GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
       

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen ein großes Ziel. Doch der Weg bis dahin ist oft mit vielen Herausforderungen verbunden. Insbesondere beim Hauskauf gibt es einiges zu beachten, damit am Ende keine bösen Überraschungen auftreten. In diesem Artikel möchten wir die wichtigsten Punkte kurz und knackig zusammenfassen.

Die wichtigsten Verhandlungspunkte beim Hauskauf

Egal, ob Sie ein Haus in Frankfurt kaufen oder in München, es gibt einige Verhandlungspunkte, die bei jedem Kaufprozess gleich sind. Genau diese möchten wir Ihnen in den nachfolgenden Zeilen mitteilen.

Preis

Der Preis ist verhandelbar – sowohl nach oben als auch nach unten. Nehmen Sie sich Zeit für die Verhandlung und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Informieren Sie sich vorab gut über den aktuellen Immobilienmarkt in der Region, in der Sie kaufen möchten. So haben Sie ein Gefühl dafür, was ein angemessener Preis für die von Ihnen angestrebte Immobilie sein könnte.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsmodalitäten sind ebenfalls verhandelbar. Bevorzugen Sie eine Bezahlung in bar? Oder möchten Sie lieber einen Ratenkredit vereinbaren? Informieren Sie sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten und entscheiden Sie, welche für Sie am besten geeignet ist.

Finanzierung

Auch die Finanzierung ist verhandelbar. Informieren Sie sich vorab bei verschiedenen Banken und Kreditinstituten über die aktuellen Konditionen für Immobilienfinanzierungen. So können Sie in die Verhandlung mit dem Verkäufer gehen und ihm konkrete Angebote unterbreiten.

Übergabezeitpunkt

Der Übergabezeitpunkt ist ebenfalls verhandelbar und sollte mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Informieren Sie sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten (zum Beispiel sofortige Übergabe, Übergabe nach Abschluss der Renovierungsarbeiten, etc.) und entscheiden Sie, welche für Sie am besten geeignet ist.

Welche Nebenkosten kommen auf mich zu?

Ein Hauskauf ist eine große Investition und sollte gut durchdacht sein. Neben dem Kaufpreis für das Haus selbst kommen auch noch Nebenkosten auf den Käufer zu. Dazu gehören zum Beispiel die Grunderwerbssteuer, die Notarkosten oder die Maklercourtage. Damit der Käufer nicht am Ende des Kaufs vor einer bösen Überraschung steht, sollte er sich im Vorfeld genau informieren und einkalkulieren, welche Nebenkosten beim Hauskauf anfallen könnten.

 

(Veröffentlicht am 17.10. 2022)

Auf einem hart umkämpften Immobilienmarkt ist der Anteil an Immobilien gering, die Konkurrenz ist groß, und als Käufer haben Sie die Qual der Wahl. Der Kauf eines Hauses in einem starken Verkäufermarkt stellt von Anfang an eine zusätzliche Herausforderung dar. Aber selbst unter diesen Umständen ist es möglich, ein Angebot für ein Haus zu erhalten, das Ihnen gefallen wird.

Egal, ob Sie auf der Suche nach Ihrem ersten Eigenheim sind, Ihr Haus aufrüsten oder es für den Ruhestand verkleinern möchten, Sie bereiten sich damit auf den Immobilienmarkt vor. Der Prozess des Hauskaufs ist oft ziemlich stressig, doch wenn Sie Ihr Traumhaus haben möchten, ist es das alles wert.

Auf einem hart umkämpften Immobilienmarkt kann es vorkommen, dass mehrere Angebote für Häuser eingehen, die erst seit ein paar Stunden gelistet sind. Es kann überwältigend sein, mit Käufern zu konkurrieren, die Barangebote über dem Listenpreis abgeben, ohne auch nur einen Fuß in die zum Verkauf stehende Immobilie zu setzen.

Obwohl es in manchen Fällen eine gute Idee sein kann, zu warten, bis sich der Markt abkühlt, können Sie wichtige Schritte unternehmen, um Ihre Chancen auf das gewünschte Haus zu erhöhen, wenn die Verkäufer im Vorteil sind.

