GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Energiewende, hohe Betriebskosten, Versorgungssicherheit und schwankende Preise auf den Energiemärkten: Diese Themen sind derzeit in aller Munde. Zwar ist den Österreicher:innen bewusst, dass ein Heizungstausch sinnvoll wäre. Aber viele stellen sich momentan die Frage „Soll ich wirklich jetzt schon etwas tun?“, und „Was ist überhaupt die richtige Entscheidung?“. Tatsache ist: Der nächste Winter kommt bestimmt. Deshalb ist gerade der Sommer der ideale Zeitpunkt, um mit der Planung zu starten, bevor es im Herbst aufgrund von beschränkten Kapazitäten wieder schwierig wird, Beratungstermine beim Installateur des Vertrauens zu bekommen. Auch die Fördertöpfe sind 2023/24 seitens Bund, Ländern und Gemeinden gut gefüllt. Wer also jetzt dank der großzügigen Förderungen auf saubere, erneuerbare Energieträger umsteigt, spart viel Geld bei den Investitionskosten. Mit der Erneuerung einer alten Anlage ist man zudem nicht von Mehrkosten durch steigende CO2-Steuern betroffen. Außerdem ist man hinsichtlich der zu erwartenden gesetzlichen Vorschriften zum Ausstieg aus Öl und Gas jetzt schon „auf der sicheren Seite“. In Gesprächen mit Kund:innen stößt das Team der Austria Email AG oft auf Verunsicherung und Fehleinschätzungen. Diese erweisen sich als kostspielig, da wertvolles Potenzial für Einsparungen bei Energie- und Betriebskosten sowie finanzielle Erleichterungen durch Förderungen ungenutzt bleibt. Jetzt umzusteigen rechnet sich, denn sowohl der Wechsel von überalterten Anlagen als auch Maßnahmen bei jüngeren Geräten bringen eine deutliche Senkung der Betriebskosten und leisten einen spürbaren Beitrag gegen die Klimakrise. Die 8 wichtigsten Irrtümer und Vorbehalte im Überblick: Irrtum 1: „Im Sommer muss man sich nicht mit dem Thema „Heizung“ beschäftigen.“ Ganz im Gegenteil: Gerade die Sommermonate sind die perfekte Zeit, um Vorsorge für die nächste Heizsaison zu treffen und sich vom Fachinstallateur vor Ort umfassend beraten zu lassen. Die heißen Tage sind auch ein drastischer Weckruf, um mit einer nachhaltigen Heizungslösung wie z.B. mittels Wärmepumpe selbst etwas gegen die Klimakrise zu tun, mit der man zu Hause neben Heizung und Warmwasser zudem auch von der praktischen Kühlfunktion profitiert. Denn im Herbst, wenn die Heizperiode startet, sind die Installateur-Betriebe sehr stark ausgelastet und es wird schwer, sich zeitnah einen passenden Beratungstermin zu sichern. Denn das ist die Voraussetzung für eine passgenaue Lösung mit dem besten Kosten-Nutzen Verhältnis. Parallel dazu lässt sich die Urlaubszeit auch dafür nutzen, um sich umfassend über die reichlich zur Verfügung stehenden Förderungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene zu informieren. Irrtum 2: „Eine kompletter Heizungstausch ist mir zu teuer und zu aufwendig, deshalb mache ich jetzt gar nichts.“ Jetzt nichts zu…

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Dieser Artikel von Prof. Dr. Norbert Raschper basiert auf einem Forschungsprojekt von acht Hamburger Genossenschaften unter Leitung der Gesellschaft für Bau- und Stadtentwicklung mbH Hamburg aus 2009. Für einen Bestand von rund 60.000 Mieteinheiten wurden differenzierte Untersuchungen der Energieverbrauchswerte durchgeführt. In diesem Teil wird erläutert, warum Verbrauchs- und Bedarfsdaten differieren und wie man zu praxisnahen Bedarfsberechnungen kommen kann. Die Rückschau nach durchgeführter Modernisierung zeigt leider häufig, dass die berechneten Bedarfswerte mit den sich einstellenden Verbrauchswerten nicht übereinstimmen. Dies erschwert die Akzeptanz der Mieter für modernisierungsbedingte Kaltmietenerhöhungen und führt bei den modernisierungsbedingte Kaltmietenerhöhungen zu einer unsicheren Entscheidungsbasis für die Wirtschaftlichkeit der angestrebten Modernisierung. Quelle: Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch „DW Die Wohnungswirtschaft“ Warum Verbrauchswerte und bedarfsberechnungen voneinander abweichen von Prof. Dr. Norbert Raschper Bildquelle: DW – Die Wohnwirtschaft: Auswirkung wichtiger Kerngrößen auf den Energiebedarf eines Gebäudes…

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Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen. Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muss den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien ausgehändigt werden, für die allerdings auch Kostenersatz verlangt werden kann. Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung des Hauses aufgenommen werden! Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden: Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen) Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut) Kosten für Schädlingsbekämpfung Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!) Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen) Grundsteuer Verwaltungshonorar (die Höhe orientiert sich am Kat.“A“-Wert für Wohnungen) Hausreinigungskosten (Überprüfung seit der Wohnrechtsnovelle 2000 schwierig) Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen) Nicht verrechnet werden dürfen zum Beispiel: Reparaturen von Rauchfängen Leitungen, Aufzügen Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage Versicherungsprämien wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mietermehrheit abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges“. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind. Mag. Renate Schmoll – Mieterschutzverband Wien Betriebskostenabrechnung…

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Im Mittelpunkt der Sanierung steht der verbesserte Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Erreichbar wird diese Ziel durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung. Der errechnete Energieverbrauch gilt als Leitmotiv, um die geforderte Bauqualität zu quantifizieren. So wird eine zuverlässige Messbarkeit gegeben. Wesentlich ist nur die zugeführte Endenergie.  Das schweizer Qualitätszeichen MINERGIE bezeichnet und qualifiziert Güter und Dienstleistungen, die den rationellen Energieeinsatz und die breite Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensqualität, Sicherung der Konkurrenzfähigkeit und Senkung der Umweltbelastung ermöglichen. Das schweizer Unternehmen stellt zur Veranschaulichung seine Vergleichsdaten der Sanierung „Egghölzli in Bern“ zur Verfügung: 6-Familienhaus; Baujahr 1951  Zielsetzung: Verbesserung der Bausubstanz; Sanierung bezüglich Wohnqualität, Schadstoffbelastung, Energieverbrauch Dauerhaftigkeit und Betriebskosten realisieren. Minergie_Mehrfamilienhaus_Sanierungsbeispiel_Egghölzli_Bern Quelle: Minergie…

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