GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Begonnen, diese im System zu veröffentlichen haben wir im September 2015, da es eben seine Zeit dauert um die Prüfungen sorgfältig und zielgenau durchzuführen. Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. liegt mit 1.242 Punkten aufgrund einiger positiver Baustellenprüfungen und hervorragender Kundenbefragungen als Premium- Betrieb-Gold an erster Stelle. Demnächst informieren wir über weitere Betriebe die sich im Prüfungsmodus befinden.

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Hedberg – Scanto! Wir empfehlen vor einer Beauftragung an “ HEDBERG Schwarzdeckerei und Handels- gesellschaft m.b.H., alias SCANTO Dachsanierung” eine vorherige Überprüfung und Absicherung. Grundsätzlich gilt diese Empfehlung natürlich für ALLE Geschäftsbeziehungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie das Unternehmen bei der jeweiligen Bauinnung, fragen Sie nach Berechtigungen. Wer Erfahrungen mit angeführten Unternehmen gemacht hat -auch Positive!- ist eingeladen uns ein Mail (verein@bauherrenhilfe.org) zu schicken. Link zur WKO www.flachdachtechnik.at firmenmonitor.at www.scanto.at Bei einem Flachdachneubau kam es zu massivem Wassereintritt in das Gebäude. Der Kunde reklamierte beim Firmenchef. Der schickte seine Mitarbeiter zur Evaluierung der Wasserschäden. Das Dach wurde jedoch nur von unten besichtigt, was vermutlich erklärt warum die Ursache nicht gefunden wurde. Nämlich eine fehlerhafte Gullyeinbindung sowie eine gänzlich sanierungsbedürftige Attikaverblechung. Hier passte die Neigung und die Verfalzung der Bleche sowie auch die Unterkonstruktion nicht. Die Attika wurde oben und dachinnenseitig nicht wärmegedämmt. Was zwar nichts mit dem Wasserschaden zu tun hat aber nun doch auch zu einem Sanierungsbedarf führt. Scanto-Chef Tor K. Hedberg streitet erstmals nicht nur die Schadensursache ab, er möchte für die Schadensbesichtigung auch noch eine Rechnung schicken. Aktuell laufen die Gespräche zu den Sanierungsnotwendigkeiten. Wir berichten über den Fall. AKTUALISIERUNG 14.10.2015: Fa. “ HEDBERG Schwarzdeckerei und Handels- gesellschaft m.b.H., alias SCANTO Dachsanierung” verfügt lt. WKO über kein Spenglergewerbe!…

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Dürfen die das? Peter A. wohnt seit vielen Jahren in einer privaten Altbau-Mietwohnung in Wien Neubau. Als er sich eines Tages duschen wollte und nur kaltes Wasser aus dem Brausekopf kam, war klar, die Kombitherme hat den Geist aufgegeben. Er wandte sich wegen der Reparaturarbeiten an seine Hausverwaltung. Die Hausverwaltung verlangte von Herrn A. die Wartungsbestätigungen der vergangenen fünf Jahre. Wenn Herr A. die Bestätigungen nicht vorlegen kann, würde die Hausverwaltung die Reparatur nicht übernehmen. Herrn A. kam das „spanisch“ vor. Er hatte zwar noch Wartungsbestätigungen, nur nicht durchgehend für die vergangenen fünf Jahre. „Dürfen die das?“, fragt Herr A. So sicher nicht! Christian Boschek, AK Wohnrechtsexperte Der Vermieter darf die Reparatur nicht verweigern, nur weil Herr A. keine Bestätigungen für frühere Wartungen vorlegt. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die notwendige Reparatur für die mitvermietete Therme durchführen zu lassen.  Seit heurigem Jänner ist es eindeutig geregelt, dass der Vermieter für die Erhaltung von vermieteten Heizthermen zuständig ist – also für erforderliche Arbeiten wie eine Reparatur oder wenn nötig für einen Austausch des Gerätes. Für die Wartung ist der Mieter verantwortlich. Der Vermieter hätte bloß dann einen Anspruch auf Schadenersatz vom Mieter, wenn der Thermenschaden nur deshalb aufgetreten wäre, weil nicht gewartet wurde. Das war bei Herrn A. nicht der Fall. Nachdem sich Herr A. nochmals über die Rechtslage erkundigt und mit der Hausverwaltung gesprochen hatte, übernahm sie die Reparatur. Übrigens: Bei dem Schaden handelte es sich um altersbedingte Verschleißerscheinungen. FÜR SIE Mehr zum Thema Wohnen finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/wohnen Textquelle/AK-Arbeiterkammer: Arbeiterkammer; Zeitschrift „Für Sie“- Sept.2015/Seite 19 Weiterer Beitrag der AK zum Thema: Heiztherme oder Wasserboiler kaputt? Vermieter muss reparieren Bildquelle: BHH.org; Artikel: Heiße Sommertage – erhöhte Vorsicht bei nicht gewarteten oder veralteten Gas-Thermen!…

