GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Gold für Österreich! Michael Krauskopf (NÖ) siegt bei der EuroSkills 2010 in Lissabon Wien OTS – „Gewaltig! Sich in diesem internationalen Starterfeld durchzusetzen und die Goldmedaille zu holen, ist unglaublich“, freute sich der 23-Jährige Waldviertler Michael Krauskopf bei der Siegerehrung am Sonntag Abend. Krauskopf sicherte sich mit einem respektablen Vorsprung von 14 Punkten Platz eins beim heurigen EuroSkills-Berufswettbewerb. Michael Krauskopf der bereits auf mehrere berufliche Wettkämpfe zurückblicken kann, schließt demnächst seine Polierausbildung ab. Für die Europameisterschaft in Lissabon wurde er von Bmstr. Johann Feldbacher (BAUAkademie Salzburg) trainiert und betreut. Die EuroSkills ist ein internationaler Berufswettbewerb, der alle zwei Jahre in einem anderen EU-Mitgliedsland stattfindet. Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren stellen dabei ihr Können in 51 Berufsfeldern unter Beweis. Die EuroSkills 2010 fand vom 8. bis 12. Dezember statt. Insgesamt nahmen über 400 Personen aus 31 Nationen teil. Österreich trat mit einem 30- köpfigen Team an, welches 15 Einzel- (10x Gold, 4x Silber, 1x Bronze) und vier Mannschaftsmedaillen (2x Gold, 2x Silber) abräumte. Ausbildung der österreichischen Bauwirtschaft ist europaweit vorbildhaft.  Die Lehrlinge der klassischen Bau-Berufe Maurer, Schalungsbauer und Tiefbauer kommen in Österreich in den Genuss des einzigartigen „trialen“ Ausbildungssystems: sie werden nicht nur in den Berufsschulen und im Unternehmen, sondern auch in den österreichweit vertretenen BAUAkademien ausgebildet. Dieses Modell garantiert eine dem letzten Stand der Technik entsprechende Ausbildung und ist damit die effizienteste Voraussetzung, um Qualität im Bauwesen sicherzustellen. Informationen zum Berufswettbewerb sowie zu den Chancen der Berufe am Bau sind bei bau deine Zukunft zu finden. EuroSkills2010…

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Vorsicht bei Dacharbeiten Arbeiten auf dem Dach zählen zu den gefährlichsten Bauarbeiten. Die häufigsten Unfallursachen bei Dacharbeiten sind: Sturz vom Dach Sturz durchs Dach Sturz durch Dachöffnungen, Lichtkuppeln oder sonstige Belichtungselemente. Im Merkblatt M 222 – Arbeiten auf Dächern – der AUVA werden folgende Sicherheitsrichtlinien zum Schutz vor oftmals tödlichen Unfällen angeführt: Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf Dächern Dächer aus nicht durchbruchsicherem Material Sicherungsmöglichkeiten bei Dacharbeiten Persönliche Schutzausrüstung Dacharbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für Jugendliche sowie Vorschriften und Normen Broschüre:  M 222 – Arbeiten auf Dächern…

