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Kostenfallen “7 – 9″ von “9″ – Sicherheit und Transparenz beim Hausbau! Eine große Hürde, die es bei der Entscheidung für ein eigenes Haus zu überwinden gilt, ist für viele Häuslbauer der Kostenaspekt. Dieser beeinflusst einerseits die Entscheidung, selbst Hand anzulegen oder eine Baufirma zu beauftragen. Andererseits spielt er eine große Rolle bei unerwarteten Problemen während der Bauphase. WimbergerHaus leistet mit fast 30-jähriger Erfahrung seinen Kunden eine Garantie für kostensicheres Bauen ohne böse Überraschungen. Die Punkte der Kostenfallen Nr. 1 – 3 sind in Artikel „Kostenfallen vermeiden – Teil 1“ und Kostenfallen      Nr. 4 – 6  sind in Artikel „Kostenfallen vermeiden – Teil 2“ aufgelistet! „Teil 3“ zeigt die Kostenfallen “7 – 9″ von “9″!   Kostenfalle Nr. 7: Konkurs des Baumeisters? Wenn der beauftragte Bauunternehmer noch während oder auch kurz nach dem Bau plötzlich nicht mehr existiert, kommen eine Reihe von Problemen auf die Häuslbauer zu: Kurzfristig einen neuen Bauunternehmer zu finden ist schwierig und teuer Niemand übernimmt im Nachhinein die Haftung für Baumängel Reparaturkosten (z.B. Heizung, Fassade, Keller…) kommen auf den Bauherren zu Auch hier gilt: Vor Vertragsabschluss die Bonität des Baumeisters bzw. des Fertighausunternehmens prüfen!  Vom Erstgespräch über Planung und Grundsteinlegung bis zu Ihrem Einzug muss alles passen. www.wimbergerhaus.at Kostenfalle Nr. 8: Falsches Timing? Um Miete zu sparen, wird die bisherige Wohnung gerne so schnell wie möglich gekündigt. Durch einen verfrüht geplanten Einzug ins neue Haus kann großer Druck bei den Endarbeiten entstehen, die eigentlich hätten selber bzw. mit Freunden ausgeführt werden sollen. In der Eile müssen dann oft doch Professionisten beauftragt werden, was wieder zusätzliche Kosten verursacht. Daher: Den Zeitpunkt der Wohnungskündigung mit Bedacht auf den Einzug ins neue Haus und die noch zu verrichtenden Arbeiten abstimmen! Unsere Rundum-Betreuung hilft Ihnen, so manche komplizierte Angelegenheit zu vereinfachen und Aufgaben, die zum Hausbauen nun mal dazugehören, zu erleichtern. www.wimbergerhaus.at Kostenfalle Nr. 9: Vernachlässigte Einrichtungsplanung? So manche Baufamilien beschäftigen sich erst mit der Innengestaltung, sobald das neue Eigenheim bezugsfertig ist. Da kommen dann Wünsche und Bedürfnisse zutage, die nicht bzw. nur durch nachträgliche Adaptierung der Räume erfüllt werden können. Um hier zusätzliche Kosten zu vermeiden,…

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Immer dichtere Gebäudehüllen und immer stärkere Wärmedämmsysteme bewahren Gebäude vor hohen Energieverlusten, verhindern aber immer mehr den natürlichen Luftaustausch! „Schlechte Luft“ und die Vermehrung von Schimmel und Milben können die Folge sein, wenn nicht aktiv und ausreichend gelüftet wird. Der Experte empfiehlt: mehrmals täglich kurzes und kräftiges Stoßlüften. Mehrere solcher Lüftungsaktionen bedeuten aber gerade an kalten Tagen zusätzliche Heizkosten, denn mit der verbrauchten Luft wird auch die Wärme durch das offene Fenster hinaus gelüftet. Hier verweist der Experte auf die Lüftungsanlage, die ganz automatisch, kontrolliert und regelmäßig den Wohnraum belüftet. Im Gegensatz zu zentralen Anlagen erfordern dezentrale Lüftungssysteme kaum Planungs- und Montageaufwand und können zudem auch nachträglich bei der Altbausanierung installiert werden. Die meisten dezentralen Lüftungssysteme werden in den einzelnen Räumen vollständig in die Außenwand eingebaut. Mehrjähriger deutscher Marktführer in dezentraler Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist inVENTer. Das patentierte System mit Hightech-Keramik-Wärmespeicher bewahrt 54-mal mehr Wärmeenergie in der Wohnung als Strom zum Betrieb benötigt wird. Klicken Sie auf das Bild zur Vergrößerung!! Bildbeschreibung: Öko-Haustechnik inVENTer GmbH; Grundriss mit Funktionsprinzip – Artikel: iV14R; Nähere Informationen bietet für Österreich gerne Herr Klaus Lentze -> Kontaktdaten   Bei einem Stromverbrauch von nur 2-3 Watt ist dieses System flüsterleise (> 19db(A)), arbeitet auch bei Frost zuverlässig ohne Einfrieren und gewinnt bis zu 91% Ihrer Wärme zurück. Das System ist einfach genial und mehrfach prämiert: ohne Rohrleitungen in der Wand nur 2-3 Watt Stromverbrauch flüsterleise (19 dB(A)) zuverlässig auch bei Frost leichte Rückbefeuchtung der Luft bis zu 91% Wärmerückgewinnung einfache Montage unkomplizierte Wartung DIBt zertifiziert und TüV geprüft Mit dem inVENTer-System lüften Sie Ihr Heim nicht nur regelmäßig und kontrolliert, sondern sparen auch noch Energie. Die Verwendung besonders leiser und effizienter Lüfter ermöglicht jährliche Stromkosten für das Lüftungssystem von unter 20 EUR für ein Einfamilienhaus. inVENTer eignet sich für Neubauten ebenso wie für die Sanierung! Ganz einfach werden der Keramik-Wärmespeicher und der Ventilator in einem Rohr in die Außenwand geschoben. Der inVENTer-Lüfter saugt die verbrauchte Raumluft ab, erwärmt sich dadurch und zieht dann nach 70 Sekunden wieder frische Außenluft an, die angewärmt in den Raum abgegeben wird. Im Sommer wird umgekehrt die warme Außenluft in der Keramik festgehalten und wieder nach außen geführt – die kühlere Luft bleibt in der Wohnung. Nicht nur der Einbau, sondern auch die Wartungsarbeiten sind schnell und genial einfach…

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Nachträgliche Abdichtungsmöglichkeiten! Die Schleierinjektion Das Ziel einer Schleierinjektion ist das nachträgliche Abdichten einer undichten Konstruktion. Der vor dem Bauteil gebildete Schleier verhindert den Wassereintritt in den Bauteil/Fuge. Feuchte Mauern, feuchter Boden,Undichtheiten am Gebäude Durch den gebohrten Raster, wird mittels 2 Komponenten Anlage ein 4 komponentiges Acrylatgel an die Außenseite des Bauwerks injiziert. Der Bohrraster ist variabel wählbar, bewährt hat sich ein Raster von 25 cm x 25 cm. Der Bohrraster hängt von folgenden Faktoren ab: Geometrie des Baukörpers Beschaffenheit des anstehenden Baugrunds Aufbau der Vertikalisolierung Das Ergebnis hängt ebenso von der richtigen Verarbeitung und Durchführung, als auch von der richtigen Planung ab. Die beste Kontrolle der Funktion ist natürlich das trockenbleiben der abgedichteten Räume bei Grundhochwasser oder starken Regenfällen. Während des Injektionsvorgangs wird die ordnungsgemäße Funktion durch ständige Kontrolle der Bohrlöcher und Reaktionszeiten gewährleistet. Bei komplexen Objekten wird seitens Hausan Bau GmbH ein externer Sachverständiger zwecks Bauaufsicht zwischengeschalten. Falls nicht korrekt abgedichtet wurde kann es immer wieder zum Eintritt von Wasser in den Baukörper/Raum kommen. Dies verursacht nicht nur Schäden am Baukörper selbst, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen führen (Schimmelbildung). Vorteile und Eigenschaften Abdichten ohne Aufgraben Druckwasserdicht bis 12bar Langzeitgeprüft, mit bauaufsichtlicher Zulassung Weltweite Referenzen verfügbar Produkt einstellbar auf die Bodenverhältnisse Grundwasserhygienisch geprüft und zugelassen Von weichelastisch bis harte Konsistenz wählbar Wasser bleibt vom Baukörper fern, da ein Schleier aufgebaut wird Mehrkomponentig Auf was ist bei einer Beratung zu beachten? Im Vordergrund einer Beratung sollte die Aufklärung stehen. Der Kunde sollte das System verstehen und nachvollziehen können. Das beauftragte Unternehmen sollte vorher immer durchleuchtet werden. Wie lange existiert das Unternehmen (ohne Unterbrechung) nachweislich schon (Firmenbuchauszug). Welche Erfolge oder Referenzen kann das Unternehmen aufweisen. Wie steht es um das Unternehmen (Konkursgefahr?) Extrem günstige oder extrem teure Preise sollten immer in Frage gestellt werden, bzw. sollte hier nochmals mit dem Unternehmen der Grund erörtert werden. Der Erfolg einer Schleierinjektion hängt stark vom Know How aber wie alle anderen Abdichtungssysteme von der Menge des Materials ab. Hierfür sollte ein durchschnittlicher Verbrauch zwischen 20kg und 30kg kalkuliert werden. Um die Widerstandsfähigkeit und die Klebkraft des Material ausreichend zu verstärken sollte die Acrylatmischung mittels faserverstärkter Komponente gewählt werden. Dies erhöht zwar den Grundpreis, gewährt aber eine lange Lebensdauer. Artikel zum Download per PDF Hausan Bau GmbH Information zur Schleierinjektion  Bildquelle: Hausan Bau…