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Achtung, Falle! Versicherung mitgekauft….. Wechselt etwa ein Haus den Besitzer, läuft die Versicherung oft weiter. Kündigen geht, aber es gibt Fristen. Familie S. hatte sich ein schmuckes Reihenhaus gekauft. Nach ein paar Monaten flatterte ein Brief einer Versicherung in den Postkasten. Die Prämie für die Eigenheimversicherung war fällig. Familie S. war verwundert. Sie hatte keine Versicherung bei diesem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Woran die Familie aber nicht mehr dachte, dass im Kaufvertrag  eine bestehende Eigenheimversicherung erwähnt war. Nachdem Familie S. recherchiert hatte, kam sie eben drauf, dass der Vorbesitzer die Versicherung abgeschlossen hatte. „Wenn eine Person eine versicherte Sache wie ein Haus, Auto oder eine Wohnung verkauft, dann tritt der Käufer an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein, und zwar mit allen Rechten und Pflichten“, erklärt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. Der Käufer kann den Vertrag außerordentlich kündigen – innerhalb eines Monats ab Kauf mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Als Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses gilt die Eintragung ins Grundbuch. Wusste der Käufer von der Versicherung nichts, so hat er ab Kenntnis von der Versicherung einen Monat Zeit, zu kündigen. Freilich kann auch das Unternehmen die Versicherung kündigen. „Da Familie S. diese Möglichkeiten zur Kündigung der Versicherung versäumt hatte, kann sie die Versicherung nun nur ordentlich zum nächstmöglichen Kündigungstermin unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen“, so Kollmann. Versicherung richtig kündigen – Achten Sie beim Kauf von Immobilien auf bestehende Versicherungen. Wird der Kaufvertrag gemacht, klären Sie ab, ob es eine Versicherung gibt. – Wenn Sie den Grundbuchsbeschluss in Händen haben, können Sie die „übernommene“ Versicherung kündigen. – Kündigen Sie die Versicherung jedenfalls schriftlich. Für eine wirksame Kündigung ist das Einlangen  eines Schreibens beim Versicherer maßgeblich. Tipps und Musterbriefe, um den Versicherungsvertrag zu kündigen, finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/versicherungkuendigen. Textquelle: Arbeiterkammer; Zeitschrift „Für Sie“- Sept.2015/Seite 19 Bildquelle: Architekt DI Klaus Heissbauer; Artikel: Traumhaus in Holzriegelbauweise!…

