GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

DI Winfried Schuh Architekt und Energieberater in Wien, Trier und Frankfurt. Studienschwerpunkt Energie an der FH Frankfurt und TU Wien, Lehrauftrag an der TU Wien, Fachausbildung für Bauträger, Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker in der Kammer für Architekten u. Ingenieurkonsulenten Wien, Niederösterreich und Burgenland, Freier Architekt in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Zertifizierter Energieberater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Deutschen Energieagentur (BAFA/ DENA), Gründungsmitglied der ÖGNI (Österreichische Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft), Gründungsmitglied der ÖGNB (Österreichische Gesellschaft für nachhaltiges Bauen), Mitglied der IG-Passivhaus Österreich & Deutschland, Schulung von Architektenkollegen in der Passivhaus-Projektierung (PHPP), Mitgliedschaft im Deutschen Energieberaternetzwerk (DENev), Mitglied in der Wirtschaftskammer Wien, Büro für Bauphysik in Wien Tätigkeitsbereiche:  Unser Planungsziel als erfahrene Architekten: Ist die Verbindung von  maximaler Energieeffizienz und innovativer Architektur bei gleichzeitig wirtschaftlicher Umsetzung, ob beim Neubau oder bei der Sanierung! Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in Niedrigenergie- oder Passivhausqualität, Konzeptionierung und Detailplanung von energetischen Sanierungsvorhaben , Sanierung und Dachgeschossausbau von Gründerzeitgebäuden, Planung und Umsetzung von Erweiterungen, Aufstockungen, Um- und Zubauten, Baubetreuung, Kostenkontrolle und Bauaufsicht, Bauaufnahmen mit Objektdokumentation, Erstellung von digitalen Bestandsplanunterlagen; Unser Ziel als erfahrene Energieberater: Ist die ganzheitliche Umsetzung sinnvoller Sanierungsmaßnahmen nach wirtschaftlichen und energetischen Kriterien, Energieausweise nach EU-Gebäuderichtlinie für Wohn- und Nichtwohngebäude, energetische Bewertung in Deutschland (ENEV, DIN 18599, PHPP), energetische Bewertung in Österreich (Ö-NORM u. OIB 6, PHPP), neutrale und unabhängige Vor-Ort-Beratungen (BAFA), energieeffizienzberatung für Betriebe aller Art (KfW-KMU),Sanierungskonzepte in Richtung Passivhausqualität, Thermografiien und Blower-Door-Tests; DI Winfried Schuh, Architekt, Projektentwickler, Energieberater, Bauphysiker und klima:aktiv-Partner, engagiert sich seit 20 Jahren im innovativen nachhaltigen Sanieren und Bauen. Er ist Mitbegründer der Gesellschaften für nachhaltiges Bauen und nachhaltige Immobilenwirtschaft in Österreich (ÖGNB und ÖGNI) und führt Zertifizierungen auf Nachhaltigkeit durch. Mit seinem Architektur- und Energieberatungsbüro Hausverstand.com ist er spezialisiert auf nachhaltige Modernisierungen, Sanierungsberatung und -konzepte in Richtung Passivhaus. Sein Büro für Bauphysik erstellt seit Jahren zuverlässige und dennoch kostengünstige Energieausweise. Am 29. März 2012 eröffnete das „OPEN LAB – Zentrum für nachhaltiges Bauen und Sanieren“ im denkmalgeschützten Gründerzeitbüro von Hausverstand.Com am Siebensternplatz im 7. Wiener Gemeindebezirk. Im Mittelpunkt steht das Forschungsprojekt der Modernisierung des über 200 m2 großen denkmalgeschützten Gründerzeitbüros bis auf Passivhausniveau. Die permanente Ausstellung „Gründerzeit goes Passivhaus“ zeigt: Passivhausfenster, Kastenfenster-Sanierungssysteme, Innendämmlösungen, Möglichkeiten zur aktiven Energiegewinnung und ständig neue Innovationen für das nachhaltige Bauen und Modernisieren. Unternehmen: Hausverstand.com Siebensterngasse 42/10 1070 Wien Tel:01/ 27 67 487 Mobil: 0664/4625234 E-Mail: schuh@hausverstand.com Homepage:…

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Der Energieausweis für Gebäude ist in aller Munde – und das europaweit! Das Thema Energie interessiert viele derzeit auch unfreiwillig. Angesichts steigender Energiekosten und des aktuellen Erdgaspokers hören Mieter wie Hausbesitzer gründlicher hin. Energie sparen macht unabhängiger, dies ist meine Überzeugung als Architekt und Energieberater. Die Energiepreise werden in den nächsten Jahren weiter steigen, doch das Einkommensniveau wird sich dem wohl kaum anpassen“, dass sehen nicht nur wir vom hausverstand.com so. „Wenn der Energieverbrauch weiter derart steigt, wird unser Lebensstandard in Zukunft nur schwer zu halten sein.“ Der Energieausweis oder eine effiziente Energieberatung durch Fachleute kann hier sehr vorausschauend wirken. In Haushalten stellt das Heizen über 70% des Gesamtenergieverbrauchs dar. Der Rest wird für Haushaltsgeräte und Warmwasserzubereitung aufgewendet. Dennoch ist der Energieverbrauch von Gebäuden für die Nutzer meist eine unbekannte Größe. Wer hat schon zuverlässige Informationen über den Energieverbrauch für seine neue Wohnung erhalten? Wie kam es zum Energieausweis? Um mehr Licht in den Energieverbrauch zu bringen, haben sich die EU-Länder bereits 2001 geeinigt, den Energieausweis nach EU-Gebäude-Richtlinie einzuführen. Die nationale Umsetzung regelt das Energieausweisvorlagegesetz (EAV-G) und die Bauordnung der Bundesländer. Seit wann ist der Energieausweis Pflicht? Bei uns ist der Energieausweis seit 2008 für alle Neu- und Zubauten ab einer gewissen Größe verpflichtend. Seit 2009 ist das Dokument auch für alle bestehenden Gebäude Vorschrift und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Außerdem sehen die meisten Landesförderungen die Vorlage eines Energieausweises vor. In größeren öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz ist der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Wie zum Beispiel beim Arbeits-Markt-Service Wien am Währinger Gürtel (Liegenschaftseigentümer GRAWE-Immobilien), die das kürzlich fertig gestellte Dokument im Eingangsbereich platzieren wird. „Jetzt gibt es endlich einen Typenschein fürs Gebäude“! „Das Auto braucht ja schließlich auch ein Pickerl, das über die Verkehrssicherheit und Umweltstandards Auskunft gibt. Und das Kühlschrank-Pickerl besagt auf einen Blick, wie es um die Energieeffizienz des jeweiligen Geräts bestellt ist.“ Was sagt uns der Energieausweis? Ähnlich wie beim Typenschein eines Autos beschreibt der Energieausweis die vorgesehene Nutzung und den Energiebedarf bei „Normalverbrauch“. So wie man beim Autokauf weiß, wie hoch der Treibstoffverbrauch pro 100 km ist, gibt der Energieausweis Auskunft darüber, wie viel Heizenergie in kWh pro m² und Jahr verbraucht wird. Fährt der Autofahrer jedoch schneller, verbraucht er mehr Benzin. Analog dazu: Bei überhöhter Innenraumtemperatur oder Dauerlüftung steigt der Heizmittelverbrauch.

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Useranfrage vom 14.03.2011 zur Stellung eines Energieausweises: Ich plane ein Haus Baujahr 1941 zu kaufen. Dieses wird über einen gerichtlich beauftragten Insolvenzverwalter verkauft. Dieser hat auch eine Immobilienbewertungsfirma mit einem 40seitigen Gutachten beauftragt. Zu dem Punkt Energieausweis steht , dass keiner vorgelegt wurde. Nach Recherche im Internet meine ich zu wissen dass auch beim Verkauf alter Gebäude dieser Ausweis vorgelegt werden muss. Ich bin jetzt etwas verunsichert, dass sich ein Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt) nicht an geltendes Recht hält? Oder hab ich da etwas nicht berücksichtigt? Beantwortung durch DI Winfried Schuh – Architekt und Energieberater Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG regelt folgendes: Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung des Käufers einen Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss auszuhändigen. EAVG – Fassung vom 15.03.2011 Der Energieausweis hat zehn Jahre Gültikeit, d. h. dieser könnte bei Übergabe auch schon älter sein. Er muss jedoch dem aktuellen Bestand widerspiegeln. Gleiches gilt bei Vermietung oder Verpachtung, d.h. bei jeder sogenannten „In-Bestand-Gabe“. Ausnahmen von der Vorlagepflicht gibt es beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude. Für den Fall, dass dem Käufer oder Bestandnehmer nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung einen Energieausweis vorgelegt wird, gilt zumindest eine dem alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Diese Rechtsfolge kann nicht abgeändert werden. Die knappen gesetzlichen Vorgaben eröffnen ein weites Diskussionsfeld über mögliche Haftungs- und Gewährleistungsfragen. DI Winfried Schuh, HAUSVERSTAND.COM – architektur+energieberatung…

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Eine gute Luftdichtheit der Gebäudehülle ist ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der energetischen Qualität von Gebäuden. In Deutschland ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle bereits seit Mitte der 1990er Jahre in der Normengebung verankert. Neben Einfamilienhäusern werden seit einigen Jahren auch größere Gebäude wie Verwaltungsgebäude, Hallen, Schulen, Altenheime, Produktionsstätten und Lagerhallen erfolgreich gemessen. Auch in den Nachbarländern wird vermehrt Augenmerk auf eine definierte und kontrollierte Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle gelegt. Große Gebäude mit mehr als 4000 m3 Innenvolumen rücken zunehmend in den Fokus. In diesen Bericht wurden die Anforderungen der Messung großer Gebäude wie z.B an die Luftdichtheit, Festlegung des Prüfumfangs, Baubegehung vor der Messung, Gebäudevorbereitung, Einbauort der Messeinrichtung, Aufnahme der Messreihen nach DIN EN 13829 behandelt. Quelle: Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung der BlowerDoor GmbH. Erfahrungen aus der Luftdichtheitsmessung großer Gebäude von Dipl.-Ing. Stefanie Rolfsmeier und Dipl.-Ing. Paul Simons Zentraler Einbau der Messeinrichtung…

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Dachbodendämmung ist Pflichtaufgabe und spart erheblich Energie-Kosten Die Energie-Einsparverordnung schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecken zwingend vor. Die Übergangsfristen dafür sind größtenteils vorbei. Dennoch sind viele Dachbodendecken noch immer ungedämmt, obwohl die Ausnahmetatbestände der EnEV nicht gegeben sind. Begehbare Dachböden müssen erst ab 2012 gedämmt werden. Energetisch ist es aber bereits jetzt oftmals sinnvoll, diese Decken zu dämmen und mit einem begehbaren Belag auszustatten. Hier stellen wir ein Beispiel vor, wie in Eigenleistung und fachlicher Beratung solch eine Decke modernisiert wurde. Der Energieberater wurde beauftragt, den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahme zu bewerten und die richtige Dämmstoffart und Dicke auszuwählen. In dem Bericht von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei – Energieberatung wird die Ausgangslage, dass gewählte System, rechnerische Resultate sowie die Bewertung und die Ausführung mit Bilddarstellungen beschrieben. Dämmung eines Dachbodens von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei…

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Bevor man sich überlegt ein Haus zu bauen müssen viele Dinge berücksichtigt werden, die den meisten Menschen völlig unbekannt und fremd sind. Wichtig ist daher natürlich vorab eine genaue Kostenrechnung, diese sollte aus oben genannten Gründen nicht selbst sondern von einem Spezialisten durchgeführt werden. Finanzberücksichtigungsempfehlung vor dem Hausbau Bauherrenhilfeautor Dipl. Ing. (FH)  Robert Peterlik…

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Gültige Energieausweisvorlage nunmehr auch für den Verkauf bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. 2. Allgemeines zum Energieausweis NEU  Der Engergieausweis NEU ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein. Energieausweise sind von hiezu qualifizierten und befugten Personen zu erstellen. Das sind gemäß § 3a OÖ BauTV: Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; der O.Ö. Energiesparverband; Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse. Im Energieausweis NEU selbst ist für Wohngebäude Folgendes enthalten: der Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten) der Warmwasser-Wärmebedarf • der Heiztechnik- energiebedarf der Endenergiebedarf des Gebäudes samt allfälliger Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises belaufen sich nach den uns vorliegenden Vergleichswerten auf rund EUR 1,00/m2, abhängig von Größe und Typ des Gebäudes. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für praktisch alle Gebäudekategorien notwendig (für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude wie zB öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Gebäude, die nicht beheizt werden bzw. eine Gesamtfläche von 50 m2 nicht übersteigen. 3. Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis NEU benötigt? Neu Für sämtliche Neubauten, Zubauten und Umbauten bzw. im Falle einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist nach dem OÖ Baurecht ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EAVG verpflichtend. Neu ist nunmehr, dass seit 01.01.2009 diese Vorlagepflicht auch für bestehende Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erlassen wurde, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich verankert ist. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 ist darüber hinaus verpflichtend, den Energieausweis NEU an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Als Rechtsfolge einer verspäteten Vorlage oder einer Nichtvorlage normiert das EAVG, dass eine Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt, die dem Alter und der…

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