GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
       

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „ILKAS Massivbau OG (Firma bereits gelöscht) und Ilkas Bau GmbH“– mit Sitz in A-7081 Schützen am Gebirge bzw. A- 1230 Wien“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!

Recherchemöglichkeit:
Link zur WKO-Firmeninfo mit Sitz im Burgenland , gewerberechtlicher GF laut heutiger Recherche (Juli 2021):  Herr Ilciuc Sorin, Privatperson, alleinvertretungsberechtigt
Link zur WKO-Firmeninfo mit Sitz in Wien, gewerberechtlicher GF laut heutiger Recherche (Juli 2021):  Herr Ilciuc Sorin, Privatperson, alleinvertretungsberechtigt
Website Ilkas Bau GmbH
Firmenmonitor
FirmenABC

Abfrage GISA-Zahl: 33913230

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV.

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.

(Veröffentlichung vom 07. Juli 2021)

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „U. Kern Gesellschaft m.b.H., 1060 Wien“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!
Anlass: Aufgrund wesentlicher bautechnischer Fehler beim Kellerbau und einer Kellerabdichtung, sowie auch der laut Angaben fruchtlosen Mängelrüge des Auftraggebers.

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Recherchemöglichkeiten:
Aufgrund unklarer Auftragsunterlagen werden alle offenbar verbundenen Unternehmen und Personen angeführt:
Firmenname 1 laut Angebot: „U. Kern GesmbH.“  Firmenname 2 laut Homepage: „KERN BAUGESMBH“   Firmenname 3 laut Homepage: “Kernbau GesmbH“   Firmenname 4 laut Homepage Impressum: „Michael Kratochvil“

Link zur WKO, gewerberechtlicher GF Hr. Günter Heinz Kratochvil
Link zu Firmenmonitor.at, handelsrechtlicher GF Hr. Dr. Günter Kratochvil. Gesellschafter:
Fr. Melanie Kratochvil, Hr. Michael Kratochvil, Hr. Markus Kratochvil. In der Rolle Prokurist:
Fr. Gabriele Kratochvil & Hr. Dr. Günter Kratochvil.
FB Nr. 063915v
Homepage: www.kernbau.at
Link zu FrimenABC

Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform.

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org

(Veröffentlicht am 24.09.2020)

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Ing. Bernhard Schnöll, 5020 Salzburg“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Recherchemöglichkeiten:
WKO
FirmenABC

Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform.

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.

Bauüberwachung der Bauüberwachung? Wo finde ich meinen Planer oder Architekten?

Bevor ein Planer, Baugewerbetreibender oder Handwerker beauftragt wird, sollte auch da genau geprüft werden. Analog zum ausführenden Betrieb sollte man auch hier vorher Recherchen und Referenzen einholen. Nicht in Form nicht prüfbarer Firmenlisten, sondern mit Kontaktdaten. Etwas wo man auch wirklich nachfragen kann, oder anrufen darf. (Stichwort „Kundenliste“).

Dazu können Bonitätsauskünfte genauso eingeholt werden wie Gratis-Auskünfte über Firmendatenbanken im Internet. Allerdings muss man dazu wissen, dass es sich dabei eben – in der Regel-  nur um „Datenbanken“ handelt, es werden offizielle einsehbare Daten veröffentlicht, aber eine tiefergehende Information erhält man dadurch meistens nicht. Die wichtigsten Gratis-Auskünfte erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer unter www.wko.at (im Firmen ABC) oder unter der Online-Plattform von Ing. Manfred Gansch und Klaus Rebernig auf www.firmenabc.at. Wobei WKO.at Informationen zur Tauglichkeit der Unternehmen bereit hält. Es werden die jeweiligen Gewerbeberechtigungen angeführt. Oftmals, leider nicht immer und leider nicht verbindlich aktuell, wird der gewerberechtliche UND der kaufmännisch rechtliche Geschäftsführer angegeben. Hier kann der potentielle Auftraggeber prüfen, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist die angebotenen Leistungen auszuführen.

Der Vorteil bei der privaten FirmenABC-Datenbank (FirmenABC.at) liegt in der Angabe von Gesellschaftern und Firmenbeteiligungen. Auskünfte zu wirtschaftlichen Zuständen gibt es in beiden Datenbanken nicht, an die ist auch schlecht ranzukommen, beziehungsweise muss man dafür bei den Wirtschaftsauskunfteien bezahlen. Beim privaten FirmenABC finden sich auch viele „Selbstauskünfte“. In den meisten Fällen billige Werbesprüche. Wirklich geprüft wird ein Unternehmen in keiner der Online-Datenbanken.

