GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

HSG Heizung-Sanitär & Gebrechendienst GesmbH hat sich im Mai 2019 erneut qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Firma HSG besteht seit 1993 und bietet seitdem Installations-Dienstleistungen sowie Services im Bereich der Solar-Energie. Ebenso bietet HSG einen Installateur-Notdienst „24 Stunden 365 Tage im Jahr“ an, um schnellstmöglich den Schaden zu beheben. Mehr Informationen finden Sie unter www.hsg-notdienst.at, Tel: 01/6063535 Triester Straße 71, A- 1100 Wien  …

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redbloc Ziegelfertigteilsysteme Gesellschaft m.b.H. hat sich auch in diesem Jahr erneut qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Kompetenz von redbloc liegt in der Erzeugung von Ziegelfertigwände. Individuelle Ziegelrohbauten werden innerhalb weniger Stun den vollautomatisiert produziert. Bei der Planung werden bereits Fenster- und Türenbereiche festgelegt und mit integriertem Sturz vollautomatisiert vorgefertigt. Mehr Informationen finden Sie unter www.redbloc.at…

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Die A. Enzminger Sanitär- und Heizungsinstallationen GmbH hat sich für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Alfred Enzminger ist Spezialist für Sanitär- und Heizungstechnik. Der Professionist bietet Umbauarbeiten in Badezimmer und Heizungsinstallationen aller Art. Vom einfachen Gerätetausch bis hin zu speziellen Sonderanfertigungen, erfüllt die A. Enzminger Sanitär- und Heizungsinstallationen GmbH individuelle Kundenwünsche von der Planung bis zur Fertigstellung. Mehr Informationen finden Sie unter www.ae-installateur.at…

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Die Tischlerei Wolfram hat sich im November 2018 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Das Unternehmen verfolgt aktuelle Trends und bietet ein breites Angebot an Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Neben klassischen und zeitlosen Möbeln können Kunden auch trendige und individuelle Möbeln und Einrichtungsgegenstände anfertigen lassen. Bei der Tischlerei Wolfram steht der Meister persönlich zur Verfügung und berät je nach Kundenwunsch stets höflich und kompetent. Mehr Informationen finden Sie unter www.tischlerei-wolfram.at…

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Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist die Baufirma „Home4u GmbH, FN 363595z“ (Mooswiesengasse 26) mit dem kaufmännisch rechtlichen Geschäftsführer Ing. Horvat Bernhard und dem gewerberechtlichen Geschäftsführer Dipl.-Ing. Robert Angermann (kaufmännisch nicht für den Konkurs verantwortlich) in einem Konkursverfahren befindlich. (Eröffnung 3.5.19 und Anmeldefrist 21.6.19) Dennoch wird per 16.5.2019 auf der Unternehmens-Homepage „home4u.at“ noch mit Bauleistungen geworben. Die Firma ist der Bauherrenhilfe auch vor Konkurseröffnung mit massiv fehlerhaften Bauleistungen bekannt geworden. In dem Sinne ist vor einer Beauftragung, oder einer Geschäftsbeziehung mit den genannten Personen, zu einer entsprechenden Überprüfung zu raten. Aktualisierung Mai: Link zur Ediktdatei: Okt. 2019 Aktualisierte Verteilungsquote 14,75% wurde angenommen! 07.01.20 -> Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig Mai2020 „Firma gelöscht“, „Link zum Firmenmonitor“ Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „HOME4U GmbH, 1140 Wien“, die zum Hausbau b: zw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Homepage: www.home4u.at Link zur Ediktsdatei Link zur WKO Firmenmonitor.at Ediktsdatei – Konkurs, die Schließung des Unternehmens wird per 8.5.2019 angeordnet Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform Aktualisierung Juni 2019 Per 26.4.19 hat Frau Horvat Nada ein freies Handelsgewerbe angemeldet. Link zur WKO Ob dieser Gewerbeschein – nach dem Konkurs der Vorfirma – dazu genutzt wird um wieder Häuser zu bauen, ist unklar. Jedenfalls bleibt die Empfehlung vor Geschäftsanbahnung mit Frau…