Der Kauf einer Immobilie in Österreich gilt im Allgemeinen als eine ausgezeichnete Investition, insbesondere in Wien. Zunächst einmal machen die hohe Lebensqualität und die hervorragende medizinische Versorgung in Verbindung mit erschwinglichen Immobilien Österreich zu einem attraktiven Standort für den Immobilienerwerb. Hinzu kommen natürlich die unzähligen Skigebiete, die atemberaubende Landschaft und die beeindruckende Architektur. Zunächst einmal sollten Sie sich mit Hypotheken in Österreich, einschließlich Refinanzierung, und mit der Funktionsweise von Hausratversicherungen in diesem Land gut auskennen. Wenn Sie ein Eigenheim in Österreich bauen wollen, müssen Sie außerdem einige wichtige Faktoren beachten. Wie immer sollten Sie auch Ihr Testament, Ihren Nachlass und Ihre Altersvorsorge planen, wenn Sie ein Haus kaufen und sich in einem anderen Land niederlassen wollen.

Bereiten Sie sich vor

Der Hauskauf auf einem umkämpften Markt bedeutet, dass Sie schnell handeln und schnelle Entscheidungen treffen müssen. Bevor Sie sich also ins kalte Wasser stürzen, sollten Sie einige Schritte unternehmen, um sich mental und finanziell vorzubereiten. Machen Sie sich zunächst mit dem aktuellen Wohnungsmarkt vertraut. Besichtigen Sie Häuser, schauen Sie sich diese virtuell an und entscheiden Sie, welche Art von Haus Sie kaufen möchten. Diese Vorarbeit hilft Ihnen, sich mit dem lokalen Markt und den aktuellen Verkaufspreisen vertraut zu machen, und verleiht Ihnen mehr Selbstvertrauen als Käufer. Und wenn es dann an der Zeit ist, ein Angebot zu unterbreiten, sind Sie in der Lage, schnell zu handeln und Fehler zu vermeiden, die Sie später bereuen würden.

Bringen Sie Ihre Finanzen in Ordnung

– Sparen Sie Geld für eine Anzahlung – vorzugsweise 20 %, wenn möglich.

– Lassen Sie sich eine Hypothek im Voraus genehmigen. Zum Glück gibt es heutzutage viele praktische Hilfsmittel, die uns auf die Zukunft vorbereiten. Der Miracl-Kreditrechner zum Beispiel hilft künftigen Hausbesitzern, ihre Finanzen zu berechnen, bevor sie mit der Haussuche beginnen.

– Recherchieren und prognostizieren Sie zukünftige Ausgaben. Es ist ratsam, ein Budget für sofortige Reparaturen und die laufende Instandhaltung Ihres Hauses einzuplanen. Neue Hausbesitzer haben möglicherweise nicht genügend Spielraum in ihrem Budget für einen neuen Ofen oder eine neue Klimaanlage. Wer ein größeres Haus kauft, wird wahrscheinlich auch höhere monatliche Ausgaben haben. Sie möchten sicherlich nicht, dass Ihre finanzielle Gesundheit beeinträchtigt wird, weil Sie es versäumt haben, für das zu planen, was mit den verschiedenen Systemen in Ihrem Haus passieren könnte und letztendlich passieren wird.

Suchen Sie sich einen verantwortungsvollen und sachkundigen Immobilienmakler

Wenden Sie sich an einen erfahrenen Makler, der versteht, wonach Sie suchen, der gut kommunizieren kann, der das Gebiet, in dem Sie eine Wohnung suchen, kennt und der die Zeit hat, sich um die Suche nach einer Wohnung zu kümmern. Ziehen Sie die Zusammenarbeit mit einem hauptberuflichen Makler in Betracht und holen Sie sich Empfehlungen von Personen Ihres Vertrauens. Informieren Sie Ihre Familie, Freunde und Arbeitskollegen, dass Sie eine neue Wohnung suchen. Wenn Sie in einem umkämpften Markt nach einer Immobilie suchen, sollten Sie jede Hilfe annehmen, die Sie bekommen können! Vielleicht gelingt es Ihnen, ein Haus durch Mund-zu-Mund-Propaganda zu kaufen, statt mit anderen zu konkurrieren.

Seien Sie auf ein Bietergefecht vorbereitet

Bei der Suche nach einem neuen Haus werden Sie wahrscheinlich irgendwann in eine Situation kommen, in der mehrere Angebote vorliegen. Verhandlungen sind eine Zeit der großen Emotionen. Auch wenn Sie die Versuchung verspüren, ein höheres Angebot abzugeben, sollten Sie sich an Ihr Budget halten. Nur wenn Sie etwas Spielraum in Ihrem Budget haben, können Sie es in Betracht ziehen eine Eskalationsklausel bis zu einer bestimmten Grenze hinzuzufügen.

