GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Neues Energieausweisvorlagegesetz 2012! Der Energieausweis beinhaltet wichtige Informationen für alle Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind. Der Ausweis macht Gebäude wärme- und energietechnisch vergleichbar und verhindert damit, dass „die Katze im Sack“ gekauft oder gemietet wird. Ab 1. Dezember 2012 treten neue Regelungen in Kraft, die KäuferInnen und MieterInnen mehr Rechte und eine bessere Vorab-Information garantieren.  Der Energieausweis ist so etwas wie ein Typenschein für Gebäude und zeigt auf einen Blick, wie viel Energie zum Heizen eines Hauses oder einer Wohnung unter Normbedingungen gebraucht wird. DI Mag. (FH) Markus Piringer, Leiter von „die umweltberatung“ Wien: „Der Energieausweis macht Gebäude vergleichbar. Er enthält viele wichtige Informationen zu Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Gebäudehülle und Lüftung und ebenfalls mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Wir empfehlen allen potenziellen MieterInnen oder KäuferInnen sich unbedingt mit den Kennzahlen im Energieausweis auseinanderzusetzen!“  Wann braucht man einen Energieausweis? Bei Verkauf oder Vermietung eines Objektes benötigt man einen Energieausweis der  vor Vertragsunterzeichnung dem Nutzer / der Nutzerin vorgelegt werden muss. Bisher hatte die Nichtvorlage des Energieausweises nur die Konsequenz, dass eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart galt.  Wichtige Änderungen ab 1. Dezember 2012. Mit 1. Dezember 2012 tritt allerdings das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Eine der darin enthaltenen Regelungen besagt, dass man künftig das Recht auf eine Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen kann bzw. auf Kosten der VerkäuferInnen einen Energieausweis einholen kann. Der Energieausweis muss vor Vertragsunterzeichnung vorliegen und spätestens 14 Tage nach der Unterzeichnung als Kopie übermittelt werden. Markus Piringer: „Das neue Energieausweisvorlagegesetz ist ein wichtiger Schritt, der die Entscheidung beim Wohnungskauf bzw. bei der Wohnungsmiete erleichtert und Bewusstsein für den unterschiedlichen Energieverbrauch von verschiedenen Gebäuden schafft.“ Diese Bewusstseinsbildung beginnt schon beim „Durchstöbern“ von Immobilien-Anzeigen im Web bzw. in der Zeitung.  Heizwärmebedarf oder Gebäudeenergieeffizienz-Faktor in Inseraten Ab dem 1. Dezember müssen der Heizwärmebedarf (HWB=kWh/m²a und der Gebäudeenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden, wenn ein Gebäude online oder in Printmedien zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Dabei ist es bei bereits ausgestellten Energieausweisen, die nicht älter als 10 Jahre alt sind, ausreichend wenn nur der Heizwärmebedarf (HWB) angegeben wird. Zulässig ist die Verwendung der Abkürzungen und auch die Maßeinheit muss nicht im Inserat angegeben werden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis € 1.450,-.  Weitere Neuerungen Um einen guten Überblick zu geben, müssen ab 1. Dezember die wichtigsten Kennzahlen auf der ersten Seite des Energieausweises dargestellt sein. Neben dem Heizwärmebedarf (HWB) und dem Faktor für…

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Energieausweis-Vorlage-Gesetzes – tritt ab 1. Dezember in Kraft! Nürnberg (ots) – Wohnungssuchende finden auf immowelt.at ab sofort alle relevanten Informationen zum Energieverbrauch einer Immobilie auf den ersten Blick. Mit dem neuen, ins Exposé integrierten Energieausweis reagiert das Immobilienportal, das zu den führenden in Österreich gehört, auf die Verschärfung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes. Diese tritt ab 1. Dezember 2012 in Kraft. Ab sofort können Wohnungssuchende auf immowelt.at, einem der größten Immobilienportale Österreichs, auf den ersten Blick erkennen, wie energieeffizient ihre Wunschimmobilie ist. Der neu auf der Seite integrierte Energieausweis ermöglichst es Anbietern künftig, ihre Exposés schnell und unkompliziert um die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Heizwärmebedarf und dem Gesamtenergieeffizienzfaktor anzureichern. Davon profitieren Mieter und Käufer, denn mithilfe dieser Kennzahlen lassen sich die voraussichtlichen Energiekosten einer Immobilie realistisch einschätzen. Mit dieser Neuerung hat immowelt.at auf die Verschärfung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes reagiert, die zum 1. Dezember 2012 in Kraft tritt: Künftig müssen Anbieter schon im Exposé die Daten aus dem Energieausweis angeben und diesen bereits während der Vertragsverhandlungen vorlegen. Anbieter, die gegen diese Pflicht verstoßen, müssen künftig mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 1.450 Euro rechnen. Damit bekommt das bisher als zahn-, weil sanktionslos verschriene Gesetz mehr Biss. Des Weiteren reicht es künftig nicht mehr aus, nur den Energiebedarf pro Fläche anzugeben. Mit der Neuregelung müssen zusätzlich der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor ausgewiesen werden. Sind die Angaben im Energieausweis nicht korrekt, drohen dem Anbieter Konsequenzen: Mieter oder Käufer können unter Umständen etwa eine Preisminderung geltend machen. Über immowelt.at: Mit immowelt.de betreibt die Immowelt AG einen der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien in Deutschland, der monatlich von bis zu 4,2 Millionen Besucher (comScore, Stand: September 2012) genutzt wird. Seit 2009 ist die Immowelt AG mit immowelt.at in Österreich vertreten. Das Immobilienportal gehört inzwischen zu den größten in Österreich. Energieausweis für Wohngebäude; Quelle:Österreichisches Institut für Bautechnik – www.oib.or.at…

