GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Für viele Menschen ist der Bau eines eigenen Hauses die Erfüllung eines Lebenstraums. Dieses Unterfangen kann jedoch auch mit Herausforderungen verbunden sein, wobei Baumängel besonders ärgerlich sind. Wenn durch fehlerhafte Planung oder Ausführung Schäden am Gebäude entstehen oder zu entstehen drohen, können die daraus resultierenden Kosten sehr hoch sein. Bauherren stehen dann vor der schwierigen Frage, wer die Kosten trägt und wer dafür haftbar gemacht werden kann. Wann wird von einem Baumangel gesprochen? Ein Baumangel, oft auch als Pfusch am Bau bezeichnet, wird durch das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert. Ein solcher Mangel ist gegeben, wenn die Bauausführung nicht den vertraglichen Vorgaben entspricht oder das Bauwerk sich nicht für die vorgesehene Verwendung eignet. Um zu klären, ob tatsächlich ein Baumangel vorliegt, muss zunächst detailliert geprüft werden, wie das Bauwerk laut Vertrag hätte errichtet werden sollen. Welche spezifischen Anforderungen und Vereinbarungen wurden getroffen? Falls die tatsächliche Ausführung vom geplanten Sollzustand abweicht, liegt ein Baumangel vor. In einem solchen Fall kann ein auf Baumängel spezialisierter Anwalt hilfreich sein. Wer einen geeigneten Rechtsanwalt aus der Nähe finden möchte, braucht lediglich eine entsprechende Suchseite im Internet aufzurufen. Diese Ansprüche haben Bauherren Entdeckt ein Hausbesitzer Baumängel an seinem Eigenheim, so sichert ihm das deutsche Baurecht bestimmte Ansprüche zu, die er gegen die verantwortlichen Parteien geltend machen kann. Zunächst hat er das Recht, vom verantwortlichen Bauunternehmen eine Nacherfüllung zu verlangen. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Bauleistung so zu erbringen hat, wie es im Vertrag vereinbart wurde, selbst wenn dies einen Rückbau und zusätzliche Kosten für das Unternehmen erfordert. Ein typisches Beispiel ist der Austausch von Fensterrahmen, die nicht den vereinbarten Schallschutzanforderungen entsprechen. Sollten sich Probleme ergeben oder verweigert das Bauunternehmen die Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzten Frist, darf der Eigentümer den Mangel eigenständig oder durch ein anderes Unternehmen auf Kosten des Verursachers beheben lassen. Darüber hinaus haben Geschädigte das Recht, die Bezahlung der Bauleistungen zu mindern oder im Extremfall den Vertrag aufzulösen, was eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages nach sich ziehen würde. Zudem steht dem Hausbesitzer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, sollte der Baumangel später weitere Schäden nach sich ziehen. Haftungsschuldner – es kommt auf den Zeitpunkt an Wer für Baumängel verantwortlich ist, muss für deren Behebung, Nachbesserung oder Ersatz aufkommen. Die Komplexität moderner Bauprojekte macht es jedoch oft schwierig zu bestimmen, wer genau für bestimmte Schäden verantwortlich ist oder wo ein Mangel genau…

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Folgende Firmen haben sich bis 21.Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Buchner  Gesellschaft m.b.H. www.holzhaus-buchner.at     Medved & Troll GMBH www.medved-troll.at     graf bau.managment e.u. www.hgbaumanagement.at   Rappold & Partner Haustechnik GmbH www.rappold-haustechnik.at   Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!  …

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Folgende Firmen haben sich Anfang Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Schiller Ges.m.b.H. www.schiller-bau.at Függer & Co GmbH www.estrich.at/estrich Függer & Co GmbH www.estrich.at/fassaden Függer & Co GmbH www.estrich.at/parkett AUST-BAU Gesellschaft mbH www.austbau.at Ing. Hans Drascher GmbH www.drascher.at Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!…

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Begonnen, diese im System zu veröffentlichen haben wir im September 2015, da es eben seine Zeit dauert um die Prüfungen sorgfältig und zielgenau durchzuführen. Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. liegt mit 1.242 Punkten aufgrund einiger positiver Baustellenprüfungen und hervorragender Kundenbefragungen als Premium- Betrieb-Gold an erster Stelle. Demnächst informieren wir über weitere Betriebe die sich im Prüfungsmodus befinden.

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Am Montag 7.9.2015 startet die bereits 11.Staffel der Erfolgssendung „Pfusch am Bau“ zur Primetime um 20.15 auf ATV. Auch in der 11.Staffel gibt es knifflige Fälle, unglaubliche Baufehler und verzweifelte Familien. Mehr als 150 Häuser und Wohnungen hat der Bausachverständige Günther Nussbaum im Rahmen der Sendung bereits besichtigt. Feuchten Kellern, Mauerrissen und Schimmel, um nur einige zu nennen, wird der Kampf angesagt. Sehen Sie bis dahin „Best of Pfusch – die besten Sprüche“! Auf ATV.at gibt es auch ein paar Hoppalas zu sehen.

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Die Erfolgssendung „Pfusch am Bau“ startete wieder ab Montag 13.04.2015 auf ATV zur Primetime um 20.15 mit 8 Folgen in die bereits 10.Staffel. Die Quoten der Sendung erreichen regelmäßig Rekordniveau. Folge 1 der 10.Staffel wurde von 210.000 Zuseher gesehen! Bausachverständiger Günther Nussbaum zeigt wieder die unglaublichsten Baufehler auf und versucht Geschädigten zu helfen. Sehen Sie hier Folge 1 vom 13.4.2015!…

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Sicherheit durch Baubegleiter! Baumängel gelten praktisch schon als selbstverständlich auftretendes Übel. Nur wenige Bauprojekte schaffen es ganz ohne Mängel und in vielen Fällen lassen sich die Defizite im Nachhinein nicht nachbessern. Für Bauherren bedeuten solche Mängel jede Menge Ärger und Verdruss. Oftmals schließt der Traum vom Eigenheim sogar mit einem teuren Gerichtsprozess ab. Bauherren – zu spät erkannte Baumängel werden teuer “Nicht oder zu spät erkannte Mängel sind für alle Beteiligten unerfreulich”, äußert Martin Pfeiffer, Professor an der Fachhochschule Hannover und ehemaliger geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauforschung in Hannover. Der Experte beklagt die dann eintretenden Verzögerungen beim Baufortschritt. Besonders betroffen seien Bauherren, wenn sich erst nach dem Einzug Folgeschäden zeigen. Dies könne durchaus auch erst nach Jahren der Fall sein. Für Bauherren beginnen damit höchst unerfreuliche Zeiten, denn oftmals sind die Verantwortlichen sowie die damaligen Bauverantwortlichen nicht mehr erreichbar. Bauherren – Architekten werden nicht beauftragt Experten führen viele Probleme beim Bau darauf zurück, dass keine Architekten mehr beauftragt werden. So würden heute nur noch etwa ein Prozent aller Bauvorhaben auf klassische Weise mit Planung und Baubegleitung durch einen Architekten durchgeführt. Zudem stünde der Architekt oftmals auf der Seite des Bauunternehmens, wenn ein Neubau mittels Generalunternehmern oder Bauträgern durchgeführt wird. Bauherren – Sicherheit durch Baubegleiter Gut beraten seien Bauherren daher, wenn sie einen unabhängigen Baubegleiter beauftragen. Vom Vertragsabschluss bis zur Schlussabnahme kontrolliert dieser alle Schritte des Bauvorhabens. Eine solche Investition sei lohnend, erklären die Fachleute. Schnell könnten Mängel 20.000 Euro und mehr überschreiten. Da zahlen sich die Kosten für einen professionellen Baubegleiter schnell aus. Bauherren sollten Bauträger zudem nach den Baufortschritten bezahlen und keinesfalls nach festgelegten Zeitspannen. Schließlich müsse bei Zahlungen nach Zeit-Intervallen auch dann gezahlt werden, wenn am Bau gar nichts vorangekommen sei. Bauherren – Dokumentieren schafft Klarheit Bauherren, die Baufortschritte regelmäßig dokumentieren und schließlich auch bei der Bauabnahme alles penibel notieren, seien im Vorteil, urteilen Experten. Besonders dann, wenn sie zusätzlich zur genauen Beschreibung im jeweiligen Abnahmeprotokoll mögliche Schäden auch fotografisch festhalten. So haben sie gute Chancen auf eine spätere Erstattung zusätzlicher Aufwendungen bzw. eine Erfüllung möglicher Schadenersatzansprüche. Link zur Textquelle www.mein-bau.com, sehen Sie den Beitrag (Video) vom Bausachverständigen Ingo Suchanek. Das Video beschreibt ein präventives Verhalten beim Bau und wie unterstützt der Bausachverständige! (K)ein Pfusch am Bau – Das erste Baufachbau für Baulaien von Günther Nussbaum-Sekora…

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Fall aus der Praxis Im Zuge einer Umbaumaßnahme eines Mehrfamilienhauses der Jahrhundertwende wurde das Dach erneuert. Dabei hat man die Dachziegel mit der Holzkonstruktion darunter entfernt. Genau in dieser Zeit zogen heftige Gewitter mit starken Regenfällen über das Gebäude und setzten das Dachgeschoß unter Wasser. Das Wasser sickerte über 2 Geschosse nach unten. Der sichtbare Schaden wurde schnell beseitigt und auch von der Haftpflicht Versicherung ohne Probleme vollständig übernommen. Danach wurde das Dachgeschoß ausgebaut und die darunterliegenden Wohnungen saniert. Knapp 1 Jahr später zog eine junge Familie mit einem Kleinkind in die frisch renovierte Wohnung unter der Dachgeschoßwohnung. Kurz nach dem Einzug bemerkten sie an der Gipskartondecke kleine schwarze Punkte neben der Deckenleuchte und ließen diese untersuchen. Das Ergebnis war der hoch toxische Schimmelpilz Stachybotrys, bei dem selbst kleine Mengen nicht zu tolerieren sind.  Aus Angst um ihr Kleinkind war die Familie nicht bereit irgendwelche Kompromisse einzugehen und bestand auf einer umfassenden Sanierungsmaßnahme. Während dieser Zeit zog die Familie für 2 Wochen in eine Pension. Über der Wohnung war im Dachgeschoß ein Estrich mit Bewehrung aufgebracht worden. In der Wohnung selbst war eine Gipskartondecke mit einer Folie darüber eingezogen worden. So war ein Austreten der Restfeuchte nach oben hin durch den Estrich blockiert und nach unten hin durch die Folie. Auf der Folie sammelte sich die Feuchtigkeit und  wanderte über den Lampenauslass in die Lampenöffnung. Aus berechtigter Angst um ihr Kleinkind wurde auch das alte Eichenparkett mit dem darunter liegenden Fehlboden entfernt. Dort konnten toxische Partikel des Schimmels nicht ausgeschlossen werden, weil das Parkett durch die Ritzen keine geschlossene Oberfläche bildete und Schimmelpartikel nach unten abgesackt sein konnten. Die Versicherung weigerte sich den Folgeschaden komplett zu bezahlen und übernahm nur einen geringfügigen Anteil der Kosten. Übernommen wurden die „sowieso-Kosten“,  die ursprünglich entstanden wären, um eine ausreichende Trocknung in der Geschoßdecke zum Dachgeschoß hin durchzuführen. Auf den restlichen Kosten blieb der Eigentümer des Hauses letztendlich selbst sitzen. Fazit: Nach einem Wasserschaden sollte ein Sachverständiger hinzugezogen worden. Mit ihm kann der Schaden gründlich untersucht werden, ein ausreichendes Sanierungskonzept erstellt und so fachgerecht behoben werden. Dies spart  viel Ärger und unnötige Kosten. Dipl.-Ing. (FH) Lucie Kreissl; Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen – Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München…

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