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Rollläden – Vorteile auch zum Nachrüsten! Sonnenschutz ist gerade an heißen Sommertagen vielen Verbrauchern besonders wichtig. Eine Lösung ist der Einsatz von Markisen oder Innenrollos. Wer sich dagegen entscheidet und gleichzeitig einen Sicht- sowie Lichtschutz realisieren will, greift zu Rollläden, die von außen ans Fenster angebracht werden. Der Vorteil: Diese Option gewährleistet gleichzeitig auch einen gewissen Lärmschutz und kann – bei entsprechender Ausführung – auch die Sicherheit erhöhen. Abbildung 1: Rollläden sind in vielen Fällen eine gute Möglichkeit, die eigenen vier Wände abzudunkeln und vor Einbrechern zu schützen. Doch trotzdem gibt es viele Aspekte zu bedenken! Gerade der Rollladen ist heute mit passenden Sicherheitselementen in der Lage, Wohnräume im Erdgeschoss vor Einbruch zu schützen. Und wie Zahlen des Bundesverbandes Sonnenschutztechnik in Österreich zeigen, wächst die Nachfrage. Die Produktion hat im Segment der Sonnenschutzprodukte – zu denen auch Rollläden gehören – 2014 um drei Prozent zugelegt. Was sollten Verbraucher zum Thema Rollladen wissen? Welche Arten von Rollläden stehen zur Auswahl? Gerade Hausbesitzer tragen sich mit dem Gedanken an die Integration eines Rollladensystems für Türen und Fenster in die Immobilie. Welche verschiedenen Typen lassen hier eine Realisierung von: Sonnenschutz Lärmschutz und Einbruchsschutz zu? In der Praxis haben sich drei Grundtypen durchgesetzt. Rollladen mit Sturzkasten: Hierbei handelt es sich um eine der gängigen Varianten für den Einbau im Wohnungsneubau. Das System besteht aus einem Rollladenkasten, der in den Öffnungsstutz (Tür oder Fenster) integriert wird. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass sich der Rollladen hier optisch in die Fassade einfügt und verputzt werden kann. Aufsatzrollladen: Ein Rollladen dieses Typs ist in erster Linie für den nachträglichen Einbau gedacht. Aufsatzrollläden werden auf dem Rahmen – beispielsweise des Fensters – angebracht. Neben dem Vorteil des flexiblen Einbaus müssen Haushalte hier mit Nachteilen rechnen. Dazu gehören die Unterbrechung der Optik sowie eine Verringerung des Öffnungsquerschnitts. Vorbaurollladen: Das Konzept beruht auf einer ähnlichen Herangehensweise wie beim Aufsatzrollladen. Der Vorbaurollladen sitzt allerdings auf dem Mauerwerk. Vorteilhaft ist hier unter anderem die Vermeidung von Kältebrücken. Hinweis: Rollläden mit Sturzkasten sind im Hinblick auf einen nachträglichen Einbau eher selten anzutreffen. Hintergrund ist der hohe Aufwand und die damit verbundenen Kosten. Rollläden und das Thema Sicherheit Sicherheit ist in den letzten Jahren auch im Rollladenbau zunehmend wichtiger geworden. Speziell im Bereich der bodentiefen Fassadenöffnungen muss dieser gewissen Ansprüchen genügen, um Einbruchssicherheit zu gewährleisten. Problematisch kann beispielsweise: das Hochschieben das…

