GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Bei Geschäftsbeziehungen bzw. dem Ankauf von Immobilien der „BFZ Bauträger GmbH. – Klaus Freyenschlag, 4020 Linz“, raten wir zur vorherigen Prüfung von Unterlagen und Immobilien. Bei zumindest einer Wohnhausanlage sind wesentliche bautechnische Fehler aufgetreten. Die Bereitschaft sich mit Reklamationen auseinander zu setzen ist als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Erreichbarkeit des Bauträgers ist als „unzumutbar“ anzugeben. Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeit: FirmenABC WKO Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. (Veröffentlicht am 21.10.2019)…

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Sicherheit durch Baubegleiter! Baumängel gelten praktisch schon als selbstverständlich auftretendes Übel. Nur wenige Bauprojekte schaffen es ganz ohne Mängel und in vielen Fällen lassen sich die Defizite im Nachhinein nicht nachbessern. Für Bauherren bedeuten solche Mängel jede Menge Ärger und Verdruss. Oftmals schließt der Traum vom Eigenheim sogar mit einem teuren Gerichtsprozess ab. Bauherren – zu spät erkannte Baumängel werden teuer “Nicht oder zu spät erkannte Mängel sind für alle Beteiligten unerfreulich”, äußert Martin Pfeiffer, Professor an der Fachhochschule Hannover und ehemaliger geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauforschung in Hannover. Der Experte beklagt die dann eintretenden Verzögerungen beim Baufortschritt. Besonders betroffen seien Bauherren, wenn sich erst nach dem Einzug Folgeschäden zeigen. Dies könne durchaus auch erst nach Jahren der Fall sein. Für Bauherren beginnen damit höchst unerfreuliche Zeiten, denn oftmals sind die Verantwortlichen sowie die damaligen Bauverantwortlichen nicht mehr erreichbar. Bauherren – Architekten werden nicht beauftragt Experten führen viele Probleme beim Bau darauf zurück, dass keine Architekten mehr beauftragt werden. So würden heute nur noch etwa ein Prozent aller Bauvorhaben auf klassische Weise mit Planung und Baubegleitung durch einen Architekten durchgeführt. Zudem stünde der Architekt oftmals auf der Seite des Bauunternehmens, wenn ein Neubau mittels Generalunternehmern oder Bauträgern durchgeführt wird. Bauherren – Sicherheit durch Baubegleiter Gut beraten seien Bauherren daher, wenn sie einen unabhängigen Baubegleiter beauftragen. Vom Vertragsabschluss bis zur Schlussabnahme kontrolliert dieser alle Schritte des Bauvorhabens. Eine solche Investition sei lohnend, erklären die Fachleute. Schnell könnten Mängel 20.000 Euro und mehr überschreiten. Da zahlen sich die Kosten für einen professionellen Baubegleiter schnell aus. Bauherren sollten Bauträger zudem nach den Baufortschritten bezahlen und keinesfalls nach festgelegten Zeitspannen. Schließlich müsse bei Zahlungen nach Zeit-Intervallen auch dann gezahlt werden, wenn am Bau gar nichts vorangekommen sei. Bauherren – Dokumentieren schafft Klarheit Bauherren, die Baufortschritte regelmäßig dokumentieren und schließlich auch bei der Bauabnahme alles penibel notieren, seien im Vorteil, urteilen Experten. Besonders dann, wenn sie zusätzlich zur genauen Beschreibung im jeweiligen Abnahmeprotokoll mögliche Schäden auch fotografisch festhalten. So haben sie gute Chancen auf eine spätere Erstattung zusätzlicher Aufwendungen bzw. eine Erfüllung möglicher Schadenersatzansprüche. Link zur Textquelle www.mein-bau.com, sehen Sie den Beitrag (Video) vom Bausachverständigen Ingo Suchanek. Das Video beschreibt ein präventives Verhalten beim Bau und wie unterstützt der Bausachverständige! (K)ein Pfusch am Bau – Das erste Baufachbau für Baulaien von Günther Nussbaum-Sekora…

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Politiker, Experten und Journalisten orten Handlungsbedarf zur Sicherung und überprüfbaren Verwendung von Fördergeldern! Wien (OTS/PWK432) – Wege zur Sicherung der für den Wohnbau bestimmten Fördermittel und Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schwarzarbeit waren am 22. Juni auf Einladung der WKO-Geschäftsstelle Bau Gegenstand eines Runden Tisches im Parlament. Unter dem Vorsitz von Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel debattierten die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Muchitsch (SPÖ), Gabriela Moser (Grüne), Elmar Podgorschek und Bernhard Vock (beide FPÖ) Franz Hörl (ÖVP), die Experten Prof. Margarete Czerny und Prof. Friedrich Schneider sowie ausgewählte Fach- und Wirtschaftsjournalisten Perspektiven für eine zweckgesicherte und kontrollierbare Verwendung von Wohnbaugeldern. Hintergrund für den Vorstoß des Baugewerbes war einmal mehr der Einsatz von Fördergeldern für andere Zwecke als den Wohnbau, was seit der Aufhebung der Zweckbindung 2008 und infolge der prekären Budgetlage einzelner Länder verstärkt und ohne Eingriffsmöglichkeiten des Bundes praktiziert wird. Darüber hinaus kann zur Zeit mangels Nachweispflicht auch nicht sichergestellt werden, dass Bauherren die ausbezahlten Fördermittel ausschließlich für legal erbrachte Bauleistungen aufwenden. „Sündenfall“ Aufhebung der Zweckbindung Weitgehend einig zeigten sich die Diskussionsteilnehmer hinsichtlich der Qualität der Wohnbauförderung als Steuerungsinstrument. Abgeordnete Gabriela Moser bezeichnete die Streichung der Zweckbindung als „Sündenfall“ und verwies auf die Möglichkeit der Finanzministerin, die Zweckbindung notfalls auch ohne Zustimmung der Länder wieder einzuführen. Dies sei eine rein politische Entscheidungsoption und erfordere keine legistische Vorbereitung. Margarete Czerny, Professorin an der Donau-Universität Krems, betonte im Hinblick auf die künftige Wohnversorgung die Notwendigkeit einer langfristig bedarfsgerechten Sicherung der Fördermittel, die derzeit so nicht gewährleistet sei. Zustimmung signalisierten die Fraktionsvertreter zur Forderung des Baugewerbes, die Bedarfssicherung im Vorfeld des Finanzausgleichs 2014 ernsthaft auf die politische Tagesordnung zu setzen. Es gehe nun ein Zeitfenster auf, um eine etwaige Fortschreibung des Finanzausgleichs in der bestehenden Form zu verhindern. Rechnungslegungspflicht bei Fördergeldern Jede Milliarde Baupfusch kostet 10.000 Arbeitskräfte und bedeutet einen Entgang von 500 Mio Euro an Steuern und Abgaben, rechnete Bundesinnungsmeister Frömmel vor. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Eindämmung der Schattenwirtschaft drängt das Baugewerbe deshalb auf eine Rechnungslegungspflicht bei der Gewährung von Fördergeldern, verbesserte steuerliche Absetzmöglichkeiten für Bauleistungen und einen Handwerkerbonus nach deutschem Vorbild. Letzterer würde sich, so Volkswirtschaftsprofessor Schneider, auch für die Finanzministerin rechnen. Der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, Abgeordneter Josef Muchitsch, plädierte für eine vollständige Neuregelung der Wohnbauförderung. Lohn- und Sozialdumping dürfe…

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Bis zu 214.000 Seher bei Günther Nussbaums letztem Einsatz zur vierten Staffel! Gestern waren bei der finalen Folge von „Pfusch am Bau“ bis zu 214.000 Seher dabei, im Schnitt verfolgten 172.000 Seher die letzte Folge der vierten Staffel. Die Marktanteile lagen bei 12,5 % in der Hauptzielgruppe der 12 bis 49-jährigen Österreicher. Die 4.. Staffel verfolgten im Schnitt 153.000 Seher und hatte einen durchschnittlichen Marktanteil von 9,5 % bei den 12 – 49-jährigen Sehern, und ist somit die erfolgreichste Staffel der Formatgeschichte. Mit diesen Werten war ATV in der Hauptzielgruppe der 12 – 49-jährigen Seher erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr)! Sowohl die 1., als auch die 2. Staffel konnten im Schnitt 133.000 Seher verzeichnen, mit der 3. gelang eine Steigerung auf durchschnittlich 153.000 Seher. Auch die Marktanteile der aktuellen Staffel (Nr. 4) sind beachtenswert und liegen bei 9,5 % bei den 12 bis 49-jährigen Sehern. Die am meisten vertretene Zielgruppe war die der jungen Männer von 12 – 29 Jahren mit 10,4 % Marktanteil im Schnitt. Im Herbst geht es weiter, denn die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“ startet Ende September 2012. Aber auch das Vorabendmagazin „ATV Life“, gestern von Kerstin Ruhri moderiert, konnte durchschnittlich 123.000 Seher erreichen, der Marktanteil bei den 12 – 49-jährigen lag bei 9,2 %. Den Hi Society-Teil nach 20.00 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Österreicher, hier lag der Marktanteil in der Hauptzielgruppe bei 11,7 %. Im Anschluss an „Pfusch am Bau“ sahen 125.000 Österreicher den zweiten Teil der ATV Reportage über die neuen Gurus, hier konnte ein Marktanteil von 7,9 % bei der Zielgruppe der 12 – 49 Jährigen erzielt werden. ATV Privat TV GmbH & Co KG          …

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Bundesinnungsmeister Frömmel: „BAUfair! – Kampagne soll Konsumenten und seriöse Bauunternehmen schützen!“ Wien (OTS/PWK328) – Anlässlich der jüngsten Entführung eines slowenischen Unternehmers, der in Villach seine Geschäftstätigkeit entfaltete, stellt der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes Ing. Hans-Werner Frömmel klar, dass es sich dabei nicht, wie zum Teil fälschlich berichtet, um einen österreichischen Baumeister handelt. Der Bundesinnungsmeister weist darauf hin, dass die Bundesinnung Bau in den letzten Jahren im Zuge der Kampagne „BAUfair!“ umfangreiche Maßnahmen getroffen bzw. unterstützt habe, um unseriöse Firmenpraktiken am Bau zu bekämpfen. Neue Dienstleistungsfreiheit Besonders durch die neue Dienstleistungsfreiheit in Kombination mit der extrem liberalen Verwaltungspraxis der Gewerbebehörden wäre es für dubiose Unternehmen immer wieder möglich, in Österreich Fuß zu fassen. So seien in den letzten Jahren beispielsweise zu Tausenden Gewerbeberechtigungen für das „Aufstellen von mobilen Trennwänden“ an EU-Staatsbürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben worden, hinter denen sich unter dem Schein der Legalität nicht selten Schwindelfirmen verbergen. Die Geschädigten seien nicht nur die Arbeitnehmer durch Lohn- und Sozialdumping, sondern auch Konsumenten, der Staat durch hinterzogene Steuern und Abgaben und die seriös anbietenden Unternehmen, die extrem unter der Wettbewerbsverzerrung leiden. Aber auch kriminelle Machenschaften sind nicht selten Begleiterscheinungen im Umfeld dieser Schwindelfirmen, so der Bundesinnungsmeister. Die Bundesinnung unterstützt daher auch