GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein Eigentümer meldet in der Waschküche Wassertropfen am gesamten Fussboden, und einen Wasserfleck im Stiegenhaus. Die Anlage hat mehrere Stiegen und wurde vor rund 20 Jahren als „Dichtbetonbauwerk“ errichtet. Zwar gibt es WU-Betonrichtlinien erst seit rund 1999, aber das bedeutet nicht dass hochwertige Betonbauwerke nicht schon lange davor errichtet wurden. Schon die Römer haben mit Mörtel und Betonen gebaut! …

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Über Risse und deren Ursachen gibt es allerhand Literatur. Jedenfalls immer wichtig ist das Wissen um den dahinterliegenden Bauteil / die Bauteile, und den Putzaufbau. Sowie auch um die Witterungsverhältnisse während der Verarbeitung, gut wäre noch eine Einsicht in die Bautagesberichte, wenn überhaupt vorhanden. Wie dick wurde der Putz aufgebracht, in wievielen Lagen usw. Eigentlich könnte man zu den Schluss kommen daß eine genaue Zuordnung oftmals nicht möglich ist.

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Bei der Hausbegehung ging es eigentlich um den WU-Betonkeller, Mängel am Dach usw. Aber den Vogel hat die Fensterfirma abgeschossen.? Hier habe ich zuerst „bautechnische Fehler“ am Sohlbankeinbau reklamiert, (Hierzu mein letzter Artikel) und Wassereintritte prophezeit.? Bei den letzten Regenfällen kam es dann auch dazu, die Sohlbank wurde demontiert und darunter war es nass geworden. Ein Fehler kommt selten alleine..

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Gleich vorweg, ich bin kein Anhänger von Bitumendickbeschichtungen. Und ist der Trend weg vom professionellen Schwarzdecker und Gebäudeabdichter leider nicht aufzuhalten. Zu groß ist die Verlockung der Baufirmen einfach ein paar Kübel „Bitumendickbeschichtung“ zu kaufen und damit den Keller ohne Fremdfirma selber „dicht zu spachteln“. Zu groß ist auch der Irrglaube daß hierfür keine besonderen Fachleute nötig sind!? Schon früh habe ich gelernt daß Fehler in der Gebäudeabdichtung mitunter zu den teuersten gehören.

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Fast schon ein Klassiker, die nicht abgedichtete Bodenplatte. Bei einer wasserundurchlässigen Betonplatte (WU-Beton) verstehe ich noch daß es zu Mißverständnissen kommen kann. Hier glauben dann viele Baumeister daß die WU-Bodenplatte ohnehin wasserdicht sein, und daher keine Abdichtung braucht. IRRTUM! Hier geht es beim Wohnkeller mit üblichen Bodenaufbau um die DAMPFSPERRE!

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Die untere Türanschlusshöhe soll lt. Ö-Norm 7220 mindestens 15cm betragen, mit Zusatzmaßnahmen kann es bis 5cm runter gehen. Eine behindertengerechte Ausführung darf sogar auf 0,5cm runter gehen. (MIT VORDACH) Im gegenständlichen Schadensfall liegt die Türe auf einem Niveau mit dem Terrassenbelag, ein Türentausch war nicht gewünscht bzw. akzeptieren die Eigentümer den Verbleib wenn dafür Zusatzmaßnahmen getroffen werden.

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Eine Beratung führt mich in ein Haus wo eine Baufirma umfangreiche Umbauarbeiten vornimmt. Beim Gang in den 3. Stock möchte ich es nicht glauben, dort wo später der Aufzug hin soll sind schon die Türdurchbrüche fertig gestellt. Nur es fehlt die Türe, oder zumindest ein Absturzprovisorium!!? Es ist spät abends, die Hausverwaltung nicht erreichbar, ich kann hier nicht weg, sonst wäre ich haftbar für das Versäumnis der Baufirma. Also ruf ich eine mir bekannte Firma mit Notdienst und lasse ein Provisorium herstellen. Am nächsten Tag verständige ich die Hausverwaltung mit der Bitte die Baufirma zu informieren daß a) hier Leben riskiert werden und b) eine Rechnung übermittelt werden wird.

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Diesmal führt mich mein Weg in das Waldviertel. An ein Privathaus wurde vor 3 Jahren eine Flügelmauer angebaut, quasi als Windfang vor dem Hauseingang. Die Situation war damals die daß eine Flügelmauer vorhanden war, diese sich aber vom Haupthaus abgelöst hat, als Ursache wurde ein nicht ausreichend dimensioniertes Fundament vermutet. Die Baufirma wußte davon und hat die schadhafte Flügelmauer abgebrochen, ein neues, lt. Angaben tieferes Fundament hergestellt und eine neue Mauer wieder hochgezogen…

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