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„Schweiz – Meldung“  Der nächste Winter kommt bestimmt! Und der kann wiederum viel Schnee auf den Dächern mit sich bringen und damit hohe Schneelasten. Bauherrenhilfeautor Othmar Helbling klärt auf: Abrutschender Schnee und abbrechendes Eis führt Jahr für Jahr zu beträchtlichen Schäden, welche sich mit gezielten Maßnahmen verhindern lassen. Schneesicherung einplanen und einbauen! Die Schneesicherung auf Dächern lässt sich präventiv planen und einbauen. Schadensrisiken können so vermindert und die Sicherheit merklich erhöht werden. Die SIA Normen – ein wichtiges und anerkanntes Standardwerk mit verbindlichem Charakter zur Planung und Ausführung von Bauten – schreiben in der Norm SIA 232 dazu folgendes vor: “Dachflächen, die infolge Lage und Neigung Schneerutsche auf Plätze oder Verkehrswege, wo sich Personen aufhalten können, erwarten lassen, sind mit Schneefanganlagen zu versehen”. In den meisten Fällen erfolgen die Bauausschreibungen nach dieser SIA Norm. Bei der Planung solcher Anlagen sind in Ergänzung zu den SIA Normen die lokal geltenden Bauverordnungen sowie die Bedingungen der Versicherungen zu beachten. Und auf gesetzlicher Ebene gilt: Grund- und Hauseigentümer sind grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft verantwortlich. Bei Schäden haften sie. Eigentümer müssen also verhindern, dass wegen abrutschendem Schnee und herunter fallendem Eis Personen, Tiere und Sachwerte –  Schaden nehmen. Für das Rückhalten des Schnees auf steilen Dächern haben sich Schneehalter (auch “Schneestopper” genannt) sehr gut bewährt. Solche Schneehalter werden auf der ganzen Dachfläche gleichmäßig angeordnet und in erforderlicher Anzahl (abhängig von Schneelast/Schub und Dachneigung  eingebaut. Für Höhenlagen unter 2000 Meter kann die Schneelast nach SIA 160 ermittelt werden, falls keine gesicherten Erfahrungswerte verfügbar sind. In speziellen Fällen empfiehlt es sich, diesbezüglich ortskundige Fachleute beizuziehen. Die erforderliche Anzahl der Schneehalter wird gemäß Norm SIA 261/1 bestimmt. Im Bereich von Vordächern und Dachtraufe sowie hinter Dachfenstern, Kaminen und Dunstrohren empfiehlt es sich, zusätzlich weitere Halter anzuordnen. Schneehalter sind nur für den punktuellen Schneerückhalt auf Dächern konzipiert und können keine andere Sicherheitsfunktion – beispielsweise eine Haltesicherung für Unterhaltspersonal – übernehmen. Diesbezüglich sind die speziellen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Anordnung und die Anzahl der Schneehalter werden außerdem von der Art des Deckmaterials (zum Beispiel Ziegel, Faserzementplatten, Blech etc.) bestimmt. Für den fachgerechten Einbau der Halter sind jeweils die Verlege-Richtlinien der Hersteller, Lieferanten und Fachverbände einzuhalten. Eine Schneesicherung ist auf jedem Dach möglich. Jedes Dach lässt sich mit einer Schneesicherung versehen. Der Einbau ist auch nachträglich sowie im Rahmen…

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Warum Sie einen Sachverständigen für ein mängelfreies Traumhaus ohne Pfusch am Bau benötigen… Bauherrenhilfeautor: Carsten Engel: Hallo lieber Internetuser, was nutzt das Beste Material, wenn die Verarbeitung nicht fachgerecht ausgeführt wird? Diese Frage muss man sich bei fast allen Gewerken stellen. Bei jenen Gewerken, die am Ende sichtbar bleiben (z. B. beim Fliesen, Klinker, Fenster etc.) oder bei Bauteilen, die einen erheblichen Einfluss auf bauphysikalische und konstruktive Anschlüsse (z. B. undichte oder ungedämmte Anschlussfugen, ungleiches Fugenbild, undichte Folie im Dachausbau etc.) haben, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Den Rohbau habe ich bewusst nicht erwähnt, da er allein etwa 60% der gesamten Bausumme ausmacht. Deshalb ist der Rohbau auch besonders kritisch zu bewerten. Ihn gilt es nicht nur richtig einzumessen, fachgerecht abzudichten und statisch korrekt auszuführen.  Die Höhen, also den Ebenen der Fundamente und der Bodenplatte sind besonders genau zu prüfen. Denn wenn an dieser Stelle die Höhen falsch übertragen werden, also falsch betoniert wird ist das Chaos vorprogrammiert. Ein Fehler den man nie wieder korrigieren kann und der unter Umständen den Ruin des Bauherrn bedeutet. Wenn das Haus ein paar Zentimeter zu hoch steht mag es noch gut gehen, aber ein paar Zentimeter zu tief. Dann läuft das Wasser in Richtung Haus und möglicherweise können Sie Ihr Schmutzwasser nicht mal mehr richtig ins örtliche Entwässerungssystem ableiten. Da ich aus Erfahrung weiß, dass am Bau immer irgendwo gepfuscht wird, ist es in meinen Augen schon fast eine Harakiri Aktion so ein Projekt ohne Sachverständigen zu planen. Stellen Sie sich z. B. vor, Sie suchen sich eine Fliese von 50€/m2 oder teurer aus und der Fliesenleger erzeugt ein ungleiches Fugenbild, oder einen katastrophalen Fliesenspiegel. Oder Sie möchten eine hoch wärmegedämmte extravagante Aluminiumhaustür, und stellen später fest,  dass sich auf Grund von unzureichend gedämmten Anschlüssen zum Mauerwerk, Schwitzwasser auf die Haustür bildet. Da ist Schimmelbildung garantiert! Es gibt unzählige Beispiele wo Fehler gemacht werden können. Das Material ist dabei am wenigsten Schuld. Es sind meistens die ausführenden Handwerksfirmen. Von schlechter Aus-, und Weiterbildung sowie Zeitdruck, ja sogar bis keine Lust oder das haben wir schon immer so gemacht ist alles vertreten. Wie Sie es auch drehen, Sie haben 2 Möglichkeiten, dass Ihnen so etwas nicht passiert. Sie fangen gar nicht erst an zu bauen (was meiner Meinung nach keine gute Lösung darstellt) Sie informieren sich ausgiebig und nehmen sich entsprechende Sachverständige für Ihr Projekt zur Seite. Ganz wichtig an dieser Stelle ist die Unabhängigkeit…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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Steiermark fördert die „Qualität am Bau“:  Weiterbildungsangebote in der Wintersaison Teil der Jahresplanung. Ziel ist die Höherqualifizierung der UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen zur Sicherung des Unternehmensstandortes sowie die Absicherung der Arbeitsplätze. Auch heuer unterstützte die SFG im Auftrag des Wirtschaftslandesrates wieder Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Winterbauoffensive. Mit dieser Aktion konnten über die Wintermonate wie in den vergangenen Jahren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitslose mit Wiedereinstellungsgarantie gefördert werden. Die Qualifizierungen, die mit einer einheitlichen Förderungshöhe von 50% unterstützt wurden, wurden wieder in bewährter Weise vom bfi Steiermark und der Bauakademie Übelbach für steirische Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe durchgeführt. Im Winter 2009/2010 konnten 258 Projekte mit insgesamt 415 TeilnehmerInnen gefördert werden, wobei die Unternehmen heuer besonders auf hochwertige Ausbildungen mit Zertifikatsabschlüssen gesetzt haben. Die starke Nachfrage der Unternehmen speziell im Bau-, Bauneben- und Hilfsgewerbe nach  Qualifizierungsangeboten zeigt das Bestreben der steirischen Unternehmen, sich aktiv am Marktgeschehen zu beteiligen und die Weiterentwicklung der Branche voranzutreiben.

