GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Was besagt das Recht wenn ein Hausbau schlüsselfertig beauftragt wurde, der beauftragte Generalunternehmer einen externen Baumeister engagiert und dieser Bauunternehmer in der Bauphase Konkurs anmeldet. Wer haftet für die Fertigstellung vom Hausbau?

Beantwortung durch Rechtsanwalt Herrn Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda  

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Vertragspartner eines Kunden selbstverständlich für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet, auch wenn einer von dessen Subunternehmern nicht mehr leistungsfähig sein sollte. Bauherrenhilfeautor – Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda 

0 comments

You must be logged in to post a comment.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.