GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Ing. Bernhard Schnöll, 5020 Salzburg“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Recherchemöglichkeiten:
WKO
FirmenABC

Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform.

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.

Bauüberwachung der Bauüberwachung? Wo finde ich meinen Planer oder Architekten?

Bevor ein Planer, Baugewerbetreibender oder Handwerker beauftragt wird, sollte auch da genau geprüft werden. Analog zum ausführenden Betrieb sollte man auch hier vorher Recherchen und Referenzen einholen. Nicht in Form nicht prüfbarer Firmenlisten, sondern mit Kontaktdaten. Etwas wo man auch wirklich nachfragen kann, oder anrufen darf. (Stichwort „Kundenliste“).

Dazu können Bonitätsauskünfte genauso eingeholt werden wie Gratis-Auskünfte über Firmendatenbanken im Internet. Allerdings muss man dazu wissen, dass es sich dabei eben – in der Regel-  nur um „Datenbanken“ handelt, es werden offizielle einsehbare Daten veröffentlicht, aber eine tiefergehende Information erhält man dadurch meistens nicht. Die wichtigsten Gratis-Auskünfte erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer unter www.wko.at (im Firmen ABC) oder unter der Online-Plattform von Ing. Manfred Gansch und Klaus Rebernig auf www.firmenabc.at. Wobei WKO.at Informationen zur Tauglichkeit der Unternehmen bereit hält. Es werden die jeweiligen Gewerbeberechtigungen angeführt. Oftmals, leider nicht immer und leider nicht verbindlich aktuell, wird der gewerberechtliche UND der kaufmännisch rechtliche Geschäftsführer angegeben. Hier kann der potentielle Auftraggeber prüfen, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist die angebotenen Leistungen auszuführen.

Der Vorteil bei der privaten FirmenABC-Datenbank (FirmenABC.at) liegt in der Angabe von Gesellschaftern und Firmenbeteiligungen. Auskünfte zu wirtschaftlichen Zuständen gibt es in beiden Datenbanken nicht, an die ist auch schlecht ranzukommen, beziehungsweise muss man dafür bei den Wirtschaftsauskunfteien bezahlen. Beim privaten FirmenABC finden sich auch viele „Selbstauskünfte“. In den meisten Fällen billige Werbesprüche. Wirklich geprüft wird ein Unternehmen in keiner der Online-Datenbanken.

In keiner Datenbank finden sich Aussagen über die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter. Nahezu alle Portale arbeiten hier nur mit Eigenangaben, wie auch FirmenABC.at. Ein aktueller Schadensfall der Bauherrenhilfe zieht sich seit über 2 Jahren in eine traurige Länge. Hier hat der für die Planung und Bauaufsicht zuständige Ing. Bernhard Schnöll weit über 100.000 Euro für Pläne, Ausschreibungsunterlagen und die örtliche Bauaufsicht kassiert. Errichtet wurde ein Wohn- und ein kleines Gewerbeobjekt. Trotz der sehr kompetent klingenden Auskünfte im Firmeneintrag von FirmenABC.at hat Schnöll dem Bauverlauf nach nicht die entsprechenden Fachkenntnisse. Das Haus wurde ohne wirksamer Gebäudeabdichtung errichtet, die Fassade musste vollständig saniert werden, Schimmel und bauphysikalische Probleme gab es schon vor Fertigstellung, und offenbar passt auch der Schallschutz nicht. Schlussendlich waren auch die Ausschreibungsunterlagen mangelhaft und eine Rechnungsprüfung der beauftragten Firmen fand nur schleppend oder gar nicht ordnungsgemäß statt. Die Hausherren haben sich im Vorfeld über die diversen Firmendatenbanken erkundigt, aber nichts Negatives gefunden. Einem Auftrag stand daher nichts im Wege, Schnöll sollte mit Bauarbeiten nicht beauftragt werden, „nur“ mit Planungs- und Überwachungsleistungen“.

