GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wenn aus der „generalsanierten“ Traumwohnung „Quellwasser“ sprudelt. Dann hat gegenständlich die „Am Waldrand Projekt GmbH.“ ihre Finger im Spiel. Ihr Geschäftsführer Michael Scheran ist in Radenthein beheimatet. Ein aktueller „Pfusch am Bau“ Fall beschäftigt sich in Folge mit einem von Michael Florian Scheran, bzw. seinen Subfirmen sanierten Wohnhaus, zu welchem Makler Markus Unterdorfer-Morgenstern eine „einzigartige Traumwohnung mit Blick auf den Millstättersee“ im Untergeschoss vermittelt hat. Im Expose bietet der Makler die „Traumwohnung“ als Neubau mit „neuwertigem Zustand“ an. Baujahr 1961 mit Generalsanierung 2018. Hinweis: Der Makler muss nicht zwingend den Zustand der Wohnung kennen. Er darf wiedergeben, was ihn sein Auftraggeber erzählt.
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Doch die Keller-Wohnung entpuppt sich als feuchter und verschimmelter „Albtraum“. Die untenstehende „Mängelliste“ ist an den -Firma bei der WKO nicht mehr auffindbar- Geschäftsführer übermittelt worden. Der beauftragt in Folge einen Anwalt, jedoch offenbar leider nicht, um einen Diskurs zur Nachweisführung offener Fragen zu starten, sondern um vom Thema abzulenken:
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Ich habe ersucht, mir Ihre Befähigungsnachweise zu übermitteln. Ein Hinweis in Ihrer E-Mail erachte ich als nicht ausreichend. Bitte übermitteln Sie mir daher entsprechend nachvollziehbare Dokumente. Mit vorzüglicher Hochachtung. Markus Watzin
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Wir haben in Folge ebenfalls nach seiner Anwaltsprüfung gefragt und uns gefragt, was derartig dumpfe Anfragen mit dem Sachverhalt zu tun haben sollen. Wir verstehen das als Schlag ins Gesicht der geschädigten Wohnungskäufer. In Folge sind wir nach Radenthein gefahren um allenfalls doch ein Gespräch mit Scheran zu schaffen. Anwälte sind ja offenbar nicht immer in der Lage zu vermitteln oder eine Lösung zu finden. Was allenfalls auch zu verstehen ist, als Anwalt verdient man an einer Eskalation mehr, als wenn sich 2 Parteien einigen? Jedenfalls war in Radenthein, unter der angegebenen Adresse, keine Firma erkennbar zu finden, demnach auch kein Michael Scheran. Im FirmenABC findet sich noch eine „MLS Vermietung & Verpachtung GmbH.“, aber auch zu dieser Firma finde ich auf einen ersten Blick keinen Wirtschaftskammer-Eintrag.
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Daher unser Tipp: Immer vorher genau prüfen, mit wen man sich einlässt. Sonst entwickelt sich speziell ein Sanierungs-Wohntraum, zum Lebens-Albtraum. SIEHE NACHSTEHENDE MÄNGELLISTE! Unformatiert…
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Begehungsprotokoll zur Begutachtung vom 13.10.2023:
Vorab und zur Einleitung, mein Hinweis, dass die gegenständliche Wohnung aus sachverständiger Sicht unbewohnbar ist. Begründung: Es sind die altbestehenden Wände nicht ertüchtigt worden, praktisch alle erdberührten Wände sind feucht bis stark erhöht feucht, am Boden ist ebenfalls keine Feuchtigkeitsabdichtung feststellbar. Wärmedämmungen fehlen an Böden und erdberührten Wänden. Es ist bereits Wasser in die Wohnung eingetreten, Schimmelpilzbefall ist feststellbar.
Dazu kommt, dass aus Sicht der baurechtlich gültigen OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit) die gegenständliche Top 1 nicht „nutzungssicher“ ist:
 Unterläufigkeit: Die Mindesthöhe von 210cm liegt bei den Durchgängen nicht vor
 Die Innenstiege ist nicht nutzungssicher, die Tritthöhen sind ungleich, die Absturzsicherung ist mit schräg-horizontalen Seilabspannungen nicht sicher.
Die Deckenhöhe im Stiegenbereich liegt weit unter 210cm
 Auch im Stiegenhaus ist das Stiegenhausgeländer nicht nutzungssicher und sind die Durchgangshöhen teilweise unter 210cm liegend.
Dazu kommt, dass auch die baurechtlichen Vorgaben zum Mindestwärmeschutz teilweise vermutlich nicht eingehalten wurden. Damit hat sich der Bauträger „Am Waldrand Projekt GmbH.“, vertreten durch GF Michael Scheran, nicht an die
Vorgaben aus der Bauordnung, der OIB-Richtlinien, Normen und der Einreichplanung gehalten.
