Günther Nussbaum ist zurück in der neuen Staffel „Pfusch am Bau“! Ab 5.Mai 2023 um 20:15 Uhr auf ATV. Doch das ist noch nicht alles: Im Anschluss startet Staffel 3 mit den neuen Folgen von „Die Nussbaums – Mission Traumhaus“.
Normalerweise ist Günther Nussbaum bei „Pfusch am Bau“ bei ATV auf fremden Baustellen unterwegs. Bei „Die Nussbaums“ saniert er für seine Patchworkfamilie ein Haus aus den 70ern!
Mit „Die Nussbaums“ bietet das neue TV-Format eine einzigartige Kombination aus Hausbau, Sanierung, Familienunterhaltung und Tipps vom Fachmann.
Einen Höhenflug der Einschaltquoten misst ATV die letzten Wochen in der Prime-Time. Vor allem im Sonntagsformat „Pfusch am Bau“, immer So 20.15 Uhr auf ATV, erreichte die beliebte Sendung mit Bau-Profi Günther Nussbaum einen gesteigerten, grandiosen Marktanteil von 11,5%, mit rund 215.000Zuschauern im September.
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Nach rund 12 Jahren „Pfusch am Bau“ gab es gestern wieder eine Rekordquote mit 11,5% Marktanteil. Offenbar ist das Thema gerade in Zeiten wie diesen relevant. 2023 bricht der Hausbau-Markt um bis zu 80% ein. Damit wird der Kuchen kleiner und härter umkämpft. Andererseits boomen energieeinsparende Maßnahmen, PV-Anlagen, Stromspeicher, Kachelöfen und der gesamte Sanierungsmarkt. Dazu kommen eine einmalig hohe Inflation, ein Anstieg der Finanzierungszinsen und ein noch sanfter Einbruch bei Gebrauchtimmobilien. Warm anziehen hat aktuell eine Doppelbedeutung bekommen. Die Anzahl von gesundheitsschädlichem Schimmelbefall in Wohnungen steigt mit jedem Tag ohne warmer Außentemperaturen. Sozialmärkten geht die Ware aus. Gastwirte können Ihren Betrieb nicht mehr kostendeckend aufrechterhalten und Gäste bleiben in fast allen Bereichen aus. Die Lohnspirale dreht sich weiter und die Kaufkraft geht weiter zurück.
Vielen Dank an dieser Stelle an alle Pfusch am Bau-Fans, die uns Sonntags vorm Fernseher begleiten. Bis zum nächsten Mal, wenn es wieder heißt: „Pfusch am Bau“ mit Günther Nussbaum.
Der volkswirtschaftliche Schaden durch „Schlechtarbeit“ ist enorm. Speziell Jungfamilien und ältere Menschen werden immer öfter Opfer von Baupfusch. Wer Schulden hat, der fällt als Konsument oft jahrelang aus. Ältere und kranke Menschen leiden oftmals in verschimmelten Wohnungen und finden keinen Weg aus dem Dilemma. Wir klären seit 2008 die Öffentlichkeit zu Fallen und Pfuschern auf. Stehen als gemeinnütziger Verein dafür gerade, dass oftmals nur eine öffentliche Warnung vor Firmen und Personen mit voller Namensnennung hilft.
Unsere Öffentlichkeitsarbeit rettet Leben!
Was hat man davon, wenn wir keine Namen nennen und solche Firmen nicht gemieden oder mit Vorsicht beauftragt werden können? Wir haben mit unserer Öffentlichkeitsarbeit bereits tausenden heimischen Konsumenten geholfen. Ganz egal, ob durch eine vorsichtigere Herangehensweise oder durch das Meiden bestimmter Personen und Firmen. Davon profitieren auch ordentlich arbeitende Handwerker und Baufirmen. In Österreich darf man die Wahrheit sagen, aber bei einer Klage muss man als „öffentliches Medium“ auch den Wahrheitsbeweis antreten. Das ist aufwändig und teuer.
Ihre Spende hilft direkt und ohne Umwege!
Wir sehen uns als Verein seit über einem Jahrzehnt mit Klagen von meist Baupfuschern konfrontiert. Unser Obmann, Sachverständiger Günther Nussbaum ist praktisch seit 10 Jahren nie ohne Klage gewesen. „Rufschädigung“, „üble Nachrede“ und „Kreditschädigung“ sind da noch die freundlicheren Klagstitel. Auch wenn das Gesetz bislang auf unserer Seite war, es kam auch schon vor, dass nach einem Gerichtsurteil der Kläger in Konkurs ging und die Bauherrenhilfe auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen geblieben ist. (Rund 12.000 Euro) Wir finden, dass unsere Kategorie „Vorsicht“ auf der Bauherrenhilfe-Homepage bleiben soll:
Wenn Sie auch dieser Meinung sind, dann spenden Sie! Auch Kleinstbeträge sind ein Zeichen Ihrer Anerkennung und herzlich Willkommen.
Spendenkonto: Bawag-PSK: AT84 1400 0031 1084 4718 Kennwort: „Spende anonym“ oder wenn Sie in der Spenderliste veröffentlicht werden möchten, dann geben Sie zum Kennwort „Spende“ den gewünschten Titel ein. Beispielsweise „Hilde H.“ oder „Firma Hubermeier“ oder „Elektro-Hans.at“. Auch kleine Spenden bewirken Großes!
