GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Was sagt es dem Laien wenn er diesen Firmenname liest: „DR BAU GmbH, FN 466729t, A-4134 Putzleinsdorf“? Eine Baufirma eben, eine die Häuser plant, baut und Handwerksfirmen für andere Leistungen beauftragt? Mitnichten. Aber wie steht es im Firmen-ABC der Creditreform? Hier steht nur kurz und knackig „Tätigkeitsbeschreibung Bau und Baunebengewerbe“. Also alles gut? Wieder nein. Während beim FirmenABC auch Firmenbeteiligungen aufgelistet werden, fehlt das bei den Einträgen der Wirtschaftskammer.

Dafür werden die Berechtigungen -nicht immer aktuell- aufgelistet: „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf sonstige Gebiete“. Eine Spalte tiefer die Erklärung:
„Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf Maurer- sowie Innen- und Außenputzarbeiten sowie die Anbringung von Wärmedämmverbundsystemen und die Herstellung von Estrichen“

Also der „Bauunternehmer“ darf keine Häuser bauen, aber Innen- und Außenputzarbeiten sowie WDVS-Fassaden ausführen. Wo „BAU“ drauf steht ist oftmals nur mehr ganz wenig Bau drin. Und das noch ganz legal. Nur das Baumeisterlogo, oder den Titel „Baumeister“ darf so ein Bauunternehmer nicht verwenden. Dennoch: Konsumenten werden durch die Gewerbeliberalisierung immer wieder in die Irre geleitet. Wer kennt sich damit noch aus. Welche Qualifikation muss man abseits von Baumeister und Bauingenieur-Wesen erbringen?

Theoretisch muss der Bauunternehmer einen Nachweis selbständiger Tätigkeit im Anmeldebereich nachweisen. Praktisch ist das viel zu oft wertlos. Ein echter Fall: Ein polnischer Hilfsarbeiter bekommt von seinem polnischen Arbeitgeber die Bestätigung zur „Führenden Tätigkeit“, er lässt sich das von einem Dolmetscher übersetzen und bekommt von der Wirtschaftskammer den Gewerbeschein. Logisch, dass der dann bei „Pfusch am Bau“ im Fernsehen landet…

Und wenn der dann auch noch Hausbauen möchte, dann wird er allenfalls eingeschränkt auf „Häuser bis 240m2 Nutzfläche“, … oder so. Kontrolliert wird das unseres Wissens nach nicht.

Daher gilt: „Drum prüfe an wen als Häuslbauer du dich bindest“.

Recherchemöglichkeit:
FirmenABC, 
WKO
DR Bau GmbH -> Firmenmonitor.at, handelsrechtlicher GF: Dipl.-Ing. Dariusz Romanczyk, Firmengründung Feb. 2017 – gründungsprivilegierte Stammeinlage

(Veröffentlicht am 14.05.2019)

 

 

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