GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Useranfrage: Ich besitze ein Grundstück in Niederösterreich (NÖ) auf welcher geschlossenen Bauweise vorgesehen ist. An der Straßenfront befindet sich seit über 100 Jahren ein Einfamilienhaus und die restliche Straßenfront ist mit einer Mauer geschlossen. Somit zur Straßenfront komplett geschlossen. Dies bleibt alles bestehen. Ich möchte nun weiter hinten am Grundstück ein weiteres Haus bauen und hier informierte mich die Gemeinde, dass ich hier wiederum eine geschlossene Bauweise benötige und somit eigentlich in meinem Garten eine Mauer zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen machen muss. Wie ist denn die geschlossene Bauweise genau definiert? Beantwortung via Architekt Dipl.- Ing. Martin Haas, MSc Master of Science in Real Estate, Staatlich befugter Ziviltechniker, SV für Baurecht, Innenarchitektur und Nutzwert Die geschlossene Bebauungsweise ist im § 31 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 geregelt. Sie regelt die Anordnung der Hauptgebäude auf dem Grundstück. Geschlossene Bebauungsweise Die Bebauung ist überwiegend durch Hauptgebäude straßenseitig in einer geschlossenen Flucht von seitlicher zu seitlicher Grundstücksgrenze vorzunehmen. architekthaas.at Veröffentlicht am 08.05.2024…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „U. Kern Gesellschaft m.b.H., 1060 Wien“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Anlass: Aufgrund wesentlicher bautechnischer Fehler beim Kellerbau und einer Kellerabdichtung, sowie auch der laut Angaben fruchtlosen Mängelrüge des Auftraggebers. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Aufgrund unklarer Auftragsunterlagen werden alle offenbar verbundenen Unternehmen und Personen angeführt: Firmenname 1 laut Angebot: „U. Kern GesmbH.“  Firmenname 2 laut Homepage: „KERN BAUGESMBH“   Firmenname 3 laut Homepage: “Kernbau GesmbH“   Firmenname 4 laut Homepage Impressum: „Michael Kratochvil“ Link zur WKO, gewerberechtlicher GF Hr. Günter Heinz Kratochvil Link zu Firmenmonitor.at, handelsrechtlicher GF Hr. Dr. Günter Kratochvil. Gesellschafter: Fr. Melanie Kratochvil, Hr. Michael Kratochvil, Hr. Markus Kratochvil. In der Rolle Prokurist: Fr. Gabriele Kratochvil & Hr. Dr. Günter Kratochvil. FB Nr. 063915v Homepage: www.kernbau.at Link zu FrimenABC Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 24.09.2020)…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Peter  Lazarevic in 9020 Klagenfurt “, die zum Hausbau führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Link zu Ing. Lazarevic – www.home.tele2.at Link zu www.moneyhouse.at – Ing. Lazarevic/mit Info „gelöscht“ Aktuell (erstellt am 4.12.2015) konnte via der WKO kein aufrechtes Gewerbe zu Peter Lazarevic recherchiert werden, außer die Info zur Löschung des Unternehmens “ Peter Lazarevic“ vom 27.06.1999 mit dem damaligen freien Gewerbe: Unternehmensberatung und Informationstechnologie – Datenverarbeiter -> PDF/WKO-Auszug Aktualisierung: Rudolf Egger, 9853 Gmünd; Freie Bezeichnung Egger Estrich; Leisten Sie keine Vorauszahlung! Link zum FirmanABC (Insolventmeldung) Link zur WKO Fragen Sie nach dem Gewerbeschein, der Berechtigung in Österreich Projekte umsetzten zu dürfen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie das Unternehmen bei der jeweiligen Innung! Leisten Sie keine Vorauszahlungen. Für Bonitätsauskünfte: www.ksv.at oder www.creditreform.at, für gewerberechtliche Fragen: www.wko.at oder die jeweilige Innung. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten! Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ohne Ihrem Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben!…

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Baubegleiter decken nicht nur frühzeitig eventuellen Baupfusch auf! Sie achten vielmehr auch auf Nachhaltigkeitsfaktoren und energetische Aspekte. Eine Baubegleitung amortisiert sich damit schnell. Bei der Fülle an Angeboten lohnt sich allerdings ein Vergleich! Bauherren stehen mit dem Bau eines Hauses vor einer immensen finanziellen Investition. Da sollte möglichst alles glatt gehen, damit sich die Kosten im angedachten Rahmen bewegen und nicht etwa überraschende Zusatzkosten den gesamten Finanzierungsplan kippen. Wer sich aufgrund mangelnder Fachkenntnisse ausreichend vor Baupfusch schützen möchte, der ist mit einer qualifizierten Bauüberwachung gut beraten. Der dafür erforderliche finanzielle Aufwand amortisiert sich schnell, denn etwaige Mängel können bei entsprechender Unachtsamkeit schnell das Vielfache kosten. Baubegleiter helfen, Baumängel zu verhindern Damit eventuelle Mängel bei der Bauausführung so schnell wie möglich zutage gefördert werden, empfiehlt sich daher die Entscheidung, das gesamte Bauprojekt von einem professionellen Baubegleiter überwachen zu lassen. “Vom Baugrundgutachten im Vorfeld der Bauarbeiten über die Überwachung aller Bauphasen bis hin zur Überprüfung des fertigen Hauses unmittelbar vor der Abnahme durch den Bauherren – die Begleitung durch einen unabhängigen Gutachter gibt Bauherren Sicherheit und spart am Ende Geld und Nerven”, erklärt Marcus Rex, Sprecher der Aktion pro Eigenheim. “Blower-Door-Test” ist praktisch unverzichtbar Zusätzlich empfiehlt er, den “Blower-Door-Test” durchzuführen. Dabei wird die Luftdichtheit des neuen Hauses gemessen und kann auch dazu beitragen, dass die gefürchteten und unliebsamen Schimmelbildungen vermieden werden. Der Experte weist darauf hin, dass Bauherren, die ihr Haus mittels Fördermittel von der KfW-Förderbank bauen, ohnedies verpflichtet sind, einen Bausachverständigen zu beauftragen. Er muss die korrekte Einhaltung der Bedingungen, die zur Bewilligung der Förderung führten, am Ende auch attestieren. Link zur Textquelle www.mein-bau.com. Bildquelle: www.luftdicht.de; Die Luftdichtigkeit der Wintergarten-Konstruktion…

