GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Das aktuell geprüfte Fertighaus der Lumar Haus GmbH ist vorbildhaft in der vereinbarten Zeit in der burgenländischen Gemeinde Kobersdorf aufgestellt worden. Alle Details sind überdurchschnittlich und teilweise über den geforderten Bestimmungen liegend ausgeführt worden. Lumar überwacht in der gesamten Bauphase das Raumklima, um einerseits dem Kunden wertvolle Infos für Lüftungsvorgänge in der Ausheizphase geben zu können, sowie andererseits auch, um für den Fall späterer Rissbildungen Angaben zur Ursachenforschung geben zu können. Auf diese Weise ist für beide Seiten eine maximale Sicherheit anzugeben. Lumar baut damit seine Fertighäuser für viele Generationen.  …

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    Zielgruppe: Endverbraucher Hochkarätige Vortragende zu Themen rund um den Hausbau, Günther Nussbaum: Tipps und Tricks. Ablaufplan: Zeitlicher Ablauf Freitag 15. Oktober: 12:15: Begrüßung Bausachverständiger Günther Nussbaum zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024 – „ Häuslbauer Tipps & Tricks“ und 1.Teil seines Vortrages 12:45: Pause 13:00 VORTRAG Ing. Mag. Gottfried Rotter – e-Marke Austria – „Das grüne Haus – Die Energiewende im Hausbau. Individuelle Systeme statt fertige Konzepte“ 13:30 Pause 13:45 VORTRAG Mag. Markus Cerny – „Schadenersatz / Gewährleistung: Wichtige Punkte beim Kaufvertrag“ 14:15 Pause 14:30: VORTRAG  Thomas Murth – b&o Beratungs- und Optimierungs KG – „Bauhelferversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Rohbauversicherung“ 15:00 Pause 15:15 VORTRAG DI Günther Hraby – easyTherm – „10 Argumente gegen Infrarotheizungen – alle zum Vergessen?“ 15:45 Pause 16:00: VORTRAG Dipl. Ing. (FH) Alfred Pichsenmeister –Siblik Elektrik GmbH & Co KG – „Erneuerbare Energien und SmartHome: Wächst zusammen was zusammengehört?“ 16:30 Pause 16:45 VORTRAG Ing. Mag. Christian Vondrus – „Gesundes Bauen“ 17:15 Pause 17:30 VORTRAG Amandus Kostler – Wienerberger – „Mit Ziegeln lebenswerten Wohnraum schaffen“ 18:00 Pause 18:15 VORTRAG Maximilian Schinnerl – Emoton – „Gesunde Wohnräume mit EMOTON Produkten“ 18:45 Pause 19:00 VORTRAG Andreas Grimm – Hoval Gesellschaft m.b.H. – „Alleskönner Wärmepumpe, oder doch nicht? Wie Sie richtig entscheiden!“ 19:30 Pause 19:45 VORTRAG Günter Anders – New Energy Broker & Consulting – „NEOOM – Ihr dezentrales Energiesystem“ 20:15 Pause 20:30 VORTRAG Rainhard Ganster – Hoval Gesellschaft m.b.H.: „Komfortlüftung: Mehr Lebensqualität mit Wohnraumlüftung! Bessere Luft für ein besseres Leben.“ 21:00 VORTRAG und Abschluss SV Günther Nussbaum…

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Der Bauherrenhilfe-Qualitätsbetrieb Scalahaus Holzbau GmbH erstellt hier im oberösterreichischen Peuerbach ein Fertighaus in Holzriegelbauweise auf einer Bodenplatte der Firma BZ-Bau GmbH (ebenfalls ein BHH-Qualitätspartner). Besonders hervorzuheben bei den Ausführungen durch Scala Haus, ist die quasi mängelfreie Dachkonstruktion, bei der auch die Hinterlüftung des Daches sehr gut umgesetzt wurde. Die Bauherrenhilfe konnte sich auch von ausgezeichneten  Spenglerarbeiten überzeugen, wie etwa durch Details wie den Einsatz eines Längendehnungsprofils in der Dachrinne.

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Der Begriff Baurecht ist in Deutschland ein Sammelbegriff und unterscheidet dieser zwischen privatem Baurecht nach bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), z.B. Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkvertragsrecht, öffentlichem Baurecht welches sich wiederum unterteilt in Bauplanungsrecht nach Raumplanungsgesetz und Baugesetz und Bauordnungsrecht gemäß Landesbauordnungen in Anlehnung an die Muster-Bauordnung und Muster- Industriebaurichtlinie. Die jeweilige Landesbauordnung ist Grundlage des Bauordnungsrechts, sie regelt die Anforderungen, welche bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich hauptsächlich auf die Bebauung. Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht im Wesentlichen unter der Hoheit der 16 Bundesländer sowie der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder sind Schutzgesetze und enthalten diese die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Darüber hinaus enthalten die LBO auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche Gestaltungsbestimmungen, die im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer Satzungen erlassen werden können. Das Bauplanungsrecht liegt in der Zuständigkeit des Bundes, das Bauordnungsrecht wird durch die Bundesländer geregelt. Die ordnungsgemäße Umsetzung des öffentlichen Baurechts stellen die Bauaufsichtsbehörden sicher. Zu diesem Kreis gehören als oberste Bauaufsichtsbehörde die Fachministerien, in der mittleren Behördenhierarchie beispielsweise Bezirksregierungen und als Unterbehörde beispielsweise Landratsämter oder kreisfreie Städte. Regelmäßig wird die „Bauministerkonferenz“ mit den Bauministern der Bundesländer sowie dem Bundesbauminister anberaumt. In diesem Kreis wird eine Musterbauordnung erarbeitet, an der sich die Länder zumindest orientieren. Daher ähneln sich die Landesbauordnungen, sie weichen jedoch in einzelnen Details wie beispielsweise Längenvorgaben voneinander ab. Die aktuelle Musterbauordnung wurde im Jahr 2002 erstellt und im September 2019 zum letzten Mal aktualisiert. Im Gegensatz zu den Landesbauordnungen ist sie kein Gesetz, sondern dient als Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder. Musterbauordnung (MBO) 2002, geändert September 2019 (77 Seiten) Bundesgesetze Baugesetz Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durchArtikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist. Baunutzungsverordnung Baunutzungsverordnung (BauNVO) v. 23.1.1990, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl I I 132, zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma/Herrn „Alexander Walk“,die zum Immobilienankauf, Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Aktualisierung Okt.2021: Aus Firma alwa projekt & handels gmbH wurde Firma alwa immobilien gmbh, Föhreng.2, A-7202 Bad Sauerbrunn. Aktuelle GISA-Abfrage blieb „erfolglos“, im Bedarfsfall empfehlen wir die Anfrage am Gewerbeamt Sauerbrunn ob eine aufrechte Gewerbeberechtigung besteht! Detail zur Firmenumbenennung -> Firmenmonitor.at Recherchemöglichkeiten: alwa projekt & handels gmbh, Inhaber/GF Hr. Alexander Walk, lt. Homepage gemeldet in A-2700 Wiener Neustadt, Gymelsdorfergasse 14 jedoch lt. Firmenmonitor und FirmenABC ist das Unternehmen in A-7202 Bad Sauerbrunn, Föhreng. 1 gemeldet. An welcher Adresse nun das Unternehmen seinen Sitz hat könnte man einer zB Creditreform-Firmenauskunft entnehmen. FirmenABC www.alwa-immobilien.at Firmenmonitor.at Aktuelle GISA-Abfrage (29.1.21) zum Unternehmen alwa projekt & handels gmbh mit FBNr. 416963g war erfolglos, bei weiterem Interesse empfehlen wir eine aktuella GISA-Abfrage durchzuführen. Weiter´s recherchierten wir Hr. Alexander Walk, Firma AG 2 GmbH, A-7033 Pötsching, Ödenburgerstraße 20 + Gymelsdorferstraße 14, A-2700 Wiener Neustadt FBNr. 402207g als Inhaber/GF, gewerberechtlicher GF lt. GISA-Auszug Hr. Haider Rudolf Lt. GISA-AUSZUG aktuell die aufrechten Gewerbe – Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik – Gas- und Sanitärtechnik führt. Info zur Insolvenz – Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 12.10.2022; Quelle Link zur EDIKTSDATEI Firmenmonitor.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 29.01.2021)…

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Woran sollten Gärtner Ende des Jahres denken, was ist zu tun, was bietet sich an… Eigentlich sollten im Dezember die letzten Gartenarbeiten bereits abgeschlossen sein, der bisher doch eher milde Herbst hat jedoch dazu geführt, dass noch nicht alle Gärtner mit dem Frostschutz und den letzten Arbeiten abgeschlossen haben. Gerade der Frostschutz ist wichtig, wenn man auch im nächsten Jahr noch Freude an seinen Pflanzen haben möchte. Die herbstliche Gartenarbeit legt den Grundstein für die Gartenpracht des kommenden Jahres. Frostschutz als Aufgabe Nr. 1 In den Nächten kann es im Dezember empfindlich kalt werden. Reisig ist der beste Frostschutz für Beete. Der wird einfach drauf gelegt, um den Boden vor Eiseskälte zu schützen. Man kann auch das zusammengehakte Laub aus dem Garten als Frostschutz auf den Staudenbeeten liegenlassen. Das Laub sorgt dafür, dass der Boden bei trockenem Winter nicht so schnell austrocknet, gleichzeitig hält es den Frost relativ gut fern. Gehölze und Sträucher kann man jetzt zurückschneiden. Alte und kahle Hecken könne  in den letzten sonnigen Dezembertagen sogar radikal zurückgeschnitten werden, damit sie im Frühjahr verstärkt neue Triebe ausbilden. Ist der Boden bisher noch nicht gefroren, kann man im Dezember auch die letzten Blumenzwiebeln in die Erde setzen. Angst vor erfrorenen Pflanzen muss man bei den meisten Zwiebelknollen nicht haben, Tulpen brauchen sogar eine längere Frostperiode unter der Erde, um ihre Blüten ausbilden zu können. Dabei sollten die Zwiebeln etwa doppelt so tief vergraben werden wie die Zwiebel dick ist. Frostempfindliche Knollenpflanzen wie Dahlien hingegen sollte man ausgraben und an einem kühlen Ort überwintern. Wasserleitungen leeren, Gartenmöbel unterstellen Spätestens jetzt ist es auch an der Zeit, Wasserleitungen und –Behälter im Garten zu entleeren, um platzende Rohre zu vermeiden. Hat man einen Gartenteil, der bereits zugefroren ist, sollte man im Dezember ein Belüftungsloch in die Eisdecke einschmelzen, um Faulgase ungehindert abziehen zu lassen. Dazu braucht man lediglich heißes Wasser. Oder man friert vorher ein Bündel Binsen hochkant in den Teich ein. Die Terrasse muss im Winter freigeräumt werden, die Möbel lagert man am besten ein. Zur Not kann man sie aber auch einfach abdecken. Bei Gartenmöbeln aus Holz ist das allerdings nicht zu empfehlen, die sollten nicht nur trocken eingelagert werden, sondern vorher noch einmal zusätzlich geölt werden, um das Holz zu schützen und auf die kommende Gartensaison vorzubereiten. Sollten die alten Gartenmöbel den Sommer nicht überstanden haben, kann man sich im Winter schon einmal über mögliche Neuanschaffungen Gedanken machen. Gartenmöbel gibt es…

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Im Winter 2011/2012 gab es relativ häufig Beanstandungen wegen Schimmelpilzbefalls an neu errichteten Dachstühlen aus getrocknetem Bauholz mit einer Unterdachbahn als außenseitigem Abschluss. Auch bei dem hier betrachteten Neubau war das nachweislich getrocknete Bauholz des Dachstuhls von Wohnhaus und Garage sowohl im Raum als auch am Dachvorsprung in unterschiedlicher Intensität mit Schimmelpilzen befallen. Der Dachstuhl wurde Mitte November 2011 bei trockenem Wetter aufgerichtet und eingedeckt. Auf dem Gebälk wurde eine diffusionsoffene Unterdachbahn verlegt. Im Dezember 2011 wurden dann im Dachgeschoss des Wohnhauses die Dachschräge und die Kehlbalkenlage wärmegedämmt; der Dachspitz blieb ungedämmt. An der Unterseite der Dachsparren und der Kehlbalken wurde schließlich eine Dampfbremse angebracht. Im Januar 2012 wurden am Dachvorsprung der Terrasse und am Gebälk der Garage zunehmender Schimmelpilzbefall festgestellt. Ende Februar 2012 zeigten sich dann auf der Oberseite der transluzenten Dampfbremse Wasserpfützen sowie Schimmelpilzbefall an der Unterseite des Gebälks. Daraufhin wurden die Wärmedämmung und die Dampfbremse entfernt und das Ausmaß des Schimmelpilzbefalls wurde sichtbar: Am Dachstuhl des Wohnhauses waren einige der Sparren mit einem ein- oder mehrseitigen Pilzrasen, meistens nur im Splintholzbereich befallen. An mehreren Sparren fand sich auf Teilbereichen wie der Unterseite oder nur über den Kehlbalken ein flächiger Befall. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxAbb.Abb.1: Dachfensterwechsel und Sparrenunterseite mit starkem Befall (Foto: Hammes Die übrigen Holzbauteile (Sparren, Pfetten, Kehlbalken, Wechsel usw. als Bauholz, Konstruktionsvollholz (KVH) und Brettschichtholz) waren unauffällig oder nur geringfügig verfärbt. Am Dachstuhl der Garage waren auf der nördlichen Dachhälfte die meisten Sparren im Splintholzbereich und Richtung First zunehmend schimmelig. Auf der Südseite des Daches waren der Wandsparren zum Wohnhaus und die Fußpfette auf ihrer ganzen Länge befallen. Das übrige Bauholz war zum First hin im Splintholzbereich zunehmend, aber insgesamt geringer ausgeprägt, verschimmelt. Die Zwischendecke aus KVH war insofern auffällig, als dort der westseitige Randbalken des Wechsels bei einer hohen Feuchte von ca. 18-30 M% stark befallen war, während die übrigen Kehlbalken nur geringfügigen Befall aufwiesen. Außerdem waren an zwei Sparren am Dachvorsprung geringfügige Verfärbungen sichtbar. An den Bauhölzern wurden Oberflächenfeuchten von 17–22 % und bei einer Eindringtiefe von 3 cm Feuchten von 18–36 % gemessen. Der sehr unterschiedlich ausgeprägte Schimmelpilzbefall wurde mit einer Laboruntersuchung qualitativ und quantitativ bestimmt. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxAbb.Abb.2: Beispielhaft, von unten gesehen – unterschiedliche Befallsintensität verschiedener Bauteile (Sparrenunterseite, Kehlbalken und Oberseite, Unterseite und oberste Lamelle der Brettschichtholzpfette) (Foto: Hammes) Schadensursachen Für das Schimmelpilzwachstum auf dem Bauholz, das durch die erhöhte Feuchtigkeit ausgelöst wurde, waren mehrere Fehler in Abhängigkeit zueinander ursächlich. 1 Halbtrockenes Bauholz als…

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3 traurige Umstände führen zu diesem Beitrag: 1) Es werden auf Häuslbauer-Messen vermehrt Selbstbausätze aus Styropor-Schalelementen angeboten. 2) Bei der ATV-Doku „Pfusch am Bau sind bereits 2 Schadensfälle zu diesen überwiegend nicht den Zulassungs- bestimmungen (wenn überhaupt Zulassungen vorliegen) entsprechend errichteten Häusern dokumentiert. 3) Wieder einmal liegen Probleme mit Auftragsvermittlungen aus my-hammer vor. Dazu stellvertretend die Falldokumentation „Baukasten innovative Bausysteme“ vs. Familie Wöhry Im Jahr 2012 bekam die Familie nach langer Wartezeit den Zuschlag für ein Kleingartengrundstück am Hackenberg in Wien 19. Damit erfüllte sich ein Traum, da die Wohnung in der sie bis dahin lebten, bereits zu klein für die ganze Familie geworden war. Da die Familie keinerlei Erfahrung mit Baufirmen hatte, ließen sie sich über myhammer.at einige Angebote zukommen. Gerhard Steier und sein vermeintlicher Geschäftspartner D. Markovic traten als Baumanagement-Firma („Baukasten innovative Bausysteme“) auf und bekamen den Auftrag das Kleingartenhaus zu erweitern. (Mitsamt Anzahlung) Versprochen wurde hohe Qualität und ein schneller Bau zu attraktiven Kosten. Leider wurden diese Versprechen nicht gehalten. Die Firma war sogar schon vor Vertragsabschluss in Konkurs! Lt Familie begann alles schon sehr komisch, da die Firmeninhaber den Aushub mit Leihgerät machten. Dies offenbar nicht sehr professionell. Es wurden einige Zäune an Nachbargrundstücken beschädigt und die Arbeit sah eigentlich retrospektiv sehr amateurhaft aus. Selbstverständlich entstanden immer mehr Verzögerungen und Zusatzkosten aufgrund von unvorhersehbaren Dingen. Trotz Pauschalangebot. Als Material aus Frankreich (Euromac 2) kommen sollte, gab es die interessantesten Ausreden warum dieses nicht zeitgerecht kommt. U.a. wurde von Schäden der Produktionsstrasse gesprochen. Was -wie sich später herausstellte- nicht stimmte. Nachdem es mit dem Einzugstermin nichts mehr wurde, trotzdem die Betroffenen bereits ihre Wohnung aufgegeben und die Einrichtung bereits ins neue Haus gebracht hatten, kam die große Schneeschmelze im Jänner 2013, wo der Keller bis zu 15cm unter Wasser war. Es wurden immer mehr Schäden sichtbar; die frisch betonierte Eingangsstiege brach, die Fassade ist ein Graus, der Keller nicht verwendbar. Wasser kam durch die Fuge der Fundamentplatten sowie durch die Außenwände. Trotz mehrmaliger Gespräche mit den Beteiligten kam nichts mehr heraus. Ein Kostenvoranschlag eines renommierten Baumeisters zur Abdichtung wurde aufgrund der hohen Kosten seitens der Firma abgelehnt. Mehr kam nicht mehr heraus.Außer gelegentlicher Drohungen, dass bei Nichtzahlung sie mit ihren Methoden aufwarten werden. Der befreundete Baumanager hat Fristen zur Behebung gesetzt, welche ignoriert wurden. Steier und Markovic wollen nun mit dieser Baustelle nichts mehr zu tun haben. Eigentlicher…

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