GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Für die meisten Menschen stellt der Hausbau die teuerste Investition des gesamten Lebens dar. Umso wichtiger ist es, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Bauträger vollständig erbracht wurden. Pfusch am Bau ist leider keine Seltenheit, lässt sich jedoch mit der nötigen Vorsicht verhindern. Wie genau dies möglich ist und worauf geachtet werden sollte, das sehen wir uns in diesem Artikel an.

Pfusch am Bau erkennen

Um sich gegen Pfusch am Bau zur Wehr setzen zu können, ist es in einem ersten Schritt wichtig, ihn überhaupt als solchen zu erkennen. Es gibt mehrere typische Bereiche, in denen Mängel auftreten, die Bauherren deshalb genau im Blick behalten sollten:

  • Undichter Keller
  • Risse in den Mauern
  • Undichte Dampfsperre
  • Risse in Estrich und Holzbauteilen
  • Risse im Fußboden
  • Probleme mit der Luftfeuchtigkeit

Ist der Schaden gefunden, so kommt es darauf an, diesen schnell anzuzeigen und zu handeln. Dafür sorgt die Mängelrüge. Mit diesem fertigen Mangelrügen-Muster für Bauherren ist dies besonders leicht möglich.

Drei kritische Momente begleiten den Hausbau, an denen Besitzer eines Eigenheims ganz genau hinschauen sollten. Dies ist zum einen die Unterzeichnung des Bauvertrags, die erst vollzogen werden muss. Zum zweiten gibt es noch die Bauabnahme, bei der viele zentrale Arbeiten abgenommen werden und Fehler genau gesucht werden müssen. Doch selbst wenn in diesem Moment noch nicht alle Mängel erkannt wurden, so ist die Tür für Bauherren noch nicht zu. Dafür sorgt erst der Ablauf der Gewährleistungsfrist als der dritte wichtige Moment, bei dem genau hinzuschauen ist. Doch ab dem Moment der Bauabnahme dreht sich die Beweislast: Von nun an müssen die Bauherren nachweisen, dass der Bauträger dafür verantwortlich ist. Das macht es deutlich schwerer, andere in die Haftung für die Mängel zu nehmen.

Den Schaden begutachten lassen

Doch wie geht es weiter, wenn die Schäden erst einmal ausgemacht sind? Noch vor den ersten Anzeichen kann ein Experte für die Begehung der Baustelle herangezogen werden. Dies bietet sich zum Beispiel im Rahmen der Bauabnahme an. Die fachkundige Beratung stellt sicher, dass alle Arbeiten fehlerfrei und wie im Vertrag vereinbart ausgeführt wurden.

Wer wirklich sicher gehen möchte, dass mit dem Bau alles in Ordnung ist, der arbeitet hierfür mit einem Anwalt für Baurecht zusammen. Dieser stellt sicher, dass Mängel festgestellt und protokolliert werden. Außerdem überwacht er die Behebung der Mängel durch den Bauträger, die im nächsten Schritt ansteht. Seine Arbeit ist erst in dem Moment beendet, wenn das Bauwerk den im Vertrag vereinbarten Leistungen entspricht und es nichts mehr daran auszusetzen gibt.

Die Rechnungssumme zurückhalten

Bauherren haben das Recht, einen Teil der zu bezahlenden Rechnung zurückzuhalten. Dies ist bewusst als Druckmittel gedacht, um den Bauträger dazu zu zwingen, die Mängel zu beseitigen. Der komplette Rechnungsbetrag muss erst dann bezahlt werden, wenn die wichtigen Leistungen ohne Abstriche erbracht wurden.

Weigert sich der Bauträger innerhalb der regulären Frist, die Mängel am Bau zu beseitigen, so können die Bauherren ihm eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Ein solches Dokument sollte in jedem Fall als Einschreiben versendet werden, um sicherzustellen, dass es zur Kenntnis genommen wurde.

 

(Bildquelle: Foto von Anton Tezar)

(Veröffentlicht am 07.09.2023)