GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Vermutlich 50% der gedämmten Kellerbauwerke werden mit Noppenmatten versehen. Wird damit ein „bautechnischer Fehler“ akzeptiert beziehungsweise zum „Stand der Technik“? Wohl nicht, weder in Herstellervorschriften -außer in denen mancher Noppenmattenhersteller- noch in Normenschriften wird von Noppenmatten geschrieben. Je nach Wasserangriff kann eine Dränung nach DIN 4095 nötig werden. Da wird von „Flächendrän“ geschrieben. Mit welchen Materialien eine Flächendrainage hergestellt wird bleibt freigestellt. Ob mittels Noppenmatten MIT SCHUTZVLIES wie von Dörken oder mit einem Dränschalstein, die Ausführung muss bautechnisch korrekt ausgeführt werden.

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Alle Jahre wieder, liegt der winterliche Bauschadensschwerpunkt in der Begutachtung von Tauwasserschäden aller Art. Im Regelfall entstehen Schäden durch Schimmelpilze und holzzerstörendem Pilzbefall auch bei kleinsten Luftundichtheiten an der Gebäudehülle. Im Gebäude liegt ein winterlicher Überdruck aufgrund der Temperaturdifferenzen vor. Dieser Überdruck läßt feucht-warme Raumluft, über Leckagen an der luftdicht auszuführenden Gebäudehülle, in die Konstruktion strömen. Je nach Leckage kühlt diese an den kühleren Bauteilen ab, es kommt zu Tauwasseranfall. 1 Liter Tauwasseranfall sind bei entsprechend ungünstiger Leckage leicht möglich.

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So dürfte sich der Bauträger der 28 Reihenhäuser vermutlich gedacht haben. Die Dämmung spielte eine untergeordnete Rolle. Im Preis tut sie das zumindest bei begehbaren Dämmelementen für die oberste Geschossdecke nicht. 30 Euro /m2 sind da schnell mal nötig, so nicht unser Bauträger, der hat eine billige, lose Glaswolledämmung als Rollenware gekauft und als obere Lage eine filigrane Holzkonstruktion mit Gipskartonplatten gebastelt. (28x) Man kann sich vorstellen wie eine solche Dämmung verlegt wird. Es läßt sich kaum vermeiden dass durch die Begehung während der Verlegung die Dämmung verrutscht und komprimiert (Beschädigt) wird.

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Gemäß Werkvertragsnorm für Spenglerarbeiten ÖNORM B2221 und den Fachregeln für Spenglerarbeiten sind Bleche „indirekt“ zu montieren. Respektive müssen diese zwängungsfrei befestigt werden. Das schließt eine frei bewitterte Verschraubung von Blecheinfassungen aus. Im Bild 2 Gratbleche welche ausschließlich mit „Spenglerdichtschrauben“ befestigt wurden. Dieser Begriff ist irreführend, wie oft ist zu hören dass diese Schrauben ja eben für diesen Zweck verkauft werden. Schon weil sie S P E N G L E R – D I C H T S C H R A U B E N heissen. Nur ist aufgrund der temperaturbedingten Längenänderung derartiger Bleche mit keiner langen Haltbarkeit zu rechnen. Nicht selten dass Blecheinfassungen schon beim nächsten Sturm abfallen, was nicht passiert wenn die Bleche indirekt in Haft- oder Saumstreifen eingehängt werden.

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Tipp an alle ausführenden Firmen: Nicht alles widerspruchslos verarbeiten was kreative Architekten sich ausdenken. Beispielsweise ist eine nach innen geneigte Attikamauer (auch das Geländer neigt sich nach innen) einmal etwas anderes. Das bedeutet aber auch dass die Standarddetails hier nicht greifen. Abgesehen davon dass auch der Schlosser seine Manschette nicht vollständig verschweisst, und damit Wassereintritt über die Spenglerhülse ermöglicht hat. Davon abgesehen sollte der obere Abschluss der konischen Trichterhülse 15cm hoch liegen, hier knapp die Hälfte. In Verbindung mit dem Gefälle und Starkregen mit Windeinfluss, kam es hier permanent zu Wassereintritten in die Wohnung darunter. Wie immer wurde die Terrassenabdichtung verdächtigt……

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Gleich vorweg, hier handelt es sich um eine Einhausung zum Terrassenausgang. Also baupyhsikalisch schon eine heikle Konstruktion, warum ? Weil ein Gutteil der feucht-warmen Raumluft thermisch nach oben drängt. Also zur in dem Fall oben liegenden Terrassentüre, hier wirkt der Kamineffekt. Demnach sollte eine derartige Einhausung besonders gut gedämmt sein, andernfalls es schnell zu Tauwasseranfall und den damit einhergehenden Folgeschäden kommen kann.

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