Eine Bonitätsprüfung hilft bei einem Planungsbüro auch nur bedingt. Vor allem wenn man weiß, dass auch Bewertungen der Kreditauskunfteien nur bedingt sicher sind. Große Auskunfteien rufen zwar regelmäßig bei den Unternehmen an, aber die telefonisch gegebenen Auskünfte zu Umsatz, Mitarbeitern und Gewinn können kaum verifiziert werden. Traurig bleibt festzuhalten, dass man sich nicht gegen jedes Unglück absichern kann. Daher bleibt am Ende auch für Aufträge an Planer und Baucontroller der Tipp, nicht einfach und ungeprüft Honorarnoten zu bezahlen. Auch ein Planer unterliegt der Gewährleistung. Und wenn hier trotz tausender Euro Bauüberwachungshonorare massive Mängel entstehen, dann hat der Bauprofi versagt und eine Schadenersatzforderung sollte geprüft werden.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir noch verschiedene andere Bewertungsportale wie Herold.at und Wohnnet.at. Aber in keinem Fall werden Baustellen sinnvoll geprüft. Das gibt es in der Vollständigkeit nur bei den Qualitätsbetrieben der Bauherrenhilfe. Im Gegenteil gibt es bei kaum einem Portal die Möglichkeit geprüfte „Negativmeldungen“ abzugeben. D.h. auch wenn ein Häuslbauer betrogen wurde, der beispielsweise bei Herold.at negativ bewertet, so wird in vielen uns bekannten Fällen, der Eintrag von Herold dann doch gelöscht, wenn der schlecht bewertete Unternehmer mit Anwalt und Klage droht. Was auch verständlich ist. Günther Nussbaum, Obmann vom Verein Bauherrenhilfe.org steht seit Jahren ständig vor Gericht. Baupfuscher werden zwar bei öffentlichem Interesse veröffentlicht, aber gerade die wehren sich dann oft mit Klagen wegen „Rufschädigung“, „Kreditschädigung“ oder „übler Nachrede“. Auch wenn der Verein, wie auch Günther Nussbaum, bis dato noch keine Klage verloren hat, dieser Weg den Endverbraucher zu warnen ist beschwerlich und leider auch nicht der Weisheit letzter Schluß.

Tipp 1: Schauen Sie auch in die HFU-Liste des Sozialministeriums: Mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wurde ein Sonderhaftungsrecht für das Baugewerbe geschaffen. Mit diesen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegengewirkt werden. Grundsätzlich haften auftraggebende Unternehmen bei der gänzlichen oder teilweisen Weitergabe von Aufträgen über Bauleistungen an auftragnehmende Unternehmen für alle Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens bis zur Höhe von 20 Prozent des geleisteten Werklohnes, wenn kein Haftungsbefreiungsgrund vorliegt. Diese Haftungsfreistellung liegt u.a. dann vor, wenn das Unternehmen in die HFU-Liste eingetragen ist.

Ein solcher Antrag setzt voraus, dass

  • das Unternehmen seit mindestens drei Jahren Bauleistungen in der EU/EWR oder in der Schweiz erbracht hat,
  • zum Antragszeitpunkt keine rückständigen Beiträge für Zeiträume bis zu dem der Antragstellung zweitvorangegangenen Kalendermonat ausgewiesen sind und
  • keine Beitragsnachweisungen (im Falle der Beitragsabrechnung mittels Lohnsummenverfahren) für diesen Zeitraum ausständig sind.

Es ist daher auch ein gewisser Sicherheitsnachweis, wenn ein Unternehmen in die HFU-Liste eingetragen ist. Fragen Sie Ihren Wunsch-Vertragspartner, ob er in diese Liste eingetragen ist. Hinterfragen Sie genau, wenn er darin nicht zu finden ist!

https://www.sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/views/dienstgeber_hfu_suchen.xhtml

Tipp 2: Fragen Sie den Anbieter nach seiner Haftpflichtversicherung und der diesbezüglichen Polizze. Eine Versicherung dürfte es nämlich nur da geben, wofür auch Gewerbescheine vorhanden sind. Und ein Betrüger wird erst gar keine Versicherung vorweisen können.

In jedem Fall lassen Sie sich nicht von schönen Homepages blenden. Zahlen Sie nicht ohne Absicherung im Voraus und prüfen Sie genau was abgerechnet wurde. Eine nicht prüfbare Rechnung weisen Sie erstmals zurück. Unterschreiben Sie nur was Sie zu 100% verstanden haben. Zahlen Sie nur, wenn alle Unklarheiten beseitigt wurden.

Beachten Sie unsere Firmenwarnungen: http://bauherrenhilfe.org/vorsicht/
Oder greifen Sie auf wirklich geprüfte Qualitätsbetriebe zurück: https://bauherrenhilfe.org/firmensuche/

Bildquelle FirmanABC

(Veröffentlicht am 13.01.2020)