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Vorlage „Energieausweis“ – ab Dezember 2012 sind Verschärfungen und Sanktionen angesagt! Wien (OTS) – Seit 2009 ist es bereits geltende Rechtslage, dass bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes dem Mieter oder Käufer ist ein Energieausweis vorzulegen ist, was in der realen Praxis bislang jedoch wenig Beachtung fand. Das soll sich nun ändern: ab 1.12.2012 tritt das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft, wo deutliche Verschärfungen und Sanktionen für Vermieter, Verkäufer und auch Makler vorgesehen sind. „Bislang sind die Vermieter und Verkäufer aber noch sehr zürückhaltend was die Beauftragung von Energieausweisen angeht“, konstatiert Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft. Vor allem Immobilienmakler sind häufig damit konfrontiert, dass den Verkäufern und Vermietern diese Bestimmungen noch unbekannt sind und wenig Bereitschaft besteht, diese neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Informationspflichten bereits in Inseraten und Anzeigen Wer seine Wohnung oder sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss hinkünftig bereits in Anzeigen und Inseraten Angaben zur Energieeffizienz seiner Immobilie machen. Diese Informationspflicht trifft sowohl den Vermieter, den Verkäufer als auch den von diesem beauftragten Makler. Auch private Wohnungsvermieter oder -Verkäufer sind davon betroffen. Wer die Angabe künftig unterlässt, muss mit saftigen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450,– Euro rechnen. Ein Immobilienmakler ist nur dann entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der Energiekennwerte bzw. zur Einholung des Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. Zu beachten ist, dass diese Hinweispflicht bereits in Inseraten bei der Vermittlung von Immobilien, für die noch kein Energieausweis vorhanden ist, eine gewisse zeitliche Verzögerung der Vermittlungstätigkeit mit sich bringen kann. Welche Energiekennwerte sind auszuweisen? Ab 1.12.2012 ist in Zeitungs- oder Internetinseraten der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) auszuweisen, nicht aber die gesamte Skala der Energiekennzahlen des Energieausweises. Eine gesetzeskonforme Information im Rahmen eines Inserats kann beispielsweise folgendermaßen lauten: „HWB 22, fGEE 0,93“ Der „Gesamtenergieeffizienzfaktor“ findet sich jedoch erst in ganz neuen Energieausweisen, die bereits nach der OIB-Richtlinie (2011) erstellt wurden. Die „älteren“, bereits erstellten Energieausweise behalten jedoch auf die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellung weiterhin ihre Gültigkeit. Da der „alte“ Energieausweis jedoch noch keinen Gesamtenergieeffizienzfaktor enthält, reicht es hier aus, in Inseraten lediglich den Heizwärmebedarf (HWB) auszuweisen. Gebäudebezogener Ansatz Der Verkäufer/Bestandgeber kann seine Vorlage- und Aushändigungsverpflichtung durch einen Ausweis entweder über die Gesamtenergieeffizienz des konkreten Nutzungsobjektes oder über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Nutzungsobjekts…

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Regierungsvorlage leistet Beitrag zum Energiesparen! Wien (OTS) – Das heute im Ministerrat beschlossene Energieausweis-Vorlagegesetz 2012 sieht bessere Information für Mieter oder Käufer von Immobilien vor. „Bei Immobilieninseraten müssen in Zukunft immer auch die wichtigsten Energiekennzahlen des Objekts angegeben werden. Damit geben wir Interessenten eine klarere Entscheidungsgrundlage beim wichtigen Thema Energiekosten. Ich weiß im Vorhinein relativ genau, womit ich bei den Heizkosten rechnen muss“, sagt Justizministerin Beatrix Karl. „Weiters erleichtern wir Käufern und Mietern die Durchsetzung ihres Rechts auf einen Energieausweis“, so Karl. Notfalls können auch gerichtliche Schritte gesetzt und eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Mit dem EAVG wird der zivilrechtliche Teil einer EU-Richtlinie umgesetzt, die durch Senkung des Energieverbrauchs und stärkere Nutzung erneuerbarer Energien für mehr Energieunabhängigkeit der Europäischen Union sorgen soll. Das neue Gesetz soll mit 1.12.2012 in Kraft treten, damit wird den betroffenen Gruppen genug Zeit eingeräumt, die Vorgaben umzusetzen. Rückfragehinweis – christian.wigand@bmj.gv.at…

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