GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein Miteigentümer hat mich um eine Abnahmebegehung zu einer Dachsanierung gebeten. Es ging um eine Kaminsanierung aller Kamingruppen sowie um den Korrosionsschutz der Blechdachflächen und Einfassungen. Beides ging daneben, Farbanstrich wie auch Kaminsanierung sind stark mangelhaft. Der „Beschuldigte“ nimmt sich einen gerichtlich zertfizierten Sachverständigen zu seiner Verteidigung mit. Nur leider ist dieser weder Maler noch für Kamine, oder im Besonderen für Beton zuständig…

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W I E D E R H O L U N G – 25.4.10 – SONNTAG 13:45! Einige Monate hat uns Redakteurin Bettina Unterlercher mit ihrem Filmteam von ON-Media.at begleitet. Fälle rund um Baupfusch bei privaten Auftraggebern, unglaubliche Storys zu schwer erkrankten und finanziell vor dem Abgrund stehenden Häuslbauern. Aus der Traum vom Leben in der Dachwohnung, keine Chance mehr auf ein Haus im Grünen? In Kürze bringen wir einen Video-Sampler von der Sendung. Die Nachbearbeitung der einzelnen Fälle, weitere Ergebnisse und updates bringen wir auf unserer Vereins-Homepage. Folgende Fälle wurden in der Sendung vorgestellt:

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Ursprünglich hat mich der Kunde gebeten ein Haus zu begutachten, er möchte es gerne kaufen, nur nicht die „Katze im Sack“. Demnach wir eine Erst-Begehung hatten. Ein Fertigteilhaus mit Betonkeller. Und es finden sich zahlreiche Fehler. So viele dass sogar der „Noch-Eigentümer“ den Fertigteilhaushersteller kontaktiert und „verdeckte Mängel“ reklamiert. (30-Jahresfrist) Mittlerweile gab es weitere Termine, der „Noch-Eigentümer“ verhält sich äußerst fair und verspricht die wesentlichen Baufehler zu beheben.? Dafür geht er zwar mit dem Preis nicht so weit runter, aber der Käufer -und mein Kunde- spart sich Ärger mit Reparaturen und Sanierungen. Und er bekommt damit vor allem ein weitgehend mängelfreies Haus. Aber mein Kunde, der Hauskäufer, ist -zu Recht- misstrauisch und läßt mich sogar die vom „Noch-Eigentümer“ beauftragte Dachsanierung prüfen…(Bilder unten)

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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Bei meiner 1. Begehung wurde ich zu einem Wasserschaden gerufen. An der Decke ein Wasserschaden, am Parkettboden ebenfalls. Direkt in der Wohnung darüber ein Designer-BAD. Mit Messlehren für Zylinderkopfdichtungen prüfe ich die Anschlussfugen sowie den Sitz der Badewanne. (Unverständlich dass solche noch immer zulässig sind!) Die Wanne wackelt, die Wartungsfugen sind somit zum Scheitern verurteilt. Überraschend dann dass die FLIESENFUGEN selbst ins Leere führen. Scheinbar wurde die Wanne auf Ytong (Gasbeton)-Steine gestellt, eine Abdichtung dürfte fehlen. Das schnelle Ergebnis wird dem Eigentümer mitgeteilt. Dieser meint fast nie zu duschen! Ok, dann habe ich zwar einen Fehler gefunden, aber nicht die Ursache. Hier muss massiver Wassereintritt vorliegen, dann bleibt nur mehr ein Leitungsgebrechen oder eine Undichtheit an der Bodenabdichtung. Heute war keine richtige Leckortung vereinbart, und dafür möchte ich die vor 2 Jahren ausführenden Firmen dazuholen. Ich vereinbare einen 2. Termin zur Leckageortung, der ist HEUTE.

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Eine Dampfbremse (= Bestandteil der Luftdichtheitsebene) muss eigentlich keine Anforderungen zur Wasserdichtheit erfüllen. Im gegenständlichen Fall liegt nach wenigen Jahren ein massiver Schimmelpilzbefall sowie ein Befall von holzzerstörenden Pilzen an allen vorliegenden Dachgeschosswohnungen vor. Wie es dazu kommen konnte? Das es dazu kommen musste war die logische Folge einer fehlenden Dampfbremse im Bereich der Lichtkuppeln. Dass der Schaden so intensiv und nach nur 4 Jahren so heftig ausfiel, lag an einer Ansammlung von Baufehlern…

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Vermutlich 50% der gedämmten Kellerbauwerke werden mit Noppenmatten versehen. Wird damit ein „bautechnischer Fehler“ akzeptiert beziehungsweise zum „Stand der Technik“? Wohl nicht, weder in Herstellervorschriften -außer in denen mancher Noppenmattenhersteller- noch in Normenschriften wird von Noppenmatten geschrieben. Je nach Wasserangriff kann eine Dränung nach DIN 4095 nötig werden. Da wird von „Flächendrän“ geschrieben. Mit welchen Materialien eine Flächendrainage hergestellt wird bleibt freigestellt. Ob mittels Noppenmatten MIT SCHUTZVLIES wie von Dörken oder mit einem Dränschalstein, die Ausführung muss bautechnisch korrekt ausgeführt werden.

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Zu einer anderen Wohnung gab es im Vorjahr Probleme mit Schimmelbefall. Der Bauträger möchte nun auf „Nummer sicher“ gehen und alle Dachwohnungen überprüft wissen. Die Wohnung ist bewohnt und ich möchte nicht unnötig Schaulöcher in die Wände bohren. Also prüfe ich zuerst mit der Wärmebildkamera von FLIR. Prompt zeigen sich Unregelmäßigkeiten welche so nicht vorliegen dürften. Also bitte ich die ausführende Trockenbaufirma -Bau 3Jahre alt- im Eck zu öffnen. So kann ich 3 An-Abschlüsse zeitgleich prüfen. Und schon kurz nach der Öffnung offenbart sich Schlechtes. Tauwasser IN DER Konstruktion, und das nicht wenig. 1-2 Jahre später wäre es wohl auch hier zu Schimmelbefall gekommen.

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