Sie können Ihren öffentlichen Eintrag jederzeit widerrufen, kontaktieren Sie uns per Mail: verein@bauherrenhilfe.org
“Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau”
ZVR-Zahl 567319980 – FA SteuerNr. 346/6317
UID-Nummer: ATU69507223
Prinz Eugenstr. 76, A-1040 Wien
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien
Behördliche Aufsicht: Bundespolizeidirektion Wien; Büro für Vereins- Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten,
Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte an datenschutz@bauherrenhilfe.org
(Veröffentlicht am 25. Jänner 2022)
Wir bedanken uns bei folgenden Unterstützer: Qualitätsbetriebemitglied -> A.Enzminger Sanitär- und Heizungsinstallationen GmbH
Herr Marc und Frau DI Monika Höch
Drehtag heute in den Vereinsräumen der Bauherrenhilfe für ATV „Pfusch am Bau“:
Einer Jungfamilie aus Tirol wird ein Keller als Wohnung verkauft. Der Vertragspartner wäscht seine Hände in Unschuld und DI. Walter Mair, ein Sachverständiger und Baumeister aus Tirol attestiert den Totalschaden als einen „guten bis sehr guten Bau- und Erhaltungszustand“. Aus unserer Sicht ein klassisches „Schlechtachten“. Erfolg für die Jungfamilie allerdings: Der Vertragspartner bietet eine Rückabwicklung an. Fraglich ist hier nun, wer diese Wohnung danach wohl noch kaufen wird?
Stand 6. Juli, 2021
Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, 9100 Völkermarkt“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!
Anlassinformation:
Im Rahmen der ATV-Sendung Pfusch am Bau wurde ein Schadensfall dokumentiert an dem die Firma „Laas Dach & Wand Gesellschaft mbh & Co KG“ (Laas Dach) ein Flachdach als Warmdachkonstruktion hergestellt hat. An dem Dach wurde eine Holzkonstruktion, im Sinne einer auskragenden Vordachkonstruktion, von einem anderen Unternehmen eingebaut. Unter dieser Holzkonstruktion wurde eine Dampfbremse von dem anderen Unternehmen eingebaut. Laas-Dach zeichnet „nur“ verantwortlich für die Dampfbremse an der restlichen Konstruktion. Laas hat in Folge aber die Folienabdichtung und die Spenglerarbeiten am gesamten Dach ausgeführt. Die Dampfbremse ist von beiden Unternehmen fehlerhaft ausgeführt worden. Die Holzkonstruktion ist mittlerweile in weiten Teilen vermorscht. Das ausführende Holzbauunternehmen wäre bereit seinen Teil zur Sanierung beizutragen. Laas-Dach verweigert aber eine Sanierung mit dem Hinweis auf die vom Holzbauunternehmen fehlerhaft ausgeführte Dampfbremse. Auf das Argument der von Laas eingebaut fehlerhaften Dampfbremse möchte man nicht eingehen. Laas richtet per Anwalt eine Ablehnung jeglicher Schadensübernahme aus. Beziehungsweise verweist der Unternehmensanwalt auf ein nicht vorgelegtes Gerichtsgutachten. In dem Sinne möchte man offenbar die geschädigte Familie in ein Gerichtsverfahren bringen. Eine außergerichtliche Lösung akzeptiert man nicht. Auch geht man nicht auf das Argument ein, dass Laas beide Dampfbremsen im Zuge der Folienarbeiten hätte prüfen können. Die Bauherrenhilfe ist der Meinung, dass Fehler passieren können, ein gutes Unternehmen erkennt man jedoch auch daran, dass im Reklamationsfall nicht ein Anwalt, sondern ein Techniker zur Klärung des Sachverhalts beauftragt wird bzw. dass man Reklamationen in angemessener Art und Weise nachgeht. Was Hier aus Sicht des geschädigten Kunden nicht der Fall ist.
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.
Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.
Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform.
Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.
Bei Geschäftsbeziehungen bzw. dem Ankauf von Immobilien der „BFZ Bauträger GmbH. – Klaus Freyenschlag, 4020 Linz“, raten wir zur vorherigen Prüfung von Unterlagen und Immobilien. Bei zumindest einer Wohnhausanlage sind wesentliche bautechnische Fehler aufgetreten. Die Bereitschaft sich mit Reklamationen auseinander zu setzen ist als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Erreichbarkeit des Bauträgers ist als „unzumutbar“ anzugeben.
Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.
Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.
Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform.
Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion.
Viele Österreicherinnen und Österreicher träumen vom eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung. Sie nehmen dafür Kredite auf, verzichten auf Urlaub und stecken jeden Cent in den Bau oder Kauf. Doch dann folgt oft der Schock: Die Bauarbeiten wurden mangelhaft ausgeführt, Wände schimmeln, Fenster sind undicht, ganze Häuser unbewohnbar. Die Nerven der Bauherren liegen blank.
Am 15.9.2015 erscheint die überarbeitete und erweiterte 2.Auflage des Buches „(K)ein Pfusch am Bau“. Bausachverständiger Günther Nussbaum zeigt auf, wo gepfuscht wurde, und gibt in seinem Buch zur Sendung „Pfusch am Bau“ (ATV) Bauherren wertvolle Tipps und leistet Hilfe.
Auch in der zweiten Auflage seines Buches zeigt der Bauprofi, worauf es beim Projekt Hausbau ankommt und wie man Baumängel vermeidet. Neue Themen wie z.B. Immobilienankauf und Baurecht informieren zukünftige Baufrauen & Bauherren.
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