GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Traumhaus: die Broschüre über höchsten Wohnkomfort zu geringsten Energiekosten!   In Zeiten von steigenden Öl- und Gaspreisen bereitet es meist keine Freude, die Energiekostenabrechnung zu öffnen. „die umweltberatung“ verrät in der Broschüre „Das energiesparende Traumhaus“, wie in modernen Eigenheimen Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Wohnkomfort und Umweltschutz unter einen Hut gebracht werden. Energiesparende Gebäude sind so gut gedämmt, dass sie kaum Heizenergie brauchen. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto kleiner kann die Heizungsanlage dimensioniert sein. Glasflächen sind so beschaffen, dass wenig Wärme verloren geht und genug Sonnenenergie in ins Haus gelangt. Durch großzügige Südverglasungen wird die Sonnenenergie optimal genutzt. Eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung spart zusätzlich Energie und sorgt laufend für frische Luft. Energieeffizienzklassen Die Einteilung in Energieeffizienzklassen vom geringsten Verbrauch A++ bis zum höchsten Verbrauch G zeigt, wie hoch der Heizwärmebedarf eines Gebäudes ist. Das sogenannte Passivhaus gehört zur Klasse A++. Das heißt, es hat eine sehr dichte Gebäudehülle, eine Komfortlüftungsanlage und einen sehr niedrigen Heizwärmebedarf, der sich in einer Energiekennzahl ? 10kWh/m²a ausdrückt. Ein Passivhaus kommt mit einem minimal dimensionierten Heizsystem aus. DI Alexandra Bauer, Energieexpertin von „die umweltberatung“ Wien, weiß mit den gängigen Vorurteilen gegenüber Passivhäusern aufzuräumen: „Natürlich darf man in einem Passivhaus die Fenster öffnen – es ist nur nicht notwendig, da eine Komfortlüftung die Frischluftversorgung 24h/Tag gewährleistet. Eine richtig geplante und ausgeführte Komfortlüftung verursacht weder Zugerscheinungen, noch lästige Geräusche. Außerdem muss ein Passivhaus nicht wie eine Schuhschachtel aussehen, wichtig ist nur eine kompakte Bauweise.“ Ein Plusenergiehaus ist ein A++-Haus, das mehr Energie produziert, als es verbraucht. Das funktioniert mit aktiver Nutzung der Sonnenkraft durch Solaranlagen, die Strom und Warmwasser erzeugen. Das Niedrigenergiehaus gehört zur Energieeffizienzklasse B und ist beim heutigen Neubau Standard. Laut Energieausweis haben Gebäude dieser Energieklasse nicht mehr als 50kWh/m²a Heizwärmebedarf. Traumhaus: Broschüre zeigt, wie’s geht In der Broschüre „Das energiesparende Traumhaus“ zeigt „die umweltberatung“ umfangreiche Beispiele für energiesparende Häuser. Kosten sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Energieklassen sind übersichtlich dargestellt. Auch wichtige Hinweise zu Fenstern, Wärmebrücken, Luft- und Winddichtheit, Sommertauglichkeit und Dämmung enthält die Broschüre. Ein Kapitel widmet sich der Haustechnik, wie zum Beispiel der automatischen Wohnraumlüftung und Wärmeerzeugung. Eine Checkliste für Planung und Ausführung rundet die Informationen ab. Broschüre „Das energiesparende Traumhaus: Planung – Gebäudehülle – Haustechnik“ Energiesparende Häuser sind ein Traum: Sie bieten höchsten Komfort und Behaglichkeit bei geringsten Heizkosten. Die Broschüre bietet Hintergrundwissen und Planungstipps vom Niedrigenergiehaus bis zum Plusenergiehaus. Bezug…

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Useranfrage: Um einen Einspruch bei Gericht einzubringen (zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigen-Gutachten)  muss ich im Vorfeld 1.000,00 € an meinem Rechtsanwalt zahlen? Diese Forderung bekam ich nach der ersten Gerichtsverhandlung. Ist das korrekt, muss ich die Summe bezahlen um bei Gericht einen Einspruch zu machen? Beantwortung durch RA Mag. Klaus Haslinglehner  Grundsätzlich besteht für die Verfassung eines Einspruches in Angelegenheiten des Bezirksgerichtes (Streitwert bis EUR 10.000,–) bis zu einem Betrag von EUR 5.000,– keine Anwaltspflicht. Ohne rechtsfreundliche Vertretung ist die Verfassung des Einspruches  für die beklagte Partei nicht mit Kosten verbunden. Es kann sich jedoch herausstellen, dass im Zuge des Verfahrens vom Gericht ein Sachverständiger bestellt wird, sodass vom Gericht ein Kostenvorschuss aufgetragen wird. Dieser kann EUR 1.000,00 betragen. Bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,00 kann Herr …(der Redaktion bekannt) ohne Anwalt bei Gericht tätig werden, sofern der Betrag EUR 5.000,00 übersteigt, besteht Anwaltszwang, sodass sich Herr …(der Redaktion bekannt)  jedenfalls von einem Anwalt vertreten lassen muss. In diesem Falle kann es durchaus sein, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit einen Akontobetrag verlangt. Nicht nachvollziehbar ist mir Ihre Angabe, dass Herr …(der Redaktion bekannt) bereits eine erste Gerichtsverhandlung hatte, jedoch noch keinen Einspruch bei Gericht eingebracht hätte. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, da zuerst der Einspruch selbst bei Gericht eingebracht werden müsste und erst dann die Gerichtsverhandlung stattfindet. Ich gehe daher davon aus, dass Herr …(der Redaktion bekannt) den Einspruch bereits eingebracht hat und sodann die Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. In dieser Gerichtsverhandlung scheint es zur Bestellung eines Sachverständigen gekommen zu sein. Die Bestellung wird grundsätzlich vom Gericht vorgenommen und haben die Rechtsvertreter grundsätzlich keinen Einfluss darauf. Sodann wird das Gutachten verfasst und kommt es – sofern dies beantragt wird – zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens. Auch für die Erörterung bzw. Verfassung des Gutachtens durch den Sachverständigen fallen Kosten im Verfahren an und kann es durchaus sein, dass das Gericht  zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens einen Kostenvorschuss von EUR 1.000,00 verlangt. Dies soll die allfällig anfallenden Kosten des Sachverständigen decken. Mag. Klaus Haslinglehner; Rechtsanwälte – Fink, Bernhart, Haslinglehner & Peck…

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Ich möchte ein Einfamilienhaus in Eigenregie errichten. Die Baumaterialien besorge ich mir selber und möchte Stein auf Stein mit meiner Familie gemeinsam ein Haus bauen. Jedoch höre ich immer wieder, dass man ohne Baufirma nicht bauen darf. Dazu hätte ich ein paar Fragen: Darf man prinzipiell ohne Baufirma bauen? Müssen Freunde, die auf der Baustelle helfen zusätzlich versichern? (deckt dies eine Rohbauversicherung ab) Müssen diese Helfer irgendwo angemeldet / angekündigt werden? Darf man Arbeiten in Eigenregie auch an einem Sonn- und Feiertag durchführen? (natürlich ohne Lärmbelästigung) Bitte höflich um Information.  Herzlichen Dank! Beantwortung durch Dr.  Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass ein Bauunternehmen zwingend beauftragt werden müsste. Allerdings gibt es oft in Baubescheiden bestimmte Auflagen, die vorsehen, dass bestimmte Leistungen von konzessionierten Unternehmen erbracht werden müssen. Wenn „Freunde“ auf der Baustelle tatsächlich völlig unentgeltlich helfen, dann besteht keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Allerdings ist hier höchste Vorsicht geboten, da bestimmte Behörden (insbesondere Finanzamt und Gebietskrankenkasse) eine unentgeltliche Leistungserbringung durch „Freunde und Bekannte“ nicht so leicht glauben möchten und daher des Öfteren dann „unterstellen, dass „Schwarzarbeit“ geleistet wird. In einer gewöhnlichen“ Bauschadensversicherung sind allfällige Personenschäden von Helfern üblicherweise nicht versichert. Wenn es sich wirklich um unentgeltliche Leistungen handelt, besteht keine Anmeldeverpflichtung. Arbeiten in Eigenregie dürfen grundsätzlich auch am Wochenende durchgeführt werden, sofern damit keine Lärm- und sonstige Belästigungen (wie zB. Emissionen) verbunden sind. Dr.  Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH Bildquelle BHH.ORG – Herstellung der Kellerabdichtung durch die Firma Fritz Hranek und Bmst. Thomas Ebner zur Hilfsaktion bei Frau Peter. Link zum Artikel: „Hilfsaktion für Pensionistin Frau Peter!“ Link zum Ursprungartikel – Fall Frau Peter: „Tausche Grundstück gegen undichten Neubau!“  -> Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“ Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“…

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Justizministerin hat für Recht im Sorgerecht zu sorgen Gutachtersumpf gehört endlich trocken gelegt, betroffene Verfahren müssen neu aufgerollt werden!  Wien (OTS) – Zwei Millionen Euro pro Jahr gab die Sozialabteilung des Landes Salzburg für einen „geschäftstüchtigen“ Falschgutachter aus, gegen den derzeit die Staatsanwaltschaft ermittelt. „Die Leidtragenden sind, neben den geschädigten Eltern, einmal mehr die Kinder. Dass die Geschädigten nun ein Aufrollen ihrer Obsorgeverfahren und richterlichen Beschlüsse fordern, die auf diesen Falschgutachten beruhen, ist nur zu verständlich“, meint FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer. Nicht so für die wortkarge Justizministerin, für die eine Überprüfung der in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen offenbar nicht in Betracht komme. Verfahren, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil abgeschlossen wurden, können prinzipiell nicht mehr neu aufgerollt werden, heißt es in ihrer Beantwortung einer von Hofer gestellten parlamentarischen Anfrage lapidar. Sie könnte auch sagen, wem Unrecht widerfuhr, der kann sich beim Salzamt beschweren Dabei liegt es natürlich in der Verantwortung der Justiz, seriöse Gutachter auszuwählen, zeigt Hofer kein Verständnis für die Stellungnahme Karls. Es sei ein Skandal, dass Geschädigte in Österreich kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen falsche Gutachten und deren weitreichende Folgen zur Wehr zu setzen – nicht einmal dann, wenn der verantwortliche Gutachter aufgrund offensichtlicher „Unsachverständigkeit“ aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen gestrichen wurde. „Aus freiheitlicher Sicht müsste es zu einer Amtshaftung kommen, wenn aufgrund fehlerhafter Gutachten Beteiligte an einem Gerichtsverfahren zu Schaden kommen. Die öffentliche Hand hat sich dann in weiterer Folge an den Gutachtern schadlos zu halten“, rät Hofer der handlungsgehemmten Justizministerin.

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Über die Rauchmelderpflicht in Österreich haben wir schon berichtet, gemeinsam mit ATV-Life haben wir auch aufgedeckt dass sich kaum ein Bauträger daran hält. Erfreulich dass die lebensrettenden Rauchmelder nun auch bei IKEA angeboten werden. Weniger erfreulich dass ….

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Wieso sind Rauchmelder so wichtig? Rauchmelder sind Frühwarngeräte wenn man schläft. Im Schlaf ist der Geruchssinn quasi „abgeschaltet“ und man kann die Rauchgase nicht riechen. Schon vier, fünf tiefe Atemzüge führen zur Bewußtlosigkeit und zum Tod. Rauchgase sind nämlich sehr toxisch und daher so gefährlich. Wichtig ist allerdings dass der Rauchmelder funktioniert wenn es darauf ankommt. Wieso sind Rauchgase so gefährlich? In den heute in Wohnungen verwendeten Materialien wie Vorhänge, Stoffe der Polstermöbel etc. sind zahlreiche Kunststoffe enthalten. Bei der Verbrennung dieser Kunststoffe entsteht ein hochtoxisches Gemisch. Aber auch die Rauchgase von einem Holzofen sind tödlich, weil einfach zu wenig Sauerstoff eingeatmet werden kann.Wie kann man sich vor einer Rauchgasvergiftung schützen? Bei einem unbeaufsichtigten Brand ist der einzig wirksame Schutz vor einer Rauchgasvergiftung ein Rauchmelder. Wenn es z.B. in der Küche brennt, ist meistens die kochende Person anwesend und kann Löschmaßnahmen ergreifen. Wenn man allerdings beim Kochen z.B., durch ein Telefonat abgelenkt wird, bleibt nur noch ein Rauchmelder zu einer rechtzeitigen Warnung. Wo sollte man einen Rauchmelder anbringen? Rauchmelder gehören außer in Küche, Bad und WC in jeden Raum einer Wohnung. Rauchmelder sollten immer an der Decke montiert werden. Falls eine Deckenkonstruktion die Montage an der Decke nicht erlaubt, dann sind allfällige alternative Montagemöglichkeiten in der Bedienungs- und Montageanleitung des Rauchwarnmelders nachzulesen. Einfach den Rauchmelder auf einen Schrank zu legen ist jedenfalls keine Alternative. Wissenswertes über Rauchmelder Moderne Rauchmelder sind mit einer Langzeitbatterie ausgestattet, die einen Batteriewechsel unnötig machen. Außerdem sind diese Batterien fix eingebaut und können nicht entnommen werden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass eine Umfrage in England – wo es seit Jahrzehnten eine Rauchmelderpflicht gibt – ergeben hat, daß mehr als die Hälfte der Melder auf Grund von fehlenden oder leeren Batterien nicht funktionierten. In der Richtlinie „vfdb 14-01“ wird diese Langzeitbatterie sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Rauchmelder der letzten Generation arbeiten auch mit 3 V Batterien, gegenüber den alten  Rauchmeldern mit 9 V Batterie. Außerdem haben die Rauchmelder der neuen Bauart eine große Stummschalte-Taste womit eine schlaflose Nacht durch piepende Rauchmelder endgültig der Vergangenheit angehört. Rauchmelder und Umweltschutz Auch unter diesem Aspekt sind Rauchmelder mit Langzeitbatterie die einzige Alternative. Nach der 10 jährigen Laufzeit werden diese Melder an den Hersteller retourniert und recycelt. Bei einem billigen Melder müssen dagegen bis zu 10 Batterien über die gesamt Laufzeit gewechselt werden und damit wird auch entsprechend Sondermüll produziert. Rauchmelderpflicht in Österreich…

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Wieso ist Kohlenmonoxid so gefährlich? Kohlenmonoxid ist ein hochgiftiges sowie farbloses und geruchloses Gas. Es ist deswegen so heimtückisch, weil man es weder riechen noch schmecken kann und es auch keine Atemnot auslöst. Die Symptome eine Kohlenmonoxidvergiftung ähneln zu Beginn denen einer Grippe. Es beginnt mit Schwindelgefühlen, man fühlt sich schlapp, manchmal entsteht auch ein Brechreiz. Schon geringe Mengen von 0,1% (0,1% sind 1000 ppm, ppm ist die englische Bezeichnung und bedeutet „Parts per Million“) über einen längeren Zeitraum eingeatmet führen zum Tod. Wie entsteht Kohlenmonoxid? Überall wo es offene Flammen gibt und wo fossile Brennstoffe (Öl, Gas, Holz etc.) verwendet werden, kann Kohlenmonoxid entstehen. Gerade Gasthermen und Durchlauferhitzer können durch schlechte Wartung sehr schnell Kohlenmonoxid produzieren. Durch die unvollständige Verbrennung wegen verschmutzter Brenner gelangt Kohlenmonoxid in die Luft. Gerade Durchlauferhitzer sind hier besonders problematisch, da diese Geräte meist keinen Abzug in einen Kamin haben. Aber auch das im Sommer oft vorherrschende Niederdruckwetter erhöht das Risiko dass der Kamin schlecht „zieht“ und dass Kohlenmonoxid austritt. Aber auch fehlende Zuluft kann dazu führen, dass der Sauerstoff im Raum verbraucht wird und die Abgase nicht abgeleitet werden können. Wie kann man Kohlenmonoxid feststellen? Da Kohlenmonoxid etwa gleich schwer wie unsere Atemluft ist und man dieses Gas nicht riechen kann gibt es nur eine Möglichkeit festzustellen, ob Kohlenmonoxid in der Wohnung ist – einen Kohlenmonoxidmelder für eine rechtzeitige Warnung. Wie kann man sich vor einer Kohlenmonoxidvergiftung schützen? Ganz wichtig ist die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Heizgeräte. Aber auch die Anschaffung eines Kohlenmonoxid Melders ist äußerst wichtig. Moderne Geräte zeigen schon kleinste Mengen von Kohlenmonoxid an, noch bevor eine Gefährdung der Personen eintritt. Erst kürzlich ist eine junge Frau in Wien zu Tode gekommen, weil ein Nachbar seinen Dunstabzug an den Kamin angeschlossen hat. Dadurch konnten die Abgase der Heiztherme nicht abgeleitet werden und wurden in Wohnung zurück gedrückt. Da Kohlenmonoxid auch durch Wände diffundieren kann ist ein Kohlenmonoxid Melder eigentlich die einzige, echte Warnmöglichkeit. Wissenswertes über Kohlenmonoxid Bei einer Kohlenmonoxidvergiftung entscheidet nicht nur die Konzentration des Gases selbst, sondern auch die Zeit, wie lange man Kohlenmonoxid einatmet. Kohlenmonoxid setzt sich an den roten Blutkörperchen fest und verhindert so die Aufnahme und den Transport von Sauerstoff. Das führt zum Tod durch ersticken. Nachstehende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wann ein „guter“ Kohlenmonoxidmelder Warnsignale absetzen soll:   Hinweise: Da kleine, schlanke Personen…

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Die jüngste Auszeichnung zweier Sto-Produkte mit dem Green Brands-Umweltsiegel hat das Bekenntnis von Sto zu aktivem Klimaschutz bekräftigt! Die Innenraumfarben StoColor Sil In und StoColor Climasan tragen seit dem 17. Februar 2012 das internationale Gütesiegel „Green Brands Austria 2012/2013″. Die feierliche Übergabe des Zertifikats fand im Rahmen der Eröffnung des VerkaufsCenters Wien am 31. Mai 2012 statt. StoColor Climasan: reinigt aktiv die Luft – ohne UV-Licht StoColor Climasan reinigt als einzige Innenfarbe aktiv die Luft. Dazu ist kein Sonnenlicht (UV-Strahlung) nötig. Die übliche Raumbeleuchtung genügt, um den Reinigungsprozess in Gang zu setzen. Dahinter verbirgt sich ein spezieller Katalysator. Sobald sichtbares Licht auf die Farbe trifft, werden organische Verbindungen zu Wasserdampf und Kohlendioxid abgebaut. Damit werden organische Schadstoffe sowie Gerüche wirksam bekämpft. StoColor Sil In: gesunder Innenraum mit Silikat Das Sto-Innensilikatprogramm ist aktiver Klimaschutz für den Innenraum. Die hochwertigen Produkte bestehen zu mehr als 95 % aus mineralischen Rohstoffen und sind damit absolut natürlich. Silikat ist ein Stoff, der in vielen Öko- und Bio-Produkten seinen Einsatz findet. Eine innovative Kombination aus dem Bindemittel Kaliumsilikat und mineralischen Füllstoffen schafft einen Wohnraum zum Wohlfühlen – und das ohne Chemie. Die besondere Formel macht die Wände aufnahmefähiger für Wasserdampf, was wiederum einen natürlichen Schutz vor Schimmel bietet. „Green Brands“: Grüne Marken für Klimabewusste Das „Green Brands“-Gütesiegel honoriert die Verpflichtung von Marken zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und ökologischer Verantwortung. Hinter dem grünen Abzeichen steht eine internationale, unabhängige und selbstständige Brand-Marketing-Organisation mit Hauptsitz in Irland. In Zusammenarbeit mit unabhängigen Institutionen im Umweltschutzbereich wird das grüne Siegel in einem dreistufigen Verfahren verliehen. Produkte wie StoColor Sil In und StoColor Climasan genießen damit internationale Anerkennung und uneinge-schränkte, globale Akzeptanz als „grüne Marke“ im oft undurch-sichtigen Geflecht der existierenden Siegel. Immer stärkere Nachfrage nach „grünen“ Marken „Grün“ zu sein wird für Unternehmen, Produkte und Marken immer wichtiger. „Green Brands“ hat in über 9.000 Interviews weltweit die Trends rund um grüne Marken erforscht. Mehr als 60 % der befragten Konsumentinnen und Konsumenten gaben an, dass die Wahl einer „grünen“ Marke für sie „sehr wichtig“ sei. 30 % meinten, dass sie im nächsten Jahr noch mehr Geld bewusst für grüne Marken ausgeben werden. Mit seinen „Green Brands“-zertifizierten Produkten reagiert Sto auf diesen globalen Trend und positioniert sich noch stärker als Technologieführer mit…

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