In keiner Datenbank finden sich Aussagen über die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter. Nahezu alle Portale arbeiten hier nur mit Eigenangaben, wie auch FirmenABC.at. Ein aktueller Schadensfall der Bauherrenhilfe zieht sich seit über 2 Jahren in eine traurige Länge. Hier hat der für die Planung und Bauaufsicht zuständige Ing. Bernhard Schnöll weit über 100.000 Euro für Pläne, Ausschreibungsunterlagen und die örtliche Bauaufsicht kassiert. Errichtet wurde ein Wohn- und ein kleines Gewerbeobjekt. Trotz der sehr kompetent klingenden Auskünfte im Firmeneintrag von FirmenABC.at hat Schnöll dem Bauverlauf nach nicht die entsprechenden Fachkenntnisse. Das Haus wurde ohne wirksamer Gebäudeabdichtung errichtet, die Fassade musste vollständig saniert werden, Schimmel und bauphysikalische Probleme gab es schon vor Fertigstellung, und offenbar passt auch der Schallschutz nicht. Schlussendlich waren auch die Ausschreibungsunterlagen mangelhaft und eine Rechnungsprüfung der beauftragten Firmen fand nur schleppend oder gar nicht ordnungsgemäß statt. Die Hausherren haben sich im Vorfeld über die diversen Firmendatenbanken erkundigt, aber nichts Negatives gefunden. Einem Auftrag stand daher nichts im Wege, Schnöll sollte mit Bauarbeiten nicht beauftragt werden, „nur“ mit Planungs- und Überwachungsleistungen“.

Eine Bonitätsprüfung hilft bei einem Planungsbüro auch nur bedingt. Vor allem wenn man weiß, dass auch Bewertungen der Kreditauskunfteien nur bedingt sicher sind. Große Auskunfteien rufen zwar regelmäßig bei den Unternehmen an, aber die telefonisch gegebenen Auskünfte zu Umsatz, Mitarbeitern und Gewinn können kaum verifiziert werden. Traurig bleibt festzuhalten, dass man sich nicht gegen jedes Unglück absichern kann. Daher bleibt am Ende auch für Aufträge an Planer und Baucontroller der Tipp, nicht einfach und ungeprüft Honorarnoten zu bezahlen. Auch ein Planer unterliegt der Gewährleistung. Und wenn hier trotz tausender Euro Bauüberwachungshonorare massive Mängel entstehen, dann hat der Bauprofi versagt und eine Schadenersatzforderung sollte geprüft werden.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir noch verschiedene andere Bewertungsportale wie Herold.at und Wohnnet.at. Aber in keinem Fall werden Baustellen sinnvoll geprüft. Das gibt es in der Vollständigkeit nur bei den Qualitätsbetrieben der Bauherrenhilfe. Im Gegenteil gibt es bei kaum einem Portal die Möglichkeit geprüfte „Negativmeldungen“ abzugeben. D.h. auch wenn ein Häuslbauer betrogen wurde, der beispielsweise bei Herold.at negativ bewertet, so wird in vielen uns bekannten Fällen, der Eintrag von Herold dann doch gelöscht, wenn der schlecht bewertete Unternehmer mit Anwalt und Klage droht. Was auch verständlich ist. Günther Nussbaum, Obmann vom Verein Bauherrenhilfe.org steht seit Jahren ständig vor Gericht. Baupfuscher werden zwar bei öffentlichem Interesse veröffentlicht, aber gerade die wehren sich dann oft mit Klagen wegen „Rufschädigung“, „Kreditschädigung“ oder „übler Nachrede“. Auch wenn der Verein, wie auch Günther Nussbaum, bis dato noch keine Klage verloren hat, dieser Weg den Endverbraucher zu warnen ist beschwerlich und leider auch nicht der Weisheit letzter Schluß.

Tipp 1: Schauen Sie auch in die HFU-Liste des Sozialministeriums: Mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wurde ein Sonderhaftungsrecht für das Baugewerbe geschaffen. Mit diesen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegengewirkt werden. Grundsätzlich haften auftraggebende Unternehmen bei der gänzlichen oder teilweisen Weitergabe von Aufträgen über Bauleistungen an auftragnehmende Unternehmen für alle Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens bis zur Höhe von 20 Prozent des geleisteten Werklohnes, wenn kein Haftungsbefreiungsgrund vorliegt. Diese Haftungsfreistellung liegt u.a. dann vor, wenn das Unternehmen in die HFU-Liste eingetragen ist.

Ein solcher Antrag setzt voraus, dass

  • das Unternehmen seit mindestens drei Jahren Bauleistungen in der EU/EWR oder in der Schweiz erbracht hat,
  • zum Antragszeitpunkt keine rückständigen Beiträge für Zeiträume bis zu dem der Antragstellung zweitvorangegangenen Kalendermonat ausgewiesen sind und
  • keine Beitragsnachweisungen (im Falle der Beitragsabrechnung mittels Lohnsummenverfahren) für diesen Zeitraum ausständig sind.