1. Der von „Bauplanung H….. GmbH.“ erstellte Einreichplan wurde teilweise nicht wie geplant ausgeführt. Zudem wird bei den Böden (erdberührt Top 1) auf den Energieausweis verwiesen, im Energieausweis wird aber darauf verwiesen, dass diese Aufbauten nicht den Vorgaben der OIB-RL 6 (Mindestwärmeschutz) entsprechen.
2. Im von „Bauplanung Ho….. GmbH.“ erstellten Einreichplan wurde die erdanliegende Außenwand mit 16cm XPS-Dämmplatte beschrieben, diese Dämmung wurde zumindest teilweise nicht ausgeführt.
3. Eine Bauleiterbestätigung zur widmungskonformen Fertigstellung, bzw. eine Fertigstellungsanzeige liegt
seitens des Bauunternehmers Stefan Preimeß vor. (eingeschränktes Gewerbe) Diese Bestätigung ist dem derzeitigen Kenntnisstand nach FALSCH. Es wurde nicht widmungskonform ausgeführt!
4. Das Stiegenhausgeländer im allgemeinen und in der Wohnung befindlichen Stiegenhaus entspricht nicht den Vorgaben der OIB-Richtlinie 4. Es ist nicht nutzungssicher.
Hier bestätigt die Firma „L… GmbH.“ GF …, offenbar auch fälschlich die widmungskonforme Ausführung.
5. Der Fensterbankeinbau ist fehlerhaft, nicht dauerhaft und wirksam schlagregensicher. Die Mindestneigung wurde nicht eingehalten, eine wannenförmige Abdichtung unterhalb der Außen-Sohlbank fehlt wirksam
6. Rigole vor den Terrassentüren (Top 1 und andere) fehlen
7. Bei der Badewanne fehlt eine Revisionstüre
8. Die erdberührten Wände wie auch die Böden sind zumindest teilweise feucht. Im Nassraum wurden Vorsatzschalen aus Gipsplatten auf mutmaßlich feuchte Wände montiert.
Hier kann Schimmelpilzbefall entstehen oder bereits entstanden sein
9. Die elektrotechnische Absicherung ist fehlerhaft, es fehlt der 2. Fehlerstromschutzschalter.
10. Der „Kellerfenstereinbau“ ist fehlerhaft, die Wände und Bauanschlussfugen sind offen! Damit liegt ein Feuchte- und Brandschutzproblem vor
ALLGEMEIN
11. Die Oberflächenwasserentsorgung im Bereich der Rampe zur allgemeinen Kellerfläche ist unklar, es wurde ein Rigol quer zum Gefälle ausgeführt. Laut Baubescheid, darf Oberflächenwasser nicht
in den Kanal eingeleitet werden. Dazu kommt, dass keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden,
um eine Flutung der Kellerräume zu verhindern. Weiters ist das Gefälle am Boden/Gehweg derartig massiv, dass Verletzungsgefahr besteht.
12. In den Kellerräumen sind Holzteile an die feuchten Wände und Böden montiert worden, ein beginnender Pilzbefall ist bereits erkennbar.
13. Ein Prüfprotokoll für die elektrotechnische Erdung plus E-Befund wurde nicht vorgelegt. Die elektrotechnische Absicherung ist fehlerhaft, es fehlt der 2. Fehlerstromschutzschalter.
14. Der Feuchteschutz im Sockelbereich der Fassaden fehlt, es sind bereits Feuchteschäden vorhanden
15. Die Terrassenausführungen mit beschichteten Blechen, ohne gelochter Belagsleisten und Stützenabdichtungen, sowie auch in den Wandanschlussbereichen (obere Wohnung) sind augenscheinlich fehlerhaft. Respektive soll ein Nachweis zur Ausführung vorgelegt werden. Andernfalls mittelfristig mit hohen Sanierungskosten zu rechnen wäre
16. Die Fallrohre sind ohne wirksamer Rutschsicherung versetzt worden
17. Die Stuhlsäule aus Holz ist ohne wirksamen konstruktiven Feuchteschutz ausgeführt (Statik!)
18. Am Steildach ist zu öffentlichen Grund hin kein wirksamer Schneeschutz erkennbar.
(Das Dach wurde nicht begangen)
19. Der Briefkasten ist nicht regensicher und daher für den frei bewitterten Bereich nicht geeignet
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Notwendigkeit einer umfangreichen Wohnungssanierung (Top 1),
sowie auch Sanierungsarbeiten an Allgemeinbauteilen auszugehen.
Zu den Sanierungskosten sind auch Rechtsfragen zu klären, daher erfolgt eine Kostenschätzung unverbindlich. Für das Auskoffern des Bodens, Einbringen einer Dämmung, einer Abdichtung, eines neuen Bodenaufbaus, sowie der Dämmung und Abdichtung der
Erdberührten Wände, ist mit Kosten mindestens in Höhe Euro 150.000 Euro zu rechnen. Das vorliegende Schreiben hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das gesamte Gebäude wurde nicht geprüft. Es kann ein Gutachten nicht ersetzen und ist unverbindlich erstellt worden.
(Veröffentlicht am 23.11.2023)