Kenan Sasmaz ist zum Zeitpunkt unserer Recherche gewerberechtlich nur für „Rinnen reinigen“, „Möbelzusammenbau“ und die „Wartung und Pflege von KFZ“ berechtigt. In einem uns bekannten Fall hat Sasmaz eine Dachsanierung ausgeführt. Die Ausführungen sind wesentlich fehlerhaft und ist das Dach praktisch einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich. Eine PV-Anlage wurde von der Auftraggeberin bezahlt, aber Sasmaz hat bis heute nicht geliefert. Die Auftraggeberin hat eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Der zuständige Polizist geht auch von dem Vorsatz aus, dass Sasmaz nicht liefern wollte. Warum? Weil bei der Dachdeckung keine Montagebügel für die PV-Anlage montiert wurden. Das Argument ist nicht von der Hand zu weisen, aber dennoch wird in den meisten Fällen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. An seiner Firmenanschrift befindet sich offenbar seine Privatanschrift. Wir haben ihn vor Ort nicht angetroffen und raten von einer Beauftragung an Kenan Sasmaz ab.
Wer Erfahrungen mit Kenan Sasmaz hat, auch positive, möge sich bei uns melden: verein@bauherrenhilfe.org
Link zur WKO-Auskunft

Qualitätsbetriebe.com
Bauherrenhilfe.tv