Es ist daher auch ein gewisser Sicherheitsnachweis, wenn ein Unternehmen in die HFU-Liste eingetragen ist. Fragen Sie Ihren Wunsch-Vertragspartner, ob er in diese Liste eingetragen ist. Hinterfragen Sie genau, wenn er darin nicht zu finden ist!

https://www.sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/views/dienstgeber_hfu_suchen.xhtml

Tipp 2: Fragen Sie den Anbieter nach seiner Haftpflichtversicherung und der diesbezüglichen Polizze. Eine Versicherung dürfte es nämlich nur da geben, wofür auch Gewerbescheine vorhanden sind. Und ein Betrüger wird erst gar keine Versicherung vorweisen können.

In jedem Fall lassen Sie sich nicht von schönen Homepages blenden. Zahlen Sie nicht ohne Absicherung im Voraus und prüfen Sie genau was abgerechnet wurde. Eine nicht prüfbare Rechnung weisen Sie erstmals zurück. Unterschreiben Sie nur was Sie zu 100% verstanden haben. Zahlen Sie nur, wenn alle Unklarheiten beseitigt wurden.

Beachten Sie unsere Firmenwarnungen: http://bauherrenhilfe.org/vorsicht/
Oder greifen Sie auf wirklich geprüfte Qualitätsbetriebe zurück: https://bauherrenhilfe.org/firmensuche/

Bildquelle FirmanABC

(Veröffentlicht am 13.01.2020)

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Dawinbau GmbH, 8224 Kaindorf“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!
Anlass: Gemeldete SV-Auskunft zu wesentlichen bautechnischen Fehlern.

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Recherchemöglichkeiten:
WKO
www.dawinbau.at

Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion.

Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

(Veröffentlicht am 04.07.2018)

 

Bundesinnungsmeister Frömmel: „BAUfair! – Kampagne soll Konsumenten und seriöse Bauunternehmen schützen!“

Wien (OTS/PWK328) – Anlässlich der jüngsten Entführung eines slowenischen Unternehmers, der in Villach seine Geschäftstätigkeit entfaltete, stellt der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes Ing. Hans-Werner Frömmel klar, dass es sich dabei nicht, wie zum Teil fälschlich berichtet, um einen österreichischen Baumeister handelt.

Der Bundesinnungsmeister weist darauf hin, dass die Bundesinnung Bau in den letzten Jahren im Zuge der Kampagne „BAUfair!“ umfangreiche Maßnahmen getroffen bzw. unterstützt habe, um unseriöse Firmenpraktiken am Bau zu bekämpfen.

  • Neue Dienstleistungsfreiheit

Besonders durch die neue Dienstleistungsfreiheit in Kombination mit der extrem liberalen Verwaltungspraxis der Gewerbebehörden wäre es für dubiose Unternehmen immer wieder möglich, in Österreich Fuß zu fassen. So seien in den letzten Jahren beispielsweise zu Tausenden Gewerbeberechtigungen für das „Aufstellen von mobilen Trennwänden“ an EU-Staatsbürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben worden, hinter denen sich unter dem Schein der Legalität nicht selten Schwindelfirmen verbergen.

Die Geschädigten seien nicht nur die Arbeitnehmer durch Lohn- und Sozialdumping, sondern auch Konsumenten, der Staat durch hinterzogene Steuern und Abgaben und die seriös anbietenden Unternehmen, die extrem unter der Wettbewerbsverzerrung leiden. Aber auch kriminelle Machenschaften sind nicht selten Begleiterscheinungen im Umfeld dieser Schwindelfirmen, so der Bundesinnungsmeister. Die Bundesinnung unterstützt daher auch die Task Force „Merlin“ des Bundeskriminalamtes und andere Initiativen, um die Baubranche vor unsauberen Praktiken zu schützen. Das bisherige umfassende Maßnahmenpaket umfasst die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz,  ArbeitgeberInnenhaftungsgesetz für Sozialversicherungsbeiträge sowie verstärkte Kontrollen durch Organe der Finanzpolizei, Sozialversicherung und der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Bundesinnungsmeister Frömmel betont, dass für österreichische Baumeister strenge Standesregeln bestehen und vor Erteilung der Baumeisterberechtigung eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt. In der jüngsten Novelle ist auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgesehen. Im Falle von Mängeln besteht bei inländischen Baumeisterbetrieben Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle.