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Aktuelles zur Neuerung! Am 18.01.2012 wurde das neue EAVG vom Parlament verabschiedet. Damit kommt es zu einigen Neuerungen: ab Inkrafttreten des neuen EAVG am 01.12.2012 sind bei sämtlichen Immobilieninseraten die wichtigsten Energiekennzahlen (wie im Energieausweis ausgewiesen) anzugeben. Weiters wird es Käufern erleichtert ihr Recht auf Vorlage eines Energieausweises durchzusetzen. Die wichtigsten Neuerungen: Verpflichtende Angabe des Heizwärmebedarfs und des Gesamtenergieeffizienz-Faktors in Anzeigen und Inseraten Verpflichtung zu Vorlage des Energieausweises bei Anbotslegung Aushändigung einer vollständigen Kopie des Energieausweises binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss Der Mieter oder der Käufer kann die unterlassene Aushändigung des Energieausweises gerichtlich einklagen oder selbst einen Energieausweis einholen und innerhalb von drei Jahren „angemessenen“ Kostenersatz begehren Der Energieausweisaussteller haftet Käufern und Mietern gegenüber für die Richtigkeit des Energieausweises Bei Unterlassen von Angaben zur Energieeffizienz in Inseraten oder bei nicht rechtzeitiger Vorlage bzw. Aushändigung drohen Verwaltungsstrafen bis zu 1.450 Euro Aktuelle Informationen zu Neuerungen in der OIB 6: Die OIB Richtlinie 6 in der neuen Fassung stellt einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Energieeffizienz dar. In der Fassung von Oktober 2011 kam es im Vergleich zur Vorgängerfassung aus dem Jahre 2007 zu einigen umfassenden Veränderungen: Die Richtlinie ist nun etwas umfangreicher. Dies liegt vor allem daran, dass in der Vorgängerrichtlinie nicht exakt definierte Bereiche nunmehr klar definiert und ausgewiesen werden. Die einzelnen Rechenschritte sind nunmehr klar vorgegeben, den einzelnen Wärmeleitfähigkeiten ist eine Bezugsgröße (Umgebungstemperatur) klar zugeordnet.  Der Bauteilkatalog wurde weiter präzisiert und erweitert.  Weiters wird nunmehr die Prüfung einer Installation von hocheffizienten alternativen Energiesystemen zwingend vorgeschrieben.  Und schließlich die für den einfachen Nutzer augenscheinlichte Neuerung: Es wird nunmehr nicht einfach nur der Heizwärmebedarf grafisch anschaulich auf der ersten Seite des Ausweises ausgewiesen, sondern auch die Werte für Gesamtenergieeffizienz, CO2 Ausstoß und den Primärenergiebedarf. Aber auch weiterhin dienen lediglich die Werte des Heizwärmebedarfs und des Endenergieverbrauchs als für die Klassifizierung einzuhaltende Mindestanforderung. Daher bleibt ausblickend zu erwarten und zu hoffen, dass die Nachhaltigkeit mit fortlaufender Novellierung weiter Einzug hält und auch die Werte für Gesamtenergiebedarf, CO2 Ausstoß und Primärenergiebedarf als einzuhaltende Mindestanforderungen gelistet werden. Bis dahin stellt die aktuelle Richtlinie aber bereits eine wesentliche Verbesserung zur Vorgängerrichtlinie dar, da Gesamtenergieeffizienz, CO2 Ausstoß und den Primärenergiebedarf nicht mehr für Insider im Zahlenwulst versteckt, sondern für jedermann klar ersichtlich und einfach zu vergleichen sind. Der Energieausweis im Detail Wer braucht einen Energieausweis? Jeder Eigentümer, der verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder sein Objekt zum…

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Informationen zum neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012! Die jüngste Auflage des Open Lab von Hausverstand.Com am 13. Juni 2012 behandelte das für die Immobilienbranche wichtige Thema des Energieausweises. Die Info-Veranstaltung, die sich speziell an Liegenschaftseigentümer, Projektentwickler, Hausverwalter und Makler richtete, setzte sich mit dem neuen Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) 2012, das mit 1. Dezember in Kraft treten wird, auseinander, erörterte die daraus entstehende rechtliche Situation für Verwalter und Makler, und klärte über die Chance auf, die der Energieausweis als Basis für eine künftige nachhaltige Sanierung bietet. Zahlreiche Akteure der Immobilientreuhänderbranche nutzten die Gelegenheit, sich über diese brennenden Fragen zu informieren. *) Bereits die Führung durch das Open Lab stieß auf großes Interesse Thema der Ausstellung: Wie ein denkmalgeschütztes Gründerzeitgebäude auf Passivhausniveau optimiert werden kann. Die Impulsreferate trafen exakt den Nerv der ZuhörerInnen – darunter erfreulicherweise wieder viele weibliche ImmobilienexpertInnen. DI Schuh legte zum Auftakt die ursprüngliche Ziele der EU zur Einführung des Energieausweises dar: Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden, mehr Transparenz am Immobiliensektor, Reduktion der CO2-Emissionen,  Einhaltung der Klimaschutzziele, Impulse für die Bauwirtschaft und Erhöhung der Sanierungsrate. Er plädierte für aussagekräftigere thermisch-energetische Bewertungen, die als Grundlage für nachhaltige Sanierungen herangezogen werden können. Anschließend referierte DI Dr. Pöhn, Leiter des Bauphysiklabors der MA 39 und Energieausweis-Experte, über die Neuerungen der OIB Richtlinie 6, der technischen Umsetzung des Energieausweises in Österreich. Der neue Energieausweis wird über den Heizwärmebedarf hinaus weitere wichtige Informationen gleich auf dem Deckblatt bieten: den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Es wird künftig auf das Klima am Standort Bezug genommen, anstatt auf ein Referenzklima für ganz Österreich. Dann erläuterte DI Dr. Kaiblinger, diplomierter Architekt und Jurist, die rechtlichen Neuerungen und Konsequenzen durch das Energieausweis-Vorlagegesetz EAVG: die korrekte Gestaltung der Annoncen, die erlaubten Abweichungen von Energieausweisen, das ordnungsgerechte (eine Verwaltungsstrafe verhindernde) Verhalten von Maklern und die generelle Haftung bei Energieausweisen – und wies darauf hin, dass es bis dato noch keine Judikatur darüber gibt. Umso wichtiger sei  es, bei der Erstellung des Energieausweises Fehler zu vermeiden. Aufschlussreich dann noch die abschließenden Ausführungen von…

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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bereiche Bautischlerarbeiten, Möbeltischlerarbeiten, Kunsttischlerarbeiten, Möbelerzeugnisse, Möbelhandel  – Kärnten / Steiermark Seit 01.07.1985 selbstständiger Tischlermeister im vom Vater übernommenen Betrieb, zwei Mitarbeiter, lege großen Wert auf die Ausbildung von Lehrlingen, seit 02.08.2011 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.   Tätigkeitsbereiche: Zu meiner alltäglichen Arbeit gehören Bearbeitung der Kundenanfragen wie Planung, Kostenvoranschläge, Arbeitsvorbereitung und natürlich bin ich auch bei der Produktion tätig. Unternehmen: Gerhard Roscher, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Tischlerwerkstätte Roscher Inh. Gerhard Roscher Hattendorf 73 A- 9411 St.Michael 73 Mobil: 0043 (0) 664 1630710 E-Mail: tischlerei-roscher@gmx.at Homepage: www.tischlerei-roscher.at…

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Politiker, Experten und Journalisten orten Handlungsbedarf zur Sicherung und überprüfbaren Verwendung von Fördergeldern! Wien (OTS/PWK432) – Wege zur Sicherung der für den Wohnbau bestimmten Fördermittel und Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schwarzarbeit waren am 22. Juni auf Einladung der WKO-Geschäftsstelle Bau Gegenstand eines Runden Tisches im Parlament. Unter dem Vorsitz von Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel debattierten die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Muchitsch (SPÖ), Gabriela Moser (Grüne), Elmar Podgorschek und Bernhard Vock (beide FPÖ) Franz Hörl (ÖVP), die Experten Prof. Margarete Czerny und Prof. Friedrich Schneider sowie ausgewählte Fach- und Wirtschaftsjournalisten Perspektiven für eine zweckgesicherte und kontrollierbare Verwendung von Wohnbaugeldern. Hintergrund für den Vorstoß des Baugewerbes war einmal mehr der Einsatz von Fördergeldern für andere Zwecke als den Wohnbau, was seit der Aufhebung der Zweckbindung 2008 und infolge der prekären Budgetlage einzelner Länder verstärkt und ohne Eingriffsmöglichkeiten des Bundes praktiziert wird. Darüber hinaus kann zur Zeit mangels Nachweispflicht auch nicht sichergestellt werden, dass Bauherren die ausbezahlten Fördermittel ausschließlich für legal erbrachte Bauleistungen aufwenden. „Sündenfall“ Aufhebung der Zweckbindung Weitgehend einig zeigten sich die Diskussionsteilnehmer hinsichtlich der Qualität der Wohnbauförderung als Steuerungsinstrument. Abgeordnete Gabriela Moser bezeichnete die Streichung der Zweckbindung als „Sündenfall“ und verwies auf die Möglichkeit der Finanzministerin, die Zweckbindung notfalls auch ohne Zustimmung der Länder wieder einzuführen. Dies sei eine rein politische Entscheidungsoption und erfordere keine legistische Vorbereitung. Margarete Czerny, Professorin an der Donau-Universität Krems, betonte im Hinblick auf die künftige Wohnversorgung die Notwendigkeit einer langfristig bedarfsgerechten Sicherung der Fördermittel, die derzeit so nicht gewährleistet sei. Zustimmung signalisierten die Fraktionsvertreter zur Forderung des Baugewerbes, die Bedarfssicherung im Vorfeld des Finanzausgleichs 2014 ernsthaft auf die politische Tagesordnung zu setzen. Es gehe nun ein Zeitfenster auf, um eine etwaige Fortschreibung des Finanzausgleichs in der bestehenden Form zu verhindern. Rechnungslegungspflicht bei Fördergeldern Jede Milliarde Baupfusch kostet 10.000 Arbeitskräfte und bedeutet einen Entgang von 500 Mio Euro an Steuern und Abgaben, rechnete Bundesinnungsmeister Frömmel vor. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Eindämmung der Schattenwirtschaft drängt das Baugewerbe deshalb auf eine Rechnungslegungspflicht bei der Gewährung von Fördergeldern, verbesserte steuerliche Absetzmöglichkeiten für Bauleistungen und einen Handwerkerbonus nach deutschem Vorbild. Letzterer würde sich, so Volkswirtschaftsprofessor Schneider, auch für die Finanzministerin rechnen. Der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, Abgeordneter Josef Muchitsch, plädierte für eine vollständige Neuregelung der Wohnbauförderung. Lohn- und Sozialdumping dürfe…

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Bis zu 214.000 Seher bei Günther Nussbaums letztem Einsatz zur vierten Staffel! Gestern waren bei der finalen Folge von „Pfusch am Bau“ bis zu 214.000 Seher dabei, im Schnitt verfolgten 172.000 Seher die letzte Folge der vierten Staffel. Die Marktanteile lagen bei 12,5 % in der Hauptzielgruppe der 12 bis 49-jährigen Österreicher. Die 4.. Staffel verfolgten im Schnitt 153.000 Seher und hatte einen durchschnittlichen Marktanteil von 9,5 % bei den 12 – 49-jährigen Sehern, und ist somit die erfolgreichste Staffel der Formatgeschichte. Mit diesen Werten war ATV in der Hauptzielgruppe der 12 – 49-jährigen Seher erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr)! Sowohl die 1., als auch die 2. Staffel konnten im Schnitt 133.000 Seher verzeichnen, mit der 3. gelang eine Steigerung auf durchschnittlich 153.000 Seher. Auch die Marktanteile der aktuellen Staffel (Nr. 4) sind beachtenswert und liegen bei 9,5 % bei den 12 bis 49-jährigen Sehern. Die am meisten vertretene Zielgruppe war die der jungen Männer von 12 – 29 Jahren mit 10,4 % Marktanteil im Schnitt. Im Herbst geht es weiter, denn die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“ startet Ende September 2012. Aber auch das Vorabendmagazin „ATV Life“, gestern von Kerstin Ruhri moderiert, konnte durchschnittlich 123.000 Seher erreichen, der Marktanteil bei den 12 – 49-jährigen lag bei 9,2 %. Den Hi Society-Teil nach 20.00 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Österreicher, hier lag der Marktanteil in der Hauptzielgruppe bei 11,7 %. Im Anschluss an „Pfusch am Bau“ sahen 125.000 Österreicher den zweiten Teil der ATV Reportage über die neuen Gurus, hier konnte ein Marktanteil von 7,9 % bei der Zielgruppe der 12 – 49 Jährigen erzielt werden. ATV Privat TV GmbH & Co KG          …

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