Welche Art von Haus passt am besten zu Ihren Bedürfnissen?

Beim Kauf einer Wohnimmobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten: ein traditionelles Einfamilienhaus, ein Doppelhaus, ein Reihenhaus, eine Eigentumswohnung, eine Genossenschaft oder ein Mehrfamilienhaus mit zwei bis vier Einheiten. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, je nachdem, welche Ziele Sie mit dem Erwerb von Wohneigentum verfolgen, so dass Sie entscheiden müssen, welche Art von Immobilie Ihnen hilft, diese Ziele zu erreichen.

Lassen Sie das Haus inspizieren

Auch wenn das Haus, das Sie kaufen möchten, einwandfrei zu sein scheint, ist es unabdingbar, dass ein geschulter Fachmann eine Hausinspektion durchführt, um die Qualität, die Sicherheit und den Gesamtzustand Ihres potenziellen neuen Zuhauses zu überprüfen. Sie möchten nicht in einem Haus festsitzen, in dem viele unerwartete Reparaturen anfallen. Wenn bei der Hausinspektion schwerwiegende Mängel festgestellt werden, die der Verkäufer verschwiegen hat, können Sie in der Regel von Ihrem Angebot zurücktreten und erhalten Ihre Anzahlung zurück. Alternativ können Sie mit dem Verkäufer verhandeln, dass er die Reparaturen vornimmt oder den Verkaufspreis reduziert.

(Veröffentlicht am 9.11.2021)

Detailinformation- notwendige Abschlussarbeiten zu Bauprojekten

 

Nach Vollendung insbesondere von Neu.- Zu- oder Umbauten baulicher Anlagen von Garagen, Kleinhaüser´n und von Hauskanalanlagen oder Sammelgruben und vor deren Benützung ist eine Fertigstellungsmeldung an das jeweilige Bauamt einzureichen!

Bzgl. der Inhalte zur Fertigstellungsmeldung wird seitens des jeweiligen Bauamts zu Beginn des Projekt informiert.

Achtung auch beim Ankauf von Bestandsprojekten, die notwendigen Unterlagen  sind (Benützungsbewilligung, Fertigstellungsgutachten vom Baumeister oder Ziviltechniker, Bestandsplan der am Ende des Projekts von der ausführenden Firma übergeben wurde,, Bestätigung das der Bau gemäß den Bauvorschriften gefertigt wurde, Rauchfangkehrerbefund, Brandschutz- Sicherheitseinhaltung technischer Bestimmungen, Kanalgutachten usw… ) vom Verkäufer einzufordern!
Die Gemeinde ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet eine vollinhaltliche Prüfung vorzunehmen.
Beachten Sie den Beitrag „St. Wolfgang, eine Gemeinde räumt auf“!

  1. Eine Bescheinigung des Bauführers, eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis, eines konzessionierten Baumeisters oder eines Holzbau-Meisters im Rahmen seiner gewerberechtlichen Befugnis über die bewilligungsgemäß und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen.
  2. Bei baulichen Anlagen mit Rauch- und Abgasfängen ein Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrers über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten.
  3. Bei baulichen Anlagen mit Elektroinstallationen ein Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen.
  4. Gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen.
  5. Hinsichtlich der Hauskanalanlagen und Sammelgruben eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers.

Für den Fall, dass keine Bauführerbescheinigung vorgelegt wird, hat der Bauherr gleichzeitig mit der Fertigstellungsanzeige um die Benützungsbewilligung anzusuchen.

Die Benützungsbewilligung ist bei baubewilligungsgemäßer Ausführung  oder bei nur geringfügiger Abweichung vom genehmigten Projekt zu erteilen. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel kann die Benützungsbewilligung unter der Vorschreibung von Auflagen erteilt werden. Auch kann sie für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erteilt werden.

Die Benützung einer baulichen Anlage ist zu untersagen, wenn die bauliche Anlage ohne Fertigstellungsanzeige benützt wird, der Fertigstellungsanzeige keine oder nur mangelhafte und unzureichende Unterlagen angeschlossen sind und trotz Verbesserungsauftrag binnen gesetzter Frist nicht nachgereicht und ergänzt werden, baubewilligungs- oder anzeigepflichtige Planabweichungen vorliegen oder Mängel vorliegen, die eine ordnungsgemäße Benützung verhindern.
Textquelle: WEKA-VERLAG 59390-r03_07_05.fm_eZ-02/2015

Da in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde diesbezüglich unterschiedliche Richtlinien gelten, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich direkt an Ihre Baubehörde wenden.
Infolink – Bundeskanzleramt

Empfehlung der Bauherrenhilfe.org: Bedenken Sie die Einforderung der Unterlagen beim Immobilienankauf im Bestand!
Oft informieren uns Besitzer von Einfamilienhäusern die das Gebäude im Bestand erworben haben das die jeweilige Gemeinde nun eine Fertigstellungsanzeige/Benützungsbewilligung einfordert.
Evtl. wurde die Fertigstellung nie beim jeweiligen Bauamt eingereicht (oder aufgrund unzureichender Unterlagen genehmigt) und fordert nun den aktuellen Besitzer auf, der Sache nachzukommen. Die Gemeinde darf einfordern was Eingereicht wurde, sprich im rechtskräftigen Baubescheid vorgeschrieben ist. Eine Änderung bedarf einer Auswechslungsplanung, Neu Einreichung. Baurechtlich ist der jeweilige Eigentümer (welcher im Grundbuch steht) verantwortlich.

Bei Fragen zum Baurecht empfehlen wir einen Spezialisten zu kontaktieren, wir wurden zum Inhalt des Beitrags via dem Sachverständigen (Fachgebiet: Bauordnung, Nebengesetze und Verordnungen) Architekt Dipl.- Ing.  Martin Haas, MSc – www.architekthaas.at – unterstützt!

Bis zu 214.000 Seher bei Günther Nussbaums letztem Einsatz zur vierten Staffel!

Gestern waren bei der finalen Folge von „Pfusch am Bau“ bis zu 214.000 Seher dabei, im Schnitt verfolgten 172.000 Seher die letzte Folge der vierten Staffel. Die Marktanteile lagen bei 12,5 % in der Hauptzielgruppe der 12 bis 49-jährigen Österreicher.

Die 4.. Staffel verfolgten im Schnitt 153.000 Seher und hatte einen durchschnittlichen Marktanteil von 9,5 % bei den 12 – 49-jährigen Sehern, und ist somit die erfolgreichste Staffel der Formatgeschichte.

Mit diesen Werten war ATV in der Hauptzielgruppe der 12 – 49-jährigen Seher erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr)!

Sowohl die 1., als auch die 2. Staffel konnten im Schnitt 133.000 Seher verzeichnen, mit der 3. gelang eine Steigerung auf durchschnittlich 153.000 Seher. Auch die Marktanteile der aktuellen Staffel (Nr. 4) sind beachtenswert und liegen bei 9,5 % bei den 12 bis 49-jährigen Sehern. Die am meisten vertretene Zielgruppe war die der jungen Männer von 12 – 29 Jahren mit 10,4 % Marktanteil im Schnitt.

Im Herbst geht es weiter, denn die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“ startet Ende September 2012.

Aber auch das Vorabendmagazin „ATV Life“, gestern von Kerstin Ruhri moderiert, konnte durchschnittlich 123.000 Seher erreichen, der Marktanteil bei den 12 – 49-jährigen lag bei 9,2 %. Den Hi Society-Teil nach 20.00 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Österreicher, hier lag der Marktanteil in der Hauptzielgruppe bei 11,7 %.

Im Anschluss an „Pfusch am Bau“ sahen 125.000 Österreicher den zweiten Teil der ATV Reportage über die neuen Gurus, hier konnte ein Marktanteil von 7,9 % bei der Zielgruppe der 12 – 49 Jährigen erzielt werden. ATV Privat TV GmbH & Co KG  

 

 

   

Amateure sanieren!

Laut einer Umfrage von Immobilien.net werden rund 60 Prozent der Einfamilienhäuser und Wohnungen in Polen so verkauft! Setzt sich dieser Trend auch in Österreich durch? Halbfertige Immobilien zur eigenen Fertigstellung für den Bauherren! Diese Umfrage hat ergeben, dass die Österreicher kein Problem damit haben, seine vier Wände durch eigene Hand fertig zu stellen. Das bezieht sich natürlich auch auf bestehende Immobilien. Dieser Umfrage nach waren es 42 Prozent der Befragten, die sich den Kauf von sanierungsbedürftigen Häuser vorstellen können. 15 Prozent neigen eher zu generalsanierten oder auch schlüsselfertigen Objekten und nur vier von zehn Immobilieninteressenten ist jede Variante vorstellbar sofern dae Preis und das Leistungsverhältnis stimmt. Wie man an dieser Umfrage erkennen kann, ist Herr und Frau Österreicher bereit selbst Hand anzulegen um die Kosten niedrig zu halten! 

Wichtig beim Kauf von Sanierungsobjekten

 „Self-Made“ Handwerker unterschätzen oft das Ausmaß der Arbeiten und Kosten zur Sanierung beim Kauf von sanierungsbedürftigen Objekten, der Einbezug eines Bau-Sachverständigen kann in dieser Hinsicht „Selbstschutz“ sein!

Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche

Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.

 Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002).

Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte

Bildquelle: Vavrovsky - Graf Rechtsanwälte
Bildquelle: Vavrovsky - Graf Rechtsanwälte

Was besagt das Recht wenn ein Hausbau schlüsselfertig beauftragt wurde, der beauftragte Generalunternehmer einen externen Baumeister engagiert und dieser Bauunternehmer in der Bauphase Konkurs anmeldet. Wer haftet für die Fertigstellung vom Hausbau?

Beantwortung durch Rechtsanwalt Herrn Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda  

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Vertragspartner eines Kunden selbstverständlich für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet, auch wenn einer von dessen Subunternehmern nicht mehr leistungsfähig sein sollte. Bauherrenhilfeautor – Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda 

Useranfrage: Hausverkauf und seine Haftung als Verkäufer

Gekauft wie besichtigt? – kann der Käufer bei auftretenden Mangel nach Abschluss des Kaufvertrages noch Beanstandungen an den Verkäufer richten? Haftet der Verkäufer dann noch für auftretende Folgeschäden? Kann der Käufer dem Verkäufer irgendwie schadhaft halten? Angenommen meine Heizungsanlage wurde vor dem Hausverkauf repariert, 5 Monate nach dem Verkauf wird jedoch die Regelung für die Heizungsanlage kaputt und ich als Verkäufer wusste zum Verkaufsdatum nicht das die Regelung für die Heizungsanlage defekt war – wer haftet?

Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac: „Achtung vor dem Hausverkauf“

Immer wieder tauchen bei der Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen im Nachhinein Probleme auf. Die Kaufverträge für Liegenschaften enthalten daher normalerweise einen Passus, dass auf die Gewährleistung verzichtet wird. Gewährleistung ist ein schuldensunabhängiger Anspruch, das heißt, es muss nur bewiesen werden, dass ein Mangel vorhanden ist. Unterschied dazu im Schadenersatzrecht, wo immer das Verschulden des Gegners nachgewiesen werden muss, dass dieser z. B. positive Kenntnis davon hat, dass sich Schäden im Haus befinden. Wenn beispielsweise die Regelung für die Heizung nach 5 Monaten kaputt wird und der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, dass seine bereits gebrauchte und ältere Heizanlage demnächst kaputt wird, dann hat der Käufer keinen Anspruch daran, dass diese repariert wird. Dies ist das Wesen des Gewährleistungsausschlusses.

Nur wenn eine so genannte positive Kenntnis vorhanden ist, und man diesem Passus ganz bewusst verschweigt, wäre ein Schadenersatzanspruch zu bejahen.

Für was allerdings der Verkäufer immer haftet, dass der Verkauf rechtlich mangelfrei ist, das heißt er Eigentümer ist, beispielsweise auch eine Benützungsbewilligung vorliegt, bzw. keine offenen Bauaufträge.

Beim Kauf von Gebrauchsgegenständen gilt prinzipiell der alte Grundsatz „Augen auf – Kauf ist Kauf“.

Die Beiziehung eines Sachverständigen ist bei einer Investition „einem Hauskauf durchaus sinnvoll“, da die Kosten überschaubar sind und in keinem Vergleich zum Kaufpreis stehen. Leider wird von dieser Möglichkeit viel zu wenig Gebrauch gemacht. Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac