GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Was besagt das Recht wenn ein Hausbau schlüsselfertig beauftragt wurde, der beauftragte Generalunternehmer einen externen Baumeister engagiert und dieser Bauunternehmer in der Bauphase Konkurs anmeldet. Wer haftet für die Fertigstellung vom Hausbau? Beantwortung durch Rechtsanwalt Herrn Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda   Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Vertragspartner eines Kunden selbstverständlich für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet, auch wenn einer von dessen Subunternehmern nicht mehr leistungsfähig sein sollte. Bauherrenhilfeautor – Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda …

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Useranfrage: Hausverkauf und seine Haftung als Verkäufer Gekauft wie besichtigt? – kann der Käufer bei auftretenden Mangel nach Abschluss des Kaufvertrages noch Beanstandungen an den Verkäufer richten? Haftet der Verkäufer dann noch für auftretende Folgeschäden? Kann der Käufer dem Verkäufer irgendwie schadhaft halten? Angenommen meine Heizungsanlage wurde vor dem Hausverkauf repariert, 5 Monate nach dem Verkauf wird jedoch die Regelung für die Heizungsanlage kaputt und ich als Verkäufer wusste zum Verkaufsdatum nicht das die Regelung für die Heizungsanlage defekt war – wer haftet? Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac: „Achtung vor dem Hausverkauf“ Immer wieder tauchen bei der Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen im Nachhinein Probleme auf. Die Kaufverträge für Liegenschaften enthalten daher normalerweise einen Passus, dass auf die Gewährleistung verzichtet wird. Gewährleistung ist ein schuldensunabhängiger Anspruch, das heißt, es muss nur bewiesen werden, dass ein Mangel vorhanden ist. Unterschied dazu im Schadenersatzrecht, wo immer das Verschulden des Gegners nachgewiesen werden muss, dass dieser z. B. positive Kenntnis davon hat, dass sich Schäden im Haus befinden. Wenn beispielsweise die Regelung für die Heizung nach 5 Monaten kaputt wird und der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, dass seine bereits gebrauchte und ältere Heizanlage demnächst kaputt wird, dann hat der Käufer keinen Anspruch daran, dass diese repariert wird. Dies ist das Wesen des Gewährleistungsausschlusses. Nur wenn eine so genannte positive Kenntnis vorhanden ist, und man diesem Passus ganz bewusst verschweigt, wäre ein Schadenersatzanspruch zu bejahen. Für was allerdings der Verkäufer immer haftet, dass der Verkauf rechtlich mangelfrei ist, das heißt er Eigentümer ist, beispielsweise auch eine Benützungsbewilligung vorliegt, bzw. keine offenen Bauaufträge. Beim Kauf von Gebrauchsgegenständen gilt prinzipiell der alte Grundsatz „Augen auf – Kauf ist Kauf“. Die Beiziehung eines Sachverständigen ist bei einer Investition „einem Hauskauf durchaus sinnvoll“, da die Kosten überschaubar sind und in keinem Vergleich zum Kaufpreis stehen. Leider wird von dieser Möglichkeit viel zu wenig Gebrauch gemacht. Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac…

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Eine „internationale Besichtigungstour“ bringt mich nach Mailand. Die Hausinhabung kontaktiert mich mit der Info dass ein hiesiger Baumeister mit der Sanierung beauftragt wurde. Dieser möchte eine Drainage rund und unter dem Haus durch einbauen. (?) Kosten ein paar Tausend Euro, und es gibt weitere Fragen zu klären. Wir vereinbaren eine Begehung mit dem Baumeister gemeinsam.

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Ein Dachdecker hat zur Leckortung gebeten. Es regnet durch die Decke in den Ess-Saal eines Wohnheimes. Es soll zerstörungsfrei die Ursache gefunden werden, andernfalls teure Grabarbeiten am extensiv begrünten Gründach anstehen. Wir beginnen mit der Suche nach den Gullys, wundern uns über nur 2 Gullys für das große Dach. Ein Pluvia-Sauggully von Geberit kann rund 200m2 Fläche entwässern, noch dazu mit dem halben Querschnitt zu normalen Systemen. Und die Rohre können gefällelos verlegt werden, das spart Rohre und Raum unter dem Flachdach.

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Kunde baut Haus, bzw. läßt über eine regionale Baufirma bauen. Einige Gespräche werden gemeinsam mit Baufirma und Auftraggeber geführt. Mit Detailfragen wird die Baufirma abgeklopft, dann mit gutem Gewissen zur Ausführung empfohlen. Trotzdem geht es auch bei der besten Firma nicht ohne Baukontrolle. Zuviele Gewerke, unzählige Details und dann noch die „Fehlerquelle Mensch“. Oder was nützt der beste Bauleiter wenn er gerade zum falschen Zeitpunkt nicht anwesend ist.

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Die Bewohnerin war bereits einige Male kurz vor der Ohnmacht, Feuerwehr und Rauchfangkehrer wurden verständigt. Ohne eingehender Untersuchung zeigt sich jedoch kein Mangel. Also werde ich mit der Prüfung beauftragt. Mittels Wärmebildkamera zeigen sich im Februar starke raumseitige Abkühlungen, Tests mit Strömungsprüfröhrchen bestätigen vermeintliche Luft- und Windundichtheiten am Lüftungsschacht.

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Ursprünglich hat mich der Kunde gebeten ein Haus zu begutachten, er möchte es gerne kaufen, nur nicht die „Katze im Sack“. Demnach wir eine Erst-Begehung hatten. Ein Fertigteilhaus mit Betonkeller. Und es finden sich zahlreiche Fehler. So viele dass sogar der „Noch-Eigentümer“ den Fertigteilhaushersteller kontaktiert und „verdeckte Mängel“ reklamiert. (30-Jahresfrist) Mittlerweile gab es weitere Termine, der „Noch-Eigentümer“ verhält sich äußerst fair und verspricht die wesentlichen Baufehler zu beheben.? Dafür geht er zwar mit dem Preis nicht so weit runter, aber der Käufer -und mein Kunde- spart sich Ärger mit Reparaturen und Sanierungen. Und er bekommt damit vor allem ein weitgehend mängelfreies Haus. Aber mein Kunde, der Hauskäufer, ist -zu Recht- misstrauisch und läßt mich sogar die vom „Noch-Eigentümer“ beauftragte Dachsanierung prüfen…(Bilder unten)

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