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Sicherheit durch Baubegleiter! Baumängel gelten praktisch schon als selbstverständlich auftretendes Übel. Nur wenige Bauprojekte schaffen es ganz ohne Mängel und in vielen Fällen lassen sich die Defizite im Nachhinein nicht nachbessern. Für Bauherren bedeuten solche Mängel jede Menge Ärger und Verdruss. Oftmals schließt der Traum vom Eigenheim sogar mit einem teuren Gerichtsprozess ab. Bauherren – zu spät erkannte Baumängel werden teuer “Nicht oder zu spät erkannte Mängel sind für alle Beteiligten unerfreulich”, äußert Martin Pfeiffer, Professor an der Fachhochschule Hannover und ehemaliger geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauforschung in Hannover. Der Experte beklagt die dann eintretenden Verzögerungen beim Baufortschritt. Besonders betroffen seien Bauherren, wenn sich erst nach dem Einzug Folgeschäden zeigen. Dies könne durchaus auch erst nach Jahren der Fall sein. Für Bauherren beginnen damit höchst unerfreuliche Zeiten, denn oftmals sind die Verantwortlichen sowie die damaligen Bauverantwortlichen nicht mehr erreichbar. Bauherren – Architekten werden nicht beauftragt Experten führen viele Probleme beim Bau darauf zurück, dass keine Architekten mehr beauftragt werden. So würden heute nur noch etwa ein Prozent aller Bauvorhaben auf klassische Weise mit Planung und Baubegleitung durch einen Architekten durchgeführt. Zudem stünde der Architekt oftmals auf der Seite des Bauunternehmens, wenn ein Neubau mittels Generalunternehmern oder Bauträgern durchgeführt wird. Bauherren – Sicherheit durch Baubegleiter Gut beraten seien Bauherren daher, wenn sie einen unabhängigen Baubegleiter beauftragen. Vom Vertragsabschluss bis zur Schlussabnahme kontrolliert dieser alle Schritte des Bauvorhabens. Eine solche Investition sei lohnend, erklären die Fachleute. Schnell könnten Mängel 20.000 Euro und mehr überschreiten. Da zahlen sich die Kosten für einen professionellen Baubegleiter schnell aus. Bauherren sollten Bauträger zudem nach den Baufortschritten bezahlen und keinesfalls nach festgelegten Zeitspannen. Schließlich müsse bei Zahlungen nach Zeit-Intervallen auch dann gezahlt werden, wenn am Bau gar nichts vorangekommen sei. Bauherren – Dokumentieren schafft Klarheit Bauherren, die Baufortschritte regelmäßig dokumentieren und schließlich auch bei der Bauabnahme alles penibel notieren, seien im Vorteil, urteilen Experten. Besonders dann, wenn sie zusätzlich zur genauen Beschreibung im jeweiligen Abnahmeprotokoll mögliche Schäden auch fotografisch festhalten. So haben sie gute Chancen auf eine spätere Erstattung zusätzlicher Aufwendungen bzw. eine Erfüllung möglicher Schadenersatzansprüche. Link zur Textquelle www.mein-bau.com, sehen Sie den Beitrag (Video) vom Bausachverständigen Ingo Suchanek. Das Video beschreibt ein präventives Verhalten beim Bau und wie unterstützt der Bausachverständige! (K)ein Pfusch am Bau – Das erste Baufachbau für Baulaien von Günther Nussbaum-Sekora…

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Kurier-Artikel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor allem auf der Baustelle. Weil Schäden und Mängel leider immer wieder vorkommen, ist eine Bauüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen eine sinnvolle Investition. „Fehler wird man bei einem Bauprojekt fast immer finden“, sagt der Bausachverständige Günther Nussbaum. Er ist Obmann des Vereins Bauherrenhilfe.org und weiß: „Viele Probleme wären leicht zu vermeiden, denn die meisten Mängel sind das Ergebnis von Fehlern in der Planungsphase. Oft werden zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und die Höhe des Grundwasserspiegels bei der Planung des Kellers nicht ausreichend berücksichtigt.“ Fehler in der Abdichtung und der Wärmedämmung sowie beim Einbau der Fenster gehören ebenfalls zu den Klassikern….Lesen sie den gesamten Artikel!…

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