GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Bauinnungen warnen vor Bauschäden und Haftungsrisiken Wien -? In der Wirtschaftskrise ist die Verlockung groß, Schwarzarbeit zu beauftragen oder anzubieten. Besonders betroffen ist der Bausektor.
Die Risiken werden meist unterschätzt. Die schlechtere Auftragslage, mehr Arbeitslose und weniger Geld in den Taschen der Hausbauer sind Wasser auf die Mühlen der Schwarzarbeit.

Die Bauinnungen und die Kontrolleure der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) des Finanzministeriums setzen deshalb verstärkt auf die Überprüfung von Baustellen und warnen vor den Risiken. „Der Pfusch ist kein Kavaliersdelikt! Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen!“, macht der Bundesinnungsmeister der Bundesinnung Bau, Hans-Werner Frömmel, auf die Folgen bei illegaler Bautätigkeit aufmerksam. Es drohen nicht nur Anzeigen wegen Verletzung der Gewerbeordnung. Bei illegaler Erwerbstätigkeit in größerem Umfang sind auch strafrechtliche Konsequenzen, bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, vorgesehen. Wer mit ausländischen Pfuschern arbeitet muss zudem mit saftigen Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz rechnen.

Billiger kommt oft teurer

Hinter organisierten Pfuscherpartien stehen oft illegale
Firmengeflechte, die ungeschulte und unbefugte Arbeitskräfte
einsetzen. Dadurch wird der Pfusch auch als Ausdruck für
minderwertige Leistung zum zusätzlichen Risiko. Schwarzfirmen
verwenden häufig auch schlechtes Baumaterial, tauchen nach getaner
Arbeit unter und sind folglich für spätere Reklamationen nicht mehr
greifbar. Mangels Garantien kommt die professionelle Behebung von
Baufehlern oft um ein Vielfaches teurer als sich der Bauherr durch
die Schwarzarbeit zu ersparen erhofft hat. Bundesinnungsmeister
Frömmel: „Wir kennen auch Fälle, wo die illegalen Anbieter hohe
Anzahlungen kassiert und sich dann ohne Leistung abgesetzt haben!“

Schwarzarbeiter sind außerdem nicht versichert. Bei Unfällen an
der Baustelle, die ärztliche Hilfe notwendig machen, kann die
Krankenkasse die Einsatz- und Behandlungskosten vom Bauherrn
zurückfordern.
Wer erfahren möchte, ob eine Firma über eine entsprechende
Gewerbeberechtigung verfügt und wer der gewerberechtliche
Geschäftsführer ist, kann diese Informationen im Firmen A-Z der
Bauinnungen und bei der Wirtschaftskammer Österreich unter
www.bau.or.at oder www.wko.at abrufen.

Detektive im Auftrag der Wirtschaftskammer und mehr als 300
Kontrolleure des Finanzministeriums überprüfen jetzt verstärkt
Baustellen in allen Bundesländern, auch an Wochenenden. (us)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau
Mag. Manfred Katzenschlager
Tel.: (+43) 718 37 37 17, F:(+43) 718 37 37 22
mailto:office@bau.or.at
http://bau.or.at

1 comments

  1. warum veröffentlichen die innungen keine preisempfehlungen ? dann wüßten die firmen besser wie sie ihre angebote erstellen sollen. dann wäre der preisdruck nicht so groß. dann wäre der zwang zu pfuschen kleiner, weil deckungsbeiträge höher.

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