Wie geht’s richtig? auf ATV.at Firma: Függer-Estrich GmbH. Wir bedanken uns bei Herrn Ernst Bauer für die Unterstützung! www.estrich.at Videoquelle: ATV Privat TV GmbH & Co KG; Produziert von ON-MEDIA TV- und Filmproduktion GmbH…
Wie geht’s richtig? auf ATV.at Firma: Függer-Estrich GmbH. Wir bedanken uns bei Herrn Ernst Bauer für die Unterstützung! www.estrich.at Videoquelle: ATV Privat TV GmbH & Co KG; Produziert von ON-MEDIA TV- und Filmproduktion GmbH…
Wie geht’s richtig? auf ATV.at Firma: KAEFER Isoliertechnik GmbH. Wir bedanken uns bei Herrn Robert Kracher für die Unterstützung! www.kaefer.at Videoquelle: ATV Privat TV GmbH & Co KG; Produziert von ON-MEDIA TV- und Filmproduktion GmbH…
Wie geht’s richtig? auf ATV.at Firma: Perchtold Trockenbau Wien GmbH, eine der beiden Töchter der Perchtold Holding GmbH, die den Firmensitz zusammen mit der Perchtold Trockenbau Gmunden GmbH in Gmunden, OÖ hat. Wir bedanken uns bei Herrn Richard Obermayr für die Unterstützung! www.trockenbau.at Videoquelle: ATV Privat TV GmbH & Co KG; Produziert von ON-MEDIA TV- und Filmproduktion GmbH…
Wie geht’s richtig? auf ATV.at Firma: Függer-Putz GmbH. Wir bedanken uns bei Herrn Bmst. Ing. Wegerth für die Unterstützung! www.bau.at; Sowie beim Unternehmen Aust-Bau GmbH bei Herrn Mühl und Herrn Ing. Rödler für die Unterstützung! www.austbau.at Videoquelle: ATV Privat TV GmbH & Co KG; Produziert von ON-MEDIA TV- und Filmproduktion GmbH…
Wie geht’s richtig? auf ATV.at Firma: Függer-Putz GmbH. Wir bedanken uns bei Herrn Bmst. Ing. Wegerth für die Unterstützung! wwww.bau.at Videoquelle: ATV Privat TV GmbH & Co KG; Produziert von ON-MEDIA TV- und Filmproduktion GmbH…
Wie geht’s richtig? auf ATV.at ÖFV Bauunternehmen GmbH. Wir bedanken uns bei Herrn Bmst. Dipl. Ing.(FH) Robert A. J. Peterlik für die Unterstützung! www.oefv-bau.at Videoquelle: ATV Privat TV GmbH & Co KG; Produziert von ON-MEDIA TV- und Filmproduktion GmbH…
Mangelhaftigkeit der Gewerke und andererseits in der Insolvenz der jeweiligen Auftragnehmer! Am 14.5.2012 habe ich die ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ mit Aufmerksamkeit verfolgt. Eigentümer von Grundstücken haben dabei Firmen beauftragt, Einfamilienhäuser auf ihren Grundstücken zu errichten. Der Gesetzgeber wäre meines Erachtens gefordert, auch bei derartigen Konstellationen eine gesetzliche Regelung ähnlich dem Bauträgervertragsgesetz zu schaffen, damit solche für den Konsumenten unzumutbare und existentielle Schwierigkeiten vermieden werden. Bis dahin kann man sich mit vertraglichen Änderungen helfen Die Hauptursache der aufgetretenen Probleme liegt einerseits in der Mangelhaftigkeit der Gewerke und andererseits in der Insolvenz der jeweiligen Auftragnehmer während der Bauphase. Zur Verhinderung von Schäden der Konsumenten wäre es zunächst erforderlich, die Höhe und die Fälligkeit der Zahlungen an die Fertigstellung der jeweiligen Bauetappen anzupassen. Dabei müssten ähnlich wie im Bauträgervertragsgesetz vorgegangen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erwerber bei Anwendung des Bauträgervertragsgesetzes noch nicht Eigentümer des Grundstücksanteils ist, bei Werkverträgen ist der Erwerber demgegenüber Eigentümer des Grundstückes. Diesem Umstand ist durch eine Abänderung der Bauetappen Rechnung zu tragen. Der § 10 des Bauträgervertragsgesetzes sieht vor, dass 10 – 15 % bei rechtskräftiger Baubewilligung zu bezahlen sind, was voraussetzt, dass bereits eine fertige Einreichplanung vorliegt. 30 – 35 % der Auftragssumme sind nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches zu bezahlen, 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen, 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung, 12 % nach Bezugsfertigstellung oder der vereinbarten vorzeitigen Übergabe, 4 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage und der Rest nach Ablauf von 3 Jahren bzw. nach Übergabe einer Haftrücklassgarantie. Die Prozentsätze können unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls entsprechend abgeändert werden. Die Anzahlung sollte mittels Bankgarantie abgesichert werden, die vom Auftragnehmer beizubringen ist. In der Folge müsste folgender Passus in den Werksvertrag aufgenommen werden: „Die Fälligkeit der vereinbarten Zahlungsetappen setzt das Vorliegen einer Bestätigung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen über die Fertigstellung der jeweiligen Bauetappe und die Mängelfreiheit der bis zum Eintritt der Fälligkeit vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen voraus, wobei die Kosten des Sachverständigen vom Auftragnehmer zu tragen sind, wenn entweder der Baufortschritt nicht erreicht ist oder wenn Mängel festgestellt werden.“ Die gerichtlich beeideten Bausachverständigen lassen sich aus dem Internet entnehmen ( www.sdgliste.justiz.gv.at). Es wäre jedenfalls sinnvoll, einen Sachverständigen zu wählen, der sein Büro in der Nähe der Baustelle …
Rekord: Günther Nussbaum lockt bis zu 236.000 Seher vor die Schirme! „Pfusch am Bau“ feierte am 07.05.2012 einen Rekord! Die Auftaktfolge der 4. Staffel sahen im Schnitt 183.000 Österreicher, in Spitzenzeiten waren bis zu 236.000 Seher dabei. Das sind Rekordzahlen, keine andere Sendung der ersten drei Staffeln konnte bessere Werte erzielen. Auch die Marktanteile waren hoch wie nie: 11,1 % der 12 bis 49-jährigen Seher verfolgten die Sendung, bei den Erwachsenen über 12 Jahren konnte eine Wert von 6,7 % erzielt werden. Aber auch die jungen Seher waren mit einem durchschnittlichen Marktanteil von 9,4 % überaus stark vertreten. Im Anschluss wurden nicht Pfuscher, sondern Verkehrssünder gejagt. „24 Stunden – Die Motorrad Polizei“ verfolgten im Schnitt 130.000 Österreicher, die Marktanteile in der Gruppe der 12 bis 49-jährigen Seher lagen bei 7,8 %, bei den 12 bis 29-jährigen Sehern bei 5,5 %. Mit diesen beiden Sendungen war ATV erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr) in den beiden Zielgruppen Seher 12 – 49 Jahre und Seher 12 – 29 Jahre. ATV Privat TV GmbH & Co KG Link zu bisher ausgestrahlten „Pfusch am Bau-Serien“ – Link zu „wie gehts richtig“, Videoclips „wie Arbeitsdetails richtig ausgeführt werden! …