GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein Hausherr hat bei der Kellerbaufirma ein „komisches Gefühl“, er möchte dass ich eine „Abnahmebegehung“, vor offizieller Übernahme von der Baufirma vornehme. Der Keller weist teilweise schwere Fehler auf, hier geht es aber nicht um das Kellerbauwerk. Ich empfehle dem Kunden auch das „Haus am Keller“ zu begutachten. Ich bin ja schon da, und die 30 Minuten die ich für das Haus mitsamt Dach benötige sind gut investiert. Beim Gang vom Keller in das von der Firma Hartl-Haus errichtete Holz-Riegelhaus fällt mir eine Dampfbremsbahn auf. Ich versuche diese abzunehmen, was mir auch ohne Widerstand gelingt – trotz VERKLEBUNG AM BETONBAUWERK!

DAMPFBREMSE KLEBT NICHT

Die Erklärung ist einfach und oft gesagt: Die Dampfbremse ist Bestandteil der wichtigen Luftdichtheitsebene, wurde zwar richtigerweise am Rohboden aufgeklebt, jedoch ohne Untergrundvorbereitung. Man stelle sich eine Baustelle vor: Der Beton noch relativ frisch und nass, sowie „schön schmutzig“, jedenfalls absandend. Darauf klebt nichts was zudem dauerhaft sein soll. Also nutze ich die Gelegenheit zur Begutachtung der Bodenschwelle, des HÖLZERNEN unteren Querriegels der Hauswand! Es zeigt sich die Aufpackelung unter dem Querriegel, völlig verschimmelt!

SCHIMMEL AM QUERRIEGEL

Später übermittelt mir der Bauherr seine ECHT WICHTIGEN UND IMMER WERTVOLLEN BAUSTELLENFOTOS (APELL AN ALLE BAUHERREN JEDEN BAUFORTSCHRITT WAHLLOS ABZUFOTOGRAFIEREN!!!). Dabei zeigt sich eine regennasse Bodenplatte, direkt darauf wurden die Holzriegelwände aufgestellt! Die Wände hatten zwar -NICHT ALLE!- eine Bitumenbahn -Feuchtesperre- unten am Querriegel aufgetackert, aber die Holzplatten zum Höhenausgleich waren ungeschützt im Wasser gestanden! Es mag sich jeder denken was passiert wenn holzzerstörende Pilze die Holzpackel „auffressen“. Bei entsprechendem Befall stünde das Haus auf „wackeligen Beinen“. Von der gesundheitlichen Belastung durch die fast immer paralell auftretenden Schimmelpilze nicht zu reden..

VORTEIL GROSSER FTH-Hersteller: Bleibt normal erhalten

Ein Termin mit dem Fertigteilhaushersteller „Hartl-Haus“ wird vereinbart, ich verlange mehrere Schauöffnungen an den leider fertig gemalten Innen- und verputzen -Außenwänden. Interessanterweise kommt es zu Diskussionen ob diese Horizontalsperre sein muss. Die 1.Bewertung erfolgt immer nach Sachverstand, dabei ergibt sich dass der 1-3 Jahre nasse Beton der Bodenplatte Feuchtigkeit an direkt darauf verlegtes Holz abgibt. 1Jahr über 20%Masseprozent am Holz reichen für einen massiven holzzerstörenden Pilzbefall. Das gilt auch für die Aufpackelung! Und da ist noch keine Rede von der erhöhten Umgebungsfeuchte durch das viele Monate verdunstende Beton-Anmachwasser.

Meine klare Forderung: Bei Ortbetondecken immer eine flächige HORIZONTALABDICHTUNG (auch bei Unterkellerung) vor Montage der Holzwände!

In den ÖNORMEN wird wenigstens die Pflicht zur Horizontalsperre im direkten Kontaktbereich geschrieben: Wobei die bekannte „ÖNORM 3802-1 Holzschutz im Hochbau“ aus 1995 beim Fertigteilhaus durch die teilweise exakter formulierte „ÖNORM B3804 Holzschutz im Hochbau, vorgefertigte Elemente“, aus 2002, ergänzt wird:

5.4.3 Feuchtigkeit aus angrenzenden Stoffen oder Bauteilen – Das Eindringen von Feuchtigkeit aus Bau- und Dämmstoffen in angrenzende Holzbauteile ist zu verhindern. Die Ausgleichsfeuchtigkeiten aller eingesetzten Materialien müssen sich zueinander im Gleichgewicht befinden. Holzbauteile dürfen auf Bauteile, die Feuchtigkeit übertragen können (zB Mauerwerk, Beton) nur dann aufgelegt oder versetzt werden, wenn bauseitig Vorkehrungen (zB durch eine wassersperrende Schicht) getroffen wurden, die als Schutz gegen Feuchtigkeit fungieren.

6.4 Hölzer, die an andere Bauteile angrenzen Grundsätzlich sind sämtliche Fußschwellen der Außenwände des Erdgeschosses sowie Hölzer, die auf Bodenplatten und Massivdecken im Bereich von Balkonen und Terrassen aufliegen, in die Gebrauchsklasse 2 einzustufen. Diese Holzteile bedürfen eines vorbeugenden chemischen Holzschutzes gegen holzzerstörende Organismen, es sei denn, es werden Hölzer mit entsprechender natürlicher Dauerhaftigkeit verwendet (gemäß ÖNORM EN 350-2). Darüber hinaus ist bei Hölzern, die an andere Bauteile, wie zB aus Mauerwerk oder Beton, angrenzen, generell eine Sperre zum Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit anzubringen (siehe dazu auch Abschnitt 4).

Bleibt abzuwarten wie weit der Befall fortgeschritten ist. Wenn ich nach Öffnung der Wände an mindestens 5 Stellen wenigstens 1 zusätzlich befallen ist, müssen alle Wände unten freigelegt werden. Der Hausherr ist verzweifelt, wollte er doch in Kürze einziehen. Dazu kommt der Umstand dass meine Aufforderung KEIN GELD MEHR AN DIE FIRMEN ZU BEZAHLEN zu spät, der Fertigteilhaushersteller hat am Tag der Begutachtung die restlichen 70.000 Euro erhalten..

Günther Nussbaum-Sekora

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