf das Sternchen bedeutet, dass das Ventil geschlossen ist und nur bei Einfriergefahr öffnet. Nachts Rollläden oder Gardinen schließen: Nachts sollten in allen Räumen Rollläden, Fensterläden und Gardinen geschlossen werden. Bei tiefen Außentemperaturen treten die höchsten Wärmeverluste über Glas und Rahmen auf. Allein Rollläden können Wärmeverluste um mehr als 20 Prozent verringern. Vorhänge um weitere 10 Prozent. Der neue Ratgeber „Gesund wohnen – gut gelüftet, schlau geheizt“ der dena liefert weitere Hinweise, wie mit wenig Aufwand Energie im Haus eingespart werden kann. Der Ratgeber kann unter zukunft-haus bestellt werden. Bildquelle: dena – zukunft-haus; Gesund wohnen Schlagwörter: abgedrehte Heizung, Bauherrenhilfe, dena, Deutsche Energie-Agentur, Energie-Einsparung, Energieaufwand-Heizung, Energieberatung, Energieratgeber, Energiesparen, Energiesparen-Ratgeber, Gutachter-energetische Sanierung, Haus-Raumtemperatur, Hauskauf-Energieberatung, heizen, Heizkörperventil, Heiztipp, Heizung, Heizung-Thermostatventil, Heizungsanlagen, Heizungstechnik, Kipplüften, Lueftungsverhalten, Luftaustausch, Raumtemperatur, Raumtermostat, Sanierung-Eigenheim, schlau geheizt, Stoßlüften, Thermografie und Energieberatung,…

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Ab Montag bringen wir eine neue Bauschadensserie – naturgemäß, beziehungsweise witterungsbedingt mit vielen Schimmelpilzfällen. Aber auch Schadensfälle rund um mangelhaften Schneeschutz und die Folgen der Schneeschmelze auf mangelhaften Dachkonstruktionen sind dabei. Wie immer keine PR-Artikel, nichts gesponsert, einfach echte Fälle aus dem Alltag von Sachverständigen und Sonderfachleuten am Hochbau. Nach Katrin hilft mit ATV sind wir für eine neue Baupfusch-Doku zuständig. Gemeinsam mit „ON-Media TV- und Filmproduktion GMBH“ wird eine Doku zum Thema gedreht. Wir bringen die Schadensfälle und unterstützen in „Katrin-hilft-Manier“ einer Dachgemeinschaft zu helfen. 4 Familien haben ihr letztes Geld für eine Dachwohnung in Favoriten gegeben, wir haben die Sanierung begleitet, mitten drin „stirbt“ uns der Bauträger weg, 3 Familien stehen vor dem finanziellen Ruin, einer der Bauherren ringt während der Weihnachtszeit mit dem Tod, Diagnose Stachybotryose! Wir suchen Professionisten welche helfen können… Ab Mai gibt es dann unser neues Vereinsportal, mit vielen Neuigkeiten rund um BAUEN UND WOHNEN. „Bauherrenhilfe.org – der Verein für Qualität am Bau“ Das einzig echt unabhängige Informationsportal rund um den Hochbau. Schlagwörter: Architektenplanung, Bau-Gutachter, Baucontrolling, Baugutachter, Bausachverstaendiger, Bausachverständige, Beschlagene Fensterscheiben, Innenraumanalytik, Innenraumluft, Kondenswasser am Fenster, Luftschadstoffe, richtig Lüften und Heizen, Schimmelpilze, Ursache für Schimmelpilze, Wer zahlt die Schimmelsanierung, Ziviltechniker Veröffentlicht am 21. Januar, 2010 von Bauherrenhilfe.org…

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ATV bringt eine neue Serie, eine mit besonders sozialem Hintergrund: Familien mit besonderem Schicksalsschlägen und baulicher Not soll geholfen werden. Ich bin als Bau-SV für die technische Evaluierung zuständig. Was geht in kurzer Zeit, was ist machbar? (Leitartikel) Es haben sich zahlreiche Familien beworben, heute waren die ersten 2 Termine bei den Familien. Nach der Familie in Wr.Neustadt fahren wir nach Graz weiter. Hier herrschen weitgehend geordnete finanzielle und auch wohnliche Verhältnisse. Eine fast typische Familie, eine Besonderheit, ich möchte es „Generationenhaus“ nennen: Das Haus gehört den Großeltern, welche im Erdgeschoss wohnen, im 1.Stock unsere Wunschfamilie und oben am Dachboden der Onkel. Und doch, es reicht zum Leben, aber Urlaube oder Zusatzinvestitionen sind nicht möglich. Und Investitionen wären dringend nötig, Oma und Opa bleiben im EG, sind gesundheitlich selbst angeschlagen. Sohn Martin ist gelähmt, Inkontinent, leidet an offenem Rücken und Wasserkopf. Trotzdem geht er täglich in die Schule, ist zu schwer um die Treppen rauf und runtergetragen zu werden. Er schmeißt sich förmlich aus dem Rollstuhl und schleppt sich die Treppen rauf und runter. Seine Gelenke versagen langsam. Das Bad ist nicht behindertengerecht und gäbe es die Möglichkeit seine Situation zu verbessern. Doch es fehlt das Geld… Wer schlussendlich für die Sendung ausgewählt liegt obliegt einem aufwändigen Auswahlverfahren… Schlagwörter: barrierefreies Bad, Behindertenhund Königspudel, Behindertenlift, Querschnittlähmung Veröffentlicht am 4. Februar, 2009 von Bauherrenhilfe.org…

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Die Nussbaums – Baudoku Wir informieren, dass die 1. Staffel zur Serie – „Die Nussbaums“ am 3.1.2020 um 20 Uhr 15 auf ATV startet. Der Pilot zur Serie – „Die Nussbaums“ wurde am 5.12.2019 um 20 Uhr 15 auf ATV ausgestrahlt. Günther Nussbaum ist bei ATV für gewöhnlich dem Pfusch auf der Spur und prüft Häuser und Wohnungen. Bei „Die Nussbaums“ gibt er erstmals Einblick in sein Privatleben, denn er hat sich ein besonderes Familienprojekt vorgenommen, dieses zu modernisieren und zu sanieren – ein neues Nussbaumhaus. Das Projekt wird von ATV 3 Jahre lang während des Umbaues begleitet. Wir wünschen Ihnen einen vergnüglichen Fernsehabend. Link zu den Folgen/ATV https://www.atv.at/die-nussbaums/ Drailer Facebook-Seite „Die Nussbaums“…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, 9100 Völkermarkt“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Anlassinformation: Im Rahmen der ATV-Sendung Pfusch am Bau wurde ein Schadensfall dokumentiert an dem die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft mbh & Co KG“ (Laas Dach) ein Flachdach als Warmdachkonstruktion hergestellt hat. An dem Dach wurde eine Holzkonstruktion, im Sinne einer auskragenden Vordachkonstruktion, von einem anderen Unternehmen eingebaut. Unter dieser Holzkonstruktion wurde eine Dampfbremse von dem anderen Unternehmen eingebaut. Laas-Dach zeichnet „nur“ verantwortlich für die Dampfbremse an der restlichen Konstruktion. Laas hat in Folge aber die Folienabdichtung und die Spenglerarbeiten am gesamten Dach ausgeführt. Die Dampfbremse ist von beiden Unternehmen fehlerhaft ausgeführt worden. Die Holzkonstruktion ist mittlerweile in weiten Teilen vermorscht. Das ausführende Holzbauunternehmen wäre bereit seinen Teil zur Sanierung beizutragen. Laas-Dach verweigert aber eine Sanierung mit dem Hinweis auf die vom Holzbauunternehmen fehlerhaft ausgeführte Dampfbremse. Auf das Argument der von Laas eingebaut fehlerhaften Dampfbremse möchte man nicht eingehen. Laas richtet per Anwalt eine Ablehnung jeglicher Schadensübernahme aus. Beziehungsweise verweist der Unternehmensanwalt auf ein nicht vorgelegtes Gerichtsgutachten. In dem Sinne möchte man offenbar die geschädigte Familie in ein Gerichtsverfahren bringen. Eine außergerichtliche Lösung akzeptiert man nicht. Auch geht man nicht auf das Argument ein, dass Laas beide Dampfbremsen im Zuge der Folienarbeiten hätte prüfen können. Die Bauherrenhilfe ist der Meinung, dass Fehler passieren können, ein gutes Unternehmen erkennt man jedoch auch daran, dass im Reklamationsfall nicht ein Anwalt, sondern ein Techniker zur Klärung des Sachverhalts beauftragt wird bzw. dass man Reklamationen in angemessener Art und Weise nachgeht. Was Hier aus Sicht des geschädigten Kunden nicht der Fall ist. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für…

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