GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Sanierungsscheck 2011 – Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein – Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich haben heute gemeinsam die neue Förderoffensive für die thermische Sanierung präsentiert. Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro für Betriebsgebäude. „Der neue Sanierungsscheck wird Investitionen von 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern. Rund 15.000 Haushalte können thermisch saniert werden“, sagte Mitterlehner. „Mit dem Fördervolumen von jährlich 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 setzen wir genau den richtigen Impuls zur Auslastung der Bauwirtschaft und ihrer Nebengewerbe.“ „Mit der  Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können wir 2011 100 Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive bereit stellen. Bis 2014 stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz und hilft den Menschen Energiekosten und damit Geld zu sparen. Österreich profitiert dreifach: Mit jährlich vier Millionen Tonnen CO2- Einsparung, einer Wirtschaftsbelebung durch ein  ausgelöstes Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro und mit der Schaffung und Sicherung von bis zu 10.000 green jobs“, so Berlakovich.

Private Förderanträge an Bausparkassen

Private können ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden.

Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen – wie zum Beispiel den Fenstertausch – gefördert bekommen.

Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro! Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt; in mehrgeschossigen Bauten reicht auch schon eine Verringerung des  Heizwärmebedarfs um 15 Prozent für eine Förderung, wobei in diesem Fall nur bis zu 2.000 Euro pro Einheit ausgezahlt werden. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein-und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit.

„Wir legen eine der attraktivsten Förderaktionen in einer verbesserten und effizienteren Form neu auf“, betonte Mitterlehner. „Neben einer Ankurbelung der Konjunktur und der weiteren Umsetzung der Energiestrategie wollen wir damit auch eine nachhaltige Belebung der Ortszentren in ganz Österreich erreichen.“

Gezielte Förderung für Betriebe

Unternehmen können ab dem 28. März online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting  einreichen. Für Betriebsgebäude werden neben den oben genannten Sanierungen auch folgende Maßnahmen unterstützt: der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung sowie Verschattungs-Systeme zur Reduzierung des Kühlbedarfs. Zusätzlich sind in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf den effizienteren Einsatz von Energie förderfähig – wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme sowie der Einbau von Wärmepumpen.

Die Förderhöhe für Betriebe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärme-und Kühlbedarf.

Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Energienutzung. Alle Details zur Förderaktion und für Ihre Einreichungen erhalten Sie auf der Homepage der KPC und bei den österreichischen Bausparkassen. Textquelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

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