die Task Force „Merlin“ des Bundeskriminalamtes und andere Initiativen, um die Baubranche vor unsauberen Praktiken zu schützen. Das bisherige umfassende Maßnahmenpaket umfasst die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz,  ArbeitgeberInnenhaftungsgesetz für Sozialversicherungsbeiträge sowie verstärkte Kontrollen durch Organe der Finanzpolizei, Sozialversicherung und der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Bundesinnungsmeister Frömmel betont, dass für österreichische Baumeister strenge Standesregeln bestehen und vor Erteilung der Baumeisterberechtigung eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt. In der jüngsten Novelle ist auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgesehen. Im Falle von Mängeln besteht bei inländischen Baumeisterbetrieben Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle. Als Hilfestellung für die Auswahl von seriösen Baufirmen hat die Bauinnung eine Checkliste veröffentlicht, die unter www.bau.or.at abrufbar und weitere Information zur Verfügung gestellt wird. „Folder zum Download:  Checkliste für die Auswahl von Baufirmen“  Bildquelle: Bundesinnung Bau www.bau.or.at; BAUfair…

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Rekord: Günther Nussbaum lockt bis zu 236.000 Seher vor die Schirme! „Pfusch am Bau“ feierte am 07.05.2012 einen Rekord!  Die Auftaktfolge der 4. Staffel sahen im Schnitt 183.000 Österreicher, in Spitzenzeiten waren bis zu 236.000 Seher dabei. Das sind Rekordzahlen, keine andere Sendung der ersten drei Staffeln konnte bessere Werte erzielen. Auch die Marktanteile waren hoch wie nie: 11,1 % der 12 bis 49-jährigen Seher verfolgten die Sendung, bei den Erwachsenen über 12 Jahren konnte eine Wert von 6,7 % erzielt werden. Aber auch die jungen Seher waren mit einem durchschnittlichen Marktanteil von 9,4 % überaus stark vertreten. Im Anschluss wurden nicht Pfuscher, sondern Verkehrssünder gejagt. „24 Stunden – Die Motorrad Polizei“ verfolgten im Schnitt 130.000 Österreicher, die Marktanteile in der Gruppe der 12 bis 49-jährigen Seher lagen bei 7,8 %, bei den 12 bis 29-jährigen Sehern bei 5,5 %. Mit diesen beiden Sendungen war ATV erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr) in den beiden Zielgruppen Seher 12 – 49 Jahre und Seher 12 – 29 Jahre.  ATV Privat TV GmbH & Co KG Link zu bisher ausgestrahlten „Pfusch am Bau-Serien“ – Link zu „wie gehts richtig“, Videoclips „wie Arbeitsdetails richtig ausgeführt werden!    …

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Ing.MMag.Dr.Gerhard Benda Rechtsanwalt  – Spezialisierung auf Baurecht Liegenschafts- und Immobilienrecht Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Tirol / Innsbruck       Ausbildung zum Maschinenbau- Ingenieur, Studium der Sozial und Wirtschaftswissenschaften sowie der Rechtswissenschaften vieljährige berufliche Tätigkeit als Techniker und Betriebswirt in der Bauwirtschaft Seit 1999 mit eigener Kanzlei als selbständiger Rechtsanwalt tätig „Für eine juristische Beratung insbesondere in meinem schwerpunktmäßigen Tätigkeitsfeld, der Lösung von immobilien- und baurechtlichen Problemen, ist eine hohe Sensibilität nicht nur für den juristischen, sondern auch für den wirtschaftlichen und nicht zuletzt den menschlichen Aspekt erforderlich. Die Tragweite  der Probleme macht eine präzise, von Kompetenz und Erfahrung getragene Arbeitsweise notwendig. Diesen Anforderungen gerecht zu werden widme ich mein besonderes Augenmerk.“ Unternehmen: Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda Museumstrasse 17b A-6020 Innsbruck T: +43 512 586486 F: +43 512 586016 office@ra-benda.at Homepage: http://www.ra-benda.at/  …

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Genau hinsehen, was tatsächlich gebaut wird! Jedem privaten Bauherrn kann nur dringend empfohlen werden, sich durch unabhängigen Bau-Sachverstand beraten zu lassen. Die Betonung liegt aber auf objektiv und unabhängig. Auch wenn diese Service-Leistung in der Regel nicht kostenfrei ist, sollte diese nützliche Investition im Bau-Budget immer eingeplant werden. Ein ideales Hilfsmittel „unfallfrei“ durch den Bauablauf zu kommen, ist darüber hinaus das gute alte Bautagebuch, insbesondere dann, wenn es darum geht, im Nachhinein getroffene Absprachen belegen bzw. vor Gericht beweisen zu können. Regelmäßige Kontrollgänge auf der Baustelle sind für jeden Bauherrn „absolute Pflicht“, bevor etwas kaschiert wird. Hierbei kann es von Vorteil sein, wenn diese gemeinsam mit dem Bauleiter oder mit dem eigenen Architekten/Baubetreuer arrangiert werden. Deshalb sollte bereits im Vertrag festgeschrieben sein, dass einmal pro Woche ein Kontrollrundgang stattfindet. Eine regelmäßige Inspektion durch persönliche Präsenz auf der Baustelle muss das Motto während der Bauphase lauten. Ganz besonders wichtig ist die Anwesenheit des Bauherrn bei so genannten „Gefahren“ geneigten Arbeiten!, wozu in jedem Fall die Bauwerksabdichtung gehört. Folgende Kontrollzeiträume sollten verstärkt im Focus der Betrachtung stehen, um wichtige Bauabschnitte im Auge zu behalten: vor der Verfüllung der Baugrube: Bodenplatte: Überprüfung der Betondicke! Wärmedämmung und der Verdichtung (Betongüte nachweisen lassen)! Bauwerksabdichtung, Perimeterdämmung! Entwässerung!  bei Rohbaufertigstellung! Mauerwerk: Beschädigungen kontrollieren, Fugendicke nachmessen (Wärmebrücken!) Mauerverband prüfen, Deckenauflage kontrollieren, Ringanker kontrollieren! Check der Rohbau-Maße!  Dachstuhl! Holzqualität: Einbaufeuchte des Holzes nachweisen lassen; Vorsicht: Holzschädlinge! Dacheindeckung! Befestigung der Dachsteine überprüfen! Gefälle kontrollieren! bei Einbau der Fenster!  vor dem Innenputz, korrekter Sitz der Fensterzarge (luftdicht), Fenster richtig herum eingebaut – „Schwachpunkt: Rollladenkästen“ – Wärmedämmglas kontrollieren! bei Fertigstellung der Rohrinstallation ! Dichtigkeitsprüfung, Vorsicht: Kontergefälle (Freispiegelleitungen)!  vor Beginn der Malerarbeiten: Überprüfung aller Wandflächen auf etwaige Beschädigungen; Ist der Untergrund richtig vorbereitet? nach Fertigstellung der Außenanlagen! Kontrolle der Grenzlinie zum Nachbargrundstück! Ist das Gefälle ausreichend, damit das Wasser weg vom Gebäude führt? Endabnahme! Mängelliste, Vorbehalte, Abnahmeprotokoll, komplette Dokumentation! Darüber hinaus ist dringend zu empfehlen, die Fortschritte der Baustelle fotografisch zu dokumentieren. Da heutzutage jeder eine Digitalkamera sein Eigen nennt, sollte eine Foto- Dokumentation ein Muss sein. Insbesondere dann, wenn Mängel festgestellt werden, ist es für eine spätere Beweisführung unabdingbar, wenn von diesen strittigen Bereichen Detailansichten gemacht worden sind. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Morchutt beschreibt in diesem Artikel genau auf welche Punkte am Bau mit durchführenden Baufirmen sowie Planern zu beachten sind. Es…

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