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Rechtlicher Überblick & Darstellung der häufigsten Mängel. Schwerpunkt: Bauphysikalische Mängel! Am 21.10.2015 organisiert der Linde Verlag die 3.Jahrestagung „Baumängel & Bauschäden“. Ein Pflichttermin für alle Bauschaffenden mit Fachbeiträgen der Top-Experten der Sachverständigenbranche aus den wichtigsten Gebieten des Bauens: Steil- und Flachdächer Fenster, Türen, Fassaden, Glasdächer Estriche und Bodenaufbauten Fallbeispiele   IHR NUTZEN: Baumängel und daraus resultierende Bauschäden gehören heute zum Alltag aller am Bau Beteiligten. Die Ursachenfindung ist meist Aufgabe der Sachverständigen der verschiedenen Fachbereiche. Die rechtliche Einführung durch den „Bauanwalt“ Dr. Herbert Gartner und Fachbeiträge der Top-Experten aus der Sachverständigenbranche (aus den wichtigsten Gebieten des Bauens wie Wände, konstruktive Bauteile, Steil- und Fachdächer, Fenster und Türen sowie Estriche und Bodenaufbauten) machen diese jährliche Fachtagung zu einem Pflichttermin für alle Bauschaffenden! PROGRAMMSCHWERPUNKTE: * Einleitung — Mängel aufgrund bauphysikalischer Ursachen * Bauphysikalische Berechnung versus baupraktische Ausführung Dampfsperre – Dampfbremse Konvektionsdichtheit Holzelementdächer Holzwandsockelanschluss Winddichtheit außen Feuchte MONITORING * „Bauphysik“ mit Hausverstand angewandt * Bauphysik in der Praxis ohne bauphysikalische Detailberechnungen im Dachgeschoss z.B.:       Steildachkonstruktionen Flachdachkonstruktionen Fenstereinbau * Wie aus Anforderungen bauphysikalische Mängel werden Jedes Gebäude ist ein Unikat Unvorhergesehene Einflüsse auf den Erfolg Von der perfekten Welt in der Planung zur Realität Risikomanagement im Bauprozess aus der Sicht der Bauphysik Fallbeispiele * „Holz und Feuchtigkeit“ am Beispiel Holzfußböden Holzfußböden: Arten und Aufbau „Stärken und Schwächen“ von Holz Mängel und Mängelursachen Behebung des Mangels, Wertminderung oder Neuherstellung? * Die Bauphysik als Mängelverursacher Kondensat-/Eisbildung bei Fenster und Türen und Hebeschiebetüren Zugerscheinungen bei Hebeschiebetüren Nurglasdecke: Gibt es die Lösung? * Rechtliche Aspekte und Zusammenfassung Die Referenten: Dr. Herbert Gartner, Arch. HS-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Karl Mezera, Ing. Herbert Tschirk, Ing. Wolfgang Hubner, Wolfgang Past, Univ.Lekt. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Vanek, ao.Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Bednar Link zum Seminar Link zum Programm & Anmeldung Weitere Informationen lindeverlag.at…

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Aktuelle Insolvenzinformation! Hasan Karaduman Unternehmer in OÖ-4481 Asten! Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Link zur Ediktsdatei Infolink zum Firmenmonitor Verbunden mit der Firma Hasan Karaduman ist das Unternehmen Hasan Karaduman „Elektroinstallationen, Netzwerk, Verkabelung“ in OÖ-4053 Haid. http://www.karaduman.at/index2.htm Link zu FirmenABC: http://www.firmenabc.at/hasan-karaduman_Ethk Weitere Insolvenzinformationen: WHI Immobilien GmbH in OÖ-4020 Linz; Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Link zur Ediktsdatei Infolink zum Firmenmonitor, Beteiligte Personen –  Friedrich Ditz, Franz Rampsl  Verbundem mit der Firma WHI Immobilien GmbH ist „LW home“ http://www.lwhome.at/unser-team/ LB-Bau GmbH; Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Beteiligte Personen – Franz Rampsl Link zur Ediktsdatei LB-Bau GmbH; Firmenbuchlöschung August 2015; Infolink zum Firmenmonitor Generell empfehlen wir Referenzen zu Partner aus der Baubranche „vor“ Vertragsunterzeichnung einzuholen, sowie eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Bausachverständigen zum Neubau bzw. bei größeren Sanierungen ins Boot zu holen ! Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie die Unternehmen bei der jeweiligen Bauinnung, fragen Sie nach Berechtigungen. Wer Erfahrungen mit angeführten Unternehmen gemacht hat -auch Positive!- ist eingeladen uns ein Mail (verein@bauherrenhilfe.org) zu schicken.

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Machen Sie mit bei der traditionellen Umfrage zu den besten Bau-Lieferanten Österreichs! Unter lieferanten.solidbau.at bittet Solid wie gewohnt zur digitalen Wahlurne: Wer sind Top-Lieferanten und -Partner in den ausgewählten Bereichen Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen, Beton/Kies/Zement, Dämmstoffe, Schalungen; Trockenbau und Ziegel? Zu beurteilen sind die Firmen nach verschiedenen Kriterien wie Termintreue, Preis-/Leistungsverhältnis etc. Diese Umfrage kommt heuer in neuem Gewand und geht auf Feedback ein. Die Umfrage funktioniert flüssiger, außerdem muss diese nicht sofort komplett ausgefüllt werden. Textquelle: SOLID – das Magazin für Wirtschaft und Technik am Bau / Industriemagazin Verlag GmbH…

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