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Befragung mehrerer Kunden zu Qualitätsstandard und Bauausführung. Bei der Firma Kammel Ges.m.b.H. waren die Bewertungen durchwegs sehr positiv, weswegen die Redaktion das Ergebnis hier veröffentlicht. Negative Auswertungen verwerten wir intern, Feedback wird anonymisiert an den Mitgliedsbetrieb geschickt. Gratulation an den Silber-Qualitätsbetrieb Kammel Ges.m.b.H.! Telefonbefragung Qualitätsbetriebe: Von: 5 Kunden Firmenname: Kammel Ges.m.b.H. Firmenanschrift: AT-8232 Grafendorf bei Hartberg, Gewerbestrasse 162 Ansprechpartner der Firma: BM Dipl.-Ing. FRANZ STROBL Kurze Produkt- od. Leistungsbeschreibung: Fertigkeller, Fertigteile, Fertigbeton, Wohnkeller Angebotsphase: Wie hoch ist das angebotene Auftragsvolumen? Keine Angabe. Wie bewerten Sie das Auftreten/Beratung in der Angebotsphase? Sehr gut. War die Reaktionszeit auf Ihre Anfrage zufriedenstellend? Ja. Ausführungsphase: Wie bewerten Sie das Auftreten/Beratung in der Bauphase? Sehr gut. Wie beurteilen Sie die Bauführung und Bausauberkeit? Sehr gut. Fühlten Sie sich während der Bauarbeiten gut betreut? Ja. Sind Sie mit der Ausführungsqualität zufrieden? Ja. Wurden die vereinbarten Fristen eingehalten? Ja. Reklamationsphase: Wurden alle Reklamationen zur Zufriedenheit bearbeitet? Ja. Nachbetreuungsphase: Wurden sämtliche Bauleistungen verständlich und korrekt abgerechnet? Ja. Sind Sie über Instandhaltung, Wartung und Inbetriebnahme informiert werden? Ja. Wie bewerten Sie das Unternehmen im Gesamten? Sehr gut. Hier einige positive Kommentare: „100% weiterzuempfehlen, auch das Montageteam war sehr kooperativ und rasch in der Auftragsabwicklung“„Keine Beanstandungen, Auftrag wurde sehr störungsfrei abgewickelt“ „Mir wurde diese Firma von Hartl Haus empfohlen, ich bin sehr zufrieden.“…

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Was sagt es dem Laien wenn er diesen Firmenname liest: „DR BAU GmbH, FN 466729t, A-4134 Putzleinsdorf“? Eine Baufirma eben, eine die Häuser plant, baut und Handwerksfirmen für andere Leistungen beauftragt? Mitnichten. Aber wie steht es im Firmen-ABC der Creditreform? Hier steht nur kurz und knackig „Tätigkeitsbeschreibung Bau und Baunebengewerbe“. Also alles gut? Wieder nein. Während beim FirmenABC auch Firmenbeteiligungen aufgelistet werden, fehlt das bei den Einträgen der Wirtschaftskammer. Dafür werden die Berechtigungen -nicht immer aktuell- aufgelistet: „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf sonstige Gebiete“. Eine Spalte tiefer die Erklärung: „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf Maurer- sowie Innen- und Außenputzarbeiten sowie die Anbringung von Wärmedämmverbundsystemen und die Herstellung von Estrichen“ Also der „Bauunternehmer“ darf keine Häuser bauen, aber Innen- und Außenputzarbeiten sowie WDVS-Fassaden ausführen. Wo „BAU“ drauf steht ist oftmals nur mehr ganz wenig Bau drin. Und das noch ganz legal. Nur das Baumeisterlogo, oder den Titel „Baumeister“ darf so ein Bauunternehmer nicht verwenden. Dennoch: Konsumenten werden durch die Gewerbeliberalisierung immer wieder in die Irre geleitet. Wer kennt sich damit noch aus. Welche Qualifikation muss man abseits von Baumeister und Bauingenieur-Wesen erbringen? Theoretisch muss der Bauunternehmer einen Nachweis selbständiger Tätigkeit im Anmeldebereich nachweisen. Praktisch ist das viel zu oft wertlos. Ein echter Fall: Ein polnischer Hilfsarbeiter bekommt von seinem polnischen Arbeitgeber die Bestätigung zur „Führenden Tätigkeit“, er lässt sich das von einem Dolmetscher übersetzen und bekommt von der Wirtschaftskammer den Gewerbeschein. Logisch, dass der dann bei „Pfusch am Bau“ im Fernsehen landet… Und wenn der dann auch noch Hausbauen möchte, dann wird er allenfalls eingeschränkt auf „Häuser bis 240m2 Nutzfläche“, … oder so. Kontrolliert wird das unseres Wissens nach nicht. Daher gilt: „Drum prüfe an wen als Häuslbauer du dich bindest“. Recherchemöglichkeit: FirmenABC,  WKO DR Bau GmbH -> Firmenmonitor.at, handelsrechtlicher GF: Dipl.-Ing. Dariusz Romanczyk, Firmengründung Feb. 2017 – gründungsprivilegierte Stammeinlage (Veröffentlicht am 14.05.2019)    …

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