Als Hilfestellung für die Auswahl von seriösen Baufirmen hat die Bauinnung eine Checkliste veröffentlicht, die unter www.bau.or.at abrufbar und weitere Information zur Verfügung gestellt wird. „Folder zum Download:  Checkliste für die Auswahl von Baufirmen“ 

Bildquelle: Bundesinnung Bau www.bau.or.at; BAUfair
Bildquelle: Bundesinnung Bau www.bau.or.at; BAUfair

Baustellenstopp, ein Malheur wird geklärt!

Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer (GU) mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Vorteil eines Generalunternehmer für den Bauherrn: Dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die Koordination der einzelnen Gewerke nicht übernehmen muss. Sollten Mängel aufscheinen, die beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können, braucht er sich nur an den Generalunternehmer zu wenden.

  • In diesem beschriebenen Fall ist eine Rechtsberatung mehr als notwendig, ein Vermittlungsvertrag ist kein Generalunternehmervertrag! Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda unterstützte den Bauherrn in diesem Malheur:

Der Bauherr beabsichtigte auf eigener Liegenschaft ein Wohnhaus zu errichten. Ein Generalunternehmer, verantwortlich für die gesamte Projektabwicklung, von Planung, behördlicher Einreichung bis zur abschließenden Bauabwicklung, sollte das Eigenheim zu festgelegten Preisen errichten.Wie der Bauherr erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkte, hatte er lediglich einen „Vermittlungsvertrag“ unterfertigt, welcher eine durchaus einseitige Vertragsgestaltung, mit Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen etc. aufwies. Trotz fristgerechter Bezahlung der vereinbarten Raten stellte der vermittelte Bauunternehmer das Objekt nicht fertig, der Bau wurde eingestellt. Der vermeintliche „Generalunternehmer“ verwies darauf, dass er lediglich „Vermittler“ sei und ihm keine Vertragserfüllungspflichten treffen würden. Der über Verein Bauherrnhilfe.org für den Bauherrn mit der Beratung des Bauherrn betraute, in Bausachen versierte Rechtsanwalt, klärte den Bauherrn über die Unzulänglichkeiten und Rechtswidrigkeiten des „Vermittlungsvertrages“ auf. Mit diesen Informationen konnte der Bauherr einen neuen, nunmehr geprüften, Vertrag und die Verpflichtung des Generalunternehmers zur Erfüllung bzw. Errichtung des Wohnhauses erwirken.

Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda

Wichtige „Aspekte“ die bei Tagestemperaturen – Nähe der 0°C unbedingt zu beachten sind! 

Bauherrenhilfeautor Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider weist auf die Wichtigkeit der Beachtung von Außentemperaturen beim Bau hin: Da die Zurzeit vorherrschende Witterung einige der am Bau tätigen Firmen bereits zur Arbeitsaufnahme veranlasst hat sollten Bauherren hier genau hinschauen. Auch sogenannter Wintermörtel, der von einigen Herstellern angeboten wird, muss nach den Richtlinien „Mauern bei Frost“ verarbeitet werden. Grundsätzlich gilt:

  • Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist unzulässig
  • Das Mauern auf gefrorenen Mauerwerk ist unzulässig
  • Gefrorenen Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden
  • Der Einsatz von Frostschutzmitteln oder Salzen zum auftauen führt durch die sich darin befindenden Chloride zu Schäden im Mauerwerk.

Während der Auftauphase werden die Salze in Wasser gelöst und in den Baustoff eingeschwemmt. Durch zusätzlichen Feuchteeintrag z.B. bei Putzarbeiten können die Salze in den Putz oder auf die Oberfläche des Putzes gelangen, was zu weiteren Schäden führt.

„Mauern bei Frost“ von Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider

Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider

Dachbodendämmung ist Pflichtaufgabe und spart erheblich Energie-Kosten

Die Energie-Einsparverordnung schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecken zwingend vor. Die Übergangsfristen dafür sind größtenteils vorbei. Dennoch sind viele Dachbodendecken noch immer ungedämmt, obwohl die Ausnahmetatbestände der EnEV nicht gegeben sind. Begehbare Dachböden müssen erst ab 2012 gedämmt werden.

Energetisch ist es aber bereits jetzt oftmals sinnvoll, diese Decken zu dämmen und mit einem begehbaren Belag auszustatten. Hier stellen wir ein Beispiel vor, wie in Eigenleistung und fachlicher Beratung solch eine Decke modernisiert wurde.

Der Energieberater wurde beauftragt, den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahme zu bewerten und die richtige Dämmstoffart und Dicke auszuwählen. In dem Bericht von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei – Energieberatung wird die Ausgangslage, dass gewählte System, rechnerische Resultate sowie die Bewertung und die Ausführung mit Bilddarstellungen beschrieben.

Dämmung eines Dachbodens von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei