Im Raum Dornbirn dürfte die Abdichtungsfirma „Scheiber“ (Vormals unter Wilfried Scheiber) als renommiertes Unternehmen bekannt sein. Wir möchten mit diesem Beitrag den seit 2012 als Geschäftsführer und neuen Eigentümer eingesetzten Manfred Gröber auch nicht die jeweilige Kompetenz absprechen.
Es kann ja einmal etwas schief gehen. Aber, dass bei derartigen Versäumnissen an einer Wohnhausanlage, der Auftraggeber vor Gericht um sein Recht kämpfen muss, zeugt nicht von gutem Umgang mit Reklamationen. Die Anforderung war undichte Fassadenbleche und Sohlbänke abzudichten. Ursprünglich hat der Hauseigentümer die Fassade dämmen und Fassadenbleche neu herstellen lassen. Die Arbeiten wurden mangelhaft ausgeführt. Bleche bewegen sich temperaturbedingt, und hat man darauf keine Rücksicht genommen. Verbindungsstellen brechen auf, Anschlüsse zu Fassaden werden undicht. Die „Scheiber Abdichtungs- und Beschichtungstechnik GmbH.“ bietet Abdichtungsarbeiten an und führt schlussendlich auch aus. Aber besser ist es damit nicht geworden. Es kamen sogar Mängel dazu: Das Erscheinungsbild der Fassade ist durch die Abdichtungsarbeiten mit einer fast schwarzen Masse auf hellen Putz nur noch als „Katastrophe“ zu bezeichnen.
Aber nicht nur das, Gröber verwendet nicht zugelassene Materialien und nimmt ebenfalls nicht ausreichend Rücksicht auf das Dehnungsverhalten von Dünnblechen. Nach und nach löst sich die Abdichtung, beziehungsweise bilden sich Risse und neuerliche Undichtheiten. Es wird gestritten! Schlussendlich zahlt GF Gröber lt. Angaben sogar den Werklohn zurück. Er weigert sich aber den Schaden zu beheben, sprich die Abdichtung von Fassade und Blechen zu entfernen. Das optische Erscheinungsbild verschlechtert sich laufend. Die Gerichtskosten steigen. Der Gerichts-Sachverständiger soll den „merkantilen Minderwert“ (Quasi die Wertminderung nach Unfall) erheben, meint aber am Ende sinngemäß: „Es war vorher undicht, jetzt ist es das auch, also kein erheblicher Mangel, ergo auch kein „merkantiler Minderwert“.
In einem anderen Gutachten heißt es: „Aus Sicht des Sachverständigen ist aufgrund der von der Beklagtenseite verwendeten Abdichtmasse von einem Mangel auszugehen, der sachverständigenseits als nicht erheblich eingeschätzt wird. Dabei handelt es sich um eine optische Beeinträchtigung aufgrund der schwarzen Streifen im Bereich von Fensterbankanschlüssen, welche bei genauer Betrachtungsweise der Fassaden erkennbar und auffällig sind. Eine weitere Mangelhaftigkeit im Sinne von bauphysikalischen oder abdichtungstechnischen Nachteilen
im Vergleich zum Zustand zuvor, sind sachverständigenseits nicht gegeben. Die angeführte optische Mangelhaftigkeit durch die dunkle Farbe kann jedoch durch Überputzen bzw. Überstreichen mit geeigneten Produkten behoben werden.“
Zeitgleich finden sich in dem Gutachten Bilder, welche bereits Ablösungen und Risse betreffend der von Scheiber aufgebrachten Dichtmasse zeigen. Der Gerichtsgutachter empfindet die Beseitigung der mangelhaften Abdichtung als „nicht erforderlich“ und „nur zweckmäßig, eine eine generelle Sanierung der mangelhaften Fensterbänke erfolgt„. Es darf ja jeder seine Meinung haben, aber wenn ein Gerichtsgutachter seine Meinung kundtut, dann steht der Richter meist auch dahinter. D.h. soviel wie: „Die Abdichtungsarbeiten sind zwar mangelhaft, aber es ist nicht so wichtig, weil die Fassadenbleche darunter auch mangelhaft sind.“ (…) Dass ja genau deswegen diese Abdichtung beauftragt wurde, dürfte dem Gerichts-SV nicht zur Gänze klar sein. Wenn der Hauseigentümer die Bleche hätte sanieren wollen, dann hätte er es auch -zu wesentlich höheren Kosten- getan. Er hat aber nach einer alternative Sanierungsmöglichkeit gesucht, und hat Scheiber diese auch angeboten und indirekt Tauglichkeit zugesagt. Diese Sanierungsmöglichkeit besteht baupraktisch immer noch, aber dafür muss der Pfusch der Firma Scheiber eben entfernt werden.
Wir haben Herrn Gröber um Stellungnahme gebeten. Der ist aber derzeit auf Urlaub, teilt uns sein Anwalt mit. Nach seinem Urlaub ist dann der Anwalt auf Urlaub. Es könnte also dauern, jedenfalls schon mal 4 Wochen. Weil Scheiber selbst keine Antwort geben möchte, auch das lässt vermuten, dass man die gegenständliche Abdichtungsfirma nicht empfehlen sollte. An sich einfache Aufgaben, könnten sonst in einer für Bauherren finanziellen Katastrophe enden.
PS.: Bilder: Teilweise wurde die Abdichtung vom Untergrund geschnitten, um die mangelhafte Haftung nachzuweisen.

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