Was besagt das Recht wenn ein Hausbau schlüsselfertig beauftragt wurde, der beauftragte Generalunternehmer einen externen Baumeister engagiert und dieser Bauunternehmer in der Bauphase Konkurs anmeldet. Wer haftet für die Fertigstellung vom Hausbau?
Beantwortung durch Rechtsanwalt Herrn Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Vertragspartner eines Kunden selbstverständlich für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet, auch wenn einer von dessen Subunternehmern nicht mehr leistungsfähig sein sollte. Bauherrenhilfeautor – Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda
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