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Ein kleines „Bild-Video“ der Meisterschule -Handwerkskammer Köln- zeigt deutlich das gutes Handwerk Detailarbeit ist. Und eine Frage der beruflichen Ehre und Moral. Wer den Beruf des Dachdeckers oder Spenglers (Klempner in Teilen Deutschlands) ergreift und intensiv lernt, der kann was. Steildächer, Flachdächer, Terrassen und Balkone, und sogar die Richtlinien der Gebäudeabdichtung und Fassadentechniken gehören zum Ausbildungsinhalt des Dachdeckers. Da kann selbst das private Video nur teilweise zeigen dass ein guter Dachdecker auch was im Köpfchen haben muss.

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Günther Nussbaum Bausachverständiger, Wien/Österreich Günther Nussbaum ist Bausachverständiger, zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024, sowie Spengler und Dachdecker- meister, Luftdichtheitsprüfer und Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473, Stufe1. Er ist Obmann im Verein „Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau“ und für verschiedene Fachmagazine als freier Fachautor tätig. Als gewerberechtlicher Geschäftsführer vom Sachverständigenbüro „Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH“ hat sich Günther Nussbaum auf Bauschäden und Bewertungen der gesamten Gebäudehülle spezialisiert. (Keller – Rohbau – Dach) 1984 hat er seine Lehre als Dachdecker begonnen und in über 25 Jahren durchgehender Bau-Berufserfahrung rund 200 Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen und Zertifizierungen absolviert. Seit 1995 arbeitet er als Sachverständiger und hat in dieser Zeit über 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen vorgenommen. Er ist der erste österreichische „Bausachverständige für Schäden an Gebäuden“ mit EU-weit gültiger Zertifizierung. Günther Nussbaum gehört keinem Verband an und ist nicht für Versicherungen tätig, damit wird dem Kunden die für sachverständige Bewertungen eigentlich wichtige, absolute Unabhängigkeit garantiert. Referenzen: Publikationen ATV – Sachverständiger und Mitgestalter der Serie „Pfusch am Bau„ ATV – Technische Leitung und Sachverständiger der Serie „Katrin hilft„ Solid-Bau – 2009 – …. Autor der monatlichen Bauschadensrubrik Renovation – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Baumagazin – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Diverse Vorträge und Schulungen (IG-Passivhaus, Trockenbaufirmen, …) > 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen seit 1995 Kontaktdaten: Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH Günther Nussbaum E-Mail: office@bauherrenhilfe.at    …

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