Alle Jahre wieder, liegt der winterliche Bauschadensschwerpunkt in der Begutachtung von Tauwasserschäden aller Art. Im Regelfall entstehen Schäden durch Schimmelpilze und holzzerstörendem Pilzbefall auch bei kleinsten Luftundichtheiten an der Gebäudehülle. Im Gebäude liegt ein winterlicher Überdruck aufgrund der Temperaturdifferenzen vor. Dieser Überdruck läßt feucht-warme Raumluft, über Leckagen an der luftdicht auszuführenden Gebäudehülle, in die Konstruktion strömen. Je nach Leckage kühlt diese an den kühleren Bauteilen ab, es kommt zu Tauwasseranfall. 1 Liter Tauwasseranfall sind bei entsprechend ungünstiger Leckage leicht möglich.
Die luftdichte Gebäudehülle muss geplant werden!
Im gegenständlichen Fall wurde direkt über der Dampfdusche eine nicht luftdichte Revisionstüre zum Installationsschacht eingebaut. Eine schlimmere Leckage kann man eigentlich nicht mehr einbauen. Hier gab es weder Planung noch Ausführungskontrolle. Keiner hat sich Gedanken zu einer luftdichten Gebäudehülle gemacht. Übrigens: Nicht wirksam Luftdicht bedeutet im Regelfall auch nicht ausreichend brandsicher. Das bestätigt sich auch hier, im Brandfall kommt es zu einer Brandweiterleitung über den Schacht zum Dachstuhl, und dieser ist bei dieser Reihenhausanlage miteinander in Verbindung stehend…
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