Mit der österreichischen Unterdachregel ONR 22219-2 ist im Nov.04 endlich eine verbindliche Richtlinie für die Ausführung von Unterdächern erschienen. Vorbei die Zeit -auch schon vor Erscheinen- wo der Zimmermann die „Dachpappe“ einfach vor dem Fenster anstehen ließ, vorbei die Zeit wo man noch mit dem Zimmermann über die Anordnung der Unterdachrinne diskutieren musste. Auch der Marktführer Velux schreibt in seinen Verlegerichtlinien von einer Unterdachrinne welche nicht die alleinige Sicherheit gegen Schadwasser sein kann. Auch lt. Velux ist die bspw. Unterdachschürze IN DIE Unterdachrinne zu führen. So dass bei einem Übergehen der Unterdachrinne dennoch es nicht zu einem Wassereintritt kommen kann. Das wurde leider im gegenständlichen Fall nicht berücksichtigt. Pech für die ausführende Firma dass so mancher Gutachter auch am Dach herumklettert…
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Ergänzung aufgrund Anfrage: Natürlich ist hier aus zu bemängeln dass der Dachdecker die Unterdachrinne als Schuttablageplatz verwendet hat. Und weiters ist zu bemängeln dass die Unterdachrinne derart gestückelt wurde dass mittig Wasser überlaufen muss. Die Gipskartonverkleidung des Dachfensters hält das eindringende Unterdachwasser (Dachschaden, Flugschnee, Regen mit Windeintrieb…) nicht lange zurück. Dach Baujahr 2009!