BAUSCHÄDEN. Immer mehr Keller werden aus Kostengründen als Hybridversion zwischen schwarzer und weißer Wanne ausgeführt. Was muss man dabei beachten, um sich vor Schadensfolgen zu schützen?
Jede Woche zwei abgesoffene Kellerbauwerke. Der tägliche Wahnsinn eines Bausachverständigen spiegelt sich in der Verwirrung rund um weiße oder schwarze Wannen wider. Statiker Christian Karner/Karner Consulting Ziviltechniker GmbH konstatiert trocken die Wirklichkeit auf Österreichs Baustellen: „Tatsächlich werden meist Hybridversionen realisiert! Das heißt: sie sind weder als weiße noch als schwarze Wanne ausgeführt.“
Zur Erklärung: Bei einer schwarzen Wanne wird das gesamte Kellerbauwerk, also auch die Bodenplatte, von einer Abdichtungsschicht wasserdicht umschlossen. Bei einer weißen Wanne hingegen übernimmt die Stahlbetonkonstruktion alleine die Abdichtungsfunktion. Eine Beschichtung an der Außenseite kann aber, je nach Raumnutzung, als dampfsperren- de Lage auch bei der weißen Wanne notwendig werden. Eine weiße Wanne, auch wasserundurchlässiges Betonbauwerk genannt, entsteht aber lange nicht nur durch Verwendung eines hochwertigen Betons.
Weiß kostet 15.000 Euro mehr
Die gesamte Verarbeitung, besonders in Bezug auf die Rissbildung, sowie die richtigen Zubehörteile und die entsprechende Beton-Nachbehandlung machen ein Betonbauwerk erst zur „weißen Wanne“. Während beim normalen Stahlbetonbau- werk ein Riss bis 0,3 mm zulässig ist, darf bei der „WW“ – je nach Anforderung – maximal ein Riss von 0,15–0,24 mm entstehen. Dazu ist jede Menge stahlharte Bewehrung nötig, nämlich in der Regel 50 % mehr gegenüber dem Normalbetonbauwerk!
Statiker Christian Karner hat es berechnet: „Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus ist zur weißen Wanne mit Mehrkosten von rund 15.000 Euro zu rechnen. Dafür gibt es ein „Lebenslang- sorglos-Paket“.
Baupraktisch ist dies leider nur in 9 von 10 „Dichtbetonkellern“ (umgangssprachlich für weiße Wanne) der Fall. Also wird weiß (Bodenplatte) mit schwarz (Wände) kombiniert. Wie bewertet der Sachverständige im Schadensfall? Entscheidend sind dabei die WW-Richtlinie (Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – weiße Wannen“ der Österreichischen Vereinigung für Beton- und Bautechnik) und die diesbezügliche ÖNORM B2209-1 aus 2014.
Die große Frage ist: Ist die Hybrid-Kellerbauweise dem „Stand der Technik“ entsprechend? Aus sachverständiger Sicht ja. Karner: „Aber für die Bodenplatte muss die WW-Richtlinie haarklein eingehalten werden, was leider selten der Fall ist – was wiederum die hohe Anzahl undichter Keller erklärt.“
„Das machen wir seit 20 Jahren so“ ist wenig hilfreich
Im Wandbereich und vor allem im Anschluss zur Bodenplatte hin muss nach ÖNORM B 3692 (Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen), Ausgabe 2014-11-15 abgedichtet werden. Aber leider gibt es auch hier viel zu selten einen Keller mit „Normabdichtung“.
Vielleicht hat deswegen die neue Norm eine Erleichterung gebracht. Die kaum auf einer Baustelle anzutreffende Klemmleiste im untersten Bereich der Abdichtung darf unter bestimmten Voraussetzungen entfallen: „Bei Tiefzügen … ist vorzusehen, dass die Abdichtung mindestens 30 cm nach unten geführt und die Abdichtungsanbindung gegen Wasserhinterwanderung gesichert wird. Anstelle von Befestigungsprofilen … dürfen geeig- nete Grundierungen (z. B. Epoxidharz) für eine dauerhafte Anbindung der Abdichtung geplant werden.“
Gut, dass dieselbe Norm dazu sehr klar formuliert: „ANMERKUNG: Geklebte Anschlüsse an WU-Beton-Bauteile können keine Anforderungen an Dichtheit gegen flüssiges Wasser erfüllen. Der Klebeverbund stellt aufgrund von Betonfeuchte und Betonzusätzen keine Dichtheit sicher.“
Autor: Bausachverständiger Günther Nussbaum
Veröffentlicht in der Fachzeitschrift SOLID – Wirtschaft und Technik am Bau